{"id":20030426,"updated":"2024-04-10T18:29:54Z","additionalIndexing":"15;freie Schlagwörter: missbräuchliche Kündigung;Arbeitnehmerschutz;Obligationenrecht;Entlassung;Entlassungsgeld;Entschädigung;Arbeitsrecht","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Beunruhigend leicht können sie nämlich eine missbräuchliche Kündigung aussprechen, nur um sich so ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu entledigen. Seit 1984 hat der Gesetzgeber zwar finanzielle Sanktionen bei missbräuchlicher Kündigung vorgesehen, offensichtlich hat diese Drohung aber entgegen der ursprünglichen Absicht keine abschreckende Wirkung auf die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gehabt. Bereits in der Botschaft vom 9. Mai 1984 wirken die Bestimmungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Kündigungen verglichen mit jenen anderer Länder oder den Empfehlungen der ILO eher ängstlich. Dieser Mangel an Entschiedenheit verstärkt die Asymmetrie, die jedem Arbeitsverhältnis eigen ist, nur noch zusätzlich. Eine einfache Abfindung kann den Schaden, den eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Bezug auf die soziale Integration und die wirtschaftliche Unabhängigkeit erleidet, nie wieder gutmachen.<\/p><p>In mehreren europäischen Ländern (Italien, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, Deutschland usw.) ist die Nichtigerklärung missbräuchlicher Kündigungen gang und gäbe geworden, die Schweiz hat auf diesem Gebiet also noch einiges nachzuholen. Die missbräuchliche Kündigung kann in der Schweiz lediglich in ganz bestimmten Fällen, wenn die betroffene Person einen künstlerischen Beruf ausübt, für nichtig erklärt werden. Der Bundesrat sieht allerhöchstens noch vor, dass eine Kündigung, die im Sinn des Gleichstellungsgesetzes (Art. 10 GlG) missbräuchlich ist, für ungültig erklärt werden kann. In diesem Fall muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vor Gericht gehen, um eine Annullierung der Kündigung zu erwirken. Auch wenn damit erst ein zaghafter erster Schritt getan ist, so zeigt diese Entwicklung doch, dass die Kündigungsfreiheit ihre Grenzen hat und die Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Gesetzgeber unerlässlich geworden ist.<\/p><p>Deshalb müssen wir fortan dafür sorgen, dass die Rechtsfolge einer missbräuchlichen Kündigung nicht bloss, wenn überhaupt, aus einer Strafe und einer geringfügigen Wiedergutmachung besteht, sondern auch eine abschreckende Wirkung hat. Es besteht keinerlei Zweifel, dass es sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die ehrlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Tat am gerechtesten ist, eine Kündigung, wenn sie missbräuchlich ist, für nichtig zu erklären und das Arbeitsverhältnis weiterzuführen; denn nur so nimmt das Verbot des Rechtsmissbrauchs Gestalt an. Lediglich in den seltenen Fällen, in denen die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses entweder nicht im Interesse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist oder schlicht und einfach nicht umgesetzt werden kann, soll als Alternative eine Entschädigung möglich sein.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein und fordere, dass Artikel 336a Absätze 1 und 2 des Obligationenrechtes wie folgt geändert werden:<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung erklärt der Richter die Entlassung für nichtig.<\/p><p>Abs. 2<\/p><p>Kann der Arbeitgeber beweisen, dass diese Nichtigerklärung dem Unternehmen erheblich schaden würde oder die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen will, so setzt der Richter eine Entschädigung fest, die mindestens sechs Monatslöhnen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers entspricht. Vorbehalten bleiben allfällige andere Ansprüche auf Schadenersatz.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nichtigerklärung der Entlassung bei missbräuchlicher Kündigung"}],"title":"Nichtigerklärung der Entlassung bei missbräuchlicher Kündigung"}