{"id":20030473,"updated":"2024-04-10T09:16:32Z","additionalIndexing":"15;Klein- und mittleres Unternehmen;elektronischer Handel;Formular;Vereinfachung von Verfahren;eGovernment;Gesetz;Internet","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Ein \"guichet unique\" (einheitliche Anlaufstelle) reduziert den Verwaltungsaufwand nicht wesentlich, wenn er bloss Informationen und Fragebögen zur Verfügung stellt und die Anzahl auszufüllender Formulare bekannt gibt. In diesem Fall hat der \"guichet unique\" den einzigen Vorteil, eine grosse Zahl von Formalitäten an einer Stelle zu zentralisieren, diese werden aber deswegen nicht reduziert. Das ist beim Gründerportal für KMU heute der Fall. <\/p><p>Die Verbesserung des Gründerportals (www.kmuinfo.ch) ist bereits ins zweite strategische Programm des Bundes in Sachen E-Government eingegangen, dem Beispiel des Handelsamtsblatts oder des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters folgend. Dennoch scheint es, dass die elektronische Zusammenarbeit zwischen Staat, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Privatwirtschaft seine internen Limiten erreicht hat.<\/p><p>Und doch muss die Wichtigkeit einer raschen Einrichtung eines Portals für KMU nicht mehr bewiesen werden. Deshalb verlange ich, dass dieses Projekt im Rahmen eines Gesetzes geregelt wird, um ihm eine autonome Grundlage zu geben, welche seine rasche Konkretisierung erlaubt. Die übrigen Verwaltungsstellen sind durch das Gesetz zu verpflichten, durch Vereinfachung ihrer Abläufe, durch die Reduzierung der Anzahl der Formulare und durch die Gewährleistung des elektronischen Geschäftsverkehrs die Ziele des Gründerportals zu unterstützen. Es muss vor allem darauf geachtet werden, dass die kantonalen Wirtschaftsförderer, die lokalen Handelskammern und die Bundesstellen miteinbezogen werden. <\/p><p>Ausserdem müssen die Ziele des Gründerportals genauer formuliert werden. Sie müssen insbesondere die Verminderung und Vereinfachung administrativer Vorgänge und die Beschleunigung der Dossierbearbeitung durch die eidgenössischen und kantonalen Stellen beinhalten. Konkret muss das Gründerportal die Gründung eines Unternehmens dank Internet beschleunigen, über neue Finanzprodukte informieren und Lösungen für die Bewirtschaftung von Steuer- und Sozialversicherungsdaten durch eidgenössische und kantonale Stellen ermöglichen, was auch heisst, dass gegebenenfalls die betroffenen Stellen bloss informiert werden. Dabei soll die Bildung von Clustern und Filialen auf regionaler Ebene - sowohl industriell wie auch technologisch - unterstützt werden, insbesondere bei Schlüsseltechnologien. <\/p><p>In seinem letzten Bericht über die Bürokratie schätzt der Bundesrat, dass Administrativarbeiten etwa 2 Prozent des BIP, also etwa 7 Milliarden Franken, kosten. Es muss also nicht weiter ausgeführt werden, dass die rasche Realisierung eines grossen \"guichet virtuel\" für die Unternehmen zu substanziellen Einsparungen für alle führen würde. Internationale Vergleiche zeigen auf, dass die administrativen Kosten unseres Systems sehr viel höher sind als die der besten Vergleichsstaaten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: <\/p><p>Das Gründerportal (\"guichet créateur\") für KMU soll in einem neuen Gesetz geregelt werden, welches seine rasche Konkretisierung erlaubt. Die übrigen Verwaltungsstellen sind durch das Gesetz zu verpflichten, durch Vereinfachung ihrer Abläufe, durch Reduzierung der Anzahl der Formulare und durch Gewährleistung des elektronischen Geschäftsverkehrs die Ziele des Gründerportals zu unterstützen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eine rasche Verbesserung des Gründerportals für KMU *"}],"title":"Eine rasche Verbesserung des Gründerportals für KMU *"}