{"id":20031009,"updated":"2025-06-24T22:51:59Z","additionalIndexing":"2831;Wasserkraftwerk;Wasserlauf;Rechtssicherheit;Gesetzgebungsverfahren;architektonisches Erbe;Denkmalpflege;Postulat;Gewässerschutz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2460,"gender":"m","id":403,"name":"Hofmann Hans","officialDenomination":"Hofmann Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2003-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L04K17030202","name":"Wasserkraftwerk","type":1},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L05K0106030101","name":"architektonisches Erbe","type":1},{"key":"L04K06030110","name":"Wasserlauf","type":1},{"key":"L04K06010407","name":"Gewässerschutz","type":2},{"key":"L06K080301020106","name":"Postulat","type":2},{"key":"L03K080702","name":"Gesetzgebungsverfahren","type":2},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1047250800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1053468000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2460,"gender":"m","id":403,"name":"Hofmann Hans","officialDenomination":"Hofmann Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"03.1009","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass kleine historische Wasserkraftwerke, namentlich alte Mühlen, aufgrund ihres kulturellen Wertes so weit wie möglich erhalten werden müssen. Er hat deshalb beschlossen, im Detail zu untersuchen, inwiefern eine Restwassersanierung im Sinne von Artikel 80 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG) einen Weiterbetrieb von aus der Sicht des Denkmalschutzes erhaltenswerten Wasserkraftanlagen verhindern könnte.<\/p><p>In einem ersten Schritt wurden insbesondere bei den betroffenen kantonalen Fachstellen sämtliche verfügbaren Informationen über kleine, historisch wertvolle Wasserkraftanlagen zusammengetragen. Ausgehend davon soll eine Liste erstellt werden, die nach Möglichkeit sämtliche derartigen Anlagen in der Schweiz umfasst und die für die einzelnen Anlagen relevanten Angaben enthält (Nutzungsrecht, Umweltsituation, Notwendigkeit einer Restwassersanierung, denkmalschützerischer Wert).<\/p><p>Diese Arbeit ist sehr zeitaufwendig, u. a. weil mehrere Kantone die angeforderten Informationen mit Verspätung übermittelt haben oder der Bitte um Auskunft nicht nachgekommen sind. In verschiedenen Kantonen stehen kleine, historisch wertvolle Wasserkraftanlagen noch nicht unter Schutz, und es sind auch keine entsprechenden Listen oder Inventare verfügbar.<\/p><p>In einem weiteren Schritt muss überprüft werden, in welchen Fällen die Abflussmenge des Gewässers nicht ausreicht, um die Auflagen des Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutzes zu erfüllen und den Betrieb der Mühle zu gewährleisten. Diese Untersuchung ist für die beiden Kantone Bern und Zürich, in denen sich eine bedeutende Anzahl (rund 200) historisch wertvoller Wasserkraftanlagen befindet, bereits abgeschlossen. Dabei stellte sich heraus, dass im Falle von drei Anlagen ein potenzieller Konflikt zwischen der Notwendigkeit einer Restwassersanierung und den Interessen des Denkmalschutzes besteht.<\/p><p>2. Nach heutigem Wissensstand und angesichts der ersten Ergebnisse der oben erwähnten Untersuchungen ist eine Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz nicht erforderlich, denn die vor mehreren Jahrhunderten zur Speisung der historischen Mühlen geschaffenen Seitenbäche entsprechen häufig eher einer Aufteilung des Fliessgewässers in ein Hauptgewässer und einen Seitenbach als einer Wasserentnahme. In diesen Fällen sind die Bestimmungen über die Restwassermengen nicht massgebend. Hingegen muss gemäss Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c des GSchG der derzeitige Zustand des Gewässers verbessert werden, beispielsweise durch Renaturierungsmassnahmen oder durch die Freilegung allfälliger eingedolter Abschnitte der Seitenbäche.<\/p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft hat im Jahre 2000 eine Richtlinie herausgegeben, die Lösungsvorschläge zu dieser Problemstellung bietet. Darüber hinaus wurden gute Erfahrungen mit einem zeitlich auf Perioden mit ausreichender Abflussmenge befristeten Betrieb historischer Mühlen gemacht. Dieses Vorgehen entspricht übrigens dem ursprünglichen Betriebskonzept dieser Anlagen. Die kantonalen Vollzugsbehörden verfügen somit über einen bedeutenden Ermessensspielraum, um Lösungen zu finden, die dem Natur- und Landschaftsschutz und dem Denkmalschutz gleichermassen gerecht werden.<\/p><p>3.\/4. Der Bundesrat wird das Parlament über die Ergebnisse der Untersuchungen in Kenntnis setzen und gegebenenfalls im Laufe des Jahres 2004 entsprechende Massnahmen vorschlagen. Auf alle Fälle wird der Bund die Kantone über mögliche Lösungen informieren, um die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes und des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 17. September 2001 hat der Nationalrat die vom Ständerat überwiesene Motion 00.3494 abgelehnt, mit welcher Änderungen des Gewässerschutzgesetzes verlangt wurden, damit alte und historisch wertvolle Wasserkraftanlagen weiter betrieben und so der Nachwelt erhalten werden können. Stattdessen überwies er das von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie eingereichte Postulat 01.3211. Darin wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob bei Restwassersanierungen nach Artikel 80 des Gewässerschutzgesetzes spezielle Massnahmen erforderlich sind, damit aus Sicht des Denkmalschutzes erhaltenswerte Wasserkraftanlagen mit ehehaften Wasserrechten weiterbetrieben werden können. In der Sache war das Anliegen in beiden Räten unbestritten. <\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Welches ist der Stand der im Postulat 01.3211 geforderten Prüfung?<\/p><p>2. Sind Anpassungen im Bundesrecht erforderlich?<\/p><p>3. Wenn ja, bis wann gedenkt der Bundesrat dieses berechtigte Anliegen umzusetzen?<\/p><p>4. Wenn nein, wann gedenkt der Bundesrat über das Ergebnis der Überprüfung zu informieren, damit in dieser Frage endlich Rechtssicherheit herrscht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Historisch wertvolle Wasserkraftanlagen"}],"title":"Historisch wertvolle Wasserkraftanlagen"}