﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031015</id><updated>2025-06-24T23:26:28Z</updated><additionalIndexing>10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Europäische Union;freier Personenverkehr;Einreise von Ausländern/-innen;Gleichbehandlung;Personenkontrolle an der Grenze</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4617</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060204</key><name>freier Personenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040202</key><name>Personenkontrolle an der Grenze</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L02K0903</key><name>Europäische Union</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-06-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-03-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-06-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1015</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Entscheid vom 5. Juli 2000 hat der Bundesrat insbesondere Ausländerinnen und Ausländer im Besitz eines gültigen Passes ihres Heimatlandes sowie einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) ausgestellt wurde, unilateral von der Visumpflicht befreit. Demzufolge sind in einem Mitgliedstaat der EU oder der Efta wohnhafte Drittstaatsangehörige - unabhängig von dem zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits abgeschlossenen Abkommen über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen) - für die Einreise in die Schweiz von der Visumpflicht befreit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Entscheid hat keine Reziprozität zur Folge. Eine von den Schweizer Behörden erteilte Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befreit visumpflichtige Drittstaatsangehörige nicht davon, bei den entsprechenden Botschaften und Konsulaten der EU-/Efta-Mitgliedstaaten die notwendigen Schritte zu unternehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Freizügigkeitsabkommen wird auf Drittstaatsangehörige nur angewendet, wenn sie im Rahmen des Familiennachzuges oder als entsandte Arbeitskräfte eines Unternehmens mit Sitz in der EU zugelassen wurden. Die allgemeinen Bestimmungen über die Visumerteilung bleiben jedoch anwendbar, auch wenn den betroffenen Personen bei der Beschaffung des Visums Erleichterungen gewährt werden. Im Hinblick auf den Personenkreis, für den das Abkommen gilt, ist letzteres offensichtlich kein geeignetes Instrument für die Lösung des angesprochenen Problems.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die speziellen Schwierigkeiten, mit denen in der Schweiz wohnhafte, anlässlich der Einreise in den Schengen-Raum visumpflichtige Drittstaatsangehörige konfrontiert werden, sind bekannt. In EU-Kreisen hat man dieses Problem inzwischen zur Kenntnis genommen, namentlich im Zusammenhang mit der verwaltungstechnischen Überlastung, die sich aufgrund der zahlreichen Visumgesuche bei den in der Schweiz niedergelassenen Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten abzeichnet. Die Europäische Kommission hat daher in ihrer Antwort vom 4. April 2002 auf eine parlamentarische Anfrage im Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen, dass mittelfristig eine auf Gegenseitigkeit beruhende Massnahme vorgesehen werden könnte. Übrigens haben gewisse Vertretungen von EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Visumerteilung Erleichterungen eingeführt, namentlich für Drittstaatsangehörige, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer oder mit einer oder einem Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates verheiratet sind. Ebenso erteilen gewisse Vertretungen Drittstaatsangehörigen im Besitz eines schweizerischen Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung) Visa mit einer langen Benützungsfrist. Ungeachtet dieser erwähnten Massnahmen wäre eine Beteiligung der Schweiz an der Schengen-Kooperation das einzige Mittel, um die Schwierigkeiten, denen die in der Schweiz wohnhaften Drittstaatsangehörigen ausgesetzt sind, endgültig zu beseitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Januar 2002 hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat angenommen, das eine Assoziation der Schweiz mit dem Schengen-Raum zum Ziel hat. Am 11. Juli 2002 haben die Verhandlungen mit der EU begonnen; sie dauern im gegenwärtigen Zeitpunkt an. Eine Zusammenarbeit mit der EU im Bereich von Schengen hätte nicht nur, dank dem Einheitsvisum von Schengen, positive Folgen für den Tourismus und den Geschäftsreiseverkehr (vgl. die Antworten auf die Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 02.3485, Schwächung des Tourismusstandortes Schweiz durch die Isolation im Schengen-Raum, sowie auf die Interpellation Hess Hans 98.3538, Schengen-Übereinkommen. Visumpflicht), sondern sie würde auch die Reziprozität im Bereich der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raumes für Drittstaatsangehörige im Besitz eines Aufenthaltstitels garantieren - sieht doch die im Schengen-Raum anwendbare Regelung vor, dass die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen im Besitz eines Aufenthaltstitels sowie eines gültigen Reisedokumentes während maximal drei Monaten die Freizügigkeit gewähren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit dem 1. Juni 2002, dem Datum, da das Freizügigkeitsabkommen im Personenverkehr zwischen der EU und der Schweiz in Kraft getreten ist, braucht eine in Deutschland niedergelassene Ausländerin beim Besuch in der Schweiz kein Visum mehr, während eine in der Schweiz lebende und mit einem Schweizer verheiratete Ausländerin (Aufenthaltsbewilligung B) für den Besuch von Verwandten in Deutschland ein Schengen-Visum benötigt, das zu erhalten zwar kein Problem, aber doch zeitaufwändig ist und Geld kostet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im EDA wird auf Anfrage gegenüber einfachen Bürgern erklärt, man könne sich diese Ungleichbehandlung nicht erklären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. ob er diese auch als solche empfindet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. bereit ist, sie zu überwinden; und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. wie er dies zu verwirklichen beabsichtigt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ungleiche Freizügigkeit im Schengen-Raum</value></text></texts><title>Ungleiche Freizügigkeit im Schengen-Raum</title></affair>