{"id":20031031,"updated":"2025-06-24T23:23:25Z","additionalIndexing":"2811;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Asylverfahren;Gleichheit vor dem Gesetz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-05-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1054072800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1031","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Einleitung: Ziel des von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Projektes Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich (VVC) ist es, die Transparenz des Verfahrens- und Wegweisungsvollzugsprozesses zu erhöhen und damit ein Planungs- und Steuerungsinstrument für Bund und Kantone zu erhalten. Adressaten des Reportings und der Auswertungstabellen sind die Auftraggeber, d. h. aufseiten des Bundes das EJPD und die Schweizerische Asylrekurskommission und aufseiten der Kantone die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die kantonalen Fremdenpolizeibehörden. Die Adressaten erhalten jeweils den halbjährlichen Reportingbericht sowie die Auswertungstabellen, welche sie zur Steuerung ihres Bereiches benötigen.<\/p><p>1. VVC ist ein vom Bund und den Kantonen gemeinsam durchgeführtes und finanziertes Projekt. Die darin verarbeiteten Daten, stammen teils vom Bund und teils von den Kantonen. VVC ist bisher als internes Steuerungsinstrument verwendet worden. Der Bundesrat ist aber bereit, die gewünschte Statistik über den Vollzug in den einzelnen Kantonen der Öffentlichkeit künftig in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.<\/p><p>2. Die Daten des VVC sind miteinander vergleichbar. Die für den Asylbereich zuständigen kantonalen Behörden verfügen jedoch zusätzlich über eigene Daten und Auswertungen, die nicht auf der Basis von VVC erstellt werden. Letztere Daten sind weder mit Daten aus dem VVC oder den Daten von anderen Kantonen vergleichbar.<\/p><p>Aus den heutigen Auswertungen ist lediglich ersichtlich, ob ein Kanton den Vollzugsauftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge ausführt oder nicht. Für weitere Angaben über die Vollzugspraxis der einzelnen Kantone sind zusätzliche Auswertungen nötig. Diese werden im Rahmen des aktuellen Reportings VVC nicht ausgeführt.<\/p><p>3. Das aktuelle Finanzierungssystem im Asylbereich sieht einen Beitrag im Bereich der Sozialhilfe für alle finanziell abhängigen Personen vor. Für Personen, welche sich in der Vollzugsphase befinden und keine Erwerbstätigkeit ausüben können, wird den Kantonen eine Sozialhilfepauschale entrichtet, dies ohne zeitliche Beschränkung.<\/p><p>Das neue Finanzierungssystem sieht eine Entschädigung an die Kantone auf der Basis der durchschnittlichen Vollzugsdauer nach den verschiedenen Nationalitäten vor. Dieses System bestraft diejenigen Kantone, welche zurückhaltend vollziehen. Durch diesen Mechanismus erhalten die Kantone den Anreiz, die Vollzugsdauer zu reduzieren, was auch die Reduktion des schweizerischen Durchschnitts als positive Konsequenz nach sich zieht.<\/p><p>Der auf dieser Basis berechnete Betrag stellt eine ausreichend realistische Grösse dar, um den Kantonen den Anreiz zu vermitteln, sich unter dieser durchschnittlichen schweizerischen Vollzugsdauer zu halten und die Rückkehr zu fördern. Als Verdeutlichung: Der Rückgang um einen Tag der durchschnittlichen schweizerischen Aufenthaltsdauer von Personen, welche verpflichtet sind, die Schweiz zu verlassen, würde dem Bund erlauben, Kosten im Umfang von ungefähr 800 000 Franken pro Jahr einzusparen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Das Bundesamt für Flüchtlinge führt Vollzugsstatistiken der einzelnen Kantone. Diese sind jedoch nicht öffentlich zugänglich. Sollte der Bundesrat im Sinne der Transparenz der kantonalen Unterschiede im Vollzugsbereich diese Statistiken nicht öffentlich machen?<\/p><p>2. Sind die Zahlenangaben aus den einzelnen Kantonen miteinander vergleichbar? Ist es möglich, aufgrund der Statistiken Rückschlüsse über bestimmte Praktiken im Vollzug zu tätigen?<\/p><p>3. Glaubt er, dass die pauschale Abgeltung von Fürsorgeleistungen, wie es in der Teilrevision des Asylgesetzes (02.060) vorgesehen ist, den Kantonen genügend Anreize schafft, den Vollzug konsequenter durchzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vollzugsproblematik"}],"title":"Vollzugsproblematik"}