﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031036</id><updated>2025-06-24T23:05:04Z</updated><additionalIndexing>15;Post;Dezentralisierung;Swisscom;Standort des Betriebes;wirtschaftliche Diskriminierung;öffentliches Unternehmen;Freiburg (Kanton);Regionalpolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2493</code><gender>m</gender><id>469</id><name>Glasson Jean-Paul</name><officialDenomination>Glasson Jean-Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-05-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4618</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0301010105</key><name>Freiburg (Kanton)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040302</key><name>Standort des Betriebes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020411</key><name>wirtschaftliche Diskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020335</key><name>Regionalpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020406</key><name>Dezentralisierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-10-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-05-05T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-10-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2493</code><gender>m</gender><id>469</id><name>Glasson Jean-Paul</name><officialDenomination>Glasson Jean-Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1036</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Ausgangslage&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unser Land hat ein grosses Interesse, dass Unternehmungen wie die Schweizerische Post oder die Swisscom AG wettbewerbsfähig sind und dies auch längerfristig bleiben. Die Erhaltung und Stärkung dieser beiden Unternehmen kann aber kaum durch einschränkende regionalpolitische Rahmenbedingungen des Bundes erreicht werden. Der Gesetzgeber hat diese Unternehmen bewusst mit einem erheblichen Ermessensspielraum ausgestattet. So sind sie denn auch im Rahmen der spezialgesetzlichen Vorgaben und der vom Bundesrat erlassenen strategischen Ziele selbstständig für die Erfüllung des Service-public-Auftrages verantwortlich. Die spezialgesetzlichen Vorgaben enthalten keinen regionalpolitischen Auftrag. Es wäre daher verfehlt und im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag der Post und der Swisscom AG, wenn sie ihre Restrukturierungen primär auf regionalpolitische Gesichtspunkte abstützten würden. Die Swisscom AG und die Post sind sich aber ihrer Verantwortung gegenüber den Standortkantonen bewusst und sind bestrebt die betroffenen Kantone im Falle von erheblichen Restrukturierungen so früh wie möglich zu orientieren. Aus diesem Grund wird der Kontakt mit den Kantonsbehörden regelmässig gepflegt. Der Bundesrat sieht daher zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, in die Entscheide der Unternehmen einzugreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Regionalpolitische Massnahmen sind nicht primär über die ausgelagerten Betriebe und Anstalten, sondern in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Rahmen der bestehenden Instrumente und Projekte umzusetzen. Von Bedeutung sind dabei Programme wie das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites, das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten, das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten, der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, das Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete sowie der Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beantwortung der Fragen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Im Zusammenhang mit der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse (u. a. Postulat Pfisterer 02.3065, Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung, und Empfehlung Lombardi 02.3377, Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg), die sich mit der Frage einer allfälligen weiteren Dezentralisierung der Bundesverwaltung befassen, hat der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, einen Dezentralisierungsbericht zu erstellen. Diese Arbeitsgruppe soll die verschiedenen Vorschläge prüfen und die grundsätzlichen Fragen und Aspekte einer weiteren Verlagerung von Bundesstellen abklären und beurteilen. Im Vordergrund stehen dabei die Kriterien der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat möchte sich zum heutigen Zeitpunkt zu einer allfälligen Verlegung eines Bundesamtes in den Kanton Freiburg nicht äussern. Vielmehr möchte er die Resultate des in Auftrag gegebenen Berichtes abwarten. Im Lichte dieser Gesamtschau wird er anschliessend das weitere Vorgehen festlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass von einer "Diskriminierung" des Kantons Freiburg gesprochen werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während im Kanton Freiburg 605 Arbeitsplätze des Bundes angesiedet sind, befinden sich in zwölf Kantonen weniger als 500 Bundesarbeitsplätze. Weiter kann festgestellt werden, dass 3090 Bundesbeschäftigte ihren steuerrelevanten Wohnsitz im Kanton Freiburg haben (Stand 1. Januar 2003). Nur drei weitere Kantone (Bern, Zürich und Waadt) weisen höhere Zahlen auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie die einleitenden Ausführungen aufzeigen, greift der Bundesrat nicht in die Standortwahl von Arbeitsplätzen der Post und Swisscom AG ein. Dies entbindet die Unternehmen jedoch nicht, bei Erfüllung ihres gesetzlichen Leistungsauftrages die Auswirkungen ihrer Entscheide auf die Regionalpolitik und auf das Personal mit zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Letztes Jahr hat das Parlament das Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes verabschiedet und darin Bellinzona und St. Gallen als Standorte für die neuen Bundesgerichte festgelegt. Der Standortentscheid des Parlamentes war massgebend vom politischen Willen bestimmt, die wichtigsten Bundesinstitutionen auf alle Landesteile zu verteilen. Der Bundesrat ist nun daran, das Bundesgesetz über den Sitz der erstinstanzlichen Bundesgerichte umzusetzen. Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen, dass das Bundesstrafgericht seinen Betrieb am 1. April 2004 in Bellinzona aufnehmen kann. Für das Bundesverwaltungsgericht ist eine Betriebsaufnahme in St. Gallen auf das Jahr 2007 geplant. Nachdem der anders lautende Vorschlag des Bundesrates, der sich in erster Linie an praktischen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Organisation der neuen Gerichte orientierte, im Parlament keine Mehrheit gefunden hat, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf die Standortentscheide für die erstinstanzlichen Bundesgerichte zurückzukommen. Zudem kann aus dem Entscheid der eidgenössischen Räte, andere als die ursprünglich vorgeschlagenen Standorte zu wählen, kaum ein Anrecht des Kantons Freiburg auf Zuteilung einer anderen Bundesverwaltungsstelle abgeleitet werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem sich die Hoffnungen, das Bundesverwaltungsgericht komme nach Freiburg, zerschlagen hatten, erwarteten die Freiburger Behörden und die Bevölkerung vom Bundesrat, dass er wenigstens ein Bundesamt oder eine andere Einrichtung der Bundesverwaltung in Freiburg ansiedeln werde. Aber was ist passiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Post (immerhin in Bundeshänden) ändert die Spielregeln und streicht Freiburg von der Liste möglicher Standorte von Postverteilzentren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Swisscom tauscht Personal zwischen Bern und Freiburg aus, und dies zuungunsten des Kantons Freiburg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat konkrete Pläne, ein Bundesamt in Freiburg anzusiedeln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, auf Entscheide zurückzukommen, die eine Diskriminierung des Kantons Freiburg bedeuten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Freiburg wird vergessen</value></text></texts><title>Freiburg wird vergessen</title></affair>