﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031044</id><updated>2025-06-24T21:00:52Z</updated><additionalIndexing>2811;Flüchtling;Asylbewerber/in;Kosovo;Asylverfahren;Jugoslawien;Bosnien-Herzegowina</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-05-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4618</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010204</key><name>Jugoslawien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010202</key><name>Bosnien-Herzegowina</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K030102040101</key><name>Kosovo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010201</key><name>Asylverfahren</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-08-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-05-07T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-08-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1044</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ungeachtet der positiven politischen Entwicklung in Bosnien-Herzegowina seit dem Friedensabkommen von Dayton im Jahre 1995 ist die wirtschaftliche Situation prekär. Zudem ist die Klärung von Eigentumsrechten an Häusern und Wohnungen noch nicht abgeschlossen. Es besteht deshalb weiterhin ein hoher Auswanderungsdruck. Gemäss United Nations Development Programme ist Bosnien-Herzegowina hinter Albanien zurückgefallen und gilt vor Moldawien als zweitärmstes Land Europas. Seit Kriegsende sind über 100 000 junge Bosnierinnen und Bosnier emigriert, und etwa 60 Prozent aller bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen zwischen 18 und 28 Jahren würden ihr Land aufgrund der schlechten ökonomischen Perspektiven verlassen, wenn sich die Gelegenheit dazu ergäbe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die meisten Asylsuchenden aus Bosnien-Herzegowina begründen ihre Asylgesuche vor allem mit dem erlittenen Verlust ihrer Wohnung sowie wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Serbien und Montenegro bleibt die politische Lage - trotz der wesentlichen Veränderung seit dem Ende des Kosovo-Krieges 1999 und dem Sturz des Milosevic-Regimes im Oktober 2000 - weiterhin schwierig, wie beispielsweise die Ermordung von Ministerpräsident Djindjic am 12. März 2003 zeigt. Ein weiterer Faktor der Instabilität ist die Frage nach der zukünftigen Beziehung zwischen den Republiken Serbien und Montenegro. Über diese wird erst in drei Jahren definitiv entschieden. Die Frage des Status von Kosovo ist weiterhin ungeklärt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit den Neunzigerjahren verschlechtert sich die wirtschaftliche und soziale Situation zusehends. Die Arbeitslosigkeit ist hoch, die Zahl der Armen hat sich vervielfacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Folge der verschiedenen Kriege halten sich in Serbien und Montenegro mehrere hunderttausend Flüchtlinge und Vertriebene auf. Diese leben grösstenteils in Kollektivzentren. Zurzeit sind noch kaum Wohnlösungen realisiert. Zumindest ein Teil der Flüchtlinge zieht eine Weiterwanderung in Betracht. Insbesondere Südserbien und der Sandschak sind traditionelle Auswanderungsregionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Kosovo wird die Verwaltung durch die Uno ausgeübt. Die politische Lage stabilisiert sich langsam. Die wirtschaftliche Situation ist prekär. Die demokratischen Institutionen funktionieren noch nicht zufriedenstellend, der Respekt der Menschenrechte und namentlich der Minderheitenrechte ist in der kosovarischen Gesellschaft ungenügend verankert. Es bestehen weiterhin Spannungen zwischen den ethnischen Gruppen, die zur Ausreise von Angehörigen der ethnischen Minderheiten führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Asylgesuche aus Serbien und Montenegro werden mit vielfältigen Vorbringen begründet, welche in der Regel materiell zu prüfen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die anhaltend relativ hohe Zahl von Asylgesuchen erklärt sich aus diesem Hintergrund. Die Anwesenheit einer grossen Diaspora von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Schweiz ist für Asylsuchende aus dieser Region bei der Wahl des Ziellandes mitentscheidend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bei friedensfördernden Einsätzen wird davon ausgegangen, dass der Frieden noch nicht oder erst teilweise wieder hergestellt ist und ein internationales Engagement unter Uno- oder OSZE-Mandat nötig ist. Zusammen mit der internationalen Gemeinschaft trägt die Schweiz mit dem friedensfördernden Einsatz der Swisscoy auch militärisch zur Stabilisierung und Sicherung in Kosovo bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Sicherheitslage in Kosovo hat sich im Verlauf des Jahres 2002 zwar weiter stabilisiert, weil die KFOR (Kosovo Force) und die Unmik (Mission der Vereinten Nationen für die Übergangsverwaltung in Kosovo) in der Lage sind, ein relativ sicheres und mehrheitlich stabiles Umfeld zu gewährleisten. Die Sicherheitslage kann sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen zumindest regional jederzeit und ohne Vorwarnung verschlechtern. Nach wie vor sind internationale Polizei (Unmik-Civpol) und Truppen erforderlich, um Recht und Ordnung Nachachtung zu verschaffen. Schliesslich wird die Sicherheitssituation durch die ungeklärte Frage des zukünftigen Status von Kosovo beeinträchtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anbetracht dieser instabilen Lage ist der Einsatz der multinationalen KFOR nach wie vor notwendig. Eine Weiterführung der Schweizer Beteiligung ist im Interesse und im Sinne der schweizerischen Sicherheitspolitik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Der Bundesrat kann Staaten bezeichnen, in welchen nach seinen Feststellungen hinreichende Sicherheit vor Verfolgung besteht; entsprechende Beschlüsse überprüft er periodisch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An seiner Sitzung vom 25. Juni 2003 hat der Bundesrat die nachfolgenden Staaten und Staatengruppen neu als Safe Countries bezeichnet: Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, die EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und die Republik Zypern sowie die Efta-Staaten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Serbien und Montenegro erachtet der Bundesrat heute die Bedingungen als nicht erfüllt. Es zeichnet sich noch keine anhaltende und positive Stabilisierung ab. Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung der Situation, insbesondere die Neugliederung von Serbien und Montenegro, die Frage des Status von Kosovo sowie die Situation und Lage der Menschenrechte der Angehörigen der ethnischen Minderheiten aufmerksam beobachten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss der Asylstatistik 2002 des Bundesamtes für Flüchtlinge wurden im Jahr 2001 aus der Bundesrepublik Jugoslawien 3425 Asylgesuche entgegengenommen; im Jahr 2002 waren es sogar 3692. Aus Bosnien-Herzegowina waren es 1230 Gesuche im Jahr 2001 und 1548 Gesuche im Jahr 2002.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt beläuft sich die Zahl der Asylgesuche aus den genannten Balkanländern im Jahr 2001 somit auf 4655 und im Jahr 2002 auf 5240.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie erklärt er sich diese nach wie vor sehr hohe Zahl von Asylgesuchen, nachdem Bosnien-Herzegowina seit 1995 und die Bundesrepublik Jugoslawien/Kosovo seit 1999 befriedet und heute zweifellos als verfolgungssicher einzustufen sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit Jahren sind zudem Schweizer Soldaten (Swisscoy) "friedensunterstützend" in Kosovo tätig. Auch die Bezeichnung "friedensunterstützend" deutet klar darauf hin, dass dort Frieden herrscht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat den Swisscoy-Einsatz, der jährlich mindestens 40 Millionen Franken an direkten Kosten verursacht, immer wieder damit gerechtfertigt, es kämen dann aus den betreffenden Herkunftsländern praktisch keine Asylbewerber mehr in die Schweiz. Dieses Ziel ist nicht erreicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Swisscoy-Millionen weitgehend hinausgeworfenes Geld sind und dass dieser fragwürdige Einsatz baldmöglichst abzubrechen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, die Liste der verfolgungssicheren Staaten (safe countries) rasch um die genannten Balkanländer zu erweitern, sodass auf entsprechende Asylgesuche gar nicht mehr eingetreten wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wird er bald weitere Staaten als verfolgungssicher erklären? Wenn ja, welche?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausweitung der verfolgungssicheren Staaten</value></text></texts><title>Ausweitung der verfolgungssicheren Staaten</title></affair>