{"id":20031062,"updated":"2025-06-24T23:35:04Z","additionalIndexing":"09;Ämterkumulation;Offizier;Reise;Georgien;Amtsmissbrauch","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0402030301","name":"Offizier","type":1},{"key":"L05K0501020101","name":"Amtsmissbrauch","type":1},{"key":"L05K0101010311","name":"Reise","type":1},{"key":"L04K08020301","name":"Ämterkumulation","type":1},{"key":"L04K03030105","name":"Georgien","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1055455200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1061330400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1062","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Brigadier a D Peter Arbenz hat die Stellvertretung des Kommandanten des Feldarmeekorps 4 (FAK 4) während vier Jahren bis Ende 2002 als Milizbrigadier wahrgenommen. Seither steht Brigadier a D Peter Arbenz dem Kommandanten FAK 4 als freier Mitarbeiter und Berater ohne Entschädigung (Sold\/Erwerbsersatz) zur Verfügung. Dass er bisher weiterhin als Stellvertreter des Kommandanten bezeichnet wurde, ist nach Meinung des Bundesrates ein Fehler; eine Korrektur wurde bereits angeordnet.<\/p><p>2. Brigadier a D Peter Arbenz hat die Studienreise nach Georgien und Abchasien im Jahre 2002 organisiert. Aufgrund seines früheren Engagements für internationale friedensunterstützende Operationen - er war u. a. Generalinspektor der Unprofor im ehemaligen Jugoslawien - konnte Peter Arbenz seine Erfahrung in Krisensituationen zur Verfügung stellen. Es war deshalb nahe liegend, dass er die höheren Stabsoffiziere des FAK 4 auf dieser Reise begleitete.<\/p><p>3. Brigadier a D Peter Arbenz erhielt für diese Reise vom dafür zuständigen Militärprotokoll eine entsprechende Bewilligung zum Tragen der Militäruniform im Ausland. Gemäss der Verordnung über das Tragen ausländischer Uniformen in der Schweiz und schweizerischer Militäruniformen im Ausland kann ein alt Brigadier eine Uniform im Ausland tragen, wenn er eine entsprechende Bewilligung dazu hat (Art. 4) und der ausländische Staat, in dem er die Uniform tragen will, sich dem nicht widersetzt (Art. 6 Abs. 2).<\/p><p>Bei besagter Reise handelte es sich zudem um eine Militärexkursion. Für die georgischen Armeeangehörigen wäre es kaum verständlich gewesen, wenn ein einzelnes Delegationsmitglied beim Besuch der georgischen Armee nicht die Uniform getragen hätte.<\/p><p>4. Brigadier a D Peter Arbenz erhielt Anfang Mai 2003 im Rahmen der Vorbereitungen des G8-Gipfels ein Mandat als Mediator zwischen den Genfer Behörden, den Organisatoren der Grossdemonstrationen und der Genfer Polizei. Er nahm dieses Mandat nur unter der Bedingung an, dass seine Abwesenheit vom 26. bis zum 31. Mai 2003 akzeptiert würde. Diese war somit dem Auftrag gebenden Departement bekannt.<\/p><p>Die Reise der höheren Stabsoffiziere des FAK 4 dauerte vom Sonntag, 25. Mai 2003 bis Samstag, 31. Mai 2003. Brigadier a D Peter Arbenz traf erst am Abend des 26. Mai 2003 in Georgien ein und war somit nicht vom 15. Mai an auslandabwesend. Bereits am Abend vom 31. Mai 2003 war er wieder in Genf, der G8-Gipfel begann offiziell am 1. Juni und dauerte bis zum 3. Juni 2003.<\/p><p>Aus der Sicht des Bundesrates war das Mandat für den G8-Gipfel durch die Auslandabwesenheit von Brigadier a D Peter Arbenz nicht tangiert, da er mit seinen Gesprächspartnern bereits am 23. Mai 2003 ein so genanntes \"Mémorandum d'accord\" unterzeichnen konnte, womit im Wesentlichen seine Mediationsaufgabe erfüllt war. Die Umsetzung im Anschluss an die Unterzeichung lag in den Händen der beteiligten Gesprächspartner. <\/p><p>Stellvertretung und Erreichbarkeit von Brigadier a D Peter Arbenz waren auch während seiner Auslandabwesenheit zu jeder Zeit sichergestellt. <\/p><p>Im Übrigen betrachtet es der Bundesrat als unangebracht, einen verdienten höheren Stabsoffizier als Warlord oder seinen Besuch in Georgien als Köpenickiade zu bezeichnen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Milizbrigadier Peter Arbenz wurde per Ende 2002 aus der Armee entlassen. Am 14. Mai dieses Jahres erscheint er jedoch auf dem Programm einer Studienreise für höhere Stabsoffiziere des Feldarmeekorps 4 an prominenter zweitoberster Stelle als \"Brigadier Peter Arbenz, Kdt Stellvertreter\". Auch die Homepage (www.fak4.ch) des Korps zeigt ihn als Stellvertreter des Kommandanten - allerdings in Zivil.<\/p><p>Die Studienreise - er wurde am 30. Mai in Uniform zusammen mit anderen Schweizer Offizieren bei Zugdidi im Gebiet zwischen Georgien und Abchasien gesehen - fand ausgerechnet in der Woche vor dem G8-Gipfel in Evian statt. In diesem Zusammenhang hatte Arbenz vom Bundesrat ein Mandat als \"Mediator\" zwischen den Genfer Behörden und den Demonstranten und Demonstrantinnen (Kostenplafond 251 000 Franken) angenommen.<\/p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Warum kann ein Zivilist ein solches Kommando bei einem Feldarmeekorps ausüben?<\/p><p>2. Weshalb nimmt ein alt Brigadier in der Eigenschaft als \"Kommandant Stellvertreter\" an einer Studienreise für höhere Stabsoffiziere teil, obschon er aus der Armee entlassen worden ist?<\/p><p>3. Weshalb trug alt Brigadier Peter Arbenz auf dieser Reise im Ausland die Uniform und wer erteilte ihm dazu die entsprechende Bewilligung nach der Verordnung vom 4. November 1970 über das Tragen ausländischer Uniformen in der Schweiz und schweizerischer Militäruniformen im Ausland, und warum?<\/p><p>4. Warum konnte sich Herr Peter Arbenz auf eine solche Reise vom 15. bis zum 31. Mai 2003 begeben, wenn er gleichzeitig ein Mandat als Mediator für den Sicherheitseinsatz zugunsten der Evian-Konferenz innehatte und also in dieser \"heissen\" Phase hätte vor Ort zur Verfügung stehen müssen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Warlords in der Ostschweiz oder blosse Köpenickiade?"}],"title":"Warlords in der Ostschweiz oder blosse Köpenickiade?"}