﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031064</id><updated>2025-11-14T06:40:27Z</updated><additionalIndexing>48;Gleichstellung von Mann und Frau;Schiffs- und Flugpersonal;Swiss;Lohngleichheit;Niedriglohn;wirtschaftliche Diskriminierung;Arbeitsbedingungen;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801020503</key><name>Schiffs- und Flugpersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K180102110401</key><name>Swiss</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010305</key><name>Lohngleichheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020502</key><name>Arbeitsbedingungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070201010302</key><name>Niedriglohn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020305</key><name>Gleichstellung von Mann und Frau</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020411</key><name>wirtschaftliche Diskriminierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-09-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-09-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1064</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) verbietet jede direkte oder indirekte Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihres Geschlechtes. Von einer indirekten Diskriminierung ist auszugehen, wenn eine formal geschlechtsneutrale Regelung im Ergebnis wesentlich mehr bzw. überwiegend Angehörige des einen Geschlechtes ohne sachliche Rechtfertigung gegenüber jenen des anderen erheblich benachteiligt (BGE 125 I 71 Erw. 2). Wird Teilzeitarbeit im Verhältnis zur Vollzeitarbeit schlechter entlöhnt, kann somit eine indirekte Diskriminierung vorliegen, wenn einerseits feststeht, dass beträchtlich mehr Frauen unter den Teilzeitbeschäftigten vertreten sind als Männer, und andererseits die Lohndifferenz sachlich nicht gerechtfertigt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum Thema Mindestlohn ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichstellungsgesetzes Folgendes zu bemerken: Würde es sich allenfalls herausstellen, dass die Swiss die Funktion der Flight Attendants, als mehrheitlich von Frauen ausgeübten Beruf, schlechter bezahlt als eine andere, neutrale oder mehrheitlich von Männern ausgeübte gleichwertige Funktion, dann kann ebenfalls eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes vorliegen. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates zu entscheiden, ob in einem konkreten Fall - wie hier bei der Swiss - eine Lohndiskriminierung vorliegt oder nicht. Diese Aufgabe obliegt den Gerichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist natürlich der Auffassung, dass die Swiss International Air Lines AG zwingende Gesetzesbestimmungen einzuhalten hat. Im Rahmen der Möglichkeiten, die der Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Swiss hat, wird er, falls erforderlich, auch darauf einwirken. Es kann allerdings nicht Aufgabe des Bundesrates sein, für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften zu sorgen und diese durchzusetzen. Unsere Rechtsordnung sieht dafür die entsprechenden Instanzen vor (Arbeitsgerichte für privatrechtliche Arbeitsstreitigkeiten; Vollzugsbehörden beim öffentlichen Arbeitsrecht).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat gedenkt auch nicht, der Swiss Vorgaben für Mindestlöhne zu machen, was er rechtlich ohnehin nicht kann. Die Höhe des Lohnes ist vielmehr Sache der Sozialpartner. Bereits im Fall des Hotels "Bellevue Palace" in Bern, das mit einer Aktienmehrheit von über 99 Prozent dem Bund gehört, hat der Bundesrat festgehalten, dass die Lohnfindung in Unternehmen, auch wenn daran eine Bundesbeteiligung besteht, Sache der Sozialpartner ist (Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Leutenegger Oberholzer 00.1145, Arbeitsbedingungen im Berner Hotel "Bellevue").&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Innerhalb der Swiss gibt es starke Diskriminierungen. So sind z. B. bei gleichem Arbeitsvolumen die Löhne von Aushilfs-Flight-Attendants (Beschäftigungsgrad weniger als 50 Prozent) im Vergleich zu den Löhnen festangestellter Flight Attendants (Beschäftigungsgrad zwischen 50 und 100 Prozent) um 10 Prozent tiefer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als im März 2002 anlässlich der Gründung der Swiss die Arbeitsverträge der "Aushilfen" unterschrieben wurden, waren sich die Gewerkschaften Unia und Kapers der Diskriminierungen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sehr wohl bewusst. Trotzdem stellte dieser Vertrag einen ersten Schutz für das Personal dar, das durch die Gründung einer neuen Gesellschaft verunsichert war, weil die Arbeitsbedingungen nicht klar waren. Da diese Diskriminierungen später behoben werden sollten, wurde der GAV auch lediglich bis Ende 2002 abgeschlossen. Aus Gründen der Interdependenz dieses Vertrages und des GAV für festangestellte Flight Attendants konnten 2002 jedoch keine neuen Verhandlungen geführt werden. Im Mai/Juni diesen Jahres hat die Swiss die Verhandlungen abgebrochen, die Forderungen der Unia und der Kapers nach Gleichstellung der Aushilfen zurückgewiesen und die Aufkündigung des GAV angekündigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Vorgehensweise ist umso weniger haltbar, als die Swiss ihre Entscheidungen mit der Gründung der neuen Billigfluggesellschaft Swiss Express begründet. Zudem liess die Swiss verlauten, dass sie Lohnsenkungen ins Auge fasst, dies auch bei den Flight Attendants. Bereits heute verdient man dort aber frühestens nach zwei Dienstjahren 3400 Franken brutto pro Monat. Überdies werden die Dienstjahre den "Aushilfen", die zu weniger als 50 Prozent angestellt sind, nur entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet. So erreichen Angestellte, die zu 35 Prozent arbeiten, das zweite Dienstjahr erst nach drei Arbeitsjahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn man weiss, dass die Flight Attendants sowohl für die Sicherheit an Bord als auch für die gesamte Organisation des Service zuständig sind und mindestens drei Sprachen perfekt beherrschen, kann man sich schon fragen, ob ein monatliches Gehalt von 3400 Franken brutto wirklich ihren Qualifikationen entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gedenkt der Bundesrat, dem Bundesgesetz über die Gleichstellung auch innerhalb der Swiss Geltung zu verschaffen, oder lässt er es zu, dass das Management auch weiterhin gegen die Bundesgesetze verstösst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Will der Bundesrat um jeden Preis Stellen retten, oder beabsichtigt er, einige Richtlinien bezüglich Mindestlohn und Gleichstellung vorzugeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wann und wie will der Bundesrat intervenieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundesgesetz über die Gleichstellung und Swiss</value></text></texts><title>Bundesgesetz über die Gleichstellung und Swiss</title></affair>