﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031065</id><updated>2025-06-24T23:04:05Z</updated><additionalIndexing>09;Kriegsrecht;Waffenhandel;Völkerrecht;Munition;Mine</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2076</code><gender>m</gender><id>326</id><name>Günter Paul</name><officialDenomination>Günter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020205</key><name>Waffenhandel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020407</key><name>Munition</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402040203</key><name>Mine</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050602</key><name>Völkerrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010205</key><name>Kriegsrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-08-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-08-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2076</code><gender>m</gender><id>326</id><name>Günter Paul</name><officialDenomination>Günter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1065</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die im Juli 2001 vorgestellte mittelfristige Ausgabenplanung ist heute nicht mehr gültig. Die seit diesem Zeitpunkt eingeleiteten Sparprogramme des Parlamentes und des Bundesrates haben die finanzpolitischen Parameter für Rüstungsbeschaffungen wesentlich verändert und zu einer Überarbeitung der Rüstungsplanung geführt, die zurzeit noch nicht abgeschlossen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anpassungen wurden beispielsweise aufgrund der nach einer umfassenden militärischen Beurteilung der Bedarfssituation vorgeschlagenen und vom Chef VBS am 18. September 2002 genehmigten Verzichtsplanung vorgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gruppe Rüstung als Beschaffungsstelle für das Rüstungsmaterial wurde im Bereich der Munition beauftragt, Möglichkeiten einer Reduktion der Beschaffungsmenge von Kanistermunition des Kalibers 15,5 Zentimeter aufzuzeigen, welche vom Parlament mit dem Rüstungsprogramm 1999 beschlossen worden war. Das definitive Resultat dieser Abklärungen liegt noch nicht vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Der Entscheid des Bundesrates vom 6. November 2002, die zivilen Behörden bei Bedarf verstärkt subsidiär durch die Armee zu unterstützen, hat dazu geführt, dass die materielle Streitkräfteentwicklungsplanung 2004-2011 schwergewichtig auf die Erhöhung der Einsatzfähigkeit im Bereich der Existenzsicherungs- und Raumsicherungsoperationen ausgerichtet wird und für den Verteidigungskampf lediglich die Aufrechterhaltung der Kernkompetenzen angestrebt wird. Aufgrund dieser Ausrichtung der Rüstungsschwergewichte sind zurzeit keine Rüstungsbeschaffungsprojekte im Bereich Streumunition oder Minen geplant.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gemäss Artikel 36 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 ist jede Vertragspartei verpflichtet, bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel oder Methoden der Kriegführung festzustellen, ob ihre Verwendung stets oder unter bestimmten Umständen durch das humanitäre Völkerrecht verboten wäre. Das VBS gewährleistet in einem internen Verfahren sowohl in der Evaluationsphase über die Notwendigkeit neuer Waffen als auch beim Beschaffungsentscheid selber, dass das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen respektiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Einsatz von Streumunition ist im humanitären Völkerrecht nicht verboten. Eine für alle Waffen geltende Einschränkung des Gebrauchs von Streumunition ergibt sich jedoch aus Artikel 51 (Schutz der Zivilbevölkerung) und Artikel 57 (Vorsichtsmassnahmen beim Angriff) des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In einem Informationsseminar "Mittelfristige Ausgabenplanung" vom 6. Juli 2001 erläuterte das VBS den zukünftigen Weiterentwicklungs- und Nachholbedarf an Rüstungsgütern für die Schweizer Armee. Darunter befinden sich auch neue Streumunition (Kanistermunition, 100 Millionen Franken) oder Projekte, die aller Wahrscheinlichkeit nach Streumunition und fernverlegbare Minensysteme beinhalten, wie beispielsweise das Beschaffungsprojekt "Operatives Feuer" (600 Millionen Franken). Auch wurde Bedarf vonseiten der VBS-Planung an einem mechanischen Minenverlege-System (108 Millionen Franken) angemeldet. Sicherlich gibt es mit der Ausmusterung der alten Panzermine 60 auch Gedanken, wie die Aufgabe dieser Mine zukünftig ersetzt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hält das VBS aufgrund veränderter finanzpolitischer und sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen an dieser Rüstungsbeschaffungsliste fest? Hat es in der Zwischenzeit Anpassungen gegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann der Bundesrat transparent darüber informieren, welche Rüstungsbeschaffungsprojekte, die sich in Evaluation befinden, Streumunition und Minen beinhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hält der Bundesrat die weitere Beschaffung von umstrittener Munition wie Streumunition und Minen weiterhin für opportun?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie garantiert der Bundesrat, dass zukünftige Beschaffungen von Streumunition und Minen geltendes humanitäres Völkerrecht nicht verletzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zukünftige Beschaffung von Streumunition und Minen</value></text></texts><title>Zukünftige Beschaffung von Streumunition und Minen</title></affair>