{"id":20031066,"updated":"2025-06-24T22:59:54Z","additionalIndexing":"09;08;Friedenszone;Irak;Munition;Deza;Mine;Entwicklungszusammenarbeit","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0303010602","name":"Irak","type":1},{"key":"L05K0402040203","name":"Mine","type":1},{"key":"L05K0401010104","name":"Friedenszone","type":1},{"key":"L04K08040901","name":"Deza","type":1},{"key":"L04K04020407","name":"Munition","type":1},{"key":"L03K100104","name":"Entwicklungszusammenarbeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1055714400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1062540000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1066","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt den Wunsch des Fragestellers, dass möglichst schnell dafür gesorgt wird, damit gefährliche Streubomben-Blindgänger im Irak nicht täglich Kinder verletzen und töten. Er weist aber darauf hin, dass er sich - wie u. a. auch vom Delegierten für humanitäre Hilfe immer wieder unterstrichen - nicht in einem separaten Aktionsprogramm gegen Streubomben-Blindgänger engagiert. Diese sind vielmehr Teil eines grösseren Ganzen (vgl. auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Wiederkehr 03.3291, Finanzplanung und längerfristige Aktivitäten in der Minenbekämpfung, vom 16. Juni 2003).<\/p><p>1. Bereits im Gefolge des Krieges in Kosovo hat die Schweiz der Gefährdung der Menschen durch nicht explodierte Munition und angereicherte Uranmunition hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Sie hat dieses Engagement im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg im Frühling dieses Jahres wiederholt. Als erstes Land hat sie im Rahmen des von ihr einberufenen \"Humanitären Treffens Irak\" noch vor Ausbruch des Krieges ihre feste Absicht bekundet, sich zusammen mit dem \"United Nations Environment Programme\" (UNEP) und anderen Partnern in dieser wichtigen Thematik zu engagieren. Sie hat sich dabei nicht nur auf die vom Fragesteller anvisierten Streubomben-Blindgänger beschränkt. Ihr Engagement ist umfassender und beinhaltet die Identifizierung der Umweltschäden aus dem jüngsten und den früheren Kriegen und ist darauf ausgerichtet, zur Beseitigung der grossen und akuten Gefahren beizutragen, die u. a. von nicht explodierten Minen, Streubomben und abgereicherter Uranmunition ausgehen. Entsprechend hat die Schweiz, vertreten durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) eine Inventaraufnahme mit Lösungsvorschlägen durch UNEP sowie die Vorarbeiten finanziert, die zur Durchführung der mit etwa zwanzig Experten ab September 2003 geplanten umfassenden Feldarbeit notwendig sind. Erneut als erstes Land hat die Schweiz verbindliche Zusagen gemacht, zusammen mit anderen in der Sache engagierten Ländern das vom Uno-System mit der Durchführung dieser Arbeiten betraute UNEP mit schweizerischen Experten und finanziellen Leistungen massgeblich zu unterstützen.<\/p><p>Es sei darauf hingewiesen, dass sich auch das \"Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen\" (WFP) im Irak mit einem speziellen Aktionsplan im Kampf gegen Minen und andere nicht explodierte Objekte engagiert. Das WFP hat dafür die \"Fédération Suisse de déminage\" (FSD) mandatiert, die ihre Aufgabe mit fünfzehn ausländischen Experten (und einem Schweizer) und mehr als hundert lokalen Mitarbeitern erfüllt. Mit der FSD arbeiten auch verschiedene Bundesstellen regelmässig zusammen; das WFP ist eine der wichtigsten Partnerorganisationen der Humanitären Hilfe des Bundes.<\/p><p>2. Wie unter Ziffer 1 dargelegt, haben die entsprechenden Teams im Irak ihre Arbeiten aufgenommen. Selbstverständlich wäre es erwünscht, dass die Arbeiten schnell vorangehen. Indes: die Gegenwart der ausländischen Streitkräfte, die immer gravierender werdenden Sicherheitsprobleme, die fehlenden staatlichen Strukturen und schwachen lokalen Kapazitäten führen dazu, dass Aktionen gerade in diesem komplexen und gleichzeitig für die Stabilisierung und Entwicklung des Landes kritischen Bereich schwierig sind und nur langsam vorangehen. Die Schweiz wird die Fortsetzung des Prozesses unterstützen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure fördern. Die geplante Eröffnung eines Büros von \"United Nations Mine Action Service\" (UNMAS) in Bagdad wird dafür hilfreich sein.<\/p><p>3. Wie bereits aus der Antwort zur Interpellation Fehr 01.3625, \"Clustermunition\", vom 5. Oktober 2001 hervorgeht, ist der Bundesrat der Auffassung, dass im humanitären Völkerrecht der Einsatz von Streumunition nicht generell verboten ist. Eine Einschränkung des Einsatzes von Streumunition ergibt sich jedoch aus den für alle Waffen geltenden Artikeln 51 und 57 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949, welche zum Schutze der Zivilbevölkerung unterschiedslose Angriffe verbietet und den Angreifer anhält, bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden alle praktisch möglichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Opfer in der Zivilbevölkerung und die Beschädigung ziviler Objekte zu vermeiden und in jedem Fall auf ein Mindestmass zu beschränken.<\/p><p>Die fatalen Auswirkungen der Blindgänger-Streumunition auf die Zivilbevölkerung und auf die Mitglieder von Hilfsorganisationen oder friedensunterstützenden Operationen sind hinlänglich bekannt. Im Rahmen der Treffen der Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1980 über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) wird über eine Regelung von explosiven Kriegsmunitionsrückständen (inklusive Streumunition) verhandelt, welche u. a. eine Räumungs-, und Informationspflicht sowie mögliche generelle präventive Massnahmen in Form von \"best practices\" beinhalten könnte. Die Schweiz setzt sich für ein rechtlich verbindliches Instrument ein.<\/p><p>Im Dezember 2000 hat die Schweiz den CCW-Vertragsstaaten einen Vorschlag zu Streumunition unterbreitet, der die Entstehung von gefährlichen Blindgängern durch technische Vorrichtungen wie die Verbesserung der Zuverlässigkeit des Zünders und einen Selbstzerstörungs- bzw. Selbstdeaktivierungsmechanismus auf ein Minimum beschränken würde. Über diesen Vorschlag wird im CCW-Rahmen beraten.<\/p><p>Seine Position zur Frage der Legalität von DU-Waffen hat der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation Garbani 02.3368, \"Afghanistan. Verwendung von Waffen mit abgereichertem Uran\", vom 21. Juni 2002 ausführlich dargelegt.<\/p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nach heutigem Wissensstand über die Auswirkungen von DU-Waffen deren Einsatz nicht generell verboten ist. Sollten jedoch neue Untersuchungen über den Einsatz dieser Waffen unverhältnismässige Schädigungswirkung auf Mensch oder Umwelt nachweisen, so wäre der Bundesrat bereit, die Vereinbarkeit des Einsatzes dieser Waffen mit dem humanitären Völkerrecht erneut zu prüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Leiter der Humanitären Hilfe bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), Toni Frisch, äusserte gegenüber verschiedenen Schweizer Medien, dass die Deza sich im Irak engagieren werde, damit gefährliche Streubomben-Blindgänger nicht täglich Kinder verletzen und töten. Zudem sollen so bald als möglich - so Toni Frisch - Untersuchungsteams die Zerstörung und Schäden von Blindgängern und Munitionsrückständen evaluieren.<\/p><p>1. Kann der Bundesrat beantworten, inwiefern die Deza schon Massnahmen ergriffen hat, damit nicht detonierte Submunitionen von Streubomben geräumt und zerstört werden?<\/p><p>2. Kann der Bundesrat beantworten, ob die genannten Untersuchungsteams sich schon im Irak befinden und die Arbeit schon aufgenommen haben?<\/p><p>3. Werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen auf die politische Haltung des Bundesrates gegenüber der Legalität von Streumunition und Waffen mit uranabgereicherten Gefechtsköpfen einen Einfluss haben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Streubomben im Irak und Schweizer humanitäre Hilfe"}],"title":"Streubomben im Irak und Schweizer humanitäre Hilfe"}