{"id":20031073,"updated":"2025-11-14T08:35:43Z","additionalIndexing":"28;15;Arbeitsunfall;Berufssterblichkeit;Rentenalter;Berufskrankheit;vorgezogener Ruhestand;Arbeitssicherheit;flexibles Rentenalter","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L06K070203010401","name":"Rentenalter","type":1},{"key":"L06K070205020204","name":"Arbeitsunfall","type":1},{"key":"L05K0107030101","name":"Berufssterblichkeit","type":1},{"key":"L06K070205020205","name":"Berufskrankheit","type":1},{"key":"L05K0702050202","name":"Arbeitssicherheit","type":1},{"key":"L07K07020301040101","name":"flexibles Rentenalter","type":2},{"key":"L05K0702030107","name":"vorgezogener Ruhestand","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1055887200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1063144800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1073","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Für den Bundesrat kann die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten, die in den letzten Jahrzehnten konstant zurückgegangen ist, nicht als Argument gegen eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters angeführt werden. Diese positive Entwicklung stellt für den Grossteil der aktiven Bevölkerung einen sozialen Fortschritt dar.<\/p><p>Zu den Fragen der Einfachen Anfrage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Forschungsprogramm zum schweizerischen System der Altersvorsorge hat gezeigt, dass der zusätzliche Finanzbedarf der AHV beträchtlich ist: Er entspricht 3,8 Mehrwertsteuer-Äquivalenzpunkten bis 2025 und 5,3 Mehrwertsteuer-Äquivalenzpunkten bis 2040 (vgl. Synthesebericht der IDA ForAlt zum Forschungsprogramm zur längerfristigen Zukunft der Alterssicherung).<\/p><p>Würde dieser Mehrbedarf ausschliesslich durch eine entsprechende Erhöhung der Mehrwertsteuer gedeckt, hätte dies negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum. Durch zusätzliche Massnahmen könnte die Erhöhung der Mehrwertsteuer aber begrenzt werden. Die Studien zeigen, dass beispielsweise mit einer Erhöhung des Rentenalters um zwei Jahre und mit einer Anpassung der Renten ausschliesslich an die Teuerung der zusätzliche Finanzierungsbedarf bis 2025 um zwei Drittel gesenkt werden könnte.<\/p><p>Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund das EDI am 21. Mai 2003 beauftragt, die Grundlagen für die 12. AHV-Revision vorzubereiten und ihm die zentralen Punkte dieser Revision Anfang 2004 zum Entscheid vorzulegen.<\/p><p>Aus der Sicht des EDI stellt die allfällige Anpassung des gesetzlichen Rentenalters an die demographische Entwicklung ein wesentliches Element dieser Revision dar. Das EDI wird dem Bundesrat für die Anpassung des Rentenalters verschiedene Modelle (z. B. eine über mehrere Jahre gestaffelte Anpassung) zur Diskussion stellen und dabei auch der Entwicklung in unseren Nachbarländern (z. B. derjenigen in Deutschland, wo die von der Bundesregierung eingesetzte Rürup-Kommission eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters empfohlen hat) Rechnung tragen.<\/p><p>Allerdings erreichen nicht alle Versicherten das Rentenalter in der gleichen körperlichen Verfassung oder verfügen bis zu diesem Zeitpunkt über einen Arbeitsplatz. Deshalb müssen Lösungen gefunden werden für jene Personen, die gezwungen sind, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden, weil sie einen besonders beanspruchenden Beruf ausüben, gesundheitliche Probleme haben oder aufgrund von Umstrukturierungen in fortgeschrittenem Alter arbeitslos werden. Die Form und die Finanzierung eines flexibleren Systems für den Rentenantritt (in der Art der von den Sozialpartnern für das Baugewerbe gefundenen Lösung) werden im Rahmen der 12. AHV-Revision zusammen mit dem Vorschlag einer mittelfristigen, progressiven Erhöhung des Rentenalters zur Diskussion stehen.<\/p><p>2. Insbesondere im Verlaufe der 11. AHV-Revision wurden bereits verschiedene Modelle des flexiblen Rentenalters - basierend auf der Anzahl Erwerbs- oder Beitragsjahre - untersucht. Nach diesen Lösungsvorschlägen hätten Personen, die bereits früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind, früher in den Ruhestand treten und vor allem diejenigen, die Schwerstarbeit verrichten, entlastet werden können. Allerdings sind diese Modelle auch häufig kritisiert worden: Verschiedene Personengruppen würden benachteiligt, insbesondere Frauen und Behinderte sowie Personen, die eine längere Ausbildung absolviert haben. Zudem würden diese Modelle unverhältnismässige Kosten verursachen und zu grossen Durchführungsproblemen führen. Aus diesem Grund eignen sich solche Modelle nur schlecht für eine allgemeine Volksversicherung wie die AHV. Sie sind folglich auch nicht weiterverfolgt worden.<\/p><p>3. Für die Prävention im Bereich der Berufsunfälle und Berufskrankheiten werden jährlich rund 100 Millionen Franken eingesetzt. Die Organe, die mit der Aufsicht über die Arbeitgeber betraut sind und gegebenenfalls Zwangsmassnahmen gegen diese ergreifen, werden durch die Arbeitgeber selbst finanziert. Der Präventionsbeitrag ist ein vom Bundesrat festgesetzter Prämienzuschlag, der gegenwärtig bei 6,5 Prozent der Nettoprämie der Unfallversicherung liegt.<\/p><p>Die Schweiz verfügt über ein gut entwickeltes System für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Gemäss Statistiken der schweizerischen Unfallversicherer ist ein konstanter Rückgang der Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verzeichnen (27 Prozent zwischen 1990 und 2001). Es wird also immer weniger \"Blutzoll\" bezahlt.<\/p><p>Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) ziehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an dem selben Strang. Der Gefahrenkatalog wird gemeinsam erarbeitet, die Risiken werden im gegenseitigen Einvernehmen eingeschätzt, und für die Beseitigung von Gefahrenquellen wird eine einheitliche Vorgehensweise festgelegt. Diese Massnahmen sollen zu einer Verringerung der Absenzen beitragen.<\/p><p>Selbstverständlich ist jeder Unfall einer zu viel. Im Bereich der Unfallverhütung gibt es immer Fortschritte zu erzielen, und wo immer erforderlich und möglich, werden die Präventionsmassnahmen verstärkt. Es ist allerdings sehr schwierig zu beurteilen, ob dadurch die sozialen und finanziellen Kosten im Bereich der Berufskrankheiten und Berufsunfälle gesenkt und damit die Einkommen, auf welchen die Beiträge zur Altersvorsorge erhoben werden, erhöht werden können. Es gilt zu bedenken, dass nicht alle Risiken ohne Weiteres auszuschliessen sind. Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist der Mangel an Erfahrung, der meist auf die Beschäftigungsdauer zurückzuführen ist. Ausserdem nehmen die sozialen und finanziellen Kosten nicht unbedingt proportional zu den Kosten ab, die für die verstärkten Präventionsmassnahmen aufgewendet werden müssen.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat eine umfassende Sicht unseres Sozialversicherungssystems. Diese stützt sich auf die in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre publizierten Ergebnisse der interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche die \"Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen\" untersucht hatte. Die wesentlichen, von dieser Studie hervorgehobenen Herausforderungen haben sich kaum verändert. Nun gilt es, daraus die Konsequenzen für die einzelnen Versicherungszweige zu ziehen.<\/p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 03.3258 der freisinnig-demokratischen Fraktion.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In ihrem Bericht \"Sicherheit in Zahlen. Vorschläge für eine globale Sicherheitskultur am Arbeitsplatz\" prangert die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) an, dass weltweit jährlich 270 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleiden und sich 160 Millionen eine Berufskrankheit zuziehen.<\/p><p>Die Studie bringt ebenfalls ans Licht, dass jährlich mehr als 2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Opfer eines tödlichen Arbeitsunfalls werden. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass täglich 5000 Personen in Ausübung ihres Berufes sterben!<\/p><p>In unserem Land wurden im Jahre 2002 bei 3,5 Millionen Erwerbstätigen 266 761 Berufskrankheiten und -unfälle verzeichnet. Rund 200 Personen verlieren jährlich durch einen Arbeitsunfall ihr Leben. Zieht man die Ferien, die Feiertage und die Wochenenden ab, so stellt man fest, dass in der Schweiz fast täglich eine Person in Ausübung ihres Berufes stirbt. Ein Teil der Personen, die einen Arbeitsunfall erleiden, muss in der Folge auf die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) zurückgreifen. Es fällt auch auf, dass in erster Linie Personen mit niedrigem Einkommen einen Berufsunfall erleiden. Im Jahre 2001 z. B. betrug das Durchschnittseinkommen der verunfallten Personen 54 467 Franken.<\/p><p>Berufsunfälle führen nicht nur zu zahlreichen menschlichen Trägodien, sie verursachen auch enorm hohe soziale und finanzielle Kosten von mehr als 1 Milliarde Franken pro Jahr.<\/p><p>In gewissem Sinn sind die Arbeitsunfälle ein stilles Leiden, das die Anwälte des Volkes früher als \"Blutzoll\" bezeichneten, wie uns Ignacio Ramonet im \"Le Monde diplomatique\" vom Juni 2003 in Erinnerung ruft. Dieses stille Leiden scheint mir im völligen Widerspruch zu stehen mit den Plänen zur Erhöhung des Rentenalters in der Schweiz und in anderen Ländern.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es unangebracht ist, die Erhöhung des Rentenalters auf 66 und später auf 67 Jahre vorzuschlagen, während Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem aufgrund von Arbeitsunfällen bereits viel früher sterben und Zehntausende am Ende ihres Berufslebens ausgezehrt und körperlich geschädigt sind und den Ruhestand kaum mehr geniessen können?<\/p><p>2. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, ein System einzuführen, bei welchem die Anzahl Beitragsjahre massgeblich ist (volles Ruhegehalt z. B. nach 40 Beitragsjahren), was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Schwerstarbeit verrichten, entlasten würde?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass durch eine Verstärkung der Prävention im Bereich der Berufskrankheiten und -unfälle nicht nur die sozialen und finanziellen Kosten gesenkt, sondern sogar die Einkommen, auf welchen die Beiträge zur Altersvorsorge erhoben werden, erhöht werden könnten?<\/p><p>4. Findet er nicht, dass es generell angebracht wäre, eine umfassende Sicht unseres Sozialversicherungssystems zu haben, bevor Pauschalvorstellungen über einen Teilbereich dieses Systems - wie die Erhöhung des Rentenalters - in die Runde geworfen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung des Rentenalters?"}],"title":"Erhöhung des Rentenalters?"}