﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031087</id><updated>2025-06-24T22:16:03Z</updated><additionalIndexing>32;10;Anerkennung der Zeugnisse;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Baukunst;Europäischer Wirtschaftsraum;Gesetzgebungsverfahren</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2490</code><gender>m</gender><id>467</id><name>Galli Remo Giosué</name><officialDenomination>Galli Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0106040101</key><name>Baukunst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030102</key><name>Anerkennung der Zeugnisse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K090205</key><name>Europäischer Wirtschaftsraum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080702</key><name>Gesetzgebungsverfahren</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-09-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-09-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2490</code><gender>m</gender><id>467</id><name>Galli Remo Giosué</name><officialDenomination>Galli Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1087</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die bundesinternen Abklärungen haben ergeben, dass im Vorfeld der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage für die Verbesserung der Freizügigkeit der Architektinnen und Architekten eine Reihe von Fragen vertieft geprüft werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den aufgeworfenen Fragen und die vorgesehenen Schritte nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beauftragt, bis Mitte 2004 im Rahmen eines breit abgestützten Expertengremiums unter der Leitung von Paul Richli, Professor für öffentliches Recht und Rechtsetzungslehre an der Universität Luzern, einen Bericht zu erstellen. Der Bericht soll eine Bestandesaufnahme der besonderen Schwierigkeiten der Architekten bei der Berufsausübung in der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union - erste Erfahrungen aus den bilateralen Verträgen - enthalten und gleichzeitig die Frage klären, ob sich ein Einbezug der Ingenieurberufe aufgrund einer ähnlichen Problemstellung aufdrängt. Gleichzeitig sind verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen zu klären sowie Vorschläge auszuarbeiten, wie die Freizügigkeit national und international verbessert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vordergrund stehen namentlich der Titelschutz sowie eine Rahmenordnung des Bundes für eine gesamtschweizerische Freizügigkeitsregelung. Der Bericht dient dem EVD als Grundlage für das weitere Vorgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist bereit, die nötigen Massnahmen für eine Verbesserung der Freizügigkeit der Architekten im In- und im Ausland einzuleiten. Die richtigen Vorkehren können nur getroffen werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten aufgelistet und die Lösungsmöglichkeiten in der ganzen Breite angesprochen werden und - so weit notwendig - die Aufgabenstellung auch auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die EU-weite Anerkennung der schweizerischen Architekten anbelangt, profitieren seit dem 1. Juni 2002 die Absolventen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETHZ und EPFL) und der Architekturschule der Universität Genf sowie die in das Register A eingetragenen Berufsleute von der Anerkennung in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU und der Efta. Die Aufnahme der Absolventen der Architekturfakultät der Universität der italienischen Schweiz in Mendrisio wurde von der EU bereits geprüft und grundsätzlich positiv beantwortet; die formelle Anerkennung wird im Rahmen des Gemischten Ausschusses des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz-EU bald beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hat im Übrigen im Rahmen des Gemischten Ausschusses um die Anerkennung der Diplome von schweizerischen Architektur-Fachhochschulen ersucht. Die EU hat die schweizerische Delegation darauf hingewiesen, dass die schweizerische Ausbildung wegen der kürzeren Zeitdauer (drei Jahre statt vier Jahre wie in den EU-Mitgliedstaaten) nicht der entsprechenden EU-Richtlinie entspräche und diese Diplome deshalb nicht anerkannt werden könnten. Die Schweiz und die EU haben daraufhin vereinbart, diese Frage im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das BBT ist im Besitz des ausformulierten Gesetzentwurfes. Diese Vorarbeiten der Architektenverbände werden in den Bericht einfliessen; es ist das Ziel, Vertreter aus diesem Kreis in die Arbeiten des Expertengremiums mit einzubeziehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 22. Juni 2001 überwies der Nationalrat die Motion WAK-N 01.3208, "Regelung der Freizügigkeit der Architektinnen und Architekten", als Postulat. Diese Motion wurde von der WAK-N aufgrund meiner Parlamentarischen Initiative 05.445, "Schaffung eines Architektengesetzes", eingereicht. Die Motion verlangte eine Vorlage für die Schaffung der Personenfreizügigkeit sowohl innerhalb der Schweiz als auch innerhalb der EU bis Mitte 2002. Der Bundesrat machte damals bereits darauf aufmerksam, dass er diese Forderung nicht innerhalb eines Jahres erfüllen könne. Inzwischen sind zwei Jahre ins Land gegangen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der "Architektenberuf" bei den Bilateralen Verhandlungen vergessen wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bis wann kann mit einer diesbezüglichen Botschaft gerechnet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er sich bewusst, dass die Schaffung der Personenfreizügigkeit für viele Angehörige dieser Berufsgruppe eine Existenzfrage ist, und ist er deshalb bereit, die Arbeiten an dieser Vorlage nach Möglichkeit zu beschleunigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In welcher Richtung sucht er die Lösung, nachdem alle Architektenverbände als Vorarbeit selbst einen Gesetzentwurf eingereicht haben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Architektengesetz. Stand der Arbeiten</value></text></texts><title>Architektengesetz. Stand der Arbeiten</title></affair>