﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031109</id><updated>2025-11-14T08:19:14Z</updated><additionalIndexing>2831;betrügerisches Handelsgeschäft;Kunstwerk;Beförderung gefährlicher Güter;Zollkontrolle;Kulturgut;Diebstahl;Zolllager</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4620</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K050102010202</key><name>Diebstahl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0106030105</key><name>Kunstwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0106030104</key><name>Kulturgut</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701040205</key><name>Zolllager</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040203</key><name>Zollkontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020201</key><name>Beförderung gefährlicher Güter</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070103030201</key><name>betrügerisches Handelsgeschäft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-11-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-09-29T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-11-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1109</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach geltendem Zollrecht sind Güter, die in einem schweizerischen Zollfreilager eingelagert werden sollen, bei Eintreffen an der Grenze (Strasse, Flughafen) zum Transit ins betreffende Freilager anzumelden. Die Einlagerung der Güter erfolgt anschliessend unter Löschung der vorangegangenen Transitdokumente. Mit anderen Worten: Der Spediteur hat das Gut unter Vorlage der Transitdokumente dem Zollamt des betreffenden Zollfreilagers zur Einlagerung anzumelden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Zollfreilager Genf eingelagerten und zwischenzeitlich beschlagnahmten Güter wurden bereits im Frühjahr 2003 zollrechtlich korrekt zum Transit und zur Einlagerung ins Zollfreilager angemeldet. Den schweizerischen Zollbehörden war anlässlich der Abfertigungen nicht bekannt, dass es sich um widerrechtlich aus Ägypten ausgeführte Gegenstände handeln könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie erwähnt, wurden die Güter unter richtiger Deklaration zum Transit und zur Einlagerung angemeldet. Den Zollbehörden war mithin bekannt, um was für Gegenstände es sich handelte. Für eine Intervention durch die betroffenen Zollämter bestand indessen kein Anlass.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das geltende Zollgesetz verpflichtet die Lagerhalter im Zollfreilager nicht, Bestandesaufzeichnungen zu führen. Dem Zollpersonal steht indessen das Recht zu, sämtliche Räumlichkeiten der Zolllager zu Kontrollzwecken jederzeit zu betreten. Der Bundesrat beabsichtigt, bei der Totalrevision des Zollgesetzes die Lagerhalter zu verpflichten, Bestandesaufzeichnungen über alle eingelagerten Waren zu führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gefährliche Güter wie Sprengstoffe oder Plutonium dürfen nur bei vorliegenden entsprechenden Bewilligungen der zuständigen Bundesämter transportiert und eingelagert werden. Die Zollbehörden überwachen solche Transporte und Einlagerungen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit. Hierzu stehen ihnen Strahlenmessgeräte zur Verfügung. Nötigenfalls kann die Zollverwaltung auch Sprengstoffhunde der Polizei anfordern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit dem Kulturgütertransfergesetz wird den Zollbehörden für die Kontrolle solcher Waren tatsächlich ein griffigeres Instrument zur Verfügung stehen. Einlagerungen in Freilagern werden der Einfuhr gleichgestellt, und die Zollbehörden werden ausdrücklich ermächtigt, verdächtige Kulturgüter bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr zurückzubehalten und den Strafverfolgungsbehörden Anzeige zu erstatten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits in der Vergangenheit hat die Zollverwaltung bei verdächtigen Kulturgütern gestützt auf die Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (in der geänderten Fassung vom 28. Mai 2003) oder gestützt auf ihren allgemeinen Auftrag, Widerhandlungen den zuständigen Organen anzuzeigen, interveniert und mit dem Dienst Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur und der Bundeskriminalpolizei eng zusammengearbeitet. Die Zollbehörden sind denn auch angewiesen worden, einen Abtransport der im Freilager Genf beschlagnahmten Gegenstände zu verhindern. Massnahmen im Rahmen der Rechtshilfe bleiben dabei vorbehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ganz abgesehen davon wurden die Zollbehörden bereits im Rahmen der Beratung des Kulturgütertransfergesetzes für Fragen des Kulturgütertransfers vermehrt sensibilisiert. Weitere Massnahmen bis zum Inkrafttreten des Kulturgütertransfergesetzes betrachtet der Bundesrat als nicht notwendig.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ende August 2003 wurde im Zollfreilager Genf ein Kulturraub aufgedeckt. Im Zusammenhang mit diesem Ereignis bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie war es möglich, dass eine so grosse Sammlung von Kulturgütern aus illegalen Ausgrabungen unbehelligt in das Zollfreilager Genf gelangen konnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist das diesbezügliche Sicherheitsdispositiv lückenhaft oder wurden bestimmte Hürden einfach umgangen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bekanntlich wurden ganze Sarkophage und Mumien am Flughafen überhaupt nicht entdeckt. Könnten auch gefährliche Güter wie Sprengstoff oder Plutonium unentdeckt bleiben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wird den Zollbehörden in alle Bestandesaufzeichnungen Einblick gewährt? Existieren für alle Güter die entsprechenden Bestandesaufzeichnungen? Verfügen die Behörden über die nötigen Detektorinstrumente für den Fall, dass gefährliche Güter optimal abgeschirmt sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Oktober 2003 wird die Schweiz die Unesco-Konvention von 1970 über den illegalen Kulturgüterhandel ratifizieren. Das Kulturgütertransfergesetz tritt voraussichtlich erst Mitte 2004 in Kraft und die Totalrevision des Zollgesetzes dürfte kaum vor 2006 abgeschlossen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie gedenkt der Bundesrat in der Zwischenzeit weiteren Missbrauch der Zollfreilager zu verhindern? Sind Massnahmen notwendig und auch vorgesehen, um einen möglichen Abtransport von Raubkunst ins Ausland zu blockieren? Welcher Art sind solche allfälligen Massnahmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufdeckung eines Kulturraubes im Zollfreilager Genf</value></text></texts><title>Aufdeckung eines Kulturraubes im Zollfreilager Genf</title></affair>