{"id":20031111,"updated":"2025-06-24T23:11:47Z","additionalIndexing":"28;2841;geistig Behinderte\/r;IV-Rente;medizinische Diagnose;Invalidität;Betrug;Arbeitsunfähigkeit;psychische Krankheit","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":1},{"key":"L04K01050107","name":"psychische Krankheit","type":1},{"key":"L05K0104020102","name":"geistig Behinderte\/r","type":1},{"key":"L05K0104010302","name":"Invalidität","type":1},{"key":"L06K070205020203","name":"Arbeitsunfähigkeit","type":1},{"key":"L06K050102010201","name":"Betrug","type":2},{"key":"L04K01050208","name":"medizinische Diagnose","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-11-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1064872800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1069196400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1111","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die zunehmende Zahl der aus psychischen Gründen ausgerichteten Renten ist ein Besorgnis erregendes Phänomen. Der Bundesrat hat die Absicht, sich dieses Problems anzunehmen und im Rahmen der 5. IV-Revision, die 2004 in die Vernehmlassung gehen wird, Vorschläge zu unterbreiten.<\/p><p>1. Die aus verschiedenen Gründen ausgelösten reaktiven Dekompensationen (Scheidung, Umstrukturierung im Unternehmen, Akkulturationsprobleme) sind reversible und invaliditätsfremde Faktoren. Solche Faktoren, die nicht mit anerkannten und als solche invalidisierenden psychischen Störungen einhergehen, können keinen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung begründen. Zudem haben Studien gezeigt, dass der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und der Möglichkeit, eine Leistung der IV zu beziehen, allein noch nicht die festgestellte Zunahme der Wahrscheinlichkeit, dass jemand invalid wird, zu rechtfertigen vermag.<\/p><p>Insofern der Ausdruck \"eine Störung als chronisch zu erklären\" nicht einzig und allein in das Gebiet der Psychiatrie fällt, kann der Einfluss der Zeit, die während der Prüfung eines Antrages verstreicht, wenn nicht eine Strategie, so doch einen Faktor bilden, der die invalidisierenden Folgen eines geschwächten psychischen Gesundheitszustandes verschlimmern kann.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich des nachteiligen Einflusses der für die Prüfung benötigten Zeit bewusst. Er zieht alle Lösungen in Betracht, die den Zeitraum zwischen dem Einreichen des Antrages und der Umsetzung der Massnahmen zur Eingliederung der betreffenden Person möglichst verkürzen. In Rahmen der 5. IV-Revision werden diese Möglichkeiten eingehend geprüft.<\/p><p>2. Die von der IV gewährten oder verweigerten Leistungen werden auf der Grundlage von Berichten des behandelnden Arztes beurteilt. Zusätzlich werden auch Berichte von Fachärzten eingeholt, vor allem wenn anzunehmen ist, dass die psychische Komponente bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielt. Die ab 2005 geplante Einführung von regionalen ärztlichen Diensten (RAD) wird eine wichtige Ergänzung bringen, weil diese Dienste nicht nur die medizinischen Gutachten überprüfen, sondern die versicherte Person auch untersuchen und einen Bericht über die Arbeitsfähigkeit vorlegen können.<\/p><p>Vier regionale ärztliche Dienste (RAD Leman, RAD Mittelland, RAD Ostschweiz und RAD Südschweiz), die seit Anfang 2001 versuchsweise in Betrieb sind, sind bereits damit betraut, die Objektivität der ärztlichen Beurteilungen in den ihnen unterbreiteten Dossiers zu bewerten und einen allfällig festgestellten Mangel an Objektivität zu korrigieren oder auf ärztlicher Ebene korrigieren zu lassen.<\/p><p>3. Die ab 2005 einzurichtenden regionalen ärztlichen Dienste werden die psychiatrischen Gutachten aufmerksam prüfen und darüber befinden, ob der Experte bei seiner Gesamtbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit den invaliditätsfremden Faktoren nicht einen zu grossen Stellenwert einräumt. Im Bereich der Psychiatrie ist es nicht immer einfach, den engen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung, die ursprünglich gering oder gar harmlos ist, und dem Einfluss einer ganzen Reihe ungünstiger, aber offenbar von den meisten Menschen überwindbarer sozialer Faktoren auf den psychischen Gesundheitszustand zu unterscheiden. Eine der Aufgaben der regionalen ärztlichen Dienste der IV wird darin bestehen, die Psychiater zu sensibilisieren.<\/p><p>Aufgrund der während der parlamentarischen Beratung der 4. Revision vorgebrachten Wünsche wird ein gemeinsames Evaluationskonzept für sämtliche IV-Stellen erarbeitet, mit dem Ziel, den Vollzug in der IV zu vereinheitlichen. Ein weiteres Ziel, das mit diesem Konzept verfolgt wird, besteht darin, die Ärzte dazu zu bringen, die in das Gebiet der IV fallenden Faktoren von jenen, die nichts damit zu tun haben, zu unterscheiden.<\/p><p>4. Kriterien, die es erlauben, die Auszahlung von Leistungen zu beenden, sind im Gesetz festgelegt und sind Gegenstand einer umfangreichen bundesgerichtlichen Rechtsprechung. In dem sich aus dem IVG ergebenden System muss im Zeitpunkt der Beschlussfassung, wenn alle Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente erfüllt sind, eine Zukunftsprognose bezüglich der Dauer der Arbeitsunfähigkeit erstellt werden. Geht man davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit weiter bestehen wird, muss nach Gesetz und Rechtsprechung - unter dem Vorbehalt einer späteren Neubeurteilung - eine unbefristete Rente gewährt werden. Eine auf unbefristete Zeit gewährte Rente kann nur unter strengen Voraussetzungen neu beurteilt, d. h. aufgehoben oder gekürzt, werden. Dazu ist entweder eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes mit entsprechender Auswirkung auf den Invalidiätsgrad oder aber die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, die den Invaliditätsgrad beeinflusst, erforderlich.<\/p><p>In den Vorschlägen zur 5. IV-Revision werden zudem auch sämtliche Massnahmen berücksichtigt, welche die Neubeurteilung von Renten für Personen in den besten Jahren erlauben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die drastische Zunahme der Renten, die aus psychischen Gründen ausgerichtet werden, wird derzeit heftig diskutiert. Es gibt tatsächlich Grund zur Annahme, dass der Bezug vieler dieser Leistungen nur ungenügend gerechtfertigt ist. Von anerkannten psychischen Krankheiten psychotischer Natur, ausführlich beschriebenen schweren Verhaltensstörungen sowie den verschiedenen Arten von Geistesschwäche ist hier selbstverständlich nicht die Rede. Die entstandene Polemik ist schädlich und muss geklärt werden.<\/p><p>1. An erster Stelle ist abzuklären, in welchem Mass die IV dazu missbraucht wird, bei einer ganzen Reihe reaktiver Dekompensationen, die aus den verschiedensten Gründen ausgelöst werden und sich offensichtlich wieder zurückbilden können, die Arbeitslosenversicherung zu ersetzen. Eine Störung als chronisch zu erklären wird zur Strategie, um Leistungen zu beziehen.<\/p><p>2. Ebenfalls geklärt werden muss, in welchem Mass die Beurteilung des behandelnden Arztes und damit automatisch diejenige des Kranken (die per Definition subjektiv ist) sich gegenüber der Beurteilung der zuständigen kantonalen IV-Stelle durchsetzen kann, obwohl diese von neuen ärztlichen Diensten unterstützt wird.<\/p><p>3. Wie ist zwischen einer echten Arbeitsunfähigkeit und einer Arbeitsverweigerung zu unterscheiden, die mit einer psychischen Erkrankung rationalisiert wird (z. B. mit der geläufigen Wendung \"Ich habe eine Depression\")? Welche Kriterien sind ausschlaggebend, wenn faire Entscheidungen getroffen werden sollen, gerade in diesem Bereich, in dem die Grenze zwischen legitimem sozialem Mitgefühl und Missbrauch so schwer zu ziehen ist?<\/p><p>4. Mit Hilfe welcher Kriterien soll im Fall eines solchen (reversiblen) Leidens die weitere Ausrichtung von bereits zugesprochenen Leistungen gestoppt werden, besonders wenn der Betroffene noch keine Arbeit gefunden hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"IV-Rente aus psychischen Gründen"}],"title":"IV-Rente aus psychischen Gründen"}