{"id":20031113,"updated":"2025-06-24T23:05:55Z","additionalIndexing":"48;Schulbusdienst;Bewilligung;Kleinunternehmen;Schüler\/in;Personenverkehr;Verkehrsunternehmen","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-01T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L05K1301020103","name":"Schüler\/in","type":1},{"key":"L04K13010206","name":"Schulbusdienst","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K18010211","name":"Verkehrsunternehmen","type":1},{"key":"L06K070306030201","name":"Kleinunternehmen","type":1},{"key":"L04K18010201","name":"Personenverkehr","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-12-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1064959200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1070578800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1113","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bewilligungspflicht nach Artikel 7ff. des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 744.10) unterliegen alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmässige Transporte durchführen, auch Kleinunternehmen oder Einzelpersonen, die im Auftragsverhältnis für eine Gemeinde Schülertransporte durchführen. Da alle Unternehmen, die sich am Transportmarkt beteiligen wollen, dieselben Kriterien erfüllen müssen, hat der Bundesrat für Klein- und Kleinstunternehmen keine Erleichterungen gewährt. Sie müssen über eine Zulassungsbewilligung (Lizenz) verfügen, da es sich dabei um gewerbliche Transporte im Sinne des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft handelt. Aufgrund der Übergangsbestimmungen dürfen Strassentransportunternehmungen innert dreier Jahre nach Inkrafttreten ihre Tätigkeit - in diesem Fall die Schülertransporte im Auftragsverhältnis - ab dem 1. Januar 2004 nur mit einer entsprechenden Bewilligung ausüben.<\/p><p>Die Vorschrift stellt sicher, dass die Schülertransporte nur durch Personen ausgeführt werden, welche über eine spezielle Ausbildung verfügen. Das Ziel der neuen Regelung ist es, die Sicherheit zu verbessern und die Unfallgefahr zu senken. Beim Transport von Kindern und Jugendlichen kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu.<\/p><p>Der Aufwand für den Vollzug des neuen Gesetzes ist auf das Nötige reduziert worden. Den grössten Aufwand für die Unternehmungen bedeutet der Nachweis der fachlichen Eignung der Chauffeure. In den meisten Fällen muss zu diesem Zweck eine Prüfung - oder zumindest ein Teil davon - abgelegt werden. Um den Erwerb der erforderlichen Nachweise für die betroffenen Personen zu erleichtern, werden abgeschlossene Ausbildungen sowie die Berufserfahrung anerkannt. Auf praktischer Ebene wurden folgende Massnahmen ergriffen:<\/p><p>- In einer Liste hat das zuständige Bundesamt für Verkehr alle Aus- und Weiterbildungen zusammengestellt, die von Teilen der Prüfung befreien.<\/p><p>- Weiter befreien die Berufserfahrung (mehr als fünf Jahre in leitender Stellung in einem Transportunternehmen) sowie der Führerausweis in der Kategorie C oder D von einem Teil der Prüfung. Dies führt dazu, dass sich die meisten Kandidaten lediglich in zwei Fächern prüfen lassen müssen. Dutzende von Personen haben den fachlichen Nachweis aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung sogar prüfungsfrei erhalten.<\/p><p>Die Bewilligungspflicht kann im Übrigen vermieden werden, wenn Schülertransporte durch gemeindeeigenes Personal und Fahrzeuge, die der Gemeinde gehören, durchgeführt werden. Diese Fahrten sind nicht gewerbsmässig, da die Gemeinde diese mit dem Ziel ausführt, die eigenen Schüler zu transportieren.<\/p><p>Im Rahmen des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft wurden diverse neue Gesetze und Verordnungen erlassen, welche den gewerbsmässigen Transport von Gütern und Personen betreffen. Die entsprechenden Gesetzesartikel sind am 1. Januar 2001 mit einer dreijährigen Übergangsbestimmung (Art. 23 PBG) in Kraft getreten. Die Beteiligung am Transportmarkt erfolgt für die Unternehmen über Zulassungsbewilligungen (Lizenzen). Damit diese erteilt werden können, müssen die Unternehmungen die fachliche Eignung, die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit nachweisen können (Art. 9 PBG).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ab 1. Januar 2004 benötigen Unternehmen, welche über eine kantonale Bewilligung für regelmässige gewerbsmässige Personenbeförderung verfügen, aufgrund von Bundesrecht zusätzlich eine Zulassung als Strassentransportunternehmung. Diese Lizenz wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgestellt. Ihr Erwerb ist an recht anspruchsvolle Voraussetzungen geknüpft und mit administrativen Umtrieben sowie Kosten für Gebühren und Kurse verbunden.<\/p><p>Laut Angaben des BAV fallen regelmässige Schülertransporte grundsätzlich unter diese Lizenzpflicht, sofern die Transporte von Dritten im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit im Auftragsverhältnis ausgeführt werden. Somit sind Kleinunternehmungen von der Lizenzpflicht direkt betroffen. Der damit verbundene unverhältnismässig hohe administrative Aufwand stösst bei den Gemeinden und den Betroffenen auf Unverständnis.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er bereit ist, die Schülertransporte generell von der Lizenzpflicht auszunehmen oder den betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen zumindest gewisse Erleichterungen zu gewähren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schülertransporte. Zulassungsbedingungen"}],"title":"Schülertransporte. Zulassungsbedingungen"}