{"id":20031115,"updated":"2025-06-24T23:39:07Z","additionalIndexing":"04;Personalbeurteilung;Lohnpolitik;Projektanalyse;Gleichbehandlung;Informationsverbreitung;Leistungslohn;Bundespersonal","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-01T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":1},{"key":"L04K07020103","name":"Lohnpolitik","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L05K0702010208","name":"Personalbeurteilung","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L06K070305010103","name":"Projektanalyse","type":2},{"key":"L06K070201010301","name":"Leistungslohn","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-11-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1064959200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1069801200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1115","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dem Bundesrat ist die sachgerechte Anwendung des neuen Lohnsystems (NLS) in der Bundesverwaltung ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grunde hat er bereits am 7. Dezember 2001 beschlossen, dass die Einführungsphase des NLS mit qualitätssichernden Massnahmen zu begleiten sei. Im Jahre 2002 wurden in einem Pilotprojekt erste Qualitätssicherungsmassnahmen durchgeführt. Nach Abschluss des ersten lohnrelevanten Zielvereinbarungs- und Beurteilungszyklus (per Ende 2002) liegen nun die Erkenntnisse von Datenerhebungen und Analysen vor, die im \"Evaluationsbericht NPP-Wirkungsanalyse 2003 mit Schwerpunkt NLS Qualitätssicherung\" vom September 2003 zusammengefasst sind. Die qualitativen und quantitativen Ergebnisse beruhen auf einer soliden Datengrundlage. Gegenstand der Befragungen waren Anwendung, Akzeptanz, Stärken, Schwächen und Wirkungen des neuen Lohnsystems.<\/p><p>Mit dem Evaluationsbericht verfügt der Bundesrat über aussagekräftige Resultate zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung von NLS. Angesichts der erst kurzen Laufzeit können die Resultate als zufriedenstellend bewertet werden. Das NLS hat sich als taugliches Instrument erwiesen. Das Fazit der Untersuchung lautet \"gut, aber!\" Neben einer mehrheitlich positiven Grundstimmung wurden auch zahlreiche Kritikpunkte aufgedeckt.<\/p><p>1. Berichterstattung<\/p><p>Die transparente Berichterstattung über die Umsetzung von NLS ist sichergestellt: Der Evaluationsbericht wurde Anfang Oktober 2003 den Mitgliedern der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen von Nationalrat und Ständerat im Sinne einer ergänzenden Berichterstattung zum Reporting im Personalwesen nach Artikel 5 BPG zugestellt und allen Bundesangestellten via elektronisches Führungs- und Personalhandbuch zugänglich gemacht. Kurz darauf wurde die Öffentlichkeit via Medienmitteilung über die Ergebnisse des Evaluationsberichtes informiert.<\/p><p>Im Hinblick auf die neue Beurteilungsrunde hat das Eidgenössische Personalamt (EPA) Anfang Oktober allen Kadern und Führungskräften der Bundesverwaltung die Zusammenfassung des Berichtes und darauf aufbauende Empfehlungen zur Verbesserung der Personenführung in der Bundesverwaltung zugesandt. Mit einer diesem Thema gewidmeten Broschüre (NPP Info) folgen weitere Informationen und Empfehlungen an alle Bundesangestellten.<\/p><p>2. Beurteilungen<\/p><p>a. Ergebnisse der Analyse der flächendeckenden quantitativen Daten<\/p><p>Die Erkenntnisse sind im Bericht \"Neue Personalpolitik - Reporting 2002 gemäss Artikel 5 BPG\/Berichterstattung an das Parlament\" umfassend dargelegt, welcher im März 2003 mit der Zusatzdokumentation des EPA zur Staatsrechnung 2002 an die Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen von Nationalrat und Ständerat verteilt wurde. Die Erkenntnisse dieses Reportingberichtes (der ebenfalls im Führungs- und Personalhandbuch abgelegt ist), werden im Evaluationsbericht vom September 2003 mit weiteren Aussagen ergänzt (S. 24-29).<\/p><p>b. Diskriminierungsfreiheit der Personalbeurteilungen<\/p><p>Das Ziel einer sachgerechten Personalbeurteilung hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion ist unbestritten: Der Bundesrat hat die Grundsätze der diskriminierungsfreien Personalbeurteilung in Artikel 16 Absatz 1 der Bundespersonalverordnung geregelt und seinen Willen zusätzlich in den Chancengleichheitsweisungen (Ziff. 44) vom 22. Januar 2003 (BBl 2003 1435) bekräftigt. Die vertiefte Analyse der quantitativen Daten hat aufgezeigt, dass nach dem ersten vollendeten Beurteilungszyklus keine direkten Hinweise darauf bestehen, dass über die gesamte Bundesverwaltung betrachtet einzelne Personalgruppen durch NLS systematisch bevorzugt oder benachteiligt würden. Die Verteilung der Beurteilungsstufen wird in den nächsten Jahren weiterhin Gegenstand einer aufmerksamen Beobachtung sein.<\/p><p>c. Einhaltung der Richtwerte betreffend Normalverteilung (Gauss'sche Verteilung)<\/p><p>Fast die Hälfte der Bundesämter hat die Richtwerte bis auf kleinere Abweichungen eingehalten. In einem Drittel der Ämter werden deutlich mehr Beurteilungen A+ (übertrifft die Anforderungen deutlich) vergeben, als es die Richtwerte vorsehen. Jedes sechste Amt tendiert zu einer wenig bis nicht differenzierenden Beurteilungsmitte. Insgesamt werden die Bewertungen über der Beurteilungsstufe \"gut\" häufiger, die Bewertungen unter der Beurteilungsstufe \"gut\" hingegen weniger oft als in den Richtwerten vorgesehen vereinbart. Auch wenn es somit bei der Verteilung der Beurteilungen feststellbare Unterschiede je nach Amt oder Dienststelle gibt, kann bei einer Gesamtbetrachtung nicht von einer stossenden und personalpolitisch unhaltbaren Ungleichbehandlung bei der Verteilung der Mittel gesprochen werden (vgl. S. 27-29 des Evaluationsberichtes). Erklärte Zielsetzung ist, dass sich künftig möglichst alle Ämter an die Richtwerte halten; erste Massnahmen sind bereits in die Wege geleitet worden (s. unten).<\/p><p>3. Massnahmen<\/p><p>a. Qualitativer Bereich<\/p><p>Bei der Anwendung des Systems NLS gibt es Optimierungsbedarf. Dabei soll ein Maximum an Wirkung erzielt werden, indem mit Massnahmen gezielt dort angesetzt wird, wo die stärksten Wirkungen zu erwarten sind. So sollen beispielsweise mit zielgruppengerechten Beiträgen Informationslücken geschlossen werden. Erkannter Schulungsbedarf wird sowohl zentral durch das EPA wie auch dezentral durch die Departemente und Ämter mit zielführenden Angeboten angegangen. Das EPA ist bestrebt, die Diskussion der Evaluationsergebnisse auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu fokussieren.<\/p><p>Zur Thematik NLS wie auch zu anderen wichtigen personalpolitischen Themen wird das EPA (in Zusammenarbeit mit den Departementen) in den nächsten Jahren ein quantitatives und qualitatives Controlling weiterführen.<\/p><p>b. Quantitativer Bereich<\/p><p>Die Einhaltung der Richtwerte betreffend Normalverteilung in den Ämtern erweist sich nicht als System-, sondern als Führungsfrage. Die Personalchefinnen und Personalchefs der Departemente haben sich demnach dafür ausgesprochen, die Einhaltung der Richtwerte in ihren Ämtern zu überprüfen und die Ämter aufzufordern, Abweichungen zu begründen.<\/p><p>Nach dem ersten Jahr der Umsetzung wäre die Einführung weitergehender Massnahmen verfrüht, auch weil keine flächendeckende Optimierung notwendig ist. Vielmehr werden Anpassungen und Korrekturen im Entlöhnungsprozess lösungsorientiert und auf die Situation in den einzelnen Ämtern abgestimmt zu erfolgen haben. Nach einem weiteren Umsetzungsjahr wird aufgrund einer Standortbestimmung das weitere Vorgehen beschlossen werden. Zu erwarten ist zudem, dass die zunehmend knapperen Personalbudgets eine gewisse selbstregulierende Wirkung entfalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In seiner Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 18. Juni 2002 hielt der Bundesrat fest, dass er sich der personal- und finanzpolitischen Bedeutung einer sachgerechten Anwendung des Lohnsystems bewusst sei. Der Bundesrat befürwortete eine sachgerechte Transparenz und hielt fest, dass nach den im Frühjahr 2003 zu erwartenden Ergebnissen über die Anwendung des neuen Lohnsystems die Öffentlichkeit auf geeignete Weise informiert werden soll.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. In welcher Form ist die Öffentlichkeit informiert worden?<\/p><p>2. Welche Erkenntnisse sind aufgrund der Analyse der bisherigen Beurteilungen gewonnen worden? Sind die Beurteilungen ausgewogen erfolgt, d. h. frei von allen Diskriminierungen? Entsprechen die Beurteilungen den verbindlichen Grenzen, die der Bundesrat vorgesehen hat?<\/p><p>3. Welche Massnahmen drängen sich aufgrund der Erkenntnisse auf?<\/p><p>Zu Frage 3: Aus den ersten Resultaten, die über die Personalbeurteilungen vorliegen und im Intranet der Bundesverwaltung abrufbar sind, geht hervor, dass es zu unterschiedlichen Beurteilungen gekommen ist. Es erstaunt nicht, dass das Bundesamt das wichtigste Kriterium bezüglich Unterschieden in der Beurteilung ist. Damit steht aber fest, dass das Bundespersonal je nach Bundesamt oder Dienststelle unterschiedlich entlöhnt wird. Was unternimmt der Bundesrat, damit sich diese stossende und personalpolitisch unhaltbare Ungleichbehandlung bei den neuen Beurteilungen für das Jahr 2003 nicht fortsetzt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bundesverwaltung. Neues Lohnsystem"}],"title":"Bundesverwaltung. Neues Lohnsystem"}