{"id":20031126,"updated":"2025-06-24T23:03:25Z","additionalIndexing":"2846;Mietwohnung;Wohnung;Wohnungsmarkt;Wohnungsbedarf;Kosten-Nutzen-Analyse;Statistik","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L04K01020111","name":"Wohnungsmarkt","type":1},{"key":"L04K01020605","name":"Wohnungsbedarf","type":1},{"key":"L04K01020108","name":"Mietwohnung","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L03K010201","name":"Wohnung","type":2},{"key":"L06K070302020501","name":"Kosten-Nutzen-Analyse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-11-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1065132000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1069801200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1126","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:<\/p><p>1. Im Jahre 1936 wurde in den grösseren Städten erstmals die Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. 1941 wurde sie auf die Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern erweitert. Ab 1974 wurden dann auch die verbleibenden Gemeinden in die Zählung eingeschlossen.<\/p><p>2. Mitte der Dreissigerjahre hatte der Bund erkannt, dass zur Beurteilung des Wohnungsmarktes die Kenntnis der leerstehenden Wohnungen von besonderer Bedeutung ist. Die Zählung der Leerwohnungen bildete daher einen wichtigen Bestandteil der allgemeinen Wohnungszählungen. Da diese jedoch nur in längeren Zeitabständen durchgeführt werden konnte, wurde in den grösseren Städten erstmals ab 1936 der Bestand an leerstehenden Wohnungen durch eine jährliche Zählung ermittelt.<\/p><p>3. Die Ergebnisse aus der Leerwohnungszählung werden insbesondere vom Bundesamt für Wohnungswesen, kantonalen Amtsstellen, Forschungsinstituten, Planern, Banken und Investoren benutzt, um den Immobilienmarkt in der Schweiz zu analysieren.<\/p><p>4. Die Gesamtkosten der jährlichen Leerwohnungszählungen belaufen sich auf etwa 50 000 Franken.<\/p><p>5. Bei der Revision der Statistik Anfang der Neunzigerjahre wurden alternative Erhebungsmethoden geprüft. Die Revision sollte eine Erweiterung der Anzahl erhobener Merkmale bringen, damit fundiertere Aussagen über die leerstehenden Wohnungen möglich wären, was wiederum eine bessere Beurteilung der Situation auf dem Wohnungsmarkt erlaubt hätte. Im Konzept für eine revidierte Leerwohnungszählung wurde die Ermittlung der Bestände nach einer einheitlichen Methode erwogen. <\/p><p>Die durchgeführten Studien in der Revisionsphase haben jedoch gezeigt, dass leider keine einheitliche Erhebungsmethode, die eine systematische und flächendeckende Befragung der Hauseigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltungen ermöglichen würde, eingeführt werden kann. Dies liegt vor allem daran, dass die kommunalen Erhebungsstellen weder über genügend personelle Kapazitäten noch über die für diese Erhebung geeigneten Grundbücher und Adressdateien verfügen.<\/p><p>6. Da sich die Rahmenbedingungen, die in der Antwort zu Frage 5 aufgezählt sind, in den letzten Jahren teilweise verändert haben, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob mittelfristig die heutige Leerwohnungszählung durch eine IT-Lösung ersetzt oder ergänzt werden oder allenfalls aussagekräftiger gestaltet werden könnte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Argumente, die der Bundesrat für seine ablehnende Haltung zu meiner Motion 03.3383 ins Feld führt, sind wenig überzeugend. Ich stelle dem Bundesrat in diesem Zusammenhang deshalb folgende Fragen:<\/p><p>1. Seit wann gibt es die Leerstandsziffer für Wohnungen?<\/p><p>2. Welches war der ursprüngliche Grund für die Einführung?<\/p><p>3. Wer benutzt die Leerstandsziffer und zu welchem Zweck?<\/p><p>4. Wie hoch werden die Erhebungs- und Auswertungskosten geschätzt?<\/p><p>5. Sind alternative Erhebungsmethoden je geprüft worden?<\/p><p>6. Wäre es möglich, die Erhebung mittels neuer IT-Lösungen einfacher, aussagekräftiger und kostengünstiger zu gestalten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kosten und Bedeutung der Leerstandsziffer"}],"title":"Kosten und Bedeutung der Leerstandsziffer"}