﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20031144</id><updated>2025-06-24T21:57:28Z</updated><additionalIndexing>52;Auto;Bereifung;Abfallwirtschaft;Abfallaufbereitung;Entsorgungsgebühr;Kostenwahrheit;Einfuhrabgabe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4701</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010201</key><name>Abfallaufbereitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K060102</key><name>Abfallwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070501030101</key><name>Bereifung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010101</key><name>Auto</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010204</key><name>Entsorgungsgebühr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020109</key><name>Kostenwahrheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104030102</key><name>Einfuhrabgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-12-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-02-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.1144</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Bereits heute kontrolliert das Buwal gestützt auf die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) den Export von Sonderabfällen. Aufgrund von Beschlüssen der OECD werden auch Exporte gewisser problematischer Massenabfälle, wie Altholz oder Tiermehl, kontrolliert. Exporte werden nur erlaubt, wenn die im Ausland vorgesehene Behandlung umweltverträglich ist. Zudem sind Exporte nur in Mitgliedstaaten der OECD möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die 17-jährigen Vorschriften der VVS sollen im Rahmen einer laufenden Totalrevision an die mittlerweile geänderten rechtlichen Grundlagen, an neue internationale Abkommen und an die technische Entwicklung angepasst werden. Die VVS wird deshalb voraussichtlich 2005 durch die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ersetzt werden. Dabei wird neben der Klasse der Sonderabfälle eine Klasse für "andere kontrollpflichtige Abfälle" geschaffen werden. Zu dieser Klasse werden in Zukunft u. a. Altreifen gehören.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nachdem es bei der Entsorgung von Altreifen sowohl im Inland wie auch im Ausland verschiedentlich zu Missbräuchen kam, werden Betriebe, welche Altreifen entsorgen, in Zukunft eine Bewilligung des Kantons brauchen. Der Export wird der Kontrolle des Buwal unterliegen. Altreifen, welche sich nicht für die direkte Wiederverwendung eignen, werden nur exportiert werden dürfen, wenn die ausländische Entsorgung gewisse ökologische Anforderungen erfüllt. Ziel der neuen Regelung ist somit, sowohl im Inland wie auch im Ausland eine umweltverträgliche Entsorgung der Altreifen sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die mit der VeVA vorgesehenen neuen Regelungen sollen sowohl im Inland wie auch beim Export unerwünschte, nicht umweltverträgliche Entsorgungswege verhindern. Gemäss der VeVA sind Exporteure und Entsorgungsbetriebe auch verpflichtet, die Menge der behandelten oder exportierten Altreifen zu melden, was eine Kontrolle durch die Kantone ermöglicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sammlung und Transport von Altreifen verursachen Kosten. Die Reifenbranche sieht vor, diese Entsorgungskosten durch freiwillige, auf den Kaufpreis geschlagene Recyclingbeiträge zu decken. Aufgrund der breiten Trägerschaft für dieses Finanzierungsmodell bestehen heute gute Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, es bestehe zumindest vorläufig kein Grund, um auf dem Verordnungsweg vorgezogene Entsorgungsgebühren für Reifen vorzuschreiben. Sollte die freiwillige Lösung wider Erwarten scheitern, kann der Bundesrat, gestützt auf das USG, vorgezogene Entsorgungsgebühren auf Reifen einführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wegen der Marktsituation und wegen der verschiedenen von der Privatwirtschaft vorangetriebenen Projekte stehen im Übrigen die Chancen gut, dass ein neues Recyclingverfahren für Altreifen auch ohne spezifische Förderung in naher Zukunft realisiert wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen wird voraussichtlich einerseits die Kontrolle über die Entsorgung von Altreifen im Inland, andererseits aber auch der grenzüberschreitende Abfallverkehr den neuesten rechtlichen Grundlagen und abfallwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. So brauchen Betriebe, die Altfahrzeuge oder Pneus verwerten, neu eine Bewilligung des Kantons, sind dadurch kontrollierbar und müssen nicht mehr wie bis anhin via Umweltschutzgesetzgebung in die Pflicht genommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Exportbewilligung von Altreifen soll das Buwal zuständig sein, wobei Bewilligungen nur erteilt werden, wenn das Bestimmungsland der OECD angehört und die umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung belegbar ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Frage 1: Wird diese begrüssenswerte Exportverschärfung von Altreifen in der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen aufgenommen werden, um im Ausland nicht nachhaltige Entsorgungswege von Altreifen aus der Schweiz zu verhindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine verdeckt auf den Verkaufspreis von neuen Autos integrierte Recyclinggebühr verhindert wilde Deponien und ermöglicht zurzeit den Bau einer Autoresh-Anlage in Monthey. Wie auch bei anderen Gebrauchgütern hat sich ein fixer vorgezogener Recyclingbeitrag bewährt. Nur ein vorgezogener Recyclingbeitrag auf den Import von Neureifen ermöglicht eine umweltgerechte Entsorgung von Altreifen und die Entwicklung alternativer Recyclingmethoden in der Schweiz. Die Reifenverkäufer würden auf freiwilliger Basis keinen für den Kunden ersichtlichen Recyclingbeitrag erheben, eine Entschädigung ihrer Aufwendungen wäre nicht garantiert, Einsammeln und nachhaltiges Entsorgen verunmöglicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Frage 2: Wird in Zukunft beim Import von Neureifen ein vorgezogener Recyclingbeitrag erhoben, um mit diesem Geld eine umweltgerechte Entsorgung in der Schweiz und die Entwicklung alternativer Recyclingmethoden zu fördern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Exportverschärfung von Altreifen und vorgezogener Recyclingbeitrag beim Import von Neureifen</value></text></texts><title>Exportverschärfung von Altreifen und vorgezogener Recyclingbeitrag beim Import von Neureifen</title></affair>