{"id":20031152,"updated":"2025-06-24T22:02:48Z","additionalIndexing":"28;IV-Rente;Ausländer\/in;Familiennachzug;Versicherungsleistung;Fremdenhass;Einwanderung;Auslegung des Rechts;Invalidenversicherung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4701"},"descriptors":[{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":1},{"key":"L04K01080303","name":"Einwanderung","type":2},{"key":"L04K05020405","name":"Fremdenhass","type":2},{"key":"L04K01080304","name":"Familiennachzug","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-03-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1071788400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1079046000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.1152","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Dem Bundesrat ist die Berichterstattung der Medien über Missbräuche in der Invalidenversicherung (IV) bekannt. Da das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) weder den Namen des Informanten noch die Namen der angeblichen Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten von der Redaktion der \"Rundschau\" in Erfahrung bringen konnte, war es leider nicht möglich, die genannten 27 Fälle zu überprüfen.<\/p><p>2. Die Fragen nach der Invalidisierungswahrscheinlichkeit von Ausländern und Ausländerinnen sind nur differenziert zu beantworten. So hat beispielsweise die Zahl der ausländischen Rentenbeziehenden Anfang der Neunzigerjahre deutlich zugenommen. Auffällig ist jedoch, dass die Verteilung Schweizer bzw. Schweizerinnen und Ausländer bzw. Ausländerinnen mit 65 zu 35 Prozent seit Mitte der Neunzigerjahre stabil geblieben ist. Da die Personen, die bei Invalidität Anspruch auf Leistungen der IV haben, nicht identisch sind mit der aktuellen Wohn- und Erwerbsbevölkerung in der Schweiz, kann kein Vergleich dieser 35 Prozent mit dem Anteil der Ausländer bzw. Ausländerinnen an der Wohn- oder Erwerbsbevölkerung der Schweiz gemacht werden.<\/p><p>Die aktuelle Situation hinsichtlich der Invalidisierungswahrscheinlichkeit lässt sich anhand der Neuberentungen, also den erstmaligen Zusprachen einer Rente, aufzeigen. Diese umfassen nur das Risiko \"Krankheit\", weil diese Ursache bei Weitem den grössten Anteil bei der Rentensumme ausmacht. Das Total der im Jahr 2002 wegen des Risikos \"Krankheit\" neu ausgerichteten Renten betrug 27 954 (Total der Neurenten aller Ursachen: 31 485). Die verschiedenen Krankheitsursachen korrelieren stark mit der Nationalität. Während 44,3 Prozent (7600 von 17 151) der Neurenten der Schweizerinnen und Schweizer in die Kategorie der \"psychischen Gebrechen\" fallen, beträgt dieser Anteil bei den Neurenten der Ausländerinnen und Ausländer 37,4 Prozent (4049 von 10 803). Bei der Gebrechensgruppe \"Knochen und Bewegungsorgane\" sind vor allem die Renten an Ausländer überdurchschnittlich betroffen (3646 von 8033). Angesichts der grossen Zahl von Ausländern in der Baubranche ist dieses Resultat nicht erstaunlich.<\/p><p>Nach wie vor die weitaus grösste Gruppe von Rentenbeziehenden mit ausländischem Pass bilden Italiener und Italienerinnen. Ihr Anteil nimmt jedoch nicht weiter zu, da insbesondere Rentenbeziehende ins AHV-Alter übertreten. Zunehmend ist hingegen der Anteil von Rentenbeziehenden aus Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten.<\/p><p>3. Revisionen von Rentenverfügungen müssen von den IV-Stellen in der Regel alle drei Jahre, spätestens aber nach fünf Jahren durchgeführt werden. Dabei spielt das Alter der Rentenbeziehenden keine Rolle. Im Jahr 2002 haben die IV-Stellen rund 49 700 Renten revidiert. Davon blieben 41 700 Renten (84 Prozent) gleich, 5300 (11 Prozent) wurden heraufgesetzt, 1000 (2 Prozent) herabgesetzt und 1700 (3 Prozent) aufgehoben.<\/p><p>4. Konkrete Zahlen hinsichtlich der Invalidisierungswahrscheinlichkeit von Personen, die via Familiennachzug in die Schweiz eingewandert sind, liegen nicht vor und es ist auch nicht vorgesehen, diese Fälle statistisch zu erfassen. Aufgrund der vorliegenden Zahlen kann jedoch gesagt werden, dass der Wohnsitz \"Schweiz\" für die ausländischen Rentenbeziehenden an Bedeutung gewonnen hat. Insgesamt lebten im Jahre 2002 anteilsmässig mehr Rentenbeziehende in der Schweiz als im Jahre 1990.<\/p><p>5. Die regionalen ärztlichen Dienste werden der direkten fachlichen Aufsicht des BSV unterstehen, welches - nach Anhörung der Kantone - die Regionen bildet. Die konkrete Organisation der Dienste ist den Kantonen übertragen. Diese müssen dafür besorgt sein, dass die Dienste spätestens per 1. Januar 2005 gebildet und tätig sind. Die Vorbereitungsarbeiten sind in vollem Gange.<\/p><p>6. Der Bundesrat hat bereits mehrfach festgehalten, dass er besorgt ist über die Zunahme der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner sowie das damit verbundene Ausgabenwachstum. Er ist der Ansicht, dass sich die Zunahme der Neurenten nicht einem wachsenden Missbrauch im Bereich der Invaliditätsabklärung zuschreiben lässt. Vielmehr geht er davon aus, dass sich das Verständnis der Begriffe \"Gesundheit\", \"Krankheit\" und \"Invalidität\" innerhalb der Ärzteschaft in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Auch das sich wandelnde Krankheitsverständnis im Bereich der psychischen Krankheiten, die Abnahme der Tabuisierung und der zunehmende Differenzierungsgrad der psychiatrischen Diagnosen stehen im Vordergrund. Zudem kann auch davon ausgegangen werden, dass eine hohe Versorgungsdichte mit Fachärzten und Fachärztinnen mit ein Grund für die Zunahme der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner ist, ein Phänomen, das auch in der Krankenversicherung anzutreffen ist, wo bekanntlich ein hohes Angebot die Leistungsbeanspruchung fördert. Zu berücksichtigen sind sicherlich auch die Veränderungen in der Arbeitswelt (z. B. gesunkene Arbeitsplatzsicherheit, Leistungsdruck).<\/p><p>7. Gemäss dem von der Europäischen Kommission herausgegebenen Bericht \"Die soziale Lage in der Europäischen Union 2003\" stellen die Leistungen bei Invalidität die drittgrösste Kategorie der Sozialschutzausgaben in der Europäischen Union dar, wobei die Werte von 0,7 Prozent des BIP in Irland bis zu 2,8 Prozent in Finnland reichen (1,1 Prozent in der Schweiz). Im EU-Durchschnitt erhalten 48 Prozent der Schwerbehinderten Leistungen bei Krankheit und Invalidität. Diese reichen von 65 Prozent in Grossbritannien bis zu 27 Prozent in Österreich. Für diese Spanne können allerdings auch unterschiedliche Definitionen in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Im Verhältnis zu den gesamten Sozialausgaben ist der Anteil der Leistungen bei Invalidität in der EU zwischen 1991 und 2000 von 7,4 Prozent auf 8,7 Prozent angestiegen. Nicht in allen EU-Mitgliedstaaten zeichnet sich indes die gleiche Tendenz ab. Während in Frankreich (von 6,2 auf 5,8 Prozent), Italien (von 6,9 auf 6 Prozent) und den Niederlanden (von 16,5 auf 11,8 Prozent) der Anteil der Leistungen bei Invalidität an den Sozialausgaben rückläufig war, ist der Prozentanteil in anderen Ländern gestiegen. Dies trifft zu auf Belgien (von 7,4 auf 8,7 Prozent), Dänemark (von 9,9 auf 12 Prozent), Deutschland (von 6,1 auf 7,8 Prozent), Österreich (von 7 auf 8,2 Prozent) und Grossbritannien (von 9,3 auf 9,5 Prozent).<\/p><p>Die gesetzlichen Systeme bei Invalidität sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich, nicht nur was den Begünstigtenkreis anbelangt, sondern auch in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen. Direkte Vergleiche sind folglich kaum möglich. Unterschiede gibt es auch bei der Wiedereingliederung und der Arbeitsmarktintegration. Dänemark beispielsweise verfügt über ein System für die gesamte Bevölkerung. Eine Rente wird jedoch nur ausgerichtet, wenn die wirtschaftliche Existenz infolge Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gesichert ist. Ausserdem gibt es keine festen Sätze. Von den 5,4 Millionen Einwohnern Dänemarks bezogen im Jahr 2001 172 563 Personen eine Invalidenrente (3,2 Prozent). In Schweden ist ebenfalls die ganze Bevölkerung abgedeckt, wobei der Mindestgrad der Erwerbsunfähigkeit 25 Prozent beträgt. 2003 bezogen 507 289 Personen eine Invalidenrente bei einer Bevölkerungszahl von 8,9 Millionen (5,6 Prozent). In den Niederlanden erfasst die Erwerbsausfallversicherung die ganze Bevölkerung mit Ausnahme von nicht erwerbstätigen Erwachsenen. Die Arbeitnehmerversicherung zahlt Leistungen bei einer Invaliditätsrate von mindestens 15 Prozent, nach einer Lohnfortzahlung des Arbeitgebers während zwei Jahren. Zwar waren die Anträge auf Invalidenrenten in den Neunzigerjahren rückläufig, aber seit den Achtzigerjahren verzeichnet das niederländische System insgesamt einen klaren Zuwachs. 2001 lag der Anteil der Personen, die eine Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen, bei 946 500 Personen. Das sind 5,9 Prozent der Wohnbevölkerung (16,2 Millionen). Die Niederlande haben ihr Versicherungssystem grundlegend reformiert. Die italienische Invalidenversicherung deckt Erwerbstätige und gewährt Renten bei einer Erwerbsunfähigkeit zwischen 66 und 100 Prozent. Der Anteil der Bezüger einer Invalidenrente lag 1999 bei 1 521 949 Personen bei einer Wohnbevölkerung von 58 Millionen (2,6 Prozent). In Belgien erfasst das Versicherungssystem bei Invalidität alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende). Voraussetzung für eine Rente ist eine Mindesterwerbsunfähigkeit von 66,66 Prozent. Von den 10,3 Millionen Einwohner Belgiens bezogen 2001 204 475 Personen eine Invalidenrente (2 Prozent). In Deutschland unterliegen Arbeitnehmende und einzelne Gruppen von Selbstständigerwerbenden der Versicherungspflicht. Für die übrigen Selbstständigerwerbenden ist die Versicherung freiwillig. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, deren Mindestgrad der Erwerbsunfähigkeit es ihnen nicht erlaubt, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. 2001 bezogen 1 894 033 Personen (Beamte ausgenommen) eine Invalidenrente bei einer Wohnbevölkerung von 82,3 Millionen (2,3 Prozent). In Österreich decken die verschiedenen Systeme bei Invalidität Erwerbstätige (Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende) mit einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent. 2002 bezogen von den 8 Millionen Einwohnern 385 549 Personen eine Invalidenrente (4,8 Prozent).<\/p><p>Zum Vergleich: Im Januar 2003 richtete die schweizerische IV - bei einer Wohnbevölkerung von 7,3 Millionen - 271 000 Renten aus (3,8 Prozent).<\/p><p>8. Der Bundesrat hat bereits am 21. Mai 2003 veranlasst, dass aufgrund der Entwicklung in der IV umgehend eine weitere Gesetzesrevision an die Hand genommen und ein Paket von Massnahmen vorgeschlagen wird, welches die Zunahme der Zahl der Neurenten dämpfen soll. Der Bundesrat lässt derzeit vom EDI verschiedene Vorschläge prüfen und eine Revisionsvorlage ausarbeiten, welche im Frühjahr 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.<\/p><p>Nach den Vorschlägen des EDI wird die Einführung eines Systems geprüft, wonach Renten insbesondere in den ersten Jahren nur befristet zugesprochen werden sollen. Diese Befristung soll u. a. ermöglichen, dass die medizinischen Abklärungen - nicht zuletzt auch dank der Einführung der regionalen ärztlichen Dienste im Rahmen der 4. IV-Revision - qualitativ besser, unabhängiger und soweit nötig auch häufiger durchgeführt werden können. Die IV-Stellen sollen auch während der Befristung eine aktive Eingliederungspolitik verfolgen, wobei gleichzeitig der Mitwirkungspflicht der Versicherten ein hoher Stellenwert zukommen soll. Zudem soll die Früherkennung von wegen Krankheit arbeitsunfähigen Personen durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen IV, Arbeitgeber und Krankentaggeldversicherungen - in Analogie zur Zusammenarbeit zwischen IV und Arbeitslosenversicherung bzw. IV und Suva - gefördert werden, damit die IV frühzeitig mit krank geschriebenen Versicherten Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls entsprechende Massnahmen in die Wege leiten kann. Im Weiteren soll nicht zuletzt im Hinblick auf die Einführung der neuen Massnahmen eine Optimierung des Vollzuges erfolgen. Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es einer Klärung und Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen. Vorgesehen ist, dem Bund insbesondere im organisatorischen Bereich der IV grössere Kompetenzen zukommen zu lassen.<\/p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass mit den im Rahmen der 5. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen das Ausgabenwachstum gebremst und Missbräuchen wirksam entgegen getreten werden kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Medien und Fachzeitschriften mehren sich Berichte über missbräuchliche Berentungen in der IV. Manche Berichte - z. B. ein Beitrag der \"Rundschau\" vom 17. Dezember 2003 - vermitteln den Eindruck, dass manche Ausländer spezifischer Herkunft die IV systematisch ausplündern und damit die Solidarität der Beitragszahler untergraben. Als kritisch zunehmend werden weiter die psychiatrischen Diagnosen erachtet, teilweise für Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz kommen.<\/p><p>Um die unakzeptablen finanziellen Mehrbelastungen der IV zu verhindern und einer generellen Stigmatisierung der \"echten\" IV-Bezüger entgegenzutreten, frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Im zitierten Bericht der \"Rundschau\" behauptet ein Ausländer sinngemäss, er habe 27 Freunde und Bekannte, die IV erhielten, und er wolle nun auch eine:<\/p><p>a. Stimmen diese von der \"Rundschau\" in den Raum gestellten Aussagen mit der versicherungsrechtlichen Realität überein, kann die Aussage von der IV bestätigt werden?<\/p><p>b. Aufgrund welcher Tatverhalte haben diese Bezüger eine IV-Leistung erhalten?<\/p><p>c. Wie beurteilt er diesen vom Fernsehen vorgeführten Fall, der in der Öffentlichkeit für erheblichen Unmut sorgt und das Feindbild schmarotzender Ausländer weckt?<\/p><p>2. Wie beurteilt er generell die IV-Fälligkeit von Ausländern, insbesondere die Häufigkeit von Rentenleistungen im Vergleich mit schweizerischen Bezügern?<\/p><p>3. Wie häufig werden die IV-Rentenberechtigungen junger Bezüger (unter 50) tatsächlich revidiert und welche Wirkung haben Revisionen?<\/p><p>4. Liegen Zahlen vor betreffend IV-Fälligkeit von Personen, die via Familiennachzug in die Schweiz eingewandert sind? Ist geplant, diese Fälle statistisch zu erfassen?<\/p><p>5. Bis wann ist die Reorganisation der IV mit regionalen ärztlichen Diensten vollzogen?<\/p><p>6. Wie beurteilt er die generelle Entwicklung steigender IV-Berentungen von Schweizern und Ausländern?<\/p><p>7. Wie unterscheidet sich die spezifische Rechtslage in der Schweiz vom Ausland bzw. von Ländern mit tieferen IV-Quoten? Wie hoch sind die Quoten in vergleichbaren Ländern des Auslandes?<\/p><p>8. Welche Sanktionen zieht er bei der 5. IV-Revision in Betracht, um die steigende IV-Fälligkeit zu bekämpfen, z. B. Befristung von Renten, Regress auf Verwandte, Verknüpfung der Rentengutsprache mit Beschäftigungen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Invalidenversicherung. Gehäufte Missbräuche durch Zugewanderte"}],"title":"Invalidenversicherung. Gehäufte Missbräuche durch Zugewanderte"}