{"id":20033002,"updated":"2024-04-10T10:03:58Z","additionalIndexing":"55;Lohn;Ruhezeit;Arbeitszeit;landwirtschaftliche Arbeitskraft;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Arbeitsvertrag","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-01-22T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L05K1401050603","name":"landwirtschaftliche Arbeitskraft","type":1},{"key":"L05K0702010201","name":"Arbeitsvertrag","type":1},{"key":"L05K0702050302","name":"Arbeitszeit","type":1},{"key":"L06K070205030203","name":"Ruhezeit","type":1},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":1},{"key":"L04K14010506","name":"landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-02-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1043190000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20020046,"priorityCode":"S","shortId":"02.046"}],"roles":[{"councillor":{"code":2516,"gender":"f","id":494,"name":"Meier-Schatz Lucrezia","officialDenomination":"Meier-Schatz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2109,"gender":"m","id":138,"name":"Maitre Jean-Philippe","officialDenomination":"Maitre Jean-Philippe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2381,"gender":"m","id":317,"name":"Ehrler Melchior","officialDenomination":"Ehrler Melchior"},"type":"cosign"},{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"03.3002","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Artikel 359 Absatz 2 des Obligationenrechtes verpflichtet die Kantone, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft einen Normalarbeitsvertrag (NAV) zu erlassen. Dieser hat die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer zu regeln.<\/p><p>Die Motion verlangt vom Bundesrat, die oben genannte Gesetzesbestimmung dahingehend zu ändern, dass die Kompetenz zum Erlass eines NAV für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Kantonen auf den Bund übergehe. Zudem wird festgehalten, dass dieser NAV die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Lohn regeln müsse.<\/p><p>Der Nationalrat hat am 5. Juni 2002 mit 75 zu 57 Stimmen beschlossen, einer Parlamentarischen Initiative Dupraz (01.449), die ein ähnliches Ziel verfolgte, keine Folge zu geben. Die Argumente, die hauptsächlich angeführt wurden, waren einerseits die Schwierigkeit, gültige Vorschriften auf nationaler Ebene festzulegen, und zwar wegen der grossen regionalen Unterschiede, die in den verschiedenen Landesgegenden in der Landwirtschaft und mehr noch zwischen den Berg- und Talgegenden vorzufinden seien.<\/p><p>Andererseits wurde auf die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe hingewiesen, wonach es nicht möglich sei, höhere Löhne auszuzahlen als diejenigen, die heute getätigt würden. Ferner bestehe eine Notwendigkeit nach längeren Arbeitszeiten, als dies in anderen Wirtschaftsbranchen üblich sei. Zudem sollten nach der Parlamentarischen Initiative Dupraz die im NAV festgelegten Arbeits- und Lohnbedingungen auch auf die Spezialkulturen zur Anwendung gelangen, was als unpassend angesehen wurde, weil je nach Betriebsart unterschiedliche Situationen und Anforderungen vorliegen würden.<\/p><p>Auch wenn sich der Bundesrat mit den Arbeitsbedingungen der Angestellten in der Landwirtschaft nicht zufrieden erklären kann, so muss er sich der Sache nach doch den oben genannten Argumenten anschliessen. Es trifft wohl zu, dass die interkantonalen Unterschiede zu gewissen Problemen führen können, doch ist darauf hinzuweisen, dass sich solche Unterschiede nicht auf die Landwirtschaft beschränken. Zahlreiche Branchen, in denen die Arbeitsbedingungen beispielsweise durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt sind, kennen unterschiedliche kantonale oder regionale Löhne. Die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten unterscheiden sich effektiv von Kanton zu Kanton, weshalb auch das Lohnniveau variieren kann.<\/p><p>Andererseits gilt es nicht zu vergessen, dass dem NAV - sei es auf Stufe Bund oder Kanton - nur eine dispositive Wirkung zukommt. Nach Artikel 360 des Obligationenrechtes gilt der NAV nämlich nur, wenn die Parteien des Arbeitsvertrages nicht etwas anderes vereinbart haben. Man kann somit in einem Einzelarbeitsvertrag jederzeit vom NAV abweichen. Die einzige Einschränkung zu diesem Grundsatz ergibt sich aus Artikel 360 Absatz 2 des Obligationenrechtes, wonach der NAV vorsehen kann, dass Abweichungen der schriftlichen Form bedürfen. Die vorgeschlagene Motion würde daher die vorerwähnten Probleme nur scheinbar lösen, weil die Arbeitgeber in ganz legaler Weise vom NAV abweichen könnten.<\/p><p>Der NAV kann indirekt eine Rolle im Rahmen der Erteilung von Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte spielen, da Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (diese Verordnung bleibt auf die Bürger der Länder, die weder zur EU noch zur Efta gehören, anwendbar) auf die GAV und NAV verweist, um die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einer Branche oder einer Region zu bestimmen.<\/p><p>Indessen ist auch hier die praktische Bedeutung beschränkt, weil - unter Vorbehalt der Spezialkulturen (Gemüse-, Obst- und Weinbau) - der Bedarf nach entlöhnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Landwirtschaft tendenziell abnimmt, obwohl vonseiten der Landwirtschaftsbetriebe eine stete Nachfrage nach Hilfskräften aus Drittstaaten besteht.<\/p><p>Es gilt schliesslich in Erinnerung zu rufen, dass es im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, die vom Parlament beschlossen wurden, möglich sein wird, verbindliche Mindestlöhne in NAV - auf Stufe Region, Kanton oder Bund - festzulegen, wenn die restriktiven Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind (Feststellen wiederholter Missbräuche, Fehlen eines GAV usw.).<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, das Obligationenrecht folgendermassen zu ändern:<\/p><p>Für die in der Landwirtschaft Beschäftigten wird ein Normalarbeitsvertrag eingeführt, der für die ganze Schweiz Geltung hat.<\/p><p>Geregelt werden sollen darin insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Lohn.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Landesweiter Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft"}],"title":"Landesweiter Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft"}