{"id":20033012,"updated":"2025-06-25T01:54:51Z","additionalIndexing":"52;freie Schlagwörter: Kohlenstoffsenke;Kohlendioxid;Reduktion;Wald;Protokoll zu einem Abkommen;Klimaveränderung;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Konvention UNO;Luftreinhaltung;Grenzwert","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"UREK-NR","id":7,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR","abbreviation1":"UREK-N","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":7,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-02-24T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L04K06020209","name":"Klimaveränderung","type":1},{"key":"L06K100202020501","name":"Konvention UNO","type":1},{"key":"L05K1002020106","name":"Protokoll zu einem Abkommen","type":1},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":1},{"key":"L05K0601040402","name":"Grenzwert","type":1},{"key":"L04K06010411","name":"Luftreinhaltung","type":2},{"key":"L04K08020224","name":"Reduktion","type":2},{"key":"L03K060104","name":"Bekämpfung der Umweltbelastungen","type":2},{"key":"L04K14010702","name":"Wald","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-09-29T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-05-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2003-02-24T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4704"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1046041200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1079564400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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So soll die Schweiz ihre Emissionen im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent senken.<\/p><p>Die Aufnahme von CO2 durch seit 1990 erfolgte Aufforstungen bzw. die Freisetzung von CO2 durch die Rodung von Waldflächen ist in der nationalen Emissionsbilanz zwingend zu berücksichtigen. Der Stellenwert dieser Aktivitäten ist in der Schweiz verhältnismässig gering und abhängig vom Waldzuwachs auf Landwirtschaftsflächen: Der Aufnahme von maximal 0,25 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr durch Aufforstungen steht bei gleich bleibender Rodungstätigkeit die Emission von etwa 0,15 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr durch Rodungen gegenüber.<\/p><p>Es steht den Vertragsparteien frei, darüber hinaus weitere forst- und landwirtschaftliche Aktivitäten, durch welche atmosphärischer Kohlenstoff gebunden wird, zur Erreichung des vereinbarten Reduktionszieles zu nutzen. Diese Aktivitäten konzentrieren sich auf die Bereiche Waldbewirtschaftung, Ackerbau und Graslandbewirtschaftung sowie Aufwertung der Vegetation.<\/p><p>Die Waldbewirtschaftung hat für die Schweiz kurzfristig die mit Abstand grösste Bedeutung als potenzielle Senke. Schweizerische Waldflächen, auf denen seit 1990 eine Bewirtschaftungsaktivität durchgeführt wurde, sind bis zu einem Maximalwert von 1,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr grundsätzlich anrechenbar. Es ist im Moment noch offen, ob dieser Maximalbetrag in der Praxis tatsächlich erreicht werden kann und welche ökonomischen und ökologischen Konsequenzen damit verbunden sind.<\/p><p>Beim Ackerbau und der Graslandbewirtschaftung sind die beiden wichtigsten praktikablen Senkenaktivitäten der pfluglose Anbau und die Erhöhung des Kunstwiesenanteils in der Fruchtfolge. Die Landwirtschaft der Schweiz weist bereits heute nur eine geringe Ackerfläche auf und bewirtschaftet diese auf humusschonende Weise. Im Vergleich mit der Waldbewirtschaftung ist die potenzielle Senkenleistung daher sehr klein.<\/p><p>Die Aufwertung der Vegetation ist für die Schweiz von untergeordneter Bedeutung. Allenfalls könnte das Pflanzen von Hecken oder Hochstammanlagen angerechnet werden.<\/p><p>Ein Land, das Senken anrechnen will, um seine Reduktionsverpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen, muss aufgrund bereits vorliegender Beschlüsse der Klimakonvention mehrere Bedingungen erfüllen. So muss es vor dem Jahr 2007 deklarieren, welche Aktivitäten es anwenden will, die Flächen identifizieren, auf denen die Senkenaktivitäten ausgeführt werden, und die Senkenleistung auf nachvollziehbare Art messen. Detaillierte, international verbindliche Regeln für die Erfassung und Anrechnung von Senkenaktivitäten werden voraussichtlich anlässlich der neunten Konferenz der Vertragsstaaten vom Dezember 2003 verabschiedet.<\/p><p>Die ETH Zürich hat im Auftrag des Buwal eine Bestandesaufnahme über das vorhandene Wissen im Zusammenhang mit der Nutzung von Senken in der Schweiz erstellt. Sie kommt zum Schluss, dass die Datenlage gegenwärtig noch sehr lückenhaft ist und Potenzialabschätzungen mit grossen Unsicherheiten behaftet sind. Vor einem Entscheid über die allfällige Nutzung bestimmter Flächen als Senken müssen verschiedene noch offene Fragen geklärt werden. Diese Fragen betreffen insbesondere:<\/p><p>- den Aufwand und die Methoden zur Erfassung der benötigten Daten sowie die verlässliche Abschätzung der realisierbaren Senkenleistung;<\/p><p>- die Zweckmässigkeit der Anrechnung der Waldbewirtschaftung in Anbetracht der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen und Risiken;<\/p><p>- die Verantwortung für die langfristige Erhaltung und Nutzung einer Senke;<\/p><p>- die Auswirkungen der Erhöhung des Vorrates im Wald auf seine Leistungen, wie etwa den Schutz vor Naturgefahren;<\/p><p>- die Überführung von einwachsenden Landwirtschaftsflächen in Aufforstungen;<\/p><p>- die ökonomischen Auswirkungen von CO2-Senken.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass Senken einen Beitrag zur Verlangsamung des Anstieges der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre leisten können. Er stellt aber auch fest, dass der Beitrag der Senken - bedingt durch die zeitlich beschränkte Aufnahme von CO2 durch die Wälder - nur vorübergehenden Charakter für die Bewältigung des Problems der Klimaerwärmung hat: Jede Senke wird über kurz oder lang zu einer Quelle. Kohlenstoffverluste, die durch Bewirtschaftungsänderungen oder durch das Absterben von Biomasse, Feuer- oder Sturmschäden bedingt sind, müssen im entsprechenden Zeitpunkt als CO2-Emission verbucht werden.<\/p><p>Der Bundesrat sieht sich daher veranlasst, der Senkenbildung im Wald eine vermehrte Nutzung des Holzes als CO2-neutraler Ersatz für andere, mit fossiler Energie erzeugte Materialien und als Energieträger gegenüber zu stellen. Die gegenwärtige Holznutzung vermindert die Emissionen in der Schweiz jährlich um rund 2,1 Millionen Tonnen CO2. Eine zusätzliche Reduktion von etwa 2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr wäre durch eine konsequente Nutzung des Holzes in Schweizer Wäldern möglich. Dies wäre im Gegensatz zur Senkenbildung ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz, weil immer wieder Bäume nachwachsen, die genutzt werden können. Der Bundesrat unterstützt deshalb eine verstärkte Berücksichtigung der Holznutzung im Rahmen von Energie Schweiz als Teil der klimapolitischen Strategie der Schweiz.<\/p><p>Der Anrechnung von Senkenaktivitäten in der Schweiz steht grundsätzlich nichts im Wege, so lange gewährleistet ist, dass die Senkennutzung nicht im Widerspruch zum Gemeininteresse und zu den längerfristigen Zielsetzungen von Klimapolitik, Waldbewirtschaftung und Landwirtschaft steht. Senkenaktivitäten stellen eine Option dar, welche die Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz sinnvoll ergänzen kann. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen und der vorhandenen Mittel die Voraussetzungen zu schaffen, damit Senkenprojekte unter klarer Regelung der Verantwortlichkeit und Nutzniessung realisiert werden können. Die Abklärung der offenen Fragen sowie die Durchführung von Pilotprojekten ist eingeleitet oder geplant. Die Resultate werden bis 2006 vorliegen, so dass die Schweiz ihre Absichten betreffend die Nutzung von Kohlenstoffsenken im Rahmen des Kyoto-Protokolles fristgerecht gegenüber der Klimakonvention deklarieren kann.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im CO2-Bereich bei den Mitteln zur Erreichung des Reduktionszieles die Senken gemäss Kyoto-Protokoll zu berücksichtigen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Berücksichtigung der Senken im Kyoto-Protokoll"}],"title":"Berücksichtigung der Senken im Kyoto-Protokoll"}