﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033036</id><updated>2024-04-10T08:34:27Z</updated><additionalIndexing>2811;Bürgerkrieg;politisches Asyl;Flüchtling;Afghanistan;Opfer unter der Zivilbevölkerung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2491</code><gender>f</gender><id>524</id><name>Garbani Valérie</name><officialDenomination>Garbani Valérie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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September 2002 hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) angekündigt, dass Asylgesuche von afghanischen Staatsangehörigen wieder behandelt werden. Das BFF hat das Moratorium vom November 2001 über Asylentscheide aufgehoben, da die Lage in Afghanistan wieder stabil sei. Laut BFF werden die Bedingungen zur Rückkehr aufgrund der besonderen Situation in Afghanistan jedoch frühestens auf Ende März 2003 festgelegt werden können. Die Aufhebung des Moratoriums hat zur Folge, dass die betroffenen Personen nach einer individuellen Untersuchung ihrer Situation wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beinahe 8000 amerikanische Soldaten sind noch in Afghanistan stationiert, wo sie Anhänger des Taliban-Regimes und des Al-Kaida-Netzwerkes aufzuspüren versuchen. Jeden Tag finden Kämpfe statt und werden Menschen getötet. Im Dezember 2002 sind zwei Schulen Opfer von Raketenangriffen geworden und abgebrannt. Am Freitag, 18. Januar 2003, sind gemäss der Agentur Reuters in der Nähe von Kandahar im Süden Afghanistans mindestens 18 Menschen getötet worden, als ein Reisebus auf eine Mine fuhr. Am 31. Januar sind laut Agence France Presse in der Nähe von Kandahar bei der Explosion einer Mine, die durch einen Reisebus ausgelöst worden ist, 16 Menschen getötet worden. Ein Uno-Bericht vom Oktober 2002 schätzt die Anzahl Minen, die im Laufe der 23 Kriegsjahre in Afghanistan gelegt worden sind, auf etwa 10 Millionen. Gemäss Reuters haben am 27. Januar ungefähr 500 alliierte Streitkräfte nach einer Reihe von Luftangriffen einen Angriff auf ein Höhlensystem gestartet. Dabei sollen mindestens 18 Rebellen getötet worden sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 1. Februar sind gemäss Agence France Presse in der Umgebung von Kabul drei Raketen auf eine Hauptbasis der Internationalen Afghanistan-Friedenstruppe Isaf abgeschossen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 5. Februar war in der "Financial Times" zu lesen, dass die instabile Situation in Afghanistan anhält, insbesondere in der Bergregion des Südens. Einzig in Kabul sei die Situation aufgrund der Anwesenheit von 4700 Soldaten der Isaf relativ ruhig. Gemäss diesem Zeitungsartikel weisen zahlreiche Berichte darauf hin, dass sich antiamerikanische Streitkräfte im pakistanischen Grenzgebiet aufhalten und eine Militäraktion in Irak dazu ausnutzen könnten, einen Anschlag zu verüben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 8. Februar haben gemäss Reuters im Südwesten Afghanistans unbekannte bewaffnete Männer bei einem Angriff auf einen Sicherheitsposten fünf afghanische Soldaten getötet und zwei weitere Personen entführt. Laut der Tageszeitung "Le Monde" sind am 11. Februar mindestens siebzehn Zivilisten bei einem amerikanischen Bombenangriff getötet worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Reuters ist am Donnerstag, den 20. Februar, in einer Uno-Einrichtung in Kunduz, im Norden Afghanistans, eine Bombe explodiert, die keine Opfer gefordert hat. Eine Stunde später kam es in der Nähe des Hauptquartiers der afghanischen Armee zu einer weiteren Explosion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Afghanistan herrscht derzeit ein Klima der Angst. Der Süden des Landes ist heute Schauplatz heftiger Kämpfe zwischen den alliierten Streitkräften (USA, Grossbritannien, Kanada, Australien, Norwegen, Dänemark usw.) und den Taliban-Kämpfern. Ein möglicher Irak-Krieg wird den Widerstand gegen die ausländischen Truppen wahrscheinlich noch zusätzlich verstärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zahlreiche Journalisten und Mitglieder humanitärer Organisationen vor Ort bezeugen, dass der Krieg bei weitem nicht beendet ist. Für die Nichtregierungsorganisation Amnesty International ist der Mangel an Sicherheit das Haupthindernis für den Wiederaufbau des Landes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Zeitung "Politique Internationale", Nr. 97 vom Herbst 2002, äussert sich zur Situation der Flüchtlinge. Sie sagt, beinahe 1,8 Millionen afghanische Flüchtlinge seien bereits in ihre Heimat zurückgekehrt. Sie irrten in ihren zerstörten Dörfern umher und es sei für die Kriegsherren, die Drogenbarone und die bewaffneten Banden leicht, dort Leute für sich und ihre Zwecke zu gewinnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist interessant festzustellen, dass auch nach Meinung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Sicherheit in Afghanistan äusserst problematisch ist. Das EDA rät auf seiner Website der Schweizer Bevölkerung von Reisen nach Afghanistan wegen der prekären Sicherheitslage weiterhin ab. "Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Kriegsherren, Raubüberfälle, zahllose Landminen und Blindgänger sowie - in einzelnen Gebieten - Gefechte zwischen ausländischen Truppen und Taliban-Kämpfern bilden nicht kalkulierbare Sicherheitsrisiken."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entgegen den Behauptungen des BFF findet in Afghanistan in Wirklichkeit keine Rückkehr zu stabilen Verhältnissen statt. Ganz im Gegenteil. Die Situation ist instabil, und die Sicherheit der Zivilisten ist in keiner Weise gewährleistet. Bei einem US-Angriff auf Irak besteht die Gefahr, dass das Land in ein totales Chaos gestürzt wird. Aus diesem Grund ist es undenkbar, afghanische Flüchtlinge in ihre Heimat zurückzuschicken.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation bewusst, in welcher sich Afghanistan befindet. In einigen Gebieten ist die Sicherheitssituation nach wie vor prekär. Demgegenüber sind in weiten Landesteilen Fortschritte erzielt und die Sicherheitssituation verbessert worden. Daher kann nicht von einer landesweiten Situation allgemeiner Gewalt gesprochen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der afghanische Präsident Hamid Karzai selber zählt die Frage der Sicherheit zu den derzeit schwierigsten und prioritären Aufgaben beim Wiederaufbau des Landes. Die International Security Assistance Force unterstützt die Regierung bei ihren Bemühungen, die Sicherheitssituation im Land laufend zu verbessern. In Afghanistan gibt es aber nach wie vor Kräfte, die den Prozess zur weiteren Stabilisierung des Landes zu torpedieren suchen. In einigen Gebieten ist es dabei zu gewaltsamen Aktionen gekommen. Diese Konflikte blieben aber regional begrenzt und haben nicht zu einer landesweiten Zunahme der Gewalt geführt. Ein Jahr nach der Konferenz zum Wiederaufbau in Tokio sind insbesondere in zivilen Bereichen spürbare Fortschritte zu verzeichnen (z. B. die Verwaltung, das Erziehungswesen, die Situation der Frauen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) analysiert die Lage laufend, insbesondere was die Sicherheitssituation in den verschiedenen Landesteilen oder die möglichen Auswirkungen des Irak-Konfliktes auf Afghanistan betrifft. Im Falle negativer Auswirkungen des Irak-Konfliktes auf die Situation in Afghanistan oder einer Ausweitung regionaler Konflikte wird das BFF zeitverzugslos und adäquat reagieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit der Aufhebung des Entscheidmoratoriums im September 2002 ist das BFF zu einer Einzelfallprüfung der Asylgesuche afghanischer Staatsangehöriger zurückgekehrt. Das BFF hat dabei in Übereinstimmung mit dem UNHCR gehandelt. Jedes einzelne Asylgesuch afghanischer Staatsangehöriger wird individuell geprüft. Personen, die im Falle einer Rückkehr in die Heimat begründete Furcht vor Verfolgung haben, erhalten in der Schweiz nach wie vor Asyl. Im Falle einer Ablehnung des Asylgesuches wird individuell geprüft, ob für diese Person eine Rückkehr auch zulässig, zumutbar und möglich ist. Dies geschieht gemäss langjähriger Praxis des BFF - wie bei allen Herkunftsländern von Asylsuchenden - differenziert und einzelfallbezogen. Der Sicherheitssituation in den verschiedenen Landesteilen und der individuellen Situation (u. a. Bestehen eines sozialen Beziehungsnetzes, Gesundheit, Reintegrationsfähigkeit) wird dabei Rechnung getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits vorläufig aufgenommene Personen sollen einstweilen in der Schweiz bleiben können. Der weitere Aufenthalt dieser Personen wird zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Eine generelle Überprüfung von gewährtem Asyl wird erst bei nachhaltiger Stabilisierung der Situation in Afghanistan ins Auge gefasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus den Nachbarstaaten Afghanistans sind bis heute mehr als 1,8 Millionen Flüchtlinge zurückgekehrt. Einer Rückkehr rechtskräftig abgewiesener afghanischer Staatsangehöriger aus westlichen Aufnahmeländern steht deshalb grundsätzlich nichts entgegen. Diese Ansicht vertritt auch das UNHCR. Die wichtigsten westlichen Aufnahmeländer von Asylsuchenden aus Afghanistan verfolgen im Übrigen dieselbe Praxis wie die Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie dargelegt, erfolgt auch die Prüfung der Zumutbarkeit der Rückkehr nach Afghanistan einzelfallbezogen. Das BFF unterstützt namentlich die freiwillige Rückkehr. Personen, die freiwillig dauerhaft nach Afghanistan zurückkehren wollen, wird eine finanzielle Hilfe von 2000 Franken für Erwachsene und 500 Franken für Kinder gewährt. Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration Reisen bis zum Zielort in Afghanistan und Begleitung beim Transit via Drittstaaten organisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der zwangsweise Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan wird vorderhand nicht vorbereitet, ausser bei rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden, welche Straftaten begangen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in den Reisehinweisen des EDA aufgeführten Sicherheitsrisiken betreffen grundsätzlich sowohl Reisende aus der Schweiz als auch die einheimische Bevölkerung. Während die Reisehinweise jedoch im Sinne einer generellen Vorsichtsmassnahme die Reisenden informieren, wird die Zumutbarkeit der Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen einzelfallbezogen geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit Aufhebung des Entscheidmoratoriums wurden 373 Asylgesuche von afghanischen Staatsangehörigen entschieden. 30 Personen wurde Asyl gewährt. 26 Personen wurden vorläufig aufgenommen. 317 Personen wurden weggewiesen, da in diesen Fällen eine Rückkehr als zumutbar erachtet wurde.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weiss er über die Gewaltzunahme, die instabile Situation und die prekäre Sicherheitslage der Zivilisten in Afghanistan Bescheid?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erachtet er den Entscheid, das Moratorium über die Asylentscheide für afghanische Staatsangehörige aufzuheben, angesichts der derzeitigen Situation nicht als voreilig und riskant?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie rechtfertigt er die Tatsache, dass er schweizerischen Staatsangehörigen aufgrund der allgemein prekären Sicherheitslage von einer Reise nach Afghanistan abrät, andererseits aber die afghanischen Staatsangehörigen in ihre Heimat schickt mit der Begründung, die dortigen Verhältnisse seien stabil?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufhebung der vorläufigen Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen</value></text></texts><title>Aufhebung der vorläufigen Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen</title></affair>