﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033045</id><updated>2025-11-14T07:09:32Z</updated><additionalIndexing>04;36;Geschichtswissenschaft;Bericht;Asylpolitik;Expertenkommission;Zweiter Weltkrieg;Nationalsozialismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-03-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2357</code><gender>m</gender><id>276</id><name>Brändli Christoffel</name><officialDenomination>Brändli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini 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Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3045</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) hat von den Bundesbehörden ein breites Mandat erhalten, und sie hat über hundert Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingesetzt, um die notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Die UEK hat ihren Schlussbericht zwischen August 2001 und März 2002 gestaffelt veröffentlicht. Der an die 11 000 Seiten umfassende Bericht besteht aus 25 Bänden historischer Untersuchungen und Rechtsgutachten sowie einem Syntheseband.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anlässlich der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse am 30. August 2001 äusserte der Bundesrat den Wunsch, vor Abgabe einer Stellungnahme über den gesamten Schlussbericht zu verfügen. Aus diesem Grund hat er  erst am 22. März 2002 öffentlich Stellung genommen und sich hierbei auf die Gesamtheit der im Schlussbericht zusammengefassten Ergebnisse bezogen. Am selben Tag haben der Bundespräsident und die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern im Namen des Bundesrates eine Ansprache gehalten und die Fragen der Medienvertreter beantwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner vom 21. Februar 2001 datierten Antwort auf die Interpellation Stamm Luzi 00.3753 (Arbeit der Bergier-Kommission) präzisierte der Bundesrat, er erachte es "grundsätzlich nicht als angezeigt und auch nicht als seine Aufgabe, sich im Einzelnen zu wissenschaftlich-historischen Aspekten der UEK-Arbeiten zu äussern". Der Bundesrat vertrat diese Haltung vor der Veröffentlichung des Schlussberichtes. Seither hat er seine Meinung nicht geändert. Der Bundesrat sieht sich nicht in der Rolle einer Autorität, welche im Detail die Ergebnisse von Forschungen in öffentlichen wie privaten Archiven im In- und Ausland diskutiert, die zuvor für andere Forscher teilweise unzugänglich waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation formulierten Fragen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte (SR 984) legte Ziele fest, zu welchen sich die Bundesversammlung äussern kann. Dieser steht es auch zu, sich über die Art und Weise der Erreichung dieser Ziele zu äussern. Gemäss diesem Bundesbeschluss hat der Bundesrat die Untersuchungsergebnisse der UEK vollständig veröffentlicht. Im Übrigen verlangte dieser Bundesbeschluss vom Bundesrat keine Stellungnahme zu diesen Ergebnissen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ungeachtet dessen erachtete es der Bundesrat als seine Pflicht, Stellung zu nehmen, und er hat das im Rahmen der oben erwähnten Umstände auch getan. In seinem Beschluss vom 19. Dezember 1996 hat der Bundesrat durch die Nennung der zu bearbeitenden Forschungsthemen das Mandat der UEK präzisiert. Er hält hiermit fest, dass die UEK alle diese Themen untersucht hat, wenn auch - aufgrund der Lückenhaftigkeit der verfügbaren Quellen - ungleichmässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit mehreren Jahrzehnten richten Historiker und Historikerinnen ihr kritisches Augenmerk auf  gewisse Aspekte der Politik der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges. In seiner Geschichte der schweizerischen Neutralität schrieb Edgar Bonjour: "Die ganze damalige Generation hat versagt und ist mitschuldig. Der in jedem Bürger steckende Egoist und latente Antisemit liess ihn die Augen vor der Unmenschlichkeit gewisser Aspekte der behördlichen Asylpolitik schliessen." (Band VI, S. 41). Die mitunter kritische Würdigung durch die UEK stellt somit keine Neuigkeit dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einer demokratischen Gesellschaft wird jegliche politische Handlung, ob in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, einer kritischen Prüfung unterworfen. Trotzdem ist selbst eine von einer Expertenkommission geäusserte Kritik nicht gleichbedeutend mit einer endgültigen Wahrheit. Der Bundesrat hat mehrfach betont, dass die UEK nicht zum Ziel hatte, eine Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges zu verfassen; die Forschungsergebnisse der UEK sollten zur Diskussion, zur Berichtigung, zur Ergänzung anregen. Auch die UEK hat sich in diesem Sinn geäussert.  Der Schlussbericht der UEK erhob und erhebt nicht den Anspruch, eine endgültige Wiedergabe der Wahrheit darzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verweist auf seine Erklärungen anlässlich der Veröffentlichung des UEK-Schlussberichtes (22. März 2002) und anlässlich der Veröffentlichung der beiden UEK-Zwischenberichte über die Goldtransaktionen (25. Mai 1998) bzw. über die Flüchtlingspolitik (10. Dezember 1999). Er erinnert ferner, dass er die in Stuart Eizenstats Bericht vom Mai 1997 erhobenen gravierenden Vorwürfe klar zurückgewiesen hat. Die Schweiz habe, so die Anschuldigungen, den Zweiten Weltkrieg verlängert; darüber hinaus sei sie Nazideutschlands Bankier gewesen, und ihre Neutralität sei unmoralisch gewesen - Vorwürfe, die sich die UEK im Übrigen nie zu eigen gemacht hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Erklärung vom 22. Mai 1997 zum Eizenstat-Bericht äusserte sich der Bundesrat wie folgt: "Unentschuldbar ist die kleinmütige Flüchtlingspolitik gegenüber den Juden. Im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich wurden zum Teil Zugeständnisse gegenüber den Achsenmächten gemacht, die angesichts der inneren Überzeugungen der Bevölkerung und gemessen am unbedingt Notwendigen heute kaum nachvollziehbar sind."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Dass die Berichte der UEK mehrfach Kritik hervorgerufen haben, ist dem Bundesrat bekannt. In seiner Erklärung vom 10. Dezember 1999 anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichtes über die Flüchtlingspolitik (ein Bericht, der inklusive Anhang über 1000 Seiten umfasst), bemerkte der Bundesrat, es wäre sicher wünschenswert gewesen, bei der Beurteilung der eidgenössischen Politik vermehrt den internationalen politischen Kontext zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verweist an dieser Stelle auf ein 50-seitiges Kapitel im Syntheseband, welches sich ausschliesslich mit dem internationalen Kontext und der nationalen Entwicklung  befasst. Im Vergleich dazu widmen sowohl der Bericht der Schwedischen Historikerkommission (Sweden and Jewish Assets, 1999) als auch der Rapport général (2000) des Franzosen Jean Mattéoli dem nationalen und internationalen Kontext nur wenige Seiten. Im Übrigen hat keine dieser beiden Kommissionen Zeitzeugen befragt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 1996 ermächtigte die UEK, im Rahmen ihres Auftrages Zeitzeugen zu befragen, verpflichtete sie aber nicht dazu. In seiner Antwort auf die Interpellation Stamm Luzi 98.3150 (Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission Bergier. Rat von Zeitzeugen), hat der Bundesrat bereits auf den Aufruf der UEK an Zeitzeuginnen und Zeitzeugen verwiesen, sich bei der Kommission zu melden, ein Aufruf, der von etwa 400 Personen befolgt worden ist  (Syntheseband, S. 44f). Zugleich hat die Kommission "Leute befragt, die damals in einschlägigen Berufen tätig waren oder zur Vermutung Anlass gaben, über besondere Kenntnisse zu verfügen" sowie "ein halbes Dutzend längere lebensgeschichtliche Interviews mit Opfern des NS-Regimes" geführt (Syntheseband, S. 44).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie vom Bundesrat bereits erwähnt, hatte die UEK nicht die Absicht, eine lückenlose Geschichte der Schweiz von 1933 bis 1945 zu schreiben. Aus diesem Grund begrüsst er das Zusammentragen von Erinnerungen der Zeitzeugen (darunter das Projekt "Archimob") sowie die zahlreichen Veröffentlichungen, Ausstellungen und Debatten, die in den vergangenen Jahren organisiert wurden. Zu den vielen unterschiedlichen Veranstaltern zählen Institutionen wie das Schweizerische Bundesarchiv, das Archiv für Zeitgeschichte in Zürich (das seit 1973 Zeitzeugen aus den Kriegsjahren einlädt und die Gespräche aufzeichnet) und das Politforum des Bundes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keinen Anlass, selbst ein zusätzliches Projekt zu lancieren. Er begrüsst jedoch jegliche Initiative - ob von Zeugen oder Forschern -, die die Untersuchung der Beziehungen zwischen Geschichte und Erinnerung anstrebt, um zu einem besseren Verständnis der Geschichte der Schweiz zu gelangen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Vor einem Jahr hat die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission) ihren Schlussbericht veröffentlicht. Seither hat die Umsetzung des Berichtes in den Lehrstoff der Schulen begonnen, Fachkongresse werden dazu abgehalten, und eine staatlich finanzierte Wanderausstellung ist angelaufen. Teile des Berichtes werden von glaubwürdigen Zeitzeugen, die von der Kommission überhaupt nicht angehört worden sind (Beispiel alt Bundesrat Hans Schaffner), stark in Zweifel gezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat inhaltlich zum Bericht bis heute nicht Stellung genommen. Deshalb frage ich ihn an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist für ihn mit der Veröffentlichung des Schlussberichtes der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 über besagte Expertenkommission erledigt und kein Thema mehr? Sieht er sich nicht einmal veranlasst, die im Bericht erhobenen schweren Vorwürfe gegen die damalige offizielle Schweiz und insbesondere den Bundesrat der Jahre 1939-1945 im Zusammenhang mit seiner damaligen Wirtschafts-, Währungs- und Flüchtlingspolitik zu kommentieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die Hauptkritik am Schlussbericht, wonach die Kommission den Einbezug der damaligen Bedrohungslage und des wirtschafts- und militärpolitischen Umfeldes vernachlässigt und damit häufig die Entscheidungen der Verantwortungsträger von damals mit Massstäben von heute beurteilt hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sieht er eine letzte Chance, den noch verbliebenen Zeitzeugen der Aktivdienstgeneration eine gleichwertige Möglichkeit zu geben, die von der Bergier-Kommission versäumte Anhörung in anderer Form nachzuholen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bergier-Bericht. Widerspruchslose Akzeptanz durch den Bundesrat?</value></text></texts><title>Bergier-Bericht. Widerspruchslose Akzeptanz durch den Bundesrat?</title></affair>