{"id":20033080,"updated":"2024-04-10T13:34:39Z","additionalIndexing":"2811;Asylpolitik;Ausschaffung;bilaterales Abkommen;Senegal","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales 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Nach der knappen Ablehnung der Initiative \"gegen den Asylrechtmissbrauch\" am 24. November 2002 wird mit anhaltendem Druck nach rigorosen Asylabwehrmassnahmen gerufen. Damit einher gehen auch die vom Bund beabsichtigten Sparmassnahmen, wonach die Fürsorgeleistungen für ausreisepflichtige Asylsuchende gestrichen werden sollen. In diesem Kontext wird denn auch von einem Paradigmenwechsel in der Asylpolitik gesprochen.<\/p><p>Einen Paradigmenwechsel beabsichtigt auch das Asylmanifest, welches kürzlich vom Zürcher Stadtrat präsentiert wurde, enthält es doch innovative Lösungsvorschläge, die es von Bundesseite ernst zu nehmen und in konstruktiver Zusammenarbeit weiter auszuloten gilt.<\/p><p>Das ebenfalls als innovatives Element gedachte Transitabkommen mit Senegal ist hingegen gescheitert. Die Analyse dieses Scheiterns verdeutlicht, dass aus schweizerischer Asylsicht relevante \"Partnerländer\" nicht gewillt sind, Zugeständnisse ohne Gegenleistungen zu machen. Dazu bestätigt sich, dass lediglich auf Asylmissbrauch konzentrierte Strategien zu kurz greifen. Auch der Druck auf vermehrte Anwendung der politischen Konditionalität führt nicht weiter. Gefordert ist vielmehr die Einbettung der Asylpolitik in eine umfassende Migrationspolitik.<\/p><p>Die Schweiz ist aus demographischen und wirtschaftlichen Gründen auf Zuwanderung angewiesen. Bereits 1993 wurde die Motion Simmen überwiesen, mit welcher der Bundesrat den konkreten Auftrag erhielt, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. In Anlehnung an die Empfehlungen der Expertenkommission \"Migration\" (Hug,1997) verzichtete der Bundesrat u. a. aufgrund rechtlicher, gesetzgeberischer und politischer Schwierigkeiten auf ein Migrationsgesetz. Er erteilte aber den Auftrag, im Entwurf zum neuen Ausländergesetz allgemeine Grundsätze der schweizerischen Migrationspolitik festzuhalten. Im Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 8. März 2002 verabschiedet hat, musste allerdings auf dieses Kapitel verzichtet werden, da keine Einigung erzielt werden konnte.<\/p><p>Das Fehlen einer umfassenden schweizerischen Migrationspolitik, welche vor allem die aussenpolitischen Migrationsherausforderungen und -anliegen einbezieht, macht sich unter dem zunehmenden politischen Druck, den Wegweisungsvollzug zu optimieren, immer deutlicher bemerkbar. Deshalb sind ganzheitliche Strategien mit neuen aussenpolitischen Lösungsansätzen - im Sinne eines wirklich weiterbringenden Paradigmenwechsels - dringlich anzugehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat kann sich der in der Interpellation geäusserten Ansicht, die Erfahrungen mit dem Transitabkommen zwischen der Schweiz und Senegal hätten dem Image unseres Landes geschadet, nicht anschliessen. Zahlreiche Staaten stehen derzeit im Bereich der Rückkehrpolitik vor denselben Problemen wie die Schweiz. Verschiedene EU-Staaten haben sich für das Transitabkommen als Instrument interessiert.<\/p><p>Durch den Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen schafft der Bundesrat eine klare Regelung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen im Rückkehrbereich. Auf diese Weise trägt er wesentlich dazu bei, dass dieser Bereich transparenter wird und dass in einem ordentlichen Verfahren Standards festgelegt werden.<\/p><p>Zusätzlich wird mit den Herkunfts- und Transitländern ein Migrationsdialog geführt, um festzustellen, inwieweit die Zusammenarbeit verstärkt und verbessert werden kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Fortschritte in der Rückkehrpolitik massgeblich davon abhängen, dass im Rahmen der bilateralen Verhandlungen auch andere Elemente mit einbezogen werden (Entwicklungshilfe, Rechtshilfe, Ausbildung von ausländischen Migrationsbeauftragten, Visumpolitik usw.).<\/p><p>Rückübernahme- und Transitabkommen haben somit insbesondere dann einen Wert, wenn sie von einem dauerhaften und substanziellen bilateralen Dialog begleitet sind. Geeignete Begleitmassnahmen sind eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass solchen Abkommen ausserhalb des europäischen Raumes Erfolg beschieden ist.<\/p><p>Deshalb will der Bundesrat die Nutzung der Synergien weiter steigern, um die für die Rückkehrpolitik notwendigen Rahmenbedingungen und Garantien zu schaffen. Er wird daher seine Politik im Bereich der Rückübernahme- und Transitabkommen fortsetzen.<\/p><p>2.\/3. Die schweizerische Migrationspolitik setzt sich aus zahlreichen, einander ergänzenden Elementen zusammen. Die Revision des Asylgesetzes, der Entwurf des neuen Ausländergesetzes, die Abkommen über den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation, die eingeleitete Osterweiterung, die Bürgerrechtsrevision und die verstärkte Integrationspolitik ergeben eine umfassende Antwort auf die wichtigsten Fragen des Migrationsbereiches. Einige dieser Revisionsvorlagen werden gegenwärtig im Parlament beraten.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass der Beitrag, den die Ausländer und Ausländerinnen leisten, für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft unerlässlich ist und bleiben wird. Angesichts der begrenzten Nachfrage des Schweizer Marktes nach unqualifizierten Arbeitskräften und der hohen Arbeitslosenrate bei der ausländischen Bevölkerung sowie aufgrund der Erfahrungen mit Ex-Jugoslawien lässt sich in der heutigen Situation ausschliessen, dass eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Angehörige von Staaten ausserhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation Erleichterungen im Asylbereich mit sich bringen wird. Eine Politik der Öffnung hätte negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und würde die Integration zusätzlich erschweren.<\/p><p>Im Asylbereich geht der Bundesrat nach wie vor davon aus, dass zu einer glaubwürdigen Asylpolitik auch die Durchsetzung von Wegweisungsentscheiden gehört. Nur dann kann die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen in der Schweiz erhalten bzw. gefördert werden. Um in der Rückkehrpolitik Fortschritte zu erzielen, müssen im Rahmen der bilateralen Verhandlungen andere Elemente mit einbezogen werden (Entwicklungshilfe, Rechtshilfe, Ausbildung von ausländischen Migrationsbeauftragten, Visumpolitik usw.).<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass heutzutage Lösungen im Migrationsbereich nur durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden können. Deshalb ist er bestrebt, mit den Herkunfts- und Transitländern einen Migrationsdialog zu eröffnen. Diese Linie wird nicht nur in den bilateralen Beziehungen konsequent vertreten, sondern auch auf multilateraler Ebene. Denn durch die Beteiligung in Institutionen der Vereinten Nationen, insbesondere im UNHCR und der IOM, leistet die Schweiz bereits seit längerer Zeit einen wesentlichen Beitrag zur Lösungssuche und zeigt damit auch ihre Solidarität. Zudem setzt sie sich mit der \"Berner Initiative\" für einen globalen Dialog über Migrationsfragen zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern ein.<\/p><p>Mit Blick auf diese Zielrichtung, in die auch die Ausführungen der Interpellantin weisen, hat der Bundesrat beschlossen, einer interdepartementalen Arbeitsgruppe den Auftrag zu erteilen, die verschiedenen bestehenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Schweiz ihre Aussenpolitik im Migrations- und Rückkehrbereich wirksamer gestalten kann. Die Arbeitsgruppe wird sich aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aller von Migrationsfragen betroffenen Departementen bzw. Ämter zusammensetzen.<\/p><p>Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wird es sein, die vorhandenen Interessen zu analysieren und abzuwägen, die Unterschiede und Ähnlichkeiten festzustellen und mögliche Lösungen zu ermitteln. Bis September 2003 sollen die Ergebnisse inklusive entsprechende Vorschläge in einem gemeinsamen Bericht des EJPD und EDA an den Bundesrat festgehalten werden. Der Bericht soll auch Richtlinien für eine eventuelle Institutionalisierung der bestehenden Formen von Zusammenarbeit, für die Einführung neuer Mechanismen sowie die künftigen Aufgaben der bereits vorhandenen oder zu schaffenden Organe enthalten.<\/p><p>Die Arbeitsgruppe wird zudem die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen und Anregungen mit berücksichtigen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Ist er bereit, aus den negativen, dem Image der Schweiz im Ausland abträglichen Erfahrungen mit dem Transitabkommen mit Senegal die nötigen aussenpolitischen Konsequenzen zu ziehen?<\/p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, um von der bisherigen Konzentration auf Rückführungsfragen zu einer umfassenden Migrationsaussenpolitik zu gelangen?<\/p><p>3. Welche innovativen Elemente stehen dabei nach seiner Meinung im Vordergrund?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gescheitertes Transitabkommen mit Senegal bezüglich der Migrationsaussenpolitik. Konsequenzen"}],"title":"Gescheitertes Transitabkommen mit Senegal bezüglich der Migrationsaussenpolitik. Konsequenzen"}