{"id":20033081,"updated":"2024-04-10T09:05:06Z","additionalIndexing":"66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kernenergie;politische Mitbestimmung;radioaktiver Abfall","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L03K170301","name":"Kernenergie","type":1},{"key":"L04K08020329","name":"politische 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Gleiches droht dem Atommülllager Benken, welches die abgebrannten Brennelemente sowie die hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle aufnehmen soll. Denn der Widerstand gegen Benken ist, bevor die HSK und die KSA ihre Prüfung der Unterlagen gemacht hat, bereits gross und international abgestützt. Auch wenn man die demokratische Mitbestimmung im KEG streicht, kann ein Tiefenlager in Benken nur mit \"polizeistaatlichen\" Massnahmen gebaut werden. Weiter gibt es auch fachliche und technische Einwände gegen die Unterlagen der Nagra zu Benken. Trotz diesen Sachverhalten will der Bundesrat weiterhin unbeirrt an seinem bisherigen Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle festhalten, wie er auf die Interpellationen \"Atommüll. Wie weiter?\" und \"Wellenberg. Ablehnung\" schreibt.<\/p><p>Es ist offensichtlich: Niemand ist zurzeit bereit, ein Atommüllendlager vor seiner Haustüre zu akzeptieren. Dies wird sich auch mit Sicherheit nicht ändern, solange weiterhin ohne jegliche zeitliche Begrenzung weitere hochaktive atomare Abfälle produziert werden.<\/p><p>Wenn die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz erfolgen soll, dann müssen bei der Standortwahl auch die veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, welche sich aus einem Endlager ergibt, mit beurteilt werden. Zudem muss die Bevölkerung durch ein geeignetes Verfahren, wie dies z. B. in Schweden und Kanada gemacht wird, bei der Auswahl des Standortes mit einbezogen werden. Unerlässlich ist eine umfassende, transparente Informationspolitik. All dies kann aber durch eine parteiische private Organisation wie die Nagra nicht sichergestellt werden. Von daher muss der Bund endlich seine Führungsverantwortung bei der Entsorgung des Atommülls wahrnehmen und sein Entsorgungskonzept entsprechend anpassen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich am 26. Februar 2003 bei der Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen (Interpellation Teuscher 02.3563, Atommüll. Wie weiter?, vom 3. Oktober 2002, und Interpellation Marty Kälin 02.3592, Wellenberg. Ablehnung, vom 3. Oktober 2002) umfassend zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle und zum weiteren Vorgehen geäussert.<\/p><p>Am 21. März 2003 haben die eidgenössischen Räte das neue Kernenergiegesetz (KEG) verabschiedet. Dieses schreibt vor, dass die radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern zu entsorgen sind. Die Frage der Mitwirkung der Betroffenen in den atomrechtlichen Bewilligungsverfahren ist darin detailliert geregelt. So steht den Gemeinwesen in der Standortregion eine qualifizierte Mitsprachemöglichkeit zu. Danach sind der Standortkanton sowie die in unmittelbarer Nähe liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer an der Vorbereitung des Rahmenbewilligungsentscheides zu beteiligen, mit dem der Standort des Tiefenlagers festgelegt wird.<\/p><p>Zurzeit befassen sich die zuständigen Bundesstellen mit der Frage des weiteren Vorgehens nach dem ablehnenden Volksentscheid vom 22. September 2002 im Kanton Nidwalden. Die wichtigsten Fragen betreffen die Entsorgungsstrategie, die Strukturen im Bereich der nuklearen Entsorgung sowie den Einbezug der Öffentlichkeit. Erste Resultate werden voraussichtlich Ende Jahr vorliegen. Dabei ist unbestritten, dass der Bund in Zukunft eine verstärkte Führungsrolle wahrnehmen muss.<\/p><p>Im Hinblick auf die Entsorgung der hochaktiven Abfälle untersuchte die Nagra seit Anfang der Achtzigerjahre bis Mitte der Neunzigerjahre das kristalline Grundgebirge in der Nordschweiz, u. a. mit einer Reihe von Sondierbohrungen. Nachdem die Erkundungen gezeigt hatten, dass die Existenz geeigneter Gesteinsbereiche mit genügend grosser Ausdehnung schwierig nachzuweisen ist, forderte der Bundesrat 1988 die Ausdehnung der Untersuchungen auf nicht kristalline Wirtgesteine, d. h. Sedimente. Nach einem breit angelegten Auswahlverfahren mit sukzessiver Einengung der untersuchten Optionen wurde der Opalinuston im Zürcher Weinland ausgewählt.<\/p><p>Seit 1994 führt die Nagra dort ein Untersuchungsprogramm durch. Die seismischen Erkundungen und die Sondierbohrung in Benken wiesen auf eine günstige geologische Situation mit sehr niedrigen Wasserdurchlässigkeiten hin. Aufgrund der positiven Untersuchungsergebnisse reichte die Nagra am 20. Dezember 2002 den Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle (BE\/HAA\/LMA) auf der Basis des Opalinustons bei den Bundesbehörden ein.<\/p><p>Der Entsorgungsnachweis ist keine atomrechtliche Bewilligung und keine Standortwahl. Er ist ein Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht. Er soll aufzeigen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften existiert, und dass gestützt darauf weitere Erkundungsarbeiten und später bei positivem Befund der Bau eines geologischen Tiefenlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden könnte. Der Entsorgungsnachweis bedeutet also kein Präjudiz für die Standortwahl.<\/p><p>Der Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis BE\/HAA\/LMA und zum weiteren Vorgehen bei der Entsorgung dieser Abfälle ist in der ersten Hälfte 2006 zu erwarten. Zum weiteren Vorgehen gehören neben einem Zeitplan auch die Frage, ob die Entsorgung im In- oder im Ausland weiterzuverfolgen ist und wann ein solcher Entscheid getroffen werden soll. Ferner wird darüber zu befinden sein, ob alternative Inlandoptionen vertieft abgeklärt werden müssen.<\/p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1.-4. Unabhängig vom politischen Widerstand gegen einen möglichen Standort ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt das oberste Ziel der nuklearen Entsorgung. Ziel eines Auswahl- und Umsetzungsverfahrens muss es sodann sein, die Bevölkerung von der Notwendigkeit einer Lösung in der Schweiz zu überzeugen, Vertrauen und damit Akzeptanz zu schaffen und im Rahmen der gesetzlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schlussendlich geologische Tiefenlager in der Schweiz zu realisieren. Wie das Beispiel Wellenberg gezeigt hat, müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen mittels einer Wertschöpfungsstudie erfasst und zu gegebener Zeit ein Managementsystem für eine nachhaltige Entwicklung der betroffenen Region entwickelt werden.<\/p><p>Der Einsatz von Militär und Polizei zur Durchsetzung einer Lösung dieses Problems gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung entspricht nicht Schweizer Tradition und steht für den Bundesrat nicht zur Diskussion.<\/p><p>5. Die Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden (HSK, KSA) sowie durch beigezogene in- und ausländische Experten erfolgt nach internationalen Standards. Zudem liegen bereits heute Gutachten und Stellungnahmen Dritter vor, die bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises durch die Sicherheitsbehörden berücksichtigt werden.<\/p><p>Eine vom deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragte Expertengruppe stellt dem Verfahren zur Auswahl des Opalinustons im Zürcher Weinland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. In ihrem Bericht kommt die deutsche Expertengruppe zu folgendem Schluss: \"Insgesamt gesehen erfüllt das Schweizer Auswahlverfahren die Anforderungen, die international an ein solches Verfahren gestellt werden. Die unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit getroffene Auswahl des Zürcher Weinlandes als bevorzugte Option für ein HAA\/LMA-Tiefenlager (d. h. ein Lager für hochradioaktive Abfälle) in der Schweiz ist als gerechtfertigt anzusehen.\"<\/p><p>In Abweichung zur Auffassung der Expertengruppe hat das BMU eine eigene Stellungnahme verfasst. Die unterschiedliche Beurteilung durch die deutsche Expertengruppe einerseits und das BMU andererseits ist in einem grösseren energiepolitischen Zusammenhang, insbesondere dem von Deutschland beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, zu sehen und primär politisch motiviert.<\/p><p>6.-10. Die Untersuchungen im Zürcher Weinland stossen beidseitig der Grenzen auf grosses Interesse. Deshalb ist die Information der betroffenen Behörden und der Bevölkerung ausserordentlich wichtig. Das Bundesamt für Energie (BFE) organisierte daher bereits 2001 zwei Informationsveranstaltungen (Andelfingen\/Kt. Zürich, Jestetten\/D), beide für schweizerische und deutsche Behörden. Am 18. Dezember 2002 wurden zudem die Behörden diesseits und jenseits des Rheins über die Einreichung des Entsorgungsnachweises und das weitere Vorgehen schriftlich informiert. Am Am 6. Juni 2003 fand erneut eine Informationsveranstaltung statt, wiederum für schweizerische und deutsche Behörden.<\/p><p>Im Hinblick auf die weiteren Arbeiten und den Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis wurde Ende 2002 unter der Leitung des BFE eine Arbeitsgruppe Information und Kommunikation eingesetzt. Darin vertreten sind sowohl die Schweiz als auch Deutschland.<\/p><p>Zu den Fragen betreffend Ein- oder Mehrlagerkonzept, zukünftige Auswahlverfahren, der Leistungen der Nagra sowie der Rolle des Bundes hat sich der Bundesrat bei der Beantwortung der einleitend erwähnten Vorstösse geäussert. Ob ein oder mehrere Lager in der Schweiz gebaut werden sollen, welches die Konsequenzen für mögliche Standorte wären, wie Information, Transparenz und Akzeptanz in zukünftigen Verfahren verbessert werden können und ob allenfalls die Strukturen anzupassen sind, wird zurzeit von den zuständigen Bundesämtern und Kommissionen geprüft. Zu den Arbeiten der Nagra betreffend Entsorgungsnachweis BE\/HAA\/LMA wird sich der Bundesrat nach Vorliegen der sicherheitstechnischen Gutachten und Stellungnahmen von HSK und KSA äussern.<\/p><p>11. Wie einleitend festgehalten, wird der Bund in Zukunft eine verstärkte Führungsrolle bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle übernehmen. Daneben ist er nach wie vor Aufsichts- und Bewilligungsbehörde und überwacht und kontrolliert die in der Schweiz durchgeführten Entsorgungsarbeiten. Die Pflicht zur Entsorgung verbleibt aber bei den Abfallverursachern.<\/p><p>An diesem Grundsatz hielt das Parlament bei der Beratung des KEG fest, welches die Entsorgungspflicht umschreibt und auch definiert, wann diese erfüllt ist. Die Entsorgungspflichtigen müssen jedoch neu ein Entsorgungsprogramm inklusive Finanzplan erstellen, dieses dem Bund vorlegen und periodisch an veränderte Verhältnisse anpassen. Mit einem solchen Programm werden die konzeptionellen und zeitlichen Rahmenbedingungen definiert und die Chancen für die zielgerichtete Realisierung von geologischen Tiefenlagern in der Schweiz wesentlich erhöht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Glaubt der Bundesrat angesichts des bereits massiv vorhandenen und sich weiter verstärkenden lokalen, nationalen und internationalen Widerstandes gegen den Standort Benken tatsächlich, dass in Benken je eine sicherst mögliche Langzeitlagerung realisiert werden kann?<\/p><p>2. Will der Bundesrat eine sicherst mögliche Langzeitlagerung der radioaktiven Abfälle gegen den Widerstand der direkt betroffenen Bevölkerung auch mit Gewalt durchsetzen, z. B. mit Enteignungen, gewaltsamen Räumungen und Bauarbeiten unter Polizei- oder Militärschutz?<\/p><p>3. Räumt der Bundesrat angesichts des Widerstandes beim Wellenberg bzw. dem sich nun formierenden Widerstand gegen Benken der demokratischen Mitbestimmung der Bevölkerung eine grössere Bedeutung ein als bis anhin?<\/p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat die Einflüsse der sicherst möglichen Langzeitlagerung in Benken auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region (Zürcher Weinland, Schaffhausen, angrenzende deutsche Gebiete) zu untersuchen?<\/p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den Standort Benken von einem von der Atomwirtschaft und den nationalen und internationalen Atombehörden unabhängigen Expertengremium sowie anhand international üblicher Standards vertieft prüfen zu lassen?<\/p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat Transparenz zu schaffen bei der Wahl eines neuen Standortes als möglichen Ersatz für Wellenberg bzw. als Standort für ein einziges Tiefenlager für alle Abfallsorten?<\/p><p>7. Muss nicht ein neues Lagerkonzept entwickelt werden, wenn alle Abfälle an einem einzigen Ort in einem Tiefenlager deponiert werden sollen? Hat ein solches Lager nicht andere Anforderungen an die Geologie und damit Auswirkungen auf die Standortsuche?<\/p><p>8. Wie gedenkt der Bundesrat die Bevölkerung bei der Auswahl der Standorte mit einzubeziehen?<\/p><p>9. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass in Zukunft über alle Fragen im Zusammenhang mit Standorten für die sicherst mögliche Langzeitlagerung von Beginn weg transparent und vollständig informiert wird?<\/p><p>10. Wie beurteilt der Bundesrat die Leistungen der Nagra in Wellenberg und Benken und welche Aufgaben soll die Nagra aus der Sicht des Bundesrates in Zukunft übernehmen?<\/p><p>11. Ist der Bundesrat wirklich der Ansicht, dass bei einer gesellschaftspolitisch derart heiklen Aufgabe wie der Errichtung einer sicherst möglichen Langzeitlagerung für Atomabfälle die Führung einer privaten Genossenschaft im Mehrheitsbesitz der AKW-Betreiber überlassen werden kann? Ist es nicht zwingend, dass der Bund in der Entsorgungsfrage seine Führungsrolle übernimmt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Atommüllentsorgung neu überdenken"}],"title":"Atommüllentsorgung neu überdenken"}