{"id":20033090,"updated":"2025-06-25T01:57:59Z","additionalIndexing":"04;Zentrumslasten;Hauptstadt;Leistung;Entschädigung;Bern (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L06K010202010202","name":"Hauptstadt","type":1},{"key":"L04K08020217","name":"Leistung","type":1},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":1},{"key":"L05K0102020103","name":"Zentrumslasten","type":1},{"key":"L05K0301010104","name":"Bern (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-20T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-05-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1048028400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1056060000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1118095200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2490,"gender":"m","id":467,"name":"Galli Remo Giosué","officialDenomination":"Galli Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2543,"gender":"m","id":521,"name":"Wasserfallen Kurt","officialDenomination":"Wasserfallen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"03.3090","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit 1848 ist Bern Bundesstadt der Schweiz und damit Sitz des Bundesrates, der Bundesversammlung, wesentlicher Teile der Bundesverwaltung sowie der diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten. Damit nimmt Bern unter den Schweizer Städten eine besondere Stellung ein. Bern ist gerne Bundesstadt, und dieser Status ist eine Ehre. <\/p><p>Von einer Bundesstadt wird indessen in verschiedener Hinsicht ein besonderes Engagement erwartet, weil sie einen wichtigen Beitrag zur gesamtstaatlichen Repräsentation der Schweiz leistet. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege. Zu beachten ist dabei, dass die kulturellen Aufwendungen durch den Kanton und die Gemeinden der Region Bern mitfinanziert werden.<\/p><p>Hinzu kommen umfangreiche Sicherheitsbedürfnisse. Bern ist immer wieder Schauplatz von nationalen Kundgebungen und Grossdemonstrationen mit zum Teil massiven Beschädigungen, wie z. B. anlässlich der Anti-WEF-Demonstration vom Januar 2003: Bezüglich allgemeiner Sicherheit, Botschaftsschutz und genereller Infrastruktur werden besondere Leistungen und Einrichtungen erwartet, welche durch die Bundesstadt zu erbringen sind.<\/p><p>Da es sich um wesentliche Dienstleistungen und wichtige Anlagen handelt, sind Leistung und Gegenleistung zwischen der Bundesstadt und der Eidgenossenschaft unabdingbar in Form eines Rechtserlasses festzulegen. Eine derartige allgemeine rechtliche Grundlage besteht heute nicht.<\/p><p>Es ist staatspolitisch bedenklich und nicht zu vertreten, wenn ein Teil der Abgeltung an die Bundesstadt im Rahmen des eidgenössischen Budgets alljahrlich neu und einseitig gemäss der Situation und den Kriterien des Bundes festgelegt werden. Die Eidgenossenschaft hat die durch die Bundesstadt zu leistenden Dienstleistungen und verlangten Anlagen zu definieren und eine adäquate Abgeltung zu leisten, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Bund generell keine Liegenschaftssteuern bezahlt.<\/p><p>Leistung und Gegenleistung sind rechtsverbindlich in einer gemäss der Motion verlangten Rechtsgrundlage zu verankern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Artikel 58 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) legt fest, dass die Stadt Bern Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei ist. Nach Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (noch nicht in Kraft) versammelt sich die Bundesversammlung grundsätzlich in Bern. Ferner besteht die Übereinkunft zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Einwohnergemeinderat der Stadt Bern betreffend die Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz vom 22. Juni 1875 (SR 112). Diese Übereinkunft wurde von der Bundesversammlung in der Folge mit dem Bundesbeschluss betreffend die Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz vom 2. Juli 1875 (SR 112.1) genehmigt.<\/p><p>Ein eigentliches Bundesstadtgesetz, das die Rechte und Pflichten der Stadt Bern aufführt sowie die Abgeltung von bundesstadtspezifischen Leistungen vorsieht, besteht nicht. Bisher wurden in erster Linie im Bereich Sicherheit sektorielle Vereinbarungen zwischen der Stadt Bern und dem Bund abgeschlossen, die auf einer spezialgesetzlichen Grundlage beruhen (Art. 6 und 28 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit; SR 120). Weiter erhält die Stadt Bern vom Bund eine jährliche Kulturabgeltung.<\/p><p>Am 22. Oktober 2002 fand auf Einladung der Bundeskanzlerin mit dem Staatsschreiber des Kantons Bern und der Stadtschreiberin der Stadt Bern eine Aussprache zu den Problemen im Zusammenhang mit der Stellung der Stadt Bern als Bundesstadt statt. Dabei wurde die Einsetzung einer trilateralen Arbeitsgruppe beschlossen. Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die Grundlagen für eine Neuregelung der Beziehungen zwischen der Stadt Bern und dem Bund zu erarbeiten. Bis Ende Juni 2003 sollen die Ergebnisse der Arbeiten in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat das Anliegen zur Kenntnis genommen und ist bereit, den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Status der Stadt Bern als Bundesstadt abzuklären. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte sich der Bundesrat jedoch nicht auf das weitere Vorgehen festlegen. Auch nach Abschluss des Berichtes der trilateralen Arbeitsgruppe sollen weitere Lösungsmöglichkeiten geprüft werden. Der Bundesrat beantragt daher die Umwandlung der Motion in ein Postulat.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Stadt- und Kantonsbehörden von Bern eine Rechtsgrundlage in geeigneter Form für den besonderen Status der Bundsstadt Bern auszuarbeiten. In diesem Erlass sind die Leistungen der Bundesstadt gegenüber der Eidgenossenschaft festzuhalten, mit einer entsprechenden Regelung der Abgeltung seitens des Bundes zugunsten der Stadt Bern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rechtsgrundlage für den besonderen Status der Bundesstadt Bern"}],"title":"Rechtsgrundlage für den besonderen Status der Bundesstadt Bern"}