{"id":20033105,"updated":"2024-04-10T12:29:16Z","additionalIndexing":"55;Landwirtschaft in Berggebieten;Beiträge für ökologische Leistungen;Berggebiet;Direktzahlungen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2478,"gender":"f","id":454,"name":"Chappuis Liliane","officialDenomination":"Chappuis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L06K140103020703","name":"Landwirtschaft in Berggebieten","type":1},{"key":"L05K1401040402","name":"Beiträge für ökologische 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Momentan erleben wir eine Polarisierung: Entweder wird die Bewirtschaftung intensiviert (bessere Erschliessung der Betriebe, Bereitstellung von Futtermitteln, Neubauten) oder die Betriebe werden aufgegeben. Beides ist für die Natur und die Landschaft nicht wünschenswert.<\/p><p>Die Sömmerungsbeiträge sind ökologische Zahlungen. Dieses Instrument muss daher dem gewünschten Ziel, dem Umweltschutz, angepasst sein.<\/p><p>Die Erschliessung der Sömmerungsbetriebe wirkt sich aber auf die Umwelt negativ aus: Durch den Bau von Wegen wird in die Landschaft eingegriffen und die Rückzugsfunktion dieser Räume für die Tiere wird beeinträchtigt. Die nicht erschlossenen Sömmerungsbetriebe werden als erste aufgegeben, was negative Auswirkungen auf die Landschaft hat.<\/p><p>Das gegenwärtige System ist in unterschiedlicher Hinsicht unbefriedigend:<\/p><p>a. Mangelnder Zusammenhang zwischen den erbrachten Leistungen und den Zahlungen: Die gut erschlossenen Sömmerungsbetriebe erhalten die gleichen Beiträge wie diejenigen, die wirklich schwierige Bewirtschaftungsbedingungen haben, sei es wegen fehlender Erschliessung oder wegen schwierigeren geographischen Bedingungen (10 bis 15 Prozent der Sömmerungsbetriebe sind nicht durch einen befahrbaren Weg erschlossen). Dieses System ist ungerecht.<\/p><p>Die Landwirtschaftsgesetzgebung leistet schon heute unterschiedliche Zahlungen, je nach Bewirtschaftungsschwierigkeit, nämlich bei den Zahlungen für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen, die je nach Geländeneigung abgestuft werden (Art. 38 DZV).<\/p><p>b. Mangelnde Flexibilität: Viele Sömmerungsbetriebe stehen vor einer ungewissen Zukunft. Momentan können viele Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ihre Situation nur verbessern, wenn sie Grossinvestitionen tätigen (mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand). Oft reichen diese Investitionen nicht aus; die Folgen sind dreifach negativ:<\/p><p>- Verschuldung der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter;<\/p><p>- Eingriffe in die Landschaft;<\/p><p>- Kosten für die öffentliche Hand.<\/p><p>Der Bau von Zufahrtswegen zu Sömmerungsbetrieben ist besonders teuer; er beläuft sich, je nach Bodenverhältnissen, auf zwischen 200 und 600 Franken pro Meter.<\/p><p>Es ist deshalb notwendig, zwischen der Intensivierung und der Auflösung eines Betriebes einen dritten Weg vorzusehen, der es den schwierig zu bewirtschaftenden Betrieben erlaubt weiter zu bestehen, ohne dass grosse Investitionen getätigt werden müssen.<\/p><p>Die Landwirtschaftspolitik für die Berggebiete kann kohärenter gestaltet werden, wenn die Sömmerungsbeiträge  nach der Bewirtschaftungsschwierigkeit abgestuft werden:<\/p><p>1. Für die Wirtschaft:<\/p><p>- Die Entschädigung der schlecht erschlossenen Sömmerungsbetriebe schafft keinen Anreiz mehr für den Bau von Strassen, die Ausgaben des Bundes werden gesenkt.<\/p><p>- Grössere Transparenz der entschädigten Leistungen.<\/p><p>- Keine Ungerechtigkeit mehr zwischen den Sömmerungsbetrieben.<\/p><p>2. Für den Umweltschutz:<\/p><p>- Die Sömmerungsbetriebe, die einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz leisten, werden belohnt (leistungsabhängige Entschädigung).<\/p><p>Konkret würde es ausreichen, Artikel 4 LWG zu ändern, indem diejenigen Sömmerungsbetriebe bezeichnet werden, die Anrecht auf einen zusätzlichen Beitrag haben, oder indem die Aufgabe, die Kriterien dafür zu bezeichnen, dem BLW übertragen wird.<\/p><p>Auf finanzieller Ebene könnte beim budgetierten Betrag für die Sömmerungsbetriebe ein Ausgleich geschaffen werden, indem beispielsweise die genügend erschlossenen Betriebe (85 bis 90 Prozent aller Sömmerungsbetriebe) 10 Prozent weniger Beiträge erhalten würden und der frei werdende Betrag auf die 10 bis 15 Prozent der Betriebe, die nicht durch einen befahrbaren Weg erschlossen sind, verteilt würde.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Sömmerungsbeitragsverordnung wurde im Jahre 2000 den Erfordernissen einer nachhaltigen Alpbewirtschaftung angepasst (\"AP 2002\"). Damit verbunden wurden aufgrund der Zuordnung zu den ökologischen Direktzahlungen strengere Bewirtschaftungsauflagen zur Sicherstellung einer naturnahen ökologischen Bewirtschaftung definiert. Neu werden die Beiträge nicht mehr nach dem gesömmerten Tierbestand berechnet, sondern nach dem Normalbesatz. Der Normalbesatz ist der einer nachhaltigen Nutzung entsprechende Viehbesatz. Durch diese Pauschalisierung wurden die Nachteile der vorherigen Regelung, im Besonderen der Intensivierungsanreiz, eliminiert. Gleichzeitig wurde ein neues Kontrollkonzept realisiert, welches die Überprüfung der Bewirtschaftungsanforderungen (Ökologie, Tier- und Gewässerschutz) sicherstellt. Die geltenden Auflagen werden von der Praxis als streng, aber adäquat beurteilt.<\/p><p>Aufgrund dieser Neuausrichtung hat der Bundesrat im Rahmen der \"AP 2007\" auf Änderungen verzichtet (vgl. Botschaft zur \"AP 2007\"; 02.046; S. 4929). Er erachtet weitergehende Massnahmen aus heutiger Sicht nicht als notwendig.<\/p><p>Die Frage der Differenzierung der Sömmerungsbeiträge nach Erschliessungsgrad oder Erschwernis wurde in der Vergangenheit mehrmals diskutiert und abgelehnt, so auch im Rahmen der \"AP 2007\". Folgende Gründe sprechen dagegen:<\/p><p>- Der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 sowie die drei Zahlungsrahmen 2004-2007 (\"AP 2007\", Teil II) für die Landwirtschaft sehen keine Aufstockung der Sömmerungsbeiträge vor.<\/p><p>- Die Berücksichtigung der Produktionserschwernis liesse sich demnach nur mit einer Umverteilung der finanziellen Mittel realisieren. Für eine wirkungsvolle Unterstützung dürften jährlich mehr als 10 Millionen Franken notwendig sein. Daraus ergäbe sich eine entsprechende Umverteilung mit Gewinnern und Verlierern.<\/p><p>- Eine Umverteilung würde grosse Diskussionen auslösen. Die Kontinuität und Verlässlichkeit und damit auch die Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik wäre in Frage gestellt.<\/p><p>- Sömmerungsbetriebe, welche entsprechende Investitionen für die Verbesserung der Infrastrukturen getätigt haben, würden mit tieferen Beiträgen \"bestraft\".<\/p><p>- Es bestünde die Gefahr, dass ineffiziente Strukturen unterstützt werden, indem tendenziell eine Umverteilung zugunsten schlechter strukturierter Betriebe erfolgt.<\/p><p>- Es müsste von einer Schwächung gut strukturierter, erschlossener und wettbewerbsfähiger Sömmerungsbetriebe ausgegangen werden. Dies wäre äusserst fragwürdig und wenig nachhaltig, zumal die Beitragserhöhung auf der anderen Seite kaum zu einer relevanten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von schlechter strukturierten Betrieben führen würde.<\/p><p>- Eine Beitragsdifferenzierung wäre generell, insbesondere aber im Verhältnis zur möglichen Beitragsdifferenz auf dem Einzelbetrieb, zu aufwendig. Um dem Anspruch einer differenzierten Abgeltung nach Erschwernisgrad Rechnung tragen zu können, müssten verschiedene weitere Kriterien wie Topographie, Zufahrt, Distanzen innerhalb des Betriebes, Wasserversorgung oder Gebäudezustand berücksichtigt werden. Eine Differenzierung allein auf der Basis der Alpzufahrt würde den Erfordernissen einer \"gerechteren\" Lösung nicht genügen.<\/p><p>- Die Einteilung der Sömmerungsbetriebe nach Erschwernisgrad (neuer Alpkataster) wäre mit einem erheblichen administrativen Mehraufwand verbunden. Auf Bundesebene müssten schätzungsweise 1,5 Stellen geschaffen werden. Für die Bewältigung des Initialaufwandes wären vorübergehend zusätzlich sechs bis sieben Stellen notwendig.<\/p><p>- Bei den kantonalen Amtsstellen müssten ebenfalls zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden.<\/p><p>- Die Forderung widerspricht dem Bestreben nach vermehrter Transparenz und Vereinfachung des Beitragssystems.<\/p><p>Dem Anliegen, unnötige Investitionen für die Erschliessung von Sömmerungsbetrieben zu vermeiden, kann mit einer restriktiven Bewilligungspraxis Rechnung getragen werden. Bereits heute erfolgt bei der Unterstützung mit Strukturverbesserungsmassnahmen eine Interessensabwägung und Tragbarkeitsberechnung, welche ökologisch und ökonomisch unvernünftige Vorhaben bzw. Investitionen ausschliesst. Für grössere Projekte ist sogar eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.<\/p><p>Da die Erschliessung, je nach Nutzung, die Grundlage einer rationellen Alpbewirtschaftung bildet, wird es sie auch in Zukunft geben. Alpwege dienen zudem häufig auch der Forstwirtschaft. Die Erschliessung einer Alp bringt im Übrigen nicht nur Bewirtschaftungsvorteile, sondern auch erhebliche soziale Vorteile (z. B. vermehrter Kontakt mit der Familie).<\/p><p>Die Erschliessung hat ausserdem keinen direkten Zusammenhang mit den ökologischen Leistungen. Diese sind aufgrund der Bewirtschaftungsanforderungen von sämtlichen Betrieben in gleichem Umfang zu erfüllen, daher auch eine einheitliche Abgeltung.<\/p><p>Ausserhalb des Sömmerungsgebietes werden zur Abgeltung der Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in der Hügelzone und den Bergzonen Hangbeiträge ausgerichtet. Dabei erfolgt allerdings keine Differenzierung nach den Erschwerniszonen bzw. dem Erschliessungsgrad. Weiden sind zudem nicht beitragsberechtigt, da die Beweidung keine besondere Erschwernis darstellt. In diesem Sinne ist das Direktzahlungssystem kohärent.<\/p><p>Im Übrigen kann die so genannte Verteilgerechtigkeit unter Beachtung aller Aspekte als gewahrt betrachtet werden. Eine Umlagerung würde diesbezüglich keine Verbesserung bringen.<\/p><p>Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat die heutigen Bestimmungen als adäquat. Auch in den parlamentarischen Beratungen zur \"AP 2007\" fand das geltende Beitragssystem Zustimmung.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Hinblick auf eine kohärentere Landwirtschaftspolitik für die Berggebiete beauftrage ich den Bundesrat, die Sömmerungsbeiträge nach Bewirtschaftungsschwierigkeit, namentlich was die Erschliessung der Sömmerungsbetriebe betrifft, abzustufen und Artikel 4 des Landwirtschaftsgesetzes entsprechend zu ändern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sömmerungsbeiträge. Abstufung nach Bewirtschaftungsschwierigkeit"}],"title":"Sömmerungsbeiträge. Abstufung nach Bewirtschaftungsschwierigkeit"}