{"id":20033112,"updated":"2025-06-25T02:03:21Z","additionalIndexing":"15;Erbrecht;Eigentumsübertragung;Erbschaftssteuer;Familienunternehmen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L05K0703060104","name":"Familienunternehmen","type":1},{"key":"L04K05070107","name":"Eigentumsübertragung","type":1},{"key":"L06K050701070101","name":"Erbrecht","type":1},{"key":"L04K11070501","name":"Erbschaftssteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1048114800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1065132000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1149804000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2456,"gender":"m","id":406,"name":"Antille Charles-Albert","officialDenomination":"Antille Charles-Albert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2493,"gender":"m","id":469,"name":"Glasson Jean-Paul","officialDenomination":"Glasson Jean-Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2496,"gender":"f","id":472,"name":"Haller Vannini Ursula","officialDenomination":"Haller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"03.3112","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Familienbetriebe haben in unserem Land Tradition, und man sollte ihren Fortbestand und ihren Aufschwung fördern. Sie sind der Garant der Unternehmenskultur und der Tradition der guten Arbeit, welche in den grossen Unternehmen zu oft fehlen.<\/p><p>Ein \"Haus\", das von zu vielen fremden Aktionären abhängt, die nur auf Profit aus sind, läuft Gefahr, ein anonymes Gebilde ohne Herz und Seele zu werden.<\/p><p>In einem solchen Gebilde verliert man den Respekt vor den einzelnen Personen, von denen jede eine wichtige Rolle spielt. Man verliert auch die langfristige Perspektive, welche für den guten Geschäftsgang eines  Unternehmens unerlässlich ist.<\/p><p>Demgegenüber können Unternehmen von einer menschlichen Grösse, wenn möglich mit familiärem Charakter, in welchen die Entscheide vor allem von den  Eigentümerinnen und Eigentümern gefällt werden,  die für ihre Geschäftsfehler bar zahlen müssen, eine gewisse Stabilität in das wirtschaftliche und soziale Leben des Landes bringen. Die KMU, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst geführt werden, stellen zwei Drittel der Arbeitsplätze in unserem Land. Dies ist ein unverlierbarer Trumpf.<\/p><p>Die Miterbinnen und -erben sollten verstehen, dass der wirkliche Wert eines Unternehmens sein Ertragswert ist. Der Rest sind nur Spekulationen, und nicht immer zum Wohl des Unternehmens.<\/p><p>Die Bauern und Bäuerinnen profitieren vom bäuerlichen Bodenrecht. Dank diesem kann ein Sohn oder eine Tochter des Bauern oder der Bäuerin das Erbe zu - im Verhältnis zu den Geschwistern - günstigen Bedingungen übernehmen. Das heisst, dass das landwirtschaftliche Gewerbe nicht aufgrund von Teilungen auseinander fällt, die das Engagement, die Verantwortung und das Vermögen vermindern.<\/p><p>Veräussert ein Erbe oder eine Erbin das landwirtschaftliche Gewerbe, so haben die Miterbinnen und -erben Anspruch auf Rückerstattung ihres Anteils, und dies während 25 Jahren, was als Generation gilt.<\/p><p>Diese Praxis sollte auch in anderen Bereichen unserer Wirtschaft angewendet werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat teilt die vom Motionär vertretene Auffassung, wonach Familienbetriebe - mit anderen Worten: die kleinen und mittleren Unternehmen - für unser Land von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.<\/p><p>Aus Effizienzüberlegungen sollte die Entscheidung über die Weiterführung eines Betriebes jedoch nicht durch steuerliche Aspekte verzerrt werden. Diese Forderung nach Neutralität der Besteuerung wird mit einer steuerlichen Bevorzugung jener Familienmitglieder, welche den Betrieb nach dem Erbfall weiterführen, verletzt. Es wird ein Anreiz geschaffen, die Nachfolge familienintern zu regeln, obschon der Verkauf an einen neuen Eigentümer - der selbstverständlich auch wieder ein Familienunternehmer sein kann - betriebswirtschaftlich die überlegene Lösung sein könnte. Eine solche steuerliche Vorzugsbehandlung beeinträchtigt deshalb den notwendigen Strukturwandel.<\/p><p>Die bestehende Regelung beim bäuerlichen Bodenrecht ist beispielsweise aus Effizienzüberlegungen problematisch, da sie den in unserer Landwirtschaft notwendigen Übergang zu grösseren Betrieben behindert.<\/p><p>Hingegen kann aus steuerlicher Sicht die Lösung von (vorübergehenden) Liquiditätsproblemen, die sich bei einer Nachfolgeregelung einstellen, angezeigt sein.<\/p><p>Für die Gesetzgebung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuern sind die Kantone zuständig. Seitens des Bundes wird die Forderung jedoch im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II aufgenommen.<\/p><p>Eines der Ziele der sich in Vorbereitung befindenden Unternehmenssteuerreform II ist es, mittels systemkonformer Massnahmen die Fortführung von Familienbetrieben bei Generationenwechsel zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang seien folgende bereits erheblich erklärte Motionen aus dem Jahre 2001 erwähnt; sie beziehen sich auf Personenunternehmen: Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 01.3214, \"Beseitigung von fiskalischen Ungerechtigkeiten für KMU\"; Elvira Bader 01.3556, \"Steueraufschub bei Generationenwechsel\"; Eberhard Toni 01.3557, \"Besteuerung der Kapitalgewinne bei Betriebsaufgabe\".<\/p><p>So ist z. B. vorgesehen, für Geschäftsliegenschaften, die ihre Qualifikation verlieren und damit faktisch ins Privatvermögen überführt werden, einen Besteuerungsaufschub bis zur Veräusserung zu gewähren. Aus Rücksicht auf die AHV-Behörden, die die Sozialversicherungsbeiträge von den Steuerpflichtigen noch vor Erreichen des 65. Altersjahrs erheben müssen, soll jedoch der Besteuerungsaufschub nicht für die so genannten \"wieder eingebrachten Abschreibungen\" gelten.<\/p><p>Landwirtschaftsbetriebe könnten indes auch bezüglich der wieder eingebrachten Abschreibungen eine Ausnahme begründen, sodass der Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Realisierung umfassend wäre. Eine Besteuerung des Wertzuwachsgewinnes ist im Gesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 18 Abs. 4 DBG) nicht vorgesehen.<\/p><p>Die ins Auge gefassten Aufschubtatbestände werden es jedenfalls möglich machen, den Familienbetrieb wieder aufzunehmen, falls sich nachträglich eine Gelegenheit hierzu ergeben sollte.<\/p><p>Bezüglich der erbrechtlichen Auseinandersetzung und der sich daraus ergebenden Realisierung und Besteuerung stiller Reserven soll ferner - wenn immer möglich - die Realteilung (unter Berücksichtigung der latenten Steuerlast) zugelassen werden, sodass der den Familienbetrieb übernehmende Erbe in den Genuss eines liquiditätsschonenden Besteuerungsaufschubs gelangen dürfte.<\/p><p>Sofern und soweit die Ziele des Motionärs mit jenen der Unternehmenssteuerreform II übereinstimmen, besteht daher kein Grund, den Vorstoss abzulehnen.<\/p><p>2. Der Motionär strebt indes insbesondere eine vom bäuerlichen Erbrecht inspirierte Lösung an, die es dem \"auserwählten\" Erben ermöglichen würde, den Familienbetrieb zum (tieferen) Ertragswert zu erwerben und seine Geschwister entsprechend (tief) zu entschädigen. Es ergibt sich von selbst, dass aufgrund des (tieferen) Ertragswertes dann auch allfällige Erbschaftssteuern tiefer ausfallen würden.<\/p><p>Was in der Landwirtschaft gilt, lässt sich indes kaum auf die übrige Wirtschaft übertragen; denn eine Abrechnung zum Ertragswert dürfte in der Mehrheit der Fälle den Betrag des Substanzwertes übertreffen. Es entspricht übrigens bewährten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, den Wert eines Unternehmens oder eines Aktienpaketes nach dessen Ertragswert zu bemessen.<\/p><p>Die vorgeschlagene Massnahme würde somit das vom Motionär angestrebte Ziel in den meisten Fällen völlig verfehlen. Es müsste im Sinne des Motionärs vielmehr eine hybride Lösung angestrebt werden, aufgrund welcher die Geschäftsaktiven eines Familienbetriebes nur dann zum Ertragswert bewertet würden, wenn dieser nachgewiesenermassen tiefer als der entsprechende Substanzwert liegt, andernfalls wäre der Substanzwert massgebend. Das wäre allerdings ein systemwidriges Novum im schweizerischen Steuerrecht.<\/p><p>Selbst wenn eine solche sachfremde Bewertung im Interesse des Fortbestandes des Familienbetriebes verwirklicht würde, wäre es für die Miterben völlig unzumutbar, wenn man sie - nach dem Vorbild des bäuerlichen Erbrechtes - mit einer auf 25 Jahre beschränkten potenziellen Beteiligung am Veräusserungsgewinn vertrösten würde. Die heutige Hektik im Wirtschaftsleben, die rasche Anpassungen an die immer kürzer werdenden konjunkturellen Auf- und Abschwünge erfordert, schliesst eine auf der traditionellen Erwartung stets steigender Bodenpreise beruhende Massnahme für KMU des nichtlandwirtschaftlichen Bereiches kategorisch aus.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, Gesetzänderungen vorzuschlagen, welche die Übertragung von Familienbetrieben an Erben so regeln, dass das Vermögen in der Familie bleibt.<\/p><p>Es geht darum, durch Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbrecht und dem Steuerwesen die Übertragung des Betriebes zum Ertragswert zu ermöglichen, und zwar zugunsten der Familienmitglieder, welche die Weiterführung des Betriebes garantieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fortbestand der Familienbetriebe"}],"title":"Fortbestand der Familienbetriebe"}