{"id":20033169,"updated":"2024-04-10T09:51:22Z","additionalIndexing":"24;Steuererhebung;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Steueraufsicht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L06K050102010205","name":"Steuerstrafrecht","type":1},{"key":"L04K11070306","name":"Steueraufsicht","type":1},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","text":"Bekämpft. Diskussion verschoben","type":27},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1111100400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2520,"gender":"m","id":497,"name":"Mugny Patrice","officialDenomination":"Mugny Patrice"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2524,"gender":"f","id":501,"name":"Polla Barbara","officialDenomination":"Polla"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3169","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Um die Bundesfinanzen zu sanieren, schlagen sowohl der Bundesrat als auch das Parlament Sparprogramme von mehreren Milliarden Franken vor. Auf der anderen Seite werden auch neue Einkommensquellen für den Bundeshaushalt diskutiert.<\/p><p>Neue Steuern haben es schwer, eine politische Mehrheit zu finden. Dies hat der Vorschlag von Bundesrat Villiger für eine nationale Erbschaftssteuer gezeigt. Es muss aber auch geprüft werden, ob alle bestehenden Möglichkeiten des Bundes, die Einnahmenseite zu verbessern, heute voll umfänglich ausgeschöpft werden.<\/p><p>Mehr Einnahmen für den Bund zu schaffen ist durch die Aufwertung und den Ausbau der Abteilung der BSU bei der Steuerverwaltung des Bundes möglich. Die BSU wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder auch von den kantonalen Steuerämtern bei Verdacht auf ein schweres Steuerdelikt angefordert. Allerdings machen die Kantone bis heute davon nicht sehr häufig Gebrauch. Damit die BSU eingreifen kann, braucht es heute eine schriftliche Einwilligung des Finanzministers.<\/p><p>Die Arbeit der BSU lohnt sich, denn durch sie werden Steuerhinterziehende zur Kasse gebeten. Die Betroffenen müssen in der Regel hohe Straf- und Nachsteuern bezahlen. 1997 wurde die besondere Steuerkontrolle zu einer professionellen Dienststelle ausgebaut und erhielt zusätzliche Kompetenzen.<\/p><p>Laut einer Medienberichterstattung führte die BSU zwischen 1997 und 2000 über 100 Hausdurchsuchungen in 22 Kantonen durch. Betroffen waren 50 natürliche Personen und 35 Gesellschaften. Mit diesen Einsätzen wurden bis Anfang 2000 85 Millionen zusätzliche Steuereinnahmen (Bund und Kanton) erzielt.<\/p><p>Die Diskussionen im Rahmen der bilateralen Verhandlungen II haben gezeigt, dass die Schweiz mit der Verfolgung von Steuerhinterziehungen Schwierigkeiten hat. Namentlich in den Kantonen stehen keine menschenrechtskonformen Verfahren zur Verfügung, um Steuerhinterziehungen adäquat zu untersuchen und zu verfolgen.<\/p><p>Auch unter dem Gesichtspunkt der (zu grossen) Nähe der kantonalen Steuerverwaltungen zu den steuerpflichtigen Personen wäre es sinnvoll, wenn nur der Bund die Steuerhinterziehung verfolgen würde. Die Straftatbestände sind mit dem Steuerharmonisierungsgesetz harmonisiert worden und damit in allen Kantonen gleich. Für das Verfahren steht das Verwaltungsstrafrechtsgesetz zur Verfügung.<\/p><p>Eine Konzentration beim Bund würde auch eine enge Zusammenarbeit mit den Strafabteilungen im Bereich Mehrwertsteuer und in den Bereichen Stempel- und Verrechnungssteuer erlauben. Wie dort soll auch im Bereich der direkten Bundessteuern die Strafverfolgung eingeleitet werden können, ohne dass der Vorsteher des EFD zustimmt.<\/p><p>Solche politischen Ermächtigungen passen wenig zu einem modernen Verständnis von Strafverfolgung. Steuerhinterziehungen dürfen sich in Zukunft nicht mehr lohnen. Steuerdelikte müssen konsequent geahndet werden. Nur so kommt der Bund zu den Steuereinnahmen, die ihm per Gesetz zustehen.<\/p><p>Weil die Verfahren sehr kompliziert und langwierig sind, sind sie auch sehr personalintensiv. Deshalb muss der Stellenetat der BSU in den nächsten Jahren schrittweise erhöht werden, damit Steuerhinterziehungen konsequent geahndet werden können.<\/p><p>Die Mitarbeitenden der BSU bringen durch ihre Arbeit ein Mehrfaches ihrer Löhne ein. Die Aufstockung der Stellen der BSU hätte zudem eine präventive Wirkung, die nicht in Franken gemessen werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Stellenetat gegenüber heute verdoppelt werden muss, damit die BSU ihre Arbeit umfassend durchführen kann. Zudem muss die Abteilung die nötigen Kompetenzen erhalten, um konsequent und effizient gegen Steuerhinterziehungen vorzugehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die rechtliche Grundlage für die Abteilung Besondere Steueruntersuchungen (BSU) bilden die Artikel 190 bis 195 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11). Die Motion betrifft also in erster Linie die direkte Bundessteuer, in Verbindung mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14) jedoch auch die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden.<\/p><p>Besteht begründeter Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen, kann der Vorsteher des EFD die ESTV ermächtigen, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Steuerverwaltungen eine Untersuchung im Sinne einer Sachverhaltsermittlung durchzuführen. Diese Untersuchungen tätigt die Abteilung BSU nach den Regeln des Verwaltungsstrafrechtes des Bundes (VStrR). Die BSU hat dabei grundsätzlich die gleichen Befugnisse wie eine kantonale Strafuntersuchungsbehörde. Ausgeschlossen ist die vorläufige Festnahme.<\/p><p>Die Untersuchungen bei schweren Steuerwiderhandlungen richten sich sowohl gegen Täter als auch deren Gehilfen und Anstifter. Das Ergebnis der Untersuchung findet in einem Untersuchungsbericht Eingang, der über den Sachverhalt und das Verschulden Auskunft gibt. Auch enthält er Anträge hinsichtlich des Verfahrens über die direkte Bundessteuer und allfälliger Anzeigen an die Strafjustiz wegen Steuerbetruges.<\/p><p>Die BSU nimmt auch Einsicht in die Akten von Justiz- und Verwaltungsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zwecks Erstellen von Meldungen, welche für die Erhebung der direkten Steuern, der Verrechnungssteuer, der Stempelabgaben und der Mehrwertsteuer von Bedeutung sind.<\/p><p>1. Die Tätigkeit der BSU hat sich bewährt. Sie ist eine zentrale Stelle mit dem nötigen Fachwissen zur Durchführung von meist kantonsübergreifenden Untersuchungen bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen. Ihr kommt somit eine unterstützende Funktion für die Kantone zu. Die Konzentration der Untersuchung und Verfolgung der Steuerhinterziehung beim und durch den Bund könnte zwar Vorteile bringen, nicht zuletzt für die übrigen Steuern des Bundes.<\/p><p>Eine solche Kompetenzverschiebung von den Kantonen auf den Bund würde aber staatspolitische Fragen aufwerfen. Es ist nämlich nicht der Bund, sondern es sind die Kantone, welche für die Erhebung der direkten Steuern zuständig sind. Sie sind mit der Veranlagung und dem Bezug nicht nur der Staats- und Gemeindesteuern, sondern auch der direkten Bundessteuer betraut und ordnen auch allfällige Zwangsmassnahmen an.<\/p><p>Die Konzentration von Veranlagungsverfahren und Zwangsmassnahmen im Kanton ist systematisch konsequent und auch zweckmässig. Die Etablierung einer \"unabhängigen Abteilung zur Bekämpfung von Steuerwiderhandlungen\" würde daher eine ganze Reihe von einschneidenden Systemänderungen nötig machen.<\/p><p>Die nach heutiger Gesetzgebung erforderliche Ermächtigung des Vorstehers des EFD für eine Untersuchung nach den Artikeln 190ff. DGB hat auf die Zahl der BSU-Untersuchungen bis jetzt keinen einschränkenden Einfluss gehabt.<\/p><p>In diesem Zusammenhang kann auf die durch das EFD im Entstehen begriffene Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuerstrafsachen (ESA) verwiesen werden. Im Rahmen der Arbeit dieser Expertenkommission sind auch die Anliegen der ersten und zweiten Ziffer der Motion zu prüfen und allenfalls Vorschläge zu unterbreiten.<\/p><p>2. Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 erging auch der Auftrag an das EFD, Verbesserungen im Vollzug der Steuererhebung zu prüfen. Ziel dieses Prüfauftrages ist es, das Kontrollsystem der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der kantonalen Steuerbehörden zu verbessern, um Steuerverkürzungen und Missbräuche (vorab die Steuerhinterziehung) vermehrt aufzudecken und zu ahnden. Es geht darum, den Einsatz des Personals und der Sachmittel weiter zu verbessern, aber auch aufzuzeigen, in welcher Hinsicht Teile des Zieles mit zusätzlichen personellen und technischen Ressourcen wirkungsvoller erreicht werden können.<\/p><p>Die BSU soll weiterhin dort eingesetzt werden können, wo dies infolge der kantonsübergreifenden Sachverhalte oder der Schwere der Steuerwiderhandlungen Sinn macht. Ob zur Erfüllung dieses Auftrages der Stellenetat der BSU weiter aufgestockt werden soll und kann, wird die Gesamtsicht zum Ressourceneinsatz bei der Steuererhebung zeigen.<\/p><p>3. Die im DBG und in den Steuergesetzen der Kantone bestehenden Sanktionen für vollendete und versuchte Steuerhinterziehung sind ausreichend, um mit Erfolg gegen die Steuerdelinquenz anzugehen. Eine Verschärfung der Strafandrohung drängt sich nicht auf. Allerdings ist das geltende Steuerrecht auf allen Ebenen möglichst konsequent und umfassend durchzusetzen. Namentlich ist auch die Bussenpraxis der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und der EMRK anzupassen. <\/p><p>Probleme bei der Handhabung und Anwendung des Steuerstrafrechtes bestehen nicht zuletzt auch aufgrund der neueren Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofes für Menschenrechte. Hierzu wird die oben erwähnte Expertenkommission ebenfalls Vorschläge erarbeiten. Eine Verschärfung der Strafnormen ist aber nicht notwendig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt: <\/p><p>1. die Kompetenzen der Abteilung Besondere Steueruntersuchungen (BSU) auszuweiten und eine unabhängige Abteilung zur Bekämpfung von Steuerwiderhandlungen zu schaffen, die nicht für jede Untersuchung eine Zustimmung des Vorstehers des EFD benötigt;<\/p><p>2. den Stellenetat der Abteilung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung des Bundes schrittweise aufzustocken, damit die BSU umfassend und konsequent gegen Steuerhinterziehungen in der Schweiz vorgehen kann;<\/p><p>3. die Strafandrohung für vollendete bzw. versuchte Steuerhinterziehung zu verschärfen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerhinterziehung effizient bekämpfen"}],"title":"Steuerhinterziehung effizient bekämpfen"}