{"id":20033197,"updated":"2025-11-14T07:03:29Z","additionalIndexing":"2811;12;Richter\/in;Wahlvoraussetzungen;Parteimitgliedschaft;Wahlsystem;Asylrekurskommission;Wahl","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen 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Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Tage der Wahl durch den Bundesrat (7. März 2003) eine Medienmitteilung herausgegeben. Zu den gewählten Richtern und Richterinnen wurden folgende Angaben gemacht:<\/p><p>Therese Kojic-Siegenthaler, 1948, hat nach verschiedenen beruflichen Aktivitäten das Rechtsstudium an der Universität Bern 1982 mit dem Lizenziat abgeschlossen. Sie ist 1992 in die Kommission eingetreten, wo sie zurzeit als juristische Sekretärin tätig ist.<\/p><p>Nicolas Perrinjaquet, 1971, hat das Rechtsstudium an der Universität Lausanne 1993 mit dem Lizenziat abgeschlossen. Er war 1994-1999 im Service de la population et des migrations, Lausanne, tätig; seit 1999 ist er als \"greffier-rédacteur\" im Office d'instruction pénale de la Côte, Morges, tätig.<\/p><p>Regula Schenker Senn, 1965, Fürsprech und Notarin, hat das Rechtsstudium an der Universität Bern 1989 mit dem Lizenziat abgeschlossen. Nach dem Erwerb der Fürsprech- und Notar-Patente war sie 1994-1998 Vorsteherin des Amtes für Ausländerfragen SO; zurzeit ist sie als juristische Mitarbeiterin im Präsidialsekretariat ARK tätig.<\/p><p>Daniel Schmid, 1964, hat nach verschiedenen beruflichen Aktivitäten und nach dem Studium der Geschichte, Philosophie und Pädagogik das Rechtsstudium an der Universität Bern 1999 mit dem Lizenziat abgeschlossen. Er ist 1999 in die Kommission eingetreten, wo er zurzeit als juristischer Sekretär tätig ist.<\/p><p>William Waeber, 1966, hat das Rechtsstudium an der Universität Freiburg 1991 mit dem Lizenziat abgeschlossen. Er ist 1992 in die Kommission eingetreten, wo er zurzeit als juristischer Sekretär tätig ist. <\/p><p>2. Die Parteizugehörigkeit der Richter und Richterinnen ist dem Bundesrat nur in jenen Fällen bekannt, wo diese freiwillig offen gelegt wird. Er hat sich zu diesem Thema bereits im Zusammenhang mit der Einfachen Anfrage Dunant 01.1124, \"Parteizugehörigkeit der Richter der ARK\", der Einfachen Anfrage Dunant 02.1104, \"Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission\" und der Motion Dunant 02.3506, \"Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission\" geäussert. Der Bundesrat hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei zu den besonders schützenswerten Personendaten gehört, die grundsätzlich nur bearbeitet werden dürfen, wenn dies in einem formellen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (Art. 3 Bst. c Ziff. 1 und Art. 17 Datenschutzgesetz; SR 235.1).<\/p><p>Diesen Ausführungen ist einzig beizufügen, dass auch die Asylrekurskommission in wenigen Jahren durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt werden soll. Die Richter und Richterinnen dieses neuen Gerichtes sollen durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden. Es gibt nach Ansicht des Bundesrates keinen Grund, für die verbleibende Zeit bezüglich der Wahl von Richtern und Richterinnen der ARK Gesetzesänderungen vorzusehen.<\/p><p>3. Die Stellen sind öffentlich ausgeschrieben worden. Gemäss Ausschreibung waren folgende Voraussetzungen zu erfüllen: juristischer Hochschulabschluss sehr gute Kenntnisse des Asyl- und Verwaltungsverfahrensrechtes; mehrjährige Gerichts-, Anwalts- oder Verwaltungspraxis; Belastbarkeit, Verhandlungs- und Führungsgeschick; Sicherheit und Genauigkeit im sprachlichen Ausdruck sowie Kenntnisse der Amtssprachen.<\/p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die vorerwähnten Vorstösse klargestellt, dass bei der Wahl der Richter und Richterinnen der Kommission die Fachkompetenz und die Leistungsfähigkeit im Vordergrund stehen.<\/p><p>5.\/6. Die Bewerbungen sind vom Wahlausschuss der Kommission zuhanden des antragstellenden EJPD vorgeprüft worden. Der seit drei Jahren bestehende Ausschuss besteht aus Richtern und Richterinnen, welche von der Gesamtkommission gewählt werden, sowie aus externen Fachleuten, welche zum Teil über langjährige Richtererfahrung verfügen. Die Arbeiten des Wahlausschusses werden vom Kommissionspräsidenten oder von der Kommissionsvizepräsidentin geleitet. Für den Bericht mit dem Prüfungsergebnis, welcher dem EJPD zugeleitet wird, zeichnet der Ausschuss verantwortlich. Der Bericht beinhaltet eine Übersicht über alle eingegangenen Bewerbungen und enthält nähere Ausführungen zu jenen, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Der Ausschuss ist nicht befugt, konkrete Wahlanträge zu formulieren; diese fallen in die alleinige Zuständigkeit des EJPD.<\/p><p>Auf ein Vorstellungsgespräch bei der Departementsvorsteherin konnte bei der letzten Wahl aufgrund der umfassenden Information durch den Ausschuss verzichtet werden; auch der Bundesrat konnte bei der Wahl die personelle Ausgangslage schlüssig beurteilen.<\/p><p>Die Kommission ist 1991 geschaffen worden, damit die Überprüfung der Verfügungen des Bundesamtes für Flüchtlinge durch eine unabhängige richterliche Behörde erfolgt. Dieser Auftrag führt - unabhängig von der Person der amtierenden Richtern und Richterinnen - zwangsläufig zu teilweise unterschiedlichen Ansichten von unterer und oberer Instanz.<\/p><p>7. Aus Sicht des Bundesrates gibt es keine Anhaltspunkte für eine einseitige parteipolitische Besetzung der Richterstellen der ARK; auch kann den Richtern und Richterinnen der ARK nicht unterstellt werden, sie seien nicht neutral, sondern Partikularinteressen verpflichtet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aus der \"Basler Zeitung\" konnte ich kürzlich entnehmen, dass der Bundesrat fünf neue Richter bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) gewählt hat. Im genannten Presseorgan fehlten jedoch Namensangaben sowie die parteipolitische Zugehörigkeit. Der Bundesrat hat sich bisher mit an den Haaren beigezogenen Argumenten geweigert, dem Schweizervolk gegenüber Auskunft über die parteipolitische Zugehörigkeit der Richter der ARK zu geben. Als Volksvertreter erlaube ich mir nochmals in diesem Sinne an den Bundesrat zu gelangen und zudem Auskunft über das Wahlverfahren zu verlangen.<\/p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie heissen die neu gewählten Richter?<\/p><p>2. Welchen Parteien gehören sie an?<\/p><p>3. Aufgrund welcher konkreten Leistungskriterien wurden die neuen Richter ernannt?<\/p><p>4. Wie sieht das curriculum vitae jedes einzelnen neuen Richters aus?<\/p><p>5. Hat Frau Bundesrätin Metzler im Rahmen des Auswahlverfahrens mit den nunmehr gewählten Richtern ein Vorstellungsgespräch geführt? Wenn nein, wer hat dann das Vorstellungsgespräch geführt? Ist diese Person für den Wahlvorschlag zuhanden von Frau Bundesrätin Metzler verantwortlich?<\/p><p>6. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es angezeigt wäre, dass die Departementsleiterin Kandidaten für ein ARK-Richteramt persönlich kennenlernt, da dieser Bereich angesichts der Differenzen zwischen dem Bundesamt für Flüchtlinge und der ARK besonders sensibel ist?<\/p><p>7. Ist er sich bewusst, dass er bei einer einseitigen parteipolitischen Besetzung der Richterstellen der ARK, die angesichts der bisherigen unverständlichen Geheimhaltung der Parteizugehörigkeit leider zu befürchten ist, Gefahr läuft, via Rechtsprechung das Steuer in der Asylpolitik einer kleinen Gruppe von so genannten Experten zu überlassen, die ihrerseits aber nicht neutral, sondern - allenfalls versteckten - Partikularinteressen verpflichtet sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue Asylrichter bei der Schweizerischen Asylrekurskommission"}],"title":"Neue Asylrichter bei der Schweizerischen Asylrekurskommission"}