﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033220</id><updated>2024-04-10T08:03:13Z</updated><additionalIndexing>32;15;Ausbildung am Arbeitsplatz;Abschluss einer Ausbildung;Lehre;Niedriglohn;Qualitätssicherung;berufliche Bildung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2513</code><gender>m</gender><id>491</id><name>Maillard Pierre-Yves</name><officialDenomination>Maillard Pierre-Yves</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-08-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-05-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2373</code><gender>m</gender><id>309</id><name>Cavalli 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Damit erhalten mehr Personen als mit der bisherigen Anlehre Zugang zu einer bundesweit standardisierten Berufsbildung. Im Laufe des Erarbeitungsprozesses scheint sich dieses Projekt jedoch zunehmend vom ursprünglichen Willen des Gesetzgebers entfernt zu haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bericht der nationalrätlichen Kommission vom Dezember 2001 sprach von einer zweijährigen Grundbildung für junge Leute, die aus verschiedenen Gründen keine anspruchsvollere Ausbildung machen können. Im Gesetz heisst es denn auch: "Sie (die zweijährige Grundbildung) ist so ausgestaltet, dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen." Dass das eidgenössische Berufsattest für alle offen sein soll, will uns nicht einleuchten, denn nicht alle brauchen eine solch gezielte Förderung. In seiner Botschaft vom 6. September 2000 betonte der Bundesrat sein Ziel, mit diesem neuen Angebot den Anteil der Personen ohne Berufsattest zu verringern. Mit diesem Bildungsangebot soll also nicht die Anzahl Lernender, die auf einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis hinsteuern, verringert werden. Ebenso wenig geht es darum, die Palette der Berufsbildungsangebote einfach zu erweitern. Vielmehr soll den Personen, die bisher von einer vom Bund anerkannten Berufsbildung ausgeschlossen waren, ein Zugang dazu ermöglicht werden. Diesem Ziel stimmte auch die Kommission klar und deutlich zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verordnung ihrerseits geht auf die Bitten und Anregungen verschiedener Kantone, Bildungsinstitutionen und Gewerkschaften gar nicht ein. Sie schweigt sich seltsam aus über die Adressatinnen und Adressaten dieses neuen Bildungsganges. Der erläuternde Bericht zur Vernehmlassungsvorlage enthält aber Ausführungen, die im Widerspruch stehen zu dem, was in unserem Rat beschlossen wurde. Nach ihm soll die zweijährige Grundbildung von allen, die diese als für sich geeignet erachten, gewählt werden können. Die freie Wahl und die starke Nachfrage, die dieser Bildungsgang erzeugen könnte, erlauben aber die individuelle Betreuung, die der Gesetzgeber verlangt hatte, nicht. Das Ziel, die Anzahl Personen ohne anerkannte Berufsbildung zu reduzieren, wird damit nicht erreicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Öffnung der zweijährigen Grundbildung für alle Lernenden steht im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers zur mit dem neuen Bundesgesetz über die Berusbildung (BBG) initiierten Aufwertung der Berufslehre und wird schwerwiegende Folgen haben. Der Entwurf des Bundesrates ist weit davon entfernt, die Bildungsziele zu befolgen. Vielmehr scheinen sie dem Druck besonders kurzsichtiger Wirtschaftskreise verpflichtet, die eine Discountbildung wollen, um anschliessend ein Lohndumping rechtfertigen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unabhängig von der Fachrichtung werden die Bildungsgänge immer länger. Die Berufslehre folgt dieser Dynamik ebenfalls. Laut BFS dauert heute die Berufslehre meistens drei Jahre. Nur 14 Prozent der unter das BBG fallenden Lehren dauern eins bis zwei Jahre. Dagegen dauern 59 Prozent drei und 27 Prozent vier Jahre. Drei Viertel der Fähigkeitsausweise für ein- bis zweijährige Lehren ergehen an junge Frauen. Hier zeigt sich also eine Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Unter diesem Aspekt ist es unhaltbar, dass man so kurze und zudem noch um ein Jahr abkürzbare Lehren anbietet. Das Argument, jede Person, die ein Attest erhalten hat, könne ihre Ausbildung fortsetzen, ist sehr scheinheilig. Diese Möglichkeit wird nämlich heute von einem verschwindend kleinen Teil genutzt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenwärtig gibt es keinen Ansturm auf Grundbildungsatteste. Damit entbehrt die Änderung des Willens des Gesetzgebers jeglicher Grundlage. 2001 wurden 50 830 Fähigkeitsausweise nach BBG erteilt gegenüber lediglich 2130 amtlichen Ausweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verlängerung der Lehren im Detailhandel und im Verkauf darf nicht zu einer Discount-Bildung führen. Das zweijährige Attest soll nicht die Personen anziehen, die vorher eine zweijährige Lehre mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis gewählt hätten. Es darf aber auch nicht bestimmte Lernende dadurch ausschliessen, dass ein bestimmtes Qualifikationsniveau vorausgesetzt wird. Es muss die Funktion übernehmen, die ihm der Gesetzgeber zugedacht hat, nämlich den Jugendlichen eine Chance bieten, die aus welchen Gründen auch immer keine anspruchsvollere Lehre absolvieren können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gerne benutzt der Bundesrat die Gelegenheit, mit der Beantwortung der vorliegenden Interpellation Unklarheiten und Missverständnisse über die zweijährige berufliche Grundbildung mit Attestabschluss zu klären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Interpellant zitiert zu Recht die in der Botschaft des Bundesrates vom 6. September 2000 umschriebene Zielsetzung, wonach mit diesem neuen Bildungsangebot der Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss verringert werden soll. An diesem Ziel orientiert sich der in die Vernehmlassung gesandte Entwurf der Berufsbildungsverordnung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 des neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) ist die zweijährige Grundbildung so ausgestaltet, "dass die Angebote den unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen". Das Gesetz lässt also offen, an welche "Kategorie" von Lernenden sich das neue Bildungsangebot richtet. Es hält aber gleichzeitig fest, dass hier besondere pädagogisch-didaktische Massnahmen getroffen werden sollen. Diese Offenheit will der Bundesrat auch in der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die erwähnte Bestimmung des neuen BBG nennt den Personenkreis: Lernende mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Denkbar sind also Ausbildungsangebote für Personen, die bis anhin schulische Probleme hatten; für solche, die besonders mit der Integration in die Gesellschaft Mühe bekunden; aber auch besondere Angebote für Personen mit einer sehr guten schulischen Vorbildung, die im Hinblick auf die Fachhochschule statt eines Praktikums eine strukturierte Grundbildung mit einem eidgenössisch anerkannten Abschluss erwerben möchten. Mit der offenen Formulierung will der Bundesrat verhindern, dass in Bezug auf die berufliche Bildung besondere Personengruppen gebildet werden und dadurch Diskriminierungen entstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die zweijährige Grundbildung ist keine "formation au rabais". Es wird eidgenössische Bildungsverordnungen (heute: Ausbildungsreglemente) mit einem eigenständigen Berufsbild geben und nicht, wie der Interpellant befürchtet, "etwas weniger vom Gleichen".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Limitierende Vorschriften tragen unausweichlich diskriminierende Elemente in sich, wenn es wie heute heisst, dass nur jemand in eine Anlehre dürfe, der einer Berufslehre nicht gewachsen sei. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die lernwilligen Personen besser als eine Behörde wissen, wo ihr Lerninteresse und ihre Fähigkeiten liegen. Das Gesetz sorgt aber auch ausdrücklich dafür, dass die Durchlässigkeit zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis sehr hoch ist, um einer späteren Umorientierung die Türen möglichst weit offen zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat sieht die Bildungspolitik nicht als ein Instrument der Salärpolitik. Letztere ist klar eine Angelegenheit der Sozialpartner. Das neue BBG richtet sich an den Qualifikationen aus. Ziel der beruflichen Grundbildung ist die Integration der jungen Menschen in die Gesellschaft durch Arbeitsmarktfähigkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Bildungszeiten verkürzen sich tendenziell (vgl. gymnasiale Bildung mit Matura-Abschluss). Es sind allenfalls faktische Gründe (Bildungsweg suchen, Verlängerung der Schule, Ergänzungen), die den Eindruck einer längeren Bildungszeit erwecken. Es macht wenig Sinn, Personen länger in einer Ausbildung zu halten als nötig. Wesentlicher ist, dass kein "Bildungs-Abschluss ohne Anschluss" und damit keine "Sackgassenberufe" geschaffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat betrachtet den Weg, mehr Schule für Schulschwache als den falschen Weg. Das neue BBG und der in der Vernehmlassung stehende Entwurf der BBV orientieren sich am Prinzip der angepassten Bildung, z. B. mehr (und andere) kognitive Schulung für kognitiv Schwache. Insbesondere für sozial Schwache ist ferner neu die "fachkundige individuelle Begleitung von Personen mit Lernschwierigkeiten" (Art. 18 Abs. 2 BBG) konzipiert (ein grosser Teil von Lernschwierigkeiten entstammt anerkanntermassen anderen Ursachen als mangelnder Intelligenz).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Es waren bildungspolitische Gründe, die den Bundesrat zum Angebot einer zweijährigen Grundbildung veranlassten: Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis soll eine bestimmte Qualität behalten. Es soll den heutigen Anforderungen an eine qualitativ hochstehende Grundbildung entsprechen und den Zugang zur beruflichen Tertiärbildung ermöglichen. Andererseits soll auch für diejenigen eine eidgenössisch anerkannte berufliche Grundbildung offen stehen und damit ihre Integration in die Gesellschaft erleichtert werden, die solchen Anforderungen nicht oder zunächst nicht genügen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche um Antwort auf folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum hat der Bundesrat in der neuen Berufsbildungsverordnung nicht festgelegt, welche Personen für das neue eidgenössische Berufsattest infrage kommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Für wen ist nach Meinung des Bundesrates die zweijährige Grundbildung, die nicht zu einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis führt, gedacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie hat der Bundesrat die Befürchtungen der Gewerkschaften, es werde damit eine Discount-Ausbildung geschaffen, berücksichtigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Warum hat der Bundesrat die Möglichkeiten, die zweijährige Grundbildung zu wählen, nicht eingeschränkt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Falls der Bundesrat wünscht, dass die zweijährige Grundbildung häufiger absolviert wird, welche Vorkehrungen hat er gegen ein wahrscheinliches Lohndumping getroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie kommt es, dass der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass alle Ausbildungen länger werden, in der Berufsbildung den umgekehrten Weg beschreitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie ist die Verkürzung der Grundbildung ohne Fähigkeitsausweis pädagogisch abgestützt? Sie wird doch in der Regel von den Personen gewählt, die Schwierigkeiten in der Schule haben. (Personen, die in unserem Schulsystem Schwierigkeiten bekunden, können aber Kurse besuchen, um ihre Grundkenntnisse zu verbessern.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welchen Druck haben die Arbeitgeberkreise auf den Bundesrat ausgeübt, dass er die Wahrung der Interessen in Sachen Lohn und Qualifikationen der Personen, die eine berufliche Grundausbildung absolvieren, so wenig berücksichtigt hat?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zweijährige Berufsausbildung ohne EFZ</value></text></texts><title>Zweijährige Berufsausbildung ohne EFZ</title></affair>