{"id":20033243,"updated":"2024-04-10T15:01:52Z","additionalIndexing":"48;52;Flughafen;Nachtflugverbot;Sozialverträglichkeit;Zürich (Kanton);Lebensqualität;Umweltverträglichkeit;Lärmschutz;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-02T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L05K1802040302","name":"Nachtflugverbot","type":1},{"key":"L04K06010410","name":"Lärmschutz","type":1},{"key":"L05K0109040202","name":"Lebensqualität","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L04K01040214","name":"Sozialverträglichkeit","type":2},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-12-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1054504800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2537,"gender":"m","id":515,"name":"Studer Heiner","officialDenomination":"Studer Heiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3243","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Flughafen Zürich kann nicht auf Kosten der Gesundheit und der Lebensqualität eines Grossteils der Zürcher Bevölkerung betrieben werden. Der Zorn und die Wut über zurzeit bekannte Pläne für die künftigen An- und Abflugkorridore sind gross und werden noch zunehmen. Zudem verhindern die dauernden Kehrtwendungen der Zürcher Regierung eine verlässliche Planung und säen in der Bevölkerung Unsicherheit und Verwirrung. Es ist daher höchste Zeit, dass der Bund aktiver in die entscheidenden Fragen um den Flughafen Zürich eingreift und eine Führungsrolle übernimmt.<\/p><p>Der Flughafen Zürich liegt in der dichtest besiedelten Region der Schweiz. Der Betrieb des Flughafens muss deshalb auch auf die Anwohnerbedürfnisse angemessen Rücksicht nehmen. Er kann insbesondere, egal wie auch immer die An- und Abflüge geführt werden, nicht unbeschränkt weiterwachsen. Die Zahl der jährlichen Flugbewegungen ist daher auf maximal 300 000 zu beschränken. Auch wenn diese Zahl im laufenden Jahr wegen der Krise in der Luftfahrt voraussichtlich nicht erreicht wird, so muss im Hinblick auf einen allfälligen späteren Aufschwung und zur Rückgewinnung des Vertrauens der Bevölkerung diese Obergrenze verbindlich festgelegt werden. Denn mehr als 300 000 Flugbewegungen können den Menschen und der Umwelt nicht zugemutet werden.<\/p><p>Dem Ruhebedürfnis von vielen hunderttausend Menschen ist durch eine Nachtflugsperre von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Rechnung zu tragen. Diese darf nicht mit Ausnahmen durchlöchert werden, ausser für absolute Notfälle. Die Fluggesellschaften haben ihre Flugpläne entsprechend anzupassen, denn die grundlegendsten Ansprüche der Bevölkerung auf Nachtruhe und eine minimale Lebens- und Wohnqualität gehen den Wunschflugplänen und den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften vor.<\/p><p>Schliesslich ist - trotz der von Deutschland verhängten Sperre - alles zu unternehmen, dass die über Jahrzehnte entwickelten und eingespielten Anflüge aus dem Norden beibehalten werden können. Denn die Planungen der Behörden und der Privaten haben sich auf diese über eine lange Zeit erfolgte Entwicklung ausgerichtet und sich ihr angepasst. Nicht zuletzt auch deshalb belasten die Anflüge aus Norden markant weniger Menschen als beispielsweise die Anflüge über die vielfach dichter bevölkerten Gebiete im Osten oder Süden, einschliesslich Teilen der Stadt Zürich. Um den Nordanflug grundsätzlich weiterhin, also auch während der deutschen Sperrzeiten, beibehalten zu können, ist der \"gekröpfte\" Nordanflug vorzusehen, und es sind dafür die entsprechenden technischen Einrichtungen möglichst schnell zu schaffen. Solche \"gekröpften\" Anflugverfahren sind technisch möglich, aber erfordern am Boden und in der Luft zusätzliche technische Ausrüstungen. Es ist aber den Fluggesellschaften ohne weiteres zuzumuten, ihre Flugzeuge mit den notwendigen Einrichtungen nachzurüsten. Ansonsten können sie eben den Zürcher Flughafen \"normal\" aus Norden nur ausserhalb der deutschen Sperrzeiten anfliegen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Kurzfristig geht es beim Flughafen Zürich darum, auf die nach der Ablehnung des Staatsvertrages mit der deutschen Verordnung erlassenen Beschränkungen im süddeutschen Luftraum zu reagieren. Die damit verbundene provisorische Regelung für die Ost- und Südanflüge ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt in erster Instanz genehmigt worden.<\/p><p>Neben dieser kurz- bis mittelfristigen Ausrichtung ist der Bund aber auch im Hinblick auf den künftigen Langfristbetrieb aktiv, indem er im Rahmen seines Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) einen Koordinationsprozess über den zentralen Inhalt des für den Flughafen Zürich noch zu erstellenden SIL-Objektblattes führt. Die Frage, wie sich die künftige Verteilung der An- und Abflüge schliesslich ergeben wird, lässt sich heute jedoch noch nicht beantworten. Entscheidende rechtliche Vorgaben werden sich aus den laufenden Gerichtsverfahren gegen die deutschen Einschränkungen ergeben. Aber auch die Grundsatzentscheide zu den noch umstrittenen planerischen und betrieblichen Vorgaben werden das längerfristige Betriebskonzept massgebend beeinflussen.<\/p><p>Nachdem der Bund, der Kanton Zürich und der Flughafen den Anstoss für eine Mediation zum Flughafen Zürich gegeben haben, hat Bundesrat Moritz Leuenberger, in Absprache mit den wichtigsten Betroffenen, Ende Oktober 2003 ein professionelles Team mit der Vorbereitung der Mediation beauftragt. Dieses hat im November 2003 seine Arbeit aufgenommen und die Öffentlichkeit erstmals orientiert. Die Mediation soll im ersten Quartal 2004 mit einer Gründungsversammlung eingeleitet werden, an der alle Konfliktparteien adäquat vertreten sind. Dieser Mediationsprozess wird die Offenlegung und Diskussion aller Interessen erfordern. Dazu gehören auch die im Postulat angesprochenen Interessen, die Zahl der An- und Abflüge zu begrenzen, eine Nachtflugsperre vorzusehen oder die \"gekröpften\" Anflüge von Norden einzuführen. Ob solche Randbedingungen zu guten Lösungen für das längerfristige Betriebskonzept beitragen können, wird sich im Laufe der weiteren Konzeptarbeiten zeigen.<\/p><p>Zur Machbarkeit \"gekröpfter\" Anflüge ist heute noch keine Aussage möglich. Es ist noch unklar, ob im engen Luftraum zwischen der Landesgrenze zu Deutschland und den Landepisten ein solches Anflugverfahren für alle Wetterbedingungen überhaupt realisiert werden kann und wie viel Zeit dessen Umsetzung in Anspruch nehmen würde, wenn die Machbarkeit festgestellt wäre.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, in der Zürcher Flughafendiskussion eine eigene Initiative zu ergreifen und möglichst rasch mit dem Kanton Zürich und der Flughafenbetreiberin ein menschen- und umweltschonendes Betriebskonzept für den Flughafen zu entwickeln und umzusetzen, welches insbesondere folgende Randbedingungen beachtet:<\/p><p>- Die Zahl der An- und Abflüge ist auf maximal 300 000 pro Jahr zu begrenzen.<\/p><p>- Es ist eine Nachtflugsperre von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr vorzusehen, die nur in einem eigentlichen Notfall durchbrochen werden darf.<\/p><p>- Es ist der \"gekröpfte\" Anflug von Norden vorzusehen unter Entlastung der dicht bevölkerten Regionen im Osten und Süden des Flughafens.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Flughafen Kloten. Menschenschonendes Betriebskonzept"}],"title":"Flughafen Kloten. Menschenschonendes Betriebskonzept"}