﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033246</id><updated>2025-06-24T22:05:19Z</updated><additionalIndexing>48;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;internationale Verhandlungen;Zürich (Kanton);Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Emp.</abbreviation><id>7</id><name>Empfehlung</name></affairType><author><committee><abbreviation>KVF-SR</abbreviation><id>22</id><name>Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR</name><abbreviation1>KVF-S</abbreviation1><abbreviation2>KVF</abbreviation2><committeeNumber>22</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2003-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020308</key><name>Lärmbelästigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010123</key><name>Zürich (Kanton)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020102</key><name>internationale Verhandlungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2003-09-25T00:00:00Z</date><text>Ziffer 1 der Empfehlung wird abgelehnt; Ziffer 2 wird als erfüllt abgeschrieben.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-09-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Empfehlung abzulehnen und Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Empfehlung abzulehnen und Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben.</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>KVF-SR</abbreviation><id>22</id><name>Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR</name><abbreviation1>KVF-S</abbreviation1><abbreviation2>KVF</abbreviation2><committeeNumber>22</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>03.3246</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Heute könnte der Luftverkehr im Raum Kloten funktionieren, wenn die technischen Einrichtungen und ein entsprechendes Betriebsreglement vorhanden wären. Warum ist dies noch nicht der Fall?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Eidgenossenschaft hat sich mit einer noch nie da gewesenen Sonderaktion politisch und finanziell für den Luftfahrtstandort Zürich und Schweiz engagiert. Die Lage für die schweizerische Luftfahrt und die Swiss, ja die Wirtschaft, ist vielerorts ernst. Zudem drängt die Zeit. Vom Flughafen hängen Tausende von Arbeitsplätzen und viele Unternehmenswerte ab, nicht nur in und um Kloten, sondern indirekt in weiten Teilen des Landes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Interesse der Schweiz müssen wir alles unternehmen, um die Luftfahrt auch ab Zürich zu erhalten. Der Flughafen bedeutet für das kleine, von Natur aus arme Binnenland Schweiz mehr als irgendeine Infrastrukturanlage. Er ist ein Tor zu der weiten Welt, in der es jeden zweiten Franken verdienen muss, wenn es den inneren sozialen Frieden und den Wohlstand der Bevölkerung bewahren will. Es geht um das ganze Land.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die angekündigte einseitige Verordnung Deutschlands ist zwar abzulehnen, aber zurzeit eine Randbedingung. Die Bundesversammlung hat den Staatsvertrag nicht genehmigt, u. a. weil sowohl der Kanton Zürich wie übrigens auch Baden-Württemberg dies so wünschten. Jetzt liegt dort eine primäre Verantwortung für das weitere Vorgehen. Der wohl wichtigste Ausweg lässt sich landesintern finden: An- und Abflüge müssen grundsätzlich gleichmässig in alle vier Himmelsrichtungen verteilt werden können. Alle, auch Süddeutschland und die Nachbarkantone, müssen einen Teil der Last übernehmen. Also muss Zürich auch Südanflüge akzeptieren, d. h. den Anflug z. B. über der Stadt Zürich und dem Gebiet des Zürich- sowie Pfäffikersees. Die nötigen Vorbereitungen hätten schon lange angegangen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die hauptsächliche Initiative und Verantwortung  für den Flughafenbetrieb und die Lärmregelung liegen nach  Gesetz beim Kanton. Ein Gesuch ist erst im Herbst 2002 eingereicht worden. Dagegen sind mehrere tausend Einsprachen eingegangen. Gegen den Entscheid sind Beschwerden an die Rekurskommission und später ans Bundesgericht zulässig. Nach Ankündigungen dürften sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft werden, um noch mehr zu verzögern. Beschwerdeverfahren brauchen Jahre. Ob ein Aufschub des Vollzuges durch die Beschwerden vermieden werden kann, ist offen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Formell ist der Bund immerhin Genehmigungs- und Aufsichtsinstanz; vor allem ist er als Geldgeber politisch verantwortlich, weil er so viel eingeschossen hat. Zudem ist primär er für die Aussenpolitik gefragt. Der Bund muss sich einschalten und seine Möglichkeiten ausschöpfen. Es geht bei Weitem nicht mehr nur um ein Verkehrs-, sondern um ein volkswirtschaftliches, ein finanzpolitisches, ja um ein staatspolitisches Problem. Angesprochen ist mehr als ein Departement. Der Gesamtbundesrat ist gefordert; er muss dem Kanton und der Bevölkerung gegenüber Schützenhilfe leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hauptsächlich sind die Voraussetzungen für den Südanflug hinsichtlich technischer Einrichtungen und Betriebsreglement zu schaffen. Dazu sind die rechtlichen Möglichkeiten und Sanktionen, aber auch Ansätze über Konsens- und Mediationsverfahren auszuschöpfen. Während des Baus des Tunnels zum neuen Dock "Midwest" wurde zumindest bei Sicht von Süden angeflogen. Warum wird zumindest dieselbe Übergangsregelung nicht auch jetzt angewendet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Rechtsverfahren können sinnvoll sein und fallen nach einer Nichtgenehmigung des Staatsvertrages leichter. Sie lösen das Problem aber nur teilweise und könnten kontraproduktiv wirken. Daher sind sie möglichst aufeinander und auf die Gesamtstrategie auszurichten. Selbstverständlich bestimmt jeder Berechtigte selber über seine Verfahren. Man kann sich aber unter vernünftigen Partnern zusammensetzen und aufeinander Rücksicht nehmen. Hier kann der Bund koordinieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nötig sind erneut Gespräche mit Deutschland, sowohl auf Ebene Bund wie mit dem Land Baden-Württemberg. Diese sind doch nur auf der neuen Basis einer gleichmässigen und gesicherten Lärmverteilung denkbar. Dann aber muss erwartet werden, dass Deutschland dazu bereit ist; eine Verweigerungshaltung nördlich des Rheins liegt nicht im Interesse der gemeinsamen Beziehungen und könnte andere gemeinsame Anliegen gefährden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gemäss Artikel 36c des Luftfahrtgesetzes (SR 748.0) muss der Flugplatzhalter ein Betriebsreglement erlassen, in welchem insbesondere auch die An- und Abflugverfahren festzuhalten sind. Das Betriebsreglement unterliegt der Genehmigungspflicht durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Nach der gesetzlichen Ordnung ist somit der Flugplatzhalter - im Fall des Flughafens Zürich die Flughafen Zürich AG (Unique) - für die Festsetzung der An- und Abflugverfahren zuständig. Angesichts dieser klaren, vom Gesetz vorgegebenen Zuständigkeitsordnung ist es den Bundesbehörden verwehrt, von sich aus An- und Abflugverfahren für Flugplätze festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Umsetzung der zweiten vorgezogenen Massnahme des Staatsvertrages unterbreitete die Unique im Februar 2002 dem Bazl eine Änderung des Betriebsreglementes. Die neue Regelung sah vor, die zusätzlichen Anflüge in einer ersten Phase ausschliesslich von Osten auf die Piste 28 zu leiten. In einer zweiten Phase sollten die Anflüge auf die Pisten 28 und 34 verteilt werden, d. h. auch von Süden her erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ende April 2002 reichte die Unique beim UVEK ein Gesuch um Plangenehmigung für ein Instrumentenlandesystem und eine Anflugbefeuerung für die Piste 34 ein. Mit Entscheid vom 23. Juni 2003 erteilte das UVEK der Unique die anbegehrte Plangenehmigung. Gleichentags genehmigte das Bazl die Änderung des Betriebsreglementes für Anflüge von Süden auf die Piste 34. Allfälligen Beschwerden gegen diese Entscheide wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue Anflugverfahren wurde im Luftfahrthandbuch der Schweiz (AIP) publiziert und kann ab dem 30. Oktober 2003 angewendet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Südanflüge stellen - wie auch die vermehrte Benützung der Anflugroute von Osten auf die Piste 28 - eine Übergangslösung dar, die besteht, so lange und so weit die Benützung des süddeutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich durch eine deutsche Verordnung eingeschränkt bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegen diese Einschränkungen wehren sich die Unique und die Swiss bei den zuständigen deutschen Verwaltungsgerichten, während der Bund die Europäische Kommission anruft. Mit diesem Vorgehen strebt der Bundesrat in Abstimmung mit der Unique und der Swiss an, die deutschen Einschränkungen abzuwenden, so weit diese im Widerspruch zum Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr von 1999 stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Innerhalb des so gewonnenen Freiraums soll dann im Rahmen des Koordinationsprozesses zum Objektblatt Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt die künftige Verteilung der An- und Abflugwege und damit des Fluglärms festgelegt werden. Für diesen Planungsprozess soll der grösstmögliche Spielraum offen gehalten werden; die vorgezogene Festlegung einer Anflugrichtung - hier der Südanflüge - würde diesen Spielraum voreilig und unnötig beschränken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat am 9. Mai 2003 beschlossen, die von Deutschland verordneten Einschränkungen der Benützung des deutschen Luftraums für An- und Abflüge von und nach dem Flughafen Zürich bei der Kommission der Europäischen Union anzufechten. Dieser Schritt erfolgte in Absprache mit der Unique, der Fluggesellschaft Swiss - welche die Einschränkungen vor deutschen Gerichten anfechten - und dem Kanton Zürich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Koordination der rechtlichen Eingabe an die Kommission wurde unter der Federführung des UVEK eine interdepartementale Arbeitsgruppe gebildet, welche auch die Anliegen der Unique, der Swiss und des Kantons Zürich (vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion) berücksichtigt. Die Rechtsschrift wurde am 10. Juni 2003 vom schweizerischen Vertreter bei der EU-Kommission in Brüssel der zuständigen Direktion überreicht. Auf Wunsch der Kommission wurde am 24. Juli 2003 eine Ergänzungsschrift eingereicht, welche ebenfalls mit den genannten Partnern abgestimmt worden war.&lt;/p&gt; Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Empfehlung abzulehnen und Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat wird eingeladen, alles zu unternehmen, um den Südanflug auf den Flughafen Zürich möglichst rasch und integral zu ermöglichen. Ziel muss es sein, möglichst rasch in allen Richtungen an- und abfliegen zu können, damit der Lärm gleichmässig verteilt und damit eine neue Basis für eine Vereinbarung mit Deutschland erreichbar ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat wird eingeladen, die Anhebung und Durchführung der Rechtsverfahren in Absprache mit den Berechtigten möglichst zu koordinieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Südanflug auf den Flughafen Zürich</value></text></texts><title>Südanflug auf den Flughafen Zürich</title></affair>