{"id":20033250,"updated":"2025-11-14T07:23:46Z","additionalIndexing":"28;Sterblichkeit;Arbeitskräftebedarf;Invalidität;Rentenalter;vorgezogener Ruhestand;Beschäftigungspolitik;AHV;sozialstatistische Erhebung;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L06K070203010401","name":"Rentenalter","type":1},{"key":"L05K0702030107","name":"vorgezogener Ruhestand","type":1},{"key":"L04K01090304","name":"sozialstatistische Erhebung","type":2},{"key":"L05K0702020302","name":"Arbeitskräftebedarf","type":2},{"key":"L04K07020303","name":"Beschäftigungspolitik","type":2},{"key":"L04K01070301","name":"Sterblichkeit","type":2},{"key":"L05K0104010302","name":"Invalidität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2003-06-05T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-19T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1054591200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"speaker"}],"shortId":"03.3250","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Rund 44 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen (Situation vor der Erhöhung des Rentenalters in der AHV) treten frühzeitig in den Ruhestand. Bei Männern mit einem persönlichen Jahresbruttoeinkommen bis 25 600 Franken sind es 30 Prozent, bei einem persönlichen Bruttoeinkommen über 104 000 Franken sind es 59 Prozent. Die entsprechenden Rücktrittsquoten liegen bei den Frauen bei 8 bzw. 33 Prozent. Für weitere Angaben wird auf den publizierten Forschungsbericht verwiesen (Balthasar, A. et al. 2003. Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und Konsequenzen. Bericht im Rahmen des Forschungsprogramms zur längerfristigen Zukunft der Alterssicherung; IDA-ForAlt; Forschungsbericht Nr. 2\/03 BSV, insbesondere S. 50ff.).<\/p><p>Die Auswirkungen einer Rentenaltererhöhung auf diese Zusammenhänge lassen sich kaum abschätzen bzw. sind vollständig von den Annahmen bezüglich der Verhaltensreaktionen von verschiedenen Bevölkerungsgruppen abhängig.<\/p><p>2. Der Zusammenhang zwischen Gesundheitszustand und vorzeitigem Altersrücktritt ist nicht eindeutig geklärt. Der Synthesebericht aus dem Forschungsprogramm zur längerfristigen Zukunft der Alterssicherung hält dazu folgendes fest:<\/p><p>\"Im Weiteren scheint der Gesundheitszustand einen Einfluss auf die Ruhestandsentscheidung auszuüben. Zunächst ist zu erwähnen, dass in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit, eine Invalidenrente zu beziehen, ab Alter 55 deutlich zunimmt und bei den Männern kurz vor dem Erreichen des Rentenalters bei 20 Prozent liegt. Die Ergebnisse des Forschungsprogramms zum Einfluss des Gesundheitszustands auf die Ruhestandsentscheidung sind jedoch uneinheitlich. In der Studie Balthasar et al. (2003) geben Personen mit einem guten oder schlechten Gesundheitszustand gleich häufig an, frühzeitig in den Ruhestand getreten zu sein. Auf der anderen Seite erfolgt der Übergang in den Ruhestand bei Personen mit schlechter Gesundheit gemäss einer anderen Auswertung signifikant früher. Von den Betroffenen selbst werden gesundheitliche Probleme (Unfall, Krankheit, Invalidität) am häufigsten für einen freiwilligen oder zwangsweisen Altersfrührücktritt (23 Prozent bzw. 37 Prozent) genannt.\" (S. 11).<\/p><p>Entsprechend schwierig ist abzuschätzen, welche Auswirkungen eine Rentenaltererhöhung hätte.<\/p><p>3. Die Auswirkungen einer Rentenaltererhöhung auf den Arbeitsmarkt sind wiederum davon abhängig, welche Hypothesen angenommen werden. Zunächst ist festzustellen, dass gemäss dem demographischen Hauptszenario die Zahl der Erwerbstätigen ab 2015 zurückgeht (minus 40 000 bis 2020, minus 250 000 bis 2030 und minus 365 000 bis 2040).<\/p><p>Es muss davon ausgegangen werden, dass ab 2015 Tausende Personen auf dem Arbeitsmarkt fehlen werden. Gleichzeitig wird die Zahl der Personen im Rentenalter immer grösser. Während 1960 durchschnittlich 4,8 Aktive auf einen Rentner entfielen, wird dieses Verhältnis bis im Jahr 2040 bis auf 2,2 absinken. Das heisst nichts anderes, als dass die tendenziell steigenden AHV-Ausgaben von immer weniger Aktiven getragen werden müssen.<\/p><p>Mit Rentenaltererhöhungen kann dieser Rückgang nur teilweise kompensiert werden. Bei einer Rentenaltererhöhung um ein Jahr würde sich die Anzahl Beschäftigter je nach Jahrgangsgrösse um 70 000 bis 100 000 Personen erhöhen, vorausgesetzt, die Beschäftigten würden auf eine Rentenaltererhöhung mit einem entsprechend längeren Verbleib im Arbeitsmarkt reagieren. Mit einer zweimaligen Rentenaltererhöhung um je ein Jahr könnte der demographisch bedingte Rückgang der Erwerbsbevölkerung um rund 18 Jahre hinausgezögert werden.<\/p><p>Unternehmen und Haushalte reagieren auf die demographische Entwicklung und auf Leistungsveränderungen in der AHV und beeinflussen damit die verschiedenen wirtschaftlichen Grössen. Längerfristig sind von einem höheren Arbeitsangebot positive Wachstumsimpulse zu erwarten, was sich auch positiv auf die Finanzierung der AHV und der IV auswirken würde.<\/p><p>Insgesamt ist davon auszugehen, dass in der AHV bis 2040 ein namhafter finanzieller Mehrbedarf besteht. Eine Erhöhung des AHV-Rentenalters um zwei Jahre könnte diesen Mehrbedarf um rund ein Drittel reduzieren. Würde auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichtet, müsste letztlich die Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle stärker beansprucht werden. Dies wiederum würde sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken.<\/p><p>4. Es ist allgemein anerkannt, dass ein Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung des flexiblen Rentenalters und der Erwerbsquote älterer Personen besteht. Je geringer der Abschlag ist, den Personen, welche die Rente vorzeitig beziehen, in Kauf nehmen müssen, desto geringer ist der Anreiz, die Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters fortzusetzen (vgl. dazu auch den soeben veröffentlichten Länderbericht der OECD über die Schweiz \"Vieillissement et politique de l'emploi\/Ageing and Employment Policies\").<\/p><p>Die Mitgliedstaaten der EU haben sich denn auch verpflichtet, die Frühverrentungen einzudämmen (vgl. Gemeinsamer Bericht der Kommission und des Rates der EU über angemessene und nachhaltige Renten vom März 2003, S. 111) und sind derzeit daran, ihre Regelungen über den vorzeitigen Rentenbezug zu überprüfen.<\/p><p>Abweichungen vom Grundsatz der versicherungstechnischen Rentenkürzung beim Rentenvorbezug in der AHV müssen sich daher in engen Grenzen halten. In der beruflichen Vorsorge führt der Rentenvorbezug im Rahmen der gesetzlichen Minimalvorsorge immer zu einer versicherungstechnischen Kürzung.<\/p><p>Eine wichtige Voraussetzung für einen möglichst langen Verbleib älterer Personen im Erwerbsleben ist auch eine Begrenzung der Arbeitsplatzkosten dieser Personen. Die Erhöhung des Rentenalters könnte verhindern, dass in der beruflichen Vorsorge eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes vorgenommen werden müsste oder doch wenigstens das Ausmass der erforderlichen Korrektur reduzieren. Es dürfte daher nach einer Erhöhung des Rentenalters (anders als im Rahmen der 1. BVG-Revision) kein Bedarf nach flankierenden Massnahmen zur Korrektur des Umwandlungssatzes mit einer entsprechenden Verteuerung der Arbeitsplatzkosten mehr bestehen.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass sich das schweizerische Dreisäulenprinzip bewährt hat. Dazu gehört mit der dritten Säule auch die gebundene Selbstvorsorge. Die Säule 3a hat im Bereich der Selbstvorsorge wichtige Funktionen. Für Selbstständigerwerbende ist die Säule 3a ein sinnvoller Ersatz für die zweite Säule. Die Säule 3a ist ausserdem eine ergänzende Vorsorge für jene, welche bereits in einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule versichert sind (z. B. zur Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente bei vorzeitiger Pensionierung). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Möglichkeit der Vorsorge weiterhin zur Verfügung stehen soll. Die entsprechenden Beiträge sollen wie jene der ersten und der zweiten Säule auch weiterhin steuerlich begünstigt werden.<\/p><p>Zum verfassungsmässigen Auftrag, die Selbstvorsorge zu fördern, gehört auch das private Sparen über Banken (Sparheft\/-konto) und Lebensversicherungen im Bereich der freien Vorsorge (Säule 3b). Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie die kantonalen Steuergesetze sehen nach dem derzeit noch geltenden Recht für bestimmte Versicherungsprämien sowie Sparkapitalzinsen grundsätzlich einen Abzug vom steuerbaren Einkommen vor. Dieser allgemeine \"Versicherungsabzug\" ist betragsmässig beschränkt und wird in der Regel mit den Krankenkassenprämien bereits ausgeschöpft, so dass ein Abzug für das Bank- und Versicherungssparen in der freien Vorsorge kaum zum Tragen kommt.<\/p><p>Im Steuerpaket 2001, welches frühestens am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, ist vorgesehen, die Einlagen in Lebensversicherungen und Sparzinsen neu nicht mehr zum Steuerabzug zuzulassen. Der bisherige kombinierte Versicherungs- und Sparzinsenabzug soll demnach durch einen Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ersetzt werden.<\/p><p>6. Eine Erhöhung des Rentenalters um zwei Jahre würde rund ein Drittel des Finanzierungsproblems lösen. Im Jahre 2025 können dadurch Einsparungen in der Höhe von etwas über 4 Milliarden Franken erzielt werden.<\/p><p>Im Rahmen des Forschungsprogramms zur längerfristigen Zukunft der Alterssicherung wurden die Auswirkungen einer Energiesteuer im Umfang von 2,5 Milliarden Franken pro Jahr als ergänzende Finanzierungsquelle untersucht. Im Vergleich zu einer Mehrwertsteuer-Finanzierung ist mit leicht tieferen BIP-Wachstumsraten zu rechnen, insbesondere weil die Energiesteuer verzerrender wirkt. Unklar ist jedoch, wie sich eine Energiesteuer auswirken würde, welche die Einsparungen in der AHV durch Rentenaltererhöhungen von insgesamt zwei Jahren kompensieren soll. Es ist anzunehmen, dass sich die erwähnten verzerrenden Effekte und damit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen verstärken würden. Zudem ist zu beachten, dass auch in der zweiten Säule eine Rentenaltererhöhung -koordiniert mit der ersten Säule - notwendig ist. Schliesslich ist in Erinnerung zu rufen, dass die Einführung einer moderateren allgemeinen Energieabgabe in der Abstimmung vom 24. September 2000 vom Volk verworfen wurde.<\/p><p>7. Die Erhöhung des Rentenalters für eine Person, welche mit 60 Jahren arbeitslos wird und keine Stelle mehr findet, führt nicht zu Mehrkosten bei der Arbeitslosenversicherung, weil die Höchstzahl der Taggelder unabhängig davon bereits vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausgeschöpft wird. Mehrkosten können hingegen bei den Kantonen für die Sozialhilfe entstehen, sofern diese Person nicht vom Vorbezug der AHV-Rente Gebrauch macht oder Leistungen der beruflichen Vorsorge bezieht.<\/p><p>8. Aufgrund der heutigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass - ohne soziale Abfederung einer Rentenaltererhöhung - 15 Prozent der Einsparungen in der AHV als zusätzliche Kosten in der IV anfallen werden. Die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe sind davon abhängig, wieweit ältere Arbeitnehmer arbeitslos bzw. ausgesteuert werden.<\/p><p>Zunächst ist daran zu erinnern, dass heute die Arbeitslosenquote von älteren Arbeitnehmenden nicht höher ist als jene der Gesamtbevölkerung. Nachdem aber ab 2015 die aktive Bevölkerung demographisch bedingt schrumpft, ist mit einer grösseren Nachfrage nach Arbeitskräften zu rechnen. Dies spricht dafür, dass die Arbeitslosenquote eher sinken als steigen wird.<\/p><p>Nicht beziffert werden können die Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Es ist nicht bekannt, ob Erwerbstätige unter sonst gleichen Bedingungen mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen als Nichterwerbstätige. Immerhin setzt mit der Erhöhung des Rentenalters auch die Anspruchsberechtigung bei den Ergänzungsleistungen später ein. Da die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die Ergänzungsleistungen an einen Ergänzungsleistungsbezug anknüpft, würden sich die Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen belastend auf die Krankenversicherung auswirken.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die AHV ist die Sozialversicherung der Schweiz, und sie ist immer noch jung und munter. Dank dem Umlageverfahren steht die AHV finanziell auf gesunden Beinen. Trotzdem hat Bundesrat Couchepin die Debatte um die zukünftige Finanzierung der AHV wieder einmal lanciert und mit seinen Vorschlägen zur Erhöhung des AHV-Alters auf 67 Jahre auch gleich eine Lösung präsentiert. Wenn wir die Debatte über die Finanzierung der AHV und das Rentenalter führen sollen, dann gehören Fakten auf den Tisch.<\/p><p>Wir fragen daher den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie viele Leute lassen sich heute frühzeitig pensionieren? Gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern? Welche Zusammenhänge bestehen heute zwischen vorzeitigem Altersrücktritt und verschiedenen Einkommenskategorien bzw. Berufskategorien? Wie wirkt sich die Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre auf diese Zusammenhänge aus?<\/p><p>2. Welche Zusammenhänge bestehen heute zwischen vorzeitigem Altersrücktritt, Invalidität und Mortalität? Gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern? Wie wirkt sich die Rententaltererhöhung auf 67 auf diese Zusammenhänge aus?<\/p><p>3. Welche Auswirkungen hat die Rentenaltererhöhung auf 67 auf die Beschäftigung im Jahr 2015, 2025 bzw. 2035? Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sind nötig? Wie hoch wird die Arbeitslosigkeit bei dem vom Bundesrat angenommenen wirtschaftlichen Wachstum im Jahr 2015, 2025 bzw. 2035 sein, wenn das Rentenalter erhöht würde?<\/p><p>4. Welche Massnahmen gibt es aus der Sicht des Bundesrates, um zu erreichen, dass möglichst viele Leute bis zum ordentlichen Rentenalter 64 bzw. 65 arbeiten und somit auch bis dann Beiträge bezahlen?<\/p><p>5. Ist er bereit, die Steuervergünstigungen bei der dritten Säule aufzuheben und diese Gelder in die AHV-Kasse zu stecken?<\/p><p>6. Wie müsste eine Energieabgabe ausgestaltet sein, die gleich viel Geld in die AHV-Kasse bringen würde wie die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre?<\/p><p>7. Wie hoch sind die Kosten bei Rentenalter 65 bzw. 67 für eine Person, die mit 60 arbeitslos wird und bis zu ihrer Pensionierung keine neue Stelle mehr findet?<\/p><p>8. Welche Querschnittwirkungen hat die Erhöhung des AHV-Alters auf 67 Jahre auf die Arbeitslosenversicherung, die IV, die Krankenversicherung und die Fürsorge?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre"}],"title":"Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre"}