{"id":20033255,"updated":"2025-11-14T06:56:22Z","additionalIndexing":"09;Demonstration;Evaluation;Weltwirtschaftsgipfel;öffentliche Ordnung;Polizei;Gewalt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0704020110","name":"Weltwirtschaftsgipfel","type":1},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L04K08020305","name":"Demonstration","type":2},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1054591200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1065132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2398,"gender":"m","id":335,"name":"Kofmel Peter","officialDenomination":"Kofmel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2066,"gender":"m","id":83,"name":"Frey Claude","officialDenomination":"Frey Claude"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2065,"gender":"m","id":81,"name":"Fischer Ulrich","officialDenomination":"Fischer Ulrich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2475,"gender":"f","id":451,"name":"Bernasconi Madeleine","officialDenomination":"Bernasconi Madeleine"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2540,"gender":"m","id":518,"name":"Vaudroz René","officialDenomination":"Vaudroz René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2424,"gender":"m","id":361,"name":"Theiler Georges","officialDenomination":"Theiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2377,"gender":"m","id":313,"name":"Dupraz John","officialDenomination":"Dupraz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2493,"gender":"m","id":469,"name":"Glasson Jean-Paul","officialDenomination":"Glasson Jean-Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2181,"gender":"m","id":226,"name":"Tschuppert Karl","officialDenomination":"Tschuppert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2414,"gender":"m","id":351,"name":"Sandoz Marcel","officialDenomination":"Sandoz Marcel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2506,"gender":"m","id":482,"name":"Kurrus Paul","officialDenomination":"Kurrus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2530,"gender":"m","id":508,"name":"Schneider-Ammann Johann N.","officialDenomination":"Schneider"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3255","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Sicherheitsausschuss ist gemäss Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates ein Organ des Bundesrates mit dem Zweck, die sicherheitspolitische Führungsfähigkeit des Bundes zu stärken. Insbesondere bereitet der Sicherheitsausschuss die Beratungen und Entscheide des Bundesrates in sicherheitspolitischen Fragen vor. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen ist der Sicherheitsausschuss als Vorbereitungsorgan der strategischen Stufe vor und während des G8-Gipfels seiner Aufgabe gegenüber dem Bundesrat nachgekommen.<\/p><p>2. Es unterliegt grundsätzlich der kantonalen Polizeihoheit, die Sicherheitsdispositive und die situationsgerechte Taktik für die Ordnungskräfte festzulegen sowie die Mittel und den Zeitpunkt eines Einsatzes zu bestimmen. Entsprechend obliegt es in erster Linie den Kantonen, in Zusammenarbeit mit dem Bund, die Lehren in operativer Hinsicht und bezüglich Einsatzdoktrin für gemeinsame Operationen von Polizei, Grenzwachtkorps und Armee aus dem G8-Gipfel zu ziehen. Zurzeit sind die Auswertungen der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem G8-Gipfel auf den Ebenen Bund und Kantone noch im Gange. Die Ergebnisse werden bis Ende Jahr vorliegen.<\/p><p>3. Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist ein verfassungsmässiges Recht. Allerdings gilt dieses Recht nicht absolut; es kann eingeschränkt werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, ein öffentliches Interesse besteht und die Verhältnismässigkeit gewährleistet ist. Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Massnahme ist die Gesamtheit der konkreten Umstände zu berücksichtigen. Die Gesamtbeurteilung der konkreten Umstände kann zum Ergebnis führen, dass eine Demonstration an einem bestimmten Ort während einer bestimmten Zeit nicht zugelassen werden kann, weil die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der Schutz der Grundrechte Dritter (z. B. Wirtschaftsfreiheit oder Eigentumsgarantie) wegen spezieller Gegebenheiten nicht anders gewährleistet werden kann. Dies kann insbesondere aufgrund sich abzeichnender gewalttätiger Auseinandersetzungen der Fall sein. Somit verfügen die Kantone bzw. Gemeinden heute über rechtliche Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Bewilligungskompetenz Demonstrationen mit Auflagen zu versehen bzw. ganz zu verbieten. Eine Anpassung der heutigen Rechtsgrundlagen ist dazu nicht erforderlich.<\/p><p>4. Der Bundesrat ist ob des Gewaltpotenzials, welches sich am Rande des G8-Gipfels manifestiert hat, sehr betroffen. Der Bundesrat hat bereits im Vorfeld den Dialog zwischen den Organisatoren des Demonstrationsumzuges und den zuständigen kantonalen Sicherheitsorganen begrüsst. Wie erwähnt sind die kantonalen Auswertungen bezüglich der Organisation der Demonstration, der Auflagen sowie der Zusammenarbeit zwischen den Organisatoren und den Ordnungskräften im Vorfeld und während der Kundgebung gegenwärtig im Gang.<\/p><p>5. Ob und wie weit der Organisator einer Demonstration für Schäden haftbar gemacht werden kann, die bei gewalttätigen Ausschreitungen entstanden sind, werden die Justizbehörden entscheiden müssen. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 der Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 03.3020, \"Massnahmen gegen Chaoten-Gewalt\", dargelegt hat, ist eine Haftung bei passivem Verhalten wohl nur in Ausnahmesituationen anzunehmen. Die zuständigen Justizbehörden werden die Frage einer allfälligen Haftung sowohl der Organisatoren wie auch der gewalttätigen Demonstranten auf der Grundlage sämtlicher ihnen zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte prüfen.<\/p><p>6. In einem ersten Schritt werden von den Kantonen Genf und Waadt die den Privatpersonen durch die Demonstrationen entstandenen, von den Versicherungen nicht gedeckten Schäden wertmässig erhoben. Da seitens des Bundes keine rechtliche Grundlage für eine allfällige Abgeltung der von den Versicherungen nicht übernommenen Schäden besteht, kann der Bund grundsätzlich nicht dafür aufkommen.<\/p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Brunner Christiane 03.3267, \"Finanzielle Hilfe an die Geschädigten in Genf und Lausanne in Folge der Gewalttaten während des G8-Gipfels\", festhält, begrüsst er es, dass Frankreich Bereitschaft signalisiert hat, sich an der Übernahme der Schadenskosten zu beteiligen.<\/p><p>7. Der Bundesrat hätte es selbstverständlich vorgezogen, wenn die Sicherheit anlässlich des Gipfels ausschliesslich mit inländischen Polizeikräften hätte sichergestellt werden können. In Anbetracht der Dimension und Komplexität des Anlasses reichte indessen selbst die Unterstützung aller Schweizer Kantone im Rahmen eines interkantonalen Polizeieinsatzes nicht aus, um die Sicherheit im Genferseebecken im erforderlichen Masse zu gewährleisten.<\/p><p>Diesen von Genf geltend gemachten Unterbestand an Ordnungsdienstkräften konnte der Bundesrat nur dank dem schweizerisch-deutschen Polizeivertrag (SR 0.360.136.1) innert nützlicher Frist beheben, indem eine rasche und unbürokratische Unterstützung des Kantons Genf durch deutsche Polizisten in die Wege geleitet werden konnte.<\/p><p>Eine dem Polizeivertrag mit Deutschland entsprechende Übereinkunft, welche eine Unterstützung mit Polizeikräften und Material (z. B. Wasserwerfer) ermöglicht, besteht heute bereits mit Österreich. Die Vereinbarung mit Frankreich geht indessen weniger weit. So sieht sie weder einen Austausch von Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse noch eine Unterstützung mit Material vor. Es ist geplant, die heutige Vereinbarung zu revidieren und insbesondere auch die vorgenannten Hilfeleistungen zu ermöglichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unser Land ist es sich schuldig aufzuzeigen, dass es in der Lage ist, grosse internationale Veranstaltungen zu organisieren. So war die Schweiz denn auch sofort zur Stelle, als Frankreich den Entschluss fasste, den G8-Gipfel auf der französischen Seite des Genfersees durchzuführen.<\/p><p>Die Organisatorinnen und Organisatoren der Gegenveranstaltungen waren nicht in der Lage, ihre radikalsten Elemente unter Kontrolle zu halten, und Armee und Polizei hatten etliche Mühe, der Lage Herr zu werden. Trotz kostspieliger Organisationsmassnahmen und massiven Aufgebotes der Ordnungskräfte in Frankreich und in der Schweiz (rund 25 000 Personen) waren am Rande des G8-Gipfels leider einige Verletzte sowie ein grosser Sachschaden zu verzeichnen.<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Rolle des Sicherheitsausschusses bei der Vorbereitung des G8-Gipfels und angesichts ihres Auftrages, die Aufrechterhaltung der Ordnung zu überwachen? Welche Lehren können hier in Bezug auf die Funktion dieser Kommission in vergleichbaren Situationen gezogen werden?<\/p><p>2. Teilt der Bundesrat, unabhängig von der Organisation des G8-Gipfels, die Ansicht, dass das Einsatzdispositiv für die Ordnungskräfte bei Demonstrationen und insbesondere bei Krawallen, wie wir sie vor kurzem am Genfersee erlebt haben, überdacht werden muss?<\/p><p>3. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten angepasst werden, damit auf ihrer Basis ein Sicherheitsdispositiv für solche Veranstaltungen aufgezogen werden könnte, das nicht nur das Demonstrationsrecht, sondern auch das Recht auf Eigentum und die Wirtschaftsfreiheit achtet?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Organisatorinnen und Organisatoren der Gegenveranstaltungen angesichts der Gewalttaten am Rande des G8-Gipfels ihre Verantwortung wahrgenommen haben? Ist er insbesondere der Ansicht, dass die Organisatorinnen und Organisatoren mit den Ordnungskräften ausreichend zusammengearbeitet haben, um den gewalttätigen Demonstrantinnen und Demonstranten zuvorzukommen, sie zu identifizieren und unter Kontrolle zu bringen?<\/p><p>5. Was will er unternehmen, um die Verantwortung der Organisatorinnen und Organisatoren zu klären und die gewalttätigen Demonstrantinnen und Demonstranten mit für die Wiedergutmachung des verursachten Schaden aufkommen zu lassen?<\/p><p>6. Welche Massnahmen will er ergreifen, um die finanzielle Belastung für die geschädigten Personen so gering wie möglich zu halten?<\/p><p>7. Wie bewertet er den Einsatz ausländischer Ordnungskräfte? Hat er die Absicht, internationale Abkommen wie mit Deutschland abzuschliessen, um über die erforderlichen Ordnungskräfte verfügen zu können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lehren aus dem G8"}],"title":"Lehren aus dem G8"}