﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033259</id><updated>2024-04-10T08:22:48Z</updated><additionalIndexing>28;Steuerbefreiung;Berufliche Vorsorge;flexibles Rentenalter;Rente;AHV-Rente</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2537</code><gender>m</gender><id>515</id><name>Studer Heiner</name><officialDenomination>Studer Heiner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>Evangelische und Unabhängige Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010401010102</key><name>AHV-Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040112</key><name>Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030701</key><name>Steuerbefreiung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07020301040101</key><name>flexibles Rentenalter</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2003-06-05T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-10-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-07-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2449</code><gender>m</gender><id>396</id><name>Waber Christian</name><officialDenomination>Waber</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2537</code><gender>m</gender><id>515</id><name>Studer Heiner</name><officialDenomination>Studer Heiner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>Evangelische und Unabhängige Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3259</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Wie die "Langzeitperspektiven der AHV, der zweiten Säule und der Invalidenversicherung" zeigen, ist die Finanzierung der Sozialversicherungen seriös zu überprüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus meiner Sicht ist dabei ein Leistungsabbau zulasten der sehr gut Verdienenden vorzusehen und sicherzustellen, dass Menschen in bescheidenen Verhältnissen zu ihrem Recht kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich konzentriere mich im Rahmen dieser Interpellation auf drei mir wichtige Fragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um den verschiedensten Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, sollte der Eintritt ins Rentenalter generell flexibilisiert werden. Wünschenwert wäre es, wenn alle zwischen etwa 62 und etwa 67 Jahren entscheiden könnten, wann sie Rentnerin oder Rentner werden wollen. Bei der Berechnung wäre weiterhin vom Rententalter 65 auszugehen. Für Menschen mit unteren Einkommen müsste die Flexibilisierung abgefedert werden, damit für sie der freie Entscheid überhaupt finanziell tragfähig wäre. Wer älter als 65 in Rente gehen würde, sollte die gleiche Rente wie ab 65 Jahren erhalten und nicht etwa eine höhere; dies würde zu einer gewissen Entlastung der AHV führen. Die Problematik betrifft die AHV und die zweite Säule. Deshalb ist diese Flexibilisierung für beide Versicherungszweige anzustreben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der 11. AHV-Revision ist eine Obergrenze für die Steuerbefreiung vorgesehen. Diese ist wesentlich zu hoch. Von den Steuererleichterungen bei der zweiten und der dritten Säulen profitieren Leute mit hohen Einkommen. Aus diesem Grund ist die steuerliche Abzugsberechtigung bei der zweiten und bei der dritten Säule deutlich zu reduzieren. Dies würde zu mehr Steuergerechtigkeit führen und mehr Steuereinnahmen bewirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der beruflichen Vorsorge ist die Möglichkeit der Kapitalauszahlung grundsätzlich zu überprüfen. Der Vollzug zeigt, dass viele Bezügerinnen und Bezüger dieses Kapital verbrauchen und dann auf die Sozialhilfe angewiesen sind. Dies kann nicht der Sinn der Kapitalauszahlungen sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im Rahmen der 11. AHV-Revision ist sowohl für die erste wie auch für die zweite Säule eine Flexibilisierung des Rentenalters vorgesehen (vgl. Botschaft über die 11. AHV-Revision vom 2. Februar 2000). Eine Abschaffung des gesetzlichen Rentenalters, welches nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision für beide Säulen neu auch für die Frauen (nach einer Übergangszeit) bei 65 Jahren liegen wird, ist demgegenüber in der 11. AHV-Revision nicht enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich zurzeit eine Überprüfung der Abschaffung des gesetzlichen Rentenalters nicht aufdrängt, nachdem das Parlament gerade erst über die genannte und noch nicht in Kraft getretene Flexibilisierung beraten hat. Eine Abfederung einer solchen Flexibilisierung durch die öffentliche Hand käme im Bereich der zweiten Säule zudem deswegen nicht infrage, weil die Beiträge ausschliesslich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erbracht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In der 1. BVG-Revision wird neu Artikel 79c ins BVG eingefügt, welcher den nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbaren Lohn beschränkt. Der Bundesrat hatte in der Botschaft vom 1. März 2000 eine Limitierung auf den fünffachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 vorgeschlagen, die vom Parlament schliesslich auf den zehnfachen oberen Grenzbetrag heraufgesetzt worden ist. Im Gegensatz zur heutigen Rechtslage wird nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision somit nicht mehr ein nach oben unbeschränktes Einkommen versicherbar sein, sondern maximal 759 600 Franken (Stand 2003).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insofern wird es zu einer Reduktion der Steuerbefreiung kommen. In der Säule 3a gibt es bereits eine Beschränkung der Steuerbefreiung (vgl. Art. 7 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen). In beiden Fällen plant der Bundesrat zurzeit nicht, weiter gehende Einschränkungen vorzuschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Rahmen der 1. BVG-Revision wird den Versicherten auf Gesetzesstufe die Möglichkeit eingeräumt, ein Viertel ihres Altersguthabens, das für die Berechnung der tatsächlich bezogenen Altersleistungen massgebend ist, als einmalige Kapitalabfindung zu beziehen. Darüber hinaus können die Vorsorgeeinrichtungen in ihren Reglementen nach wie vor umfassendere Kapitalabfindungen vorsehen (Art. 37 Abs. 2 und 4 BVG-Entwurf). Die entsprechenden Bestimmungen wurden nach der parlamentarischen Debatte zur 1. BVG-Revision von beiden Räten unverändert übernommen, da die Möglichkeit einer (wenigstens teilweisen) Kapitalabfindung einem Bedürfnis der Versicherten entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf die weitergehenden reglementarischen Lösungen erinnert der Bundesrat zudem daran, dass die berufliche Vorsorge in diesem Bereich privat (sozialpartnerschaftlich) geregelt wird und es somit grundsätzlich nicht Sache des Staates ist, über das BVG-Minimum hinausgehende Bestimmungen zu erlassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, die generelle Flexibilisierung der AHV-Renten und der Renten der zweiten Säule vorzuschlagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, eine wesentliche Reduktion der Steuerbefreiung bei der zweiten und der dritten Säule der Altersvorsorge vorzuschlagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeit der Kapitalauszahlungen generell zu überprüfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Flexibilisierung der Renten und Reduktion der Steuerbefreiung</value></text></texts><title>Flexibilisierung der Renten und Reduktion der Steuerbefreiung</title></affair>