{"id":20033269,"updated":"2025-06-25T01:58:17Z","additionalIndexing":"28;Invalidität;Tod;Berufliche Vorsorge;Versicherungsprämie;Risikodeckung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-11T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010102","name":"Berufliche Vorsorge","type":1},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":1},{"key":"L05K1110011301","name":"Risikodeckung","type":1},{"key":"L05K0104010302","name":"Invalidität","type":2},{"key":"L04K01010304","name":"Tod","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1055282400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1065132000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3269","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Überall in der beruflichen Vorsorge sind die Prämien für die Risiken Invalidität und Tod stark angestiegen. Die Versicherer begründen diesen Anstieg vor allem mit der jüngsten Zunahme der Anzahl Invalider wie auch damit, dass die Erträge der am Finanzmarkt angelegten Gelder ausbleiben. <\/p><p>Diese Gründe reichen allerdings nicht aus, um die Fälle zu erklären, in denen die Zunahme gegen 100 Prozent und mehr ausmacht und die Risikoprämie dem Beitrag entspricht, den die Versicherten für die Altersvorsorge bezahlen. Diese Fälle legen die Vermutung nahe, dass verschiedene Versicherer über die Risikoprämien die Verluste kompensieren wollen, die sie mit den Vorsorgegeldern auf dem Aktienmarkt eingefahren haben.<\/p><p>Die Höhe des Anstieges der Risikoprämien macht auch deutlich, wie dürftig deren Festlegung geregelt ist. Die Versicherungsunternehmen können nämlich selbst entscheiden, welches Berechnungsmodell sie anwenden wollen. Sie können beispielsweise für die Einteilung der Versicherten in Einheiten und Risikoklassen unterschiedliche Kriterien heranziehen. Selbstverständlich sind die Unterschiede relativ gross, je nachdem, ob man sich auf eine ganze Berufsbranche oder nur auf eine Unternehmung bezieht, ob man das Alter der Versicherten mitberücksichtigt oder nicht. Die Solidarität spielt in diesen Modellen sehr unterschiedlich.<\/p><p>Diese Schwächen werden noch dadurch verstärkt, dass der Risikobereich in der beruflichen Vorsorge trotz seiner sozialen Ausrichtung weitgehend Normen gehorcht, die diese Bezeichnung nicht verdienen.<\/p><p>Deshalb muss dieser Sektor überprüft und müssen Regeln ausgearbeitet werden, die die Transparenz und die Solidarität bei der Festlegung der Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge stärken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Häufung von Invaliditätsfällen hat sowohl bei den Sammelstiftungen mit Versicherungsverträgen mit Lebensversicherern als auch bei den autonomen und teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen Auswirkungen auf die Risikoprämien bzw. Risikobeiträge. Der Leistungsanspruch auf Invalidenleistungen in der beruflichen Vorsorge entsteht aufgrund von Leistungsansprüchen der Versicherten gegenüber der IV (Art. 23 BVG). Die Vorsorgeeinrichtungen können daher auf die Auslösung von Leistungen nur bedingt Einfluss nehmen (siehe Antwort des Bundesrates auf Ziff. 6 der Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 03.3245 ). Die Ausgestaltung der Prämien bei den Lebensversicherungen erfolgt im Rahmen des Tarifverfahrens. Die Festlegung der Risikobeiträge bei den autonomen Vorsorgeeinrichtungen findet im Rahmen der reglementarischen Bestimmungen statt.<\/p><p>Die Invaliditätsprämien haben bei vielen Versicherungsgesellschaften im Jahre 2002 deutlich zugenommen, und zwar sowohl generell im Durchschnitt als auch darüber hinaus speziell in Einzelfällen. Diese Erhöhungen beruhen auf dem so genannten Kredibilitätsmodell, das weltweit anerkannt ist, jedoch mit spezieller Vorsicht angewandt werden muss. Das Modell geht davon aus, dass die Risikoerfahrung kleinerer Gruppen bis zu einem gewissen Grad in die Prämienbestimmung für diese Gruppen einfliessen kann und soll.<\/p><p>Grund dafür ist die international übliche Praxis, dass die Solidarität zwar weitgehend erhalten bleiben sollte, Gegebenheiten kleiner Kollektive aber ebenfalls - bis zu einem gewissen Grad - berücksichtigt werden müssen, um eine Überstrapazierung der Solidarität zu vermeiden und einen gewissen korrigierenden Effekt auszulösen. Wichtig ist, dass diese Schwankungen limitiert werden, sodass der Solidaritätsgedanke weiterhin im Zentrum steht. Dies wird erreicht, indem eine Minimalgrösse des Kollektivs festgelegt wird, welche nicht unterschritten werden soll.<\/p><p>In der Vergangenheit existierten diesbezüglich keine Richtlinien der Aufsichtsbehörden. Das Bundesamt für Privatversicherungen wird im Hinblick auf die nächste Runde der Tarifgenehmigung (für das Jahr 2004) entsprechende Grundsätze ausarbeiten.<\/p><p>Was die Problematik der ungenügenden Transparenz anbelangt, wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision eine Änderung von Artikel 68 BVG sowie die Einführung von Artikel 68a BVG und von Artikel 6a des Bundesgesetzes über die direkte Lebensversicherung (LeVG) beschlossen. Diese Gesetzesänderungen verlangen u. a. auch eine klare Aufteilung der Prämien in Spar-, Risiko- und Kostenprämien. Mit diesen Gesetzesänderungen sowie mit den vom BPV ausgearbeiteten Grundsätzen zur Verwendung von Kredibilitätsmodellen kann das in der Motion angesprochene Anliegen umgesetzt werden (vgl. vor allem Art. 6a Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 Bst. a LeVG).<\/p><p>In Bezug auf die zunehmende Invalidisierung und die damit ausgelösten Kosten sei im Übrigen auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (03.3245) verwiesen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Postulates der SGK-N (02.3006) hat der Bundesrat entschieden, auch die Entwicklung der Invaliditätskosten in der beruflichen Vorsorge zu analysieren. Das Bundesamt für Sozialversicherung wird 2003 eine entsprechende Studie in Auftrag geben. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass die Botschaft zur 5. IV-Revision in Vorbereitung ist und voraussichtlich Anfang 2004 in die Vernehmlassung geschickt wird. Kostendämpfende Massnahmen in der IV werden eine positive Rückwirkung auf die berufliche Vorsorge haben.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Kosten für die Deckung der Risiken Invalidität und Tod sind in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr deutlich angestiegen. Es gibt Fälle, in denen die Risikoprämie - aus unverständlichen Gründen - der Prämie für die Altersvorsorge entspricht. Angesichts der damit verbundenen Last ist es noch dringlicher, transparente und gerechte Kriterien für die Regelung der Risikoprämie aufzustellen.<\/p><p>Ich beauftrage darum den Bundesrat, neue Grundsätze und Normen für die Festlegung von Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge zu erlassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Risikoprämie in der beruflichen Vorsorge"}],"title":"Risikoprämie in der beruflichen Vorsorge"}