{"id":20033274,"updated":"2024-04-10T10:16:14Z","additionalIndexing":"15;Konjunktur;Konsumverhalten;öffentliche Investition;Geldpolitik;Prognose;Investition;Arbeitslosigkeit;Wirtschaftsanalyse;Rezession;Ersparnis;Wirtschaftswachstum;Kredit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0704020203","name":"Konjunktur","type":1},{"key":"L05K0704020305","name":"Rezession","type":1},{"key":"L05K0704020113","name":"Wirtschaftswachstum","type":1},{"key":"L04K07020304","name":"Arbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L05K0701060302","name":"Konsumverhalten","type":1},{"key":"L05K1602010701","name":"Prognose","type":2},{"key":"L05K0704050206","name":"Ersparnis","type":2},{"key":"L03K110901","name":"Investition","type":2},{"key":"L04K11090107","name":"öffentliche Investition","type":2},{"key":"L03K110403","name":"Kredit","type":2},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":2},{"key":"L03K070404","name":"Wirtschaftsanalyse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-19T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1055714400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"speaker"}],"shortId":"03.3274","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach den Erholungstendenzen im ersten Halbjahr 2002 schwächte sich das Wachstum in den Industrie- und Schwellenländern im Winterhalbjahr 2002\/03 wieder ab. Vor allem im Euroraum kam es zu einer äusserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, jüngst zu einer Stagnation.<\/p><p>Die schweizerische Wirtschaft konnte sich der internationalen Konjunkturverlangsamung nicht entziehen. Nach einem Boom im Jahre 2000 mit einer Zunahme des realen BIP von 3,2 Prozent gab das Wachstum 2001 auf 0,9 Prozent nach, gefolgt von einer Stagnation 2002 (plus 0,1 Prozent).<\/p><p>Während in diesen beiden letzten Jahren die Warenexporte gerade noch leicht wuchsen, bildeten sich die Dienstleistungsexporte und ganz besonders die Ausrüstungsinvestitionen zurück. Die Bauinvestitionen tendierten 2001 rückläufig, expandierten indessen 2002 wieder. Die preisbereinigten Ausgaben der privaten Haushalte für Konsumgüter sowie der reale Staatskonsum expandierten hingegen weiter, allerdings verlangsamte sich das Tempo. Der Konjunkturrückgang hinterliess auf dem Arbeitsmarkt deutliche Spuren. Die Beschäftigung ging 2002 zurück (minus 0,6 Prozent Vollzeitäquivalente), und die Anzahl der Arbeitslosen stieg von rund 65 100 im Juli 2000 auf 141 700 im Juli 2003 an.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2003 zeigten sich keine Besserungstendenzen. Die Lage in der Industrie, im Baugewerbe und in verschiedenen grossen Branchen des Dienstleistungssektors blieb gedrückt.<\/p><p>Für das Jahr 2003 insgesamt rechnet die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erneut mit einer Stagnation. Besserungstendenzen erwartet sie frühestens für den späteren Jahresverlauf und für 2004. Dies nur unter der Annahme, dass sich die Konjunktur im Euroraum im zweiten Halbjahr 2003 erholt und der Frankenkurs keine Festigung erfährt.<\/p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass die verfolgte Konjunkturpolitik der Wirtschaftslage angepasst ist. Die Geld- sowie die Finanz- und Abgabepolitik sind expansiv ausgerichtet. Dies allein wird jedoch nicht genügen. Die Schweiz als kleine offene Volkswirtschaft mit hoher Importneigung kann den Aufschwung nicht aus eigener Kraft schaffen. Sie ist dazu insbesondere auf eine Kräftigung der Konjunktur in der Eurozone angewiesen.<\/p><p>Selbstverständlich hat sich der Bundesrat mit Handlungsoptionen für den Fall befasst, dass der Aufschwung sich 2004 wider Erwarten nicht einstellen sollte oder die Industrieländer erneut von starken negativen Schocks betroffen sein sollten. Die für solche Fälle nötige Handlungsfähigkeit stuft der Bundesrat als vorhanden ein.<\/p><p>2. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes geht davon aus, dass die schweizerische Wirtschaft 2004 zu einem wieder höheren Wachstum zurückkehren wird. Zu dieser Einschätzung kommt sie aufgrund folgender Annahmen und Überlegungen:<\/p><p>\"Mit der Beendigung des Irak-Krieges haben die geopolitischen Unsicherheiten und davon ausgehende lähmende Wirkungen auf die Weltwirtschaft etwas nachgelassen. Namentlich gab der Erdölpreis deutlich nach. Nach wie vor gibt es aber verschiedene Faktoren, die einem raschen Aufschwung entgegen stehen. Hingewiesen sei etwa auf Altlasten aus dem vorangegangenen Boom oder den im öffentlichen und privaten Sektor entstandenen merklichen Konsolidierungsbedarf. In diesem Umfeld ist davon auszugehen, dass die anhaltend günstigen monetären Bedingungen und die expansive US-Budgetpolitik - im Euroraum dürfte die Budgetpolitik ungefähr neutral wirken - zunehmend positive Effekte entfalten und sich der Aufschwung, ausgehend von den USA, im späteren Verlauf dieses Jahres und im nächsten Jahr in den Industrie- und Schwellenländern kräftigt. Davon wird auch die schweizerische Wirtschaft profitieren.\"<\/p><p>Dieser Einschätzung liegt namentlich auch die Annahme zugrunde, dass sich keine für die Wirtschaft negativen Schocks einstellen, wie dies in den vergangenen Jahren 2001, 2002 und 2003 immer wieder der Fall gewesen ist. Als Beispiele seien erwähnt: 11. September 2001, Aktienkurseinbruch, Bilanzbetrügereien, Erdölpreisanstieg, Irak-Krise und Sars. Diese negativen Schocks, die nicht voraussehbar sind, erklären in weiten Teilen, warum die Prognostiker immer wieder gezwungen waren, den vorausgesagten Aufschwung hinauszuschieben.<\/p><p>Wie der Wachstumsbericht des EVD zeigt, gehörte die Schweiz in den vergangenen Jahren nicht zu den wachstumsstarken Ländern. Der Bundesrat will denn auch die Rahmenbedingungen für ein höheres Wachstum schaffen. Er hat dies deutlich zum Ausdruck gebracht. Konkrete Schritte werden im Legislaturprogramm 2004 bis 2007 festgehalten werden. Namentlich Fragen der Stärkung des Wettbewerbs, der Stabilisierung der Staatsquote und eines wachstumsfördernden Fiskalsystems werden dabei eine wichtige Rolle spielen.<\/p><p>3. Das Schweizer Stimmvolk sprach sich am 24. November 2002 für die Gesetzesrevision der Arbeitslosenversicherung (Avig) aus. Die Änderungen traten am 1. Juli 2003 in Kraft. Für unter 55-jährige Arbeitslose bedeutet dies eine Senkung des Höchstanspruches von 520 auf 400 Taggelder innerhalb der laufenden Rahmenfrist. Die im Vorfeld der Abstimmung vom Seco erhobenen Daten gingen von rund 2000 bis 2500 zusätzlichen Aussteuerungen aus. Anlässlich der Debatte im Nationalrat vom 19. März 2003 gab der Vorsteher des EVD die Zahl von 2150 bekannt.<\/p><p>In den ersten zwei Wochen des Juli 2003 erfolgte die Umsetzung der neuen Avig-Bestimmungen. Am 18. August 2003 ergab eine Datenbankabfrage die Resultate gemäss untenstehender Tabelle (Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können), die allerdings provisorischen Charakter haben, da die Bezüger drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch geltend zu machen.<\/p><p>Betreffend kantonale Massnahmen zugunsten von Ausgesteuerten sei Folgendes erwähnt:<\/p><p>Im Rahmen der Debatten zur Avig-Revision hat der Bundesrat immer wieder darauf hingewiesen, dass es das Ziel der Arbeitslosenversicherung sein müsse, die Arbeitslosen rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die mit der 2. Avig-Revision von 1995 eingeführt und seither punktuell verbessert wurden.<\/p><p>Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind für die Betreuung, die Beratung und die Wiedereingliederung der Arbeitslosen zuständig. Den RAV stehen zur Erfüllung ihres Auftrages arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung. Durch die gezielte Beschäftigung, die Bildung und auch die Ausbildungs- und Einarbeitungszuschüsse sowie die Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit soll die Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen erhöht bzw. ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden.<\/p><p>Die Wiedereingliederungsstrategie ist zweiteilig. Während gut 18 Monaten setzt der Bund die Instrumente der Arbeitslosenversicherung ein. Sollten diese Instrumente nicht den gewünschten Erfolg bringen, ist es sinnvoll, wenn die betroffenen Personen die kantonale Fürsorge in Anspruch nehmen können. Es sei erwähnt, dass das Seco die Koordination zwischen den beteiligten Akteuren fördert. <\/p><p>Schliesslich kann der Bundesrat auch gemäss Artikel 27 Absatz 5 Avig für die von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Kantone und Teilgebiete die maximale Taggeldbezugsdauer um 120 Tage erhöhen. Voraussetzung dazu ist, dass die Arbeitslosenquote in den vorangegangenen sechs Monaten im Durchschnitt mindestens 5 Prozent betragen hat und dass sich die jeweiligen Kantone mit 20 Prozent an den Kosten der Verlängerung der Bezugsdauer beteiligen. Bisher haben die Kantone Genf und Waadt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.<\/p><p>Wie eingangs erwähnt, rechnet die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes für das Jahr 2003 mit einem Null-Wachstum (minus 0,3 Prozent) und einem Rückgang der Beschäftigung von 1,5 Prozent (Vollzeitäquivalente). Für 2004 sollten eine Zunahme des realen BIP von 1,5 Prozent und ein Rückgang der Beschäftigung von 0,2 Prozent resultieren. Vorerst dürften die Arbeitslosenzahlen noch steigen, und in der Spitze werden sich Arbeitslosenquoten von 4,0 Prozent einstellen; erst gegen Ende 2004 ist mit Besserungen zu rechnen.<\/p><p>Bezüglich der Beschäftigungssituation ist zu sagen, dass sie der konjunkturellen Entwicklung eher folgt als dass sie an deren Ursprung steht. Aus diesem Grund ist die Arbeitsmarktpolitik langfristig ausgerichtet und zielt nicht auf kurzfristige Beschäftigungsimpulse. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet allenfalls das Institut der Kurzarbeit, welches kurzfristige Nachfrageschwankungen abzufedern hilft. Viele Elemente der Schweizer Arbeitsmarktpolitik sind demgegenüber darauf ausgerichtet, die relativ hohe Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhalten. Der Zweck dieser Flexibilität besteht darin, dass Personen, die in einer konjunkturellen Schwächephase ihre Stelle verloren haben oder zum ersten Mal eine suchen, möglichst rasch, spätestens aber im nächsten Aufschwung eine neue bzw. ihre erste Stelle finden.<\/p><p>4. Die Ausgaben der privaten Haushalte für Konsumgüter expandierten bis jüngst. Mit zum Anhalten des Wachstums haben namentlich beigetragen: weiter zunehmende Nominallöhne, niedrigere Hypothekarzinsen, nicht wachsende bzw. abnehmende Nettotransfers der Haushalte an den Staat, eine niedrige, die Kaufkraft der Haushalte schonende Teuerung.<\/p><p>Die Finanzierung der Krankenversicherung erfolgt nach dem Umlageverfahren, d. h. die Prämieneinnahmen müssen die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenversicherer für die Gesundheitskosten decken. Ein durch den Bundesrat verfügter Prämienstopp, wie er in der Interpellation implizit gefordert wird, ist daher mit dem geltenden Krankenversicherungssystem nicht vereinbar. Für 2004 hat der Bundesrat seinen Handlungsspielraum jedoch ausgeschöpft, um die Erhöhung der Prämien möglichst zu begrenzen. So wurden durch die Änderung der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz vom 6. Juni 2003 die maximalen Rabatte bei den wählbaren Franchisen solidarischer ausgestaltet und die Kostenbeteiligung der Versicherten der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen teilweise angepasst. Diese beiden Massnahmen dürften sich um rund 3,2 Prozentpunkte auf die Prämien entlastend auswirken.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Unterstützung der privaten Haushalte bei den Krankenversicherungsprämien auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Er hat deshalb im Rahmen der 2. KVG-Revision ein verbessertes Modell für die Prämienverbilligung vorgeschlagen, welches gezielt Familien mit Kindern im unteren Einkommenssegment entlasten wird.<\/p><p>Was die Pensionskassenbeiträge angeht, sei daran erinnert, dass das am 1. Januar 1985 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Vorsorge (BVG) ein Rahmengesetz ist. Als solches enthält es im Wesentlichen Grundsätze und nicht Detailbestimmungen, wie es bei einer präzisen Vorschriftensammlung der Fall wäre. Das betrifft insbesondere die Finanzierung der zweiten Säule, die in erster Linie auf die Eigenverantwortung jeder einzelnen Vorsorgeeinrichtung, d. h. konkret ihres paritätischen obersten Führungsgremiums, setzt.<\/p><p>Im Gesetz sind hauptsächlich die folgenden Grundsätze festgeschrieben: Die Vorsorgeeinrichtungen müssen jederzeit Sicherheit dafür bieten können, dass sie die übernommenen Verpflichtungen einhalten können (Art. 65 Abs. 1), sie müssen ihr Beitragssystem und ihre Finanzierung so regeln, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bei Fälligkeit erbracht werden können (Art. 65 Abs. 2), und sie müssen in ihren reglementarischen Vorschriften die Höhe der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festhalten, wobei der Gesamtbetrag des Arbeitgebers mindestens gleich hoch sein muss wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer (Art. 66 Abs. 1).<\/p><p>Das Fehlen genauerer Bestimmungen, insbesondere konkreter Beitragssätze, zeigt, welch grosse Freiheit den Vorsorgeeinrichtungen bewusst zugestanden wird, wo es um die Ausgestaltung ihrer Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegten Vorsorgepläne geht. Somit bestimmt das Vorsorgeziel die Höhe der Beiträge, besonders dann, wenn dieses Ziel die obligatorischen Mindestwerte übersteigt. Ein solcher allgemeiner Rahmen erlaubt kein direktes Eingreifen mit dem Ziel, eine Beitragserhöhung zu verhindern oder zu beschränken - die gesetzliche Grundlage dafür fehlt.<\/p><p>Nun ist das wirtschaftliche Gewicht der Beiträge zwar beachtlich (2000 betrug der Gesamtumfang der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeiträge einschliesslich der Beiträge aus Arbeitgeberbeitragsreserven mehr als 63 Milliarden Franken). Trotzdem darf man nicht vergessen, dass die zweite Säule jedes Jahr von neuem, und zwar in Form von Leistungen, beträchtliche Beträge in die Wirtschaft einschiesst (für das Jahr 2000 erreichten die insgesamt ausgezahlten Leistungen, einschliesslich Freizügigkeitsleistungen, einen Gesamtbetrag von 40,7 Milliarden Franken). Zudem überstiegen die Anlagen, die die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz tätigten, gemäss Gesamtbilanz für das Geschäftsjahr 2000 260 Milliarden Franken. So wirkt sich also die zweite Säule wohl wegen der erhobenen Beiträge spürbar auf das verfügbare Einkommen von Haushalten und Unternehmen aus, gleichzeitig beeinflusst sie aber auch durch die ausgezahlten Beiträge und Anlagen die schweizerische Wirtschaft.<\/p><p>Aufgrund der verschlechterten finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen hat der Bundesrat ausserdem einen Entwurf zu Gesetzesänderungen ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Rentenbezügern im Falle einer Unterdeckung zusätzliche Beiträge erheben können. Diese Massnahmen werden natürlich das Beitragsvolumen der zweiten Säule vergrössern, bleiben aber zeitlich beschränkt, weil sie nur so lange eingesetzt werden können, bis die Unterdeckung behoben ist.<\/p><p>Da im Übrigen die Prognosen bezüglich Preis- und Lohnerhöhungen für 2004 unter oder bei 1 Prozent liegen, geht die Regierung nicht davon aus, dass andere Faktoren zu einer Erhöhung der Beiträge führen werden. Einzig die Finanzierung der Abdeckung gewisser spezifischer Risiken (vor allem Invalidität) könnte zu einer Prämienerhöhung führen. Diese Prämien unterstehen aber der Versicherungsgesetzgebung; die fraglichen Beiträge müssen vorgängig vom BPV genehmigt werden.<\/p><p>5. Die Sparquote der privaten Haushalte schwankte in den vergangenen Jahren in einer vergleichsweise engen Bandbreite. Es konnte dabei beobachtet werden, dass die privaten Haushalte eine Neigung haben, die Ersparnisse im konjunkturellen Abschwung etwas zu erhöhen. Es konnte kaum je beobachtet werden, dass Fragen langfristiger Art sofort das Sparverhalten der Haushalte beeinflusst hätten.<\/p><p>6. Betreffend das Investitionsprogramm 1997 sei auf die damit gemachten Erfahrungen hingewiesen; namentlich sind die in das Programm gesetzten Erwartungen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Effekte nicht erfüllt worden. Es sei daran erinnert, dass die Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETHZ mittels ihres makroökonomischen Modells eine Simulation zwecks Evaluation der konjunkturellen Auswirkungen durchführte. Diese Simulation ergab, dass die erwarteten positiven Wirkungen des Programmes wegen der relativ starken Importneigung der Schweizer Wirtschaft nur teilweise erreicht wurden.<\/p><p>Die praktische Erfahrung früherer Belebungsprogramme lehrt, dass manchmal Projekte unterstützt werden, die auch ohne Bundeshilfe in dieser Zeit umgesetzt worden wären, und dass es zu unerwünschten strukturellen Wirkungen kommen kann (z. B. die Aufrechterhaltung von mittel- und langfristig nicht lebensfähigen Strukturen und Unternehmen). Angesichts des Zeitbedarfes für Planung und Umsetzung eines Investitionsbonus ist das Risiko prozyklischer Impulse durchaus real.<\/p><p>Angesichts der Prognosen und der Ausrichtung der makroökonomischen Politik ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich ein Investitionsbonus nicht rechtfertigt. Es wäre grundsätzlich falsch, im Voraus diskretionäre konjunkturelle Massnahmen anzukündigen. Eine derartige Ankündigung würde die vorherrschende Tendenz zu einem Investitionsrückgang noch verschärfen, weil die Wirtschaft einen Anreiz erhielte, ihre Investitionen hinauszusch<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die neuesten Konjunkturdaten bestätigen: Die Schweiz befindet sich in einer Rezession. Unser Land bleibt damit weit vom möglichen Wachstumspfad entfernt. Die Leidtragenden sind die Arbeitnehmenden: Die Erwerbslosenrate verharrt mit 140 000 auf hohem Niveau. Die SP warnt seit einem Jahr vor einem Konjunktureinbruch und verlangte im Herbst 2002 ein Paket von Konjunkturstützungsmassnahmen. Der Bundesrat hatte im letzten Sommer noch auf eine konjunkturelle Erholung auf Jahresende vertröstet und lehnte Konjunkturstützungsmassnahmen ab - so auch in der Debatte zur Wirtschafts- und Lehrstellenkrise in der Frühjahrssession 2003. Die aktuelle Entwicklung gibt im leider Unrecht.<\/p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Wirtschaftslage und die Aussichten für die kommenden Monate? Erachtet er seine konjunkturpolitischen Massnahmen der letzten 12 Monate noch immer als der Wirtschaftslage \"angemessen\" (vgl. Antwort des Bundesrates vom 14. März 2003 zur Interpellation 03.3023)?<\/p><p>2. Erwartet er noch immer eine Rückkehr zu einem deutlich höheren Wachstum für 2004? Falls Ja: Worauf stützt er seinen Optimismus; und falls Nein: Ist er bereit, geeignete Massnahmen gegen die Wirtschaftskrise umgehend einzuleiten? Wie beurteilt er die mittelfristigen Wachstumsaussichten der Schweiz im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern?<\/p><p>3. Die Arbeitslosenzahlen verharren auf hohem Niveau. Dessen ungeachtet hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Avig auf den 1. Juli 2003 in Kraft zu setzen. Damit verbunden ist eine Kürzung des maximalen Regeltaggeldbezuges von 520 auf 400 Taggelder. Wie viele zusätzliche Ausgesteuerte hat dies in den einzelnen Kantonen zur Folge? Was für Massnahmen empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden zugunsten der betroffenen Menschen? Auf wann rechnet er mit einer nachhaltigen Besserung der Beschäftigungslage, und was gedenkt er dafür vorzukehren?<\/p><p>4. Welche Entwicklung erwartet er in bezug auf die privaten Konsumausgaben? Ist er bei anhaltend schlechter Konjunkturentwicklung bereit, dafür zu sorgen, dass auf Anfang 2004 die Krankenkassenprämien nicht ansteigen und dass die Pensionskassen ihre Beiträge nicht nennenswert erhöhen?<\/p><p>5. Die Sparquote ist in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hoch. Bundesrätliche Negativszenarien zur Altersvorsorge erschüttern das Vertrauen der Bevölkerung zusätzlich und verstärken das Sparen. Wie beurteilt der Bundesrat deren Auswirkungen auf das private Konsumverhalten?<\/p><p>6. Welche Entwicklung erwartet er in Bezug auf die privaten und öffentlichen Investitionen? Ist er bei anhaltend schlechter Wirtschaftslage - angesichts der positiven Beschäftigungseffekte der Investitionsprogramme der Neunzigerjahre - bereit, mit finanziellen Anreizen des Bundes dafür zu sorgen, dass die Gemeinden und Kantone Investitionen vorziehen? Wie lassen sich angesichts der schwierigen Konjunkturlage, die im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 vorgesehenen Streichungen bei Investitionen in zivile Bauten um 210 Millionen Franken verantworten?<\/p><p>7. Die Banken vergeben an kleine und mittlere Unternehmen zu wenige Kredite, und zudem sind die Margen auf diesen Krediten sehr hoch. Steuererleichterungen bringen im Aufbau befindlichen Unternehmen wenig. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Zugang der KMU zu Krediten zu erleichtern und die private Investitionstätigkeit in der Schweiz zu fördern? <\/p><p>8. Die Nationalbank hat auf die Stagnation richtig mit einer Lockerung reagiert. Wie beurteilt der Bundesrat die Geldpolitik der Nationalbank? Erachtet er die Politik gegenüber dem Dollar und dem Euro zur Stützung der Exporte als ausreichend?<\/p><p>9. Verfügt der Bundesrat über ein geeignetes Frühwarnsystem zur Beobachtung der Wirtschaftsentwicklung (vgl. die Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zur Swissair-Krise)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Schweiz in der Krise"}],"title":"Die Schweiz in der Krise"}