﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033292</id><updated>2024-04-10T14:17:30Z</updated><additionalIndexing>09;Demonstration;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;Weltwirtschaftsgipfel;öffentliche Ordnung;Sachbeschädigung;öffentliche Sicherheit;Genf (Kanton)</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2438</code><gender>m</gender><id>379</id><name>Wicki Franz</name><officialDenomination>Wicki</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2003-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0704020110</key><name>Weltwirtschaftsgipfel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K0403</key><name>öffentliche Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010101</key><name>Beziehung Bund-Kanton</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K040303</key><name>öffentliche Ordnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020305</key><name>Demonstration</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101020702</key><name>Sachbeschädigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010106</key><name>Genf (Kanton)</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2003-10-02T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-09-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-10-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2438</code><gender>m</gender><id>379</id><name>Wicki Franz</name><officialDenomination>Wicki</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3292</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Zunächst ist festzuhalten, dass es sich beim G8-Gipfel in Evian um ein ausserordentliches Ereignis handelte, das die direkte Zusammenarbeit von zwei Staaten, drei Kantonen und verschiedener Departemente des Bundes erforderlich machte. Trotz der Komplexität auf der Organisationsebene und der Vielfältigkeit der zu erbringenden Leistungen konnte die Schweiz ihre Verpflichtungen als Gastland und Mitorganisator zufriedenstellend erfüllen. Der französische Präsident Jacques Chirac hat den schweizerischen Behörden seine Dankbarkeit für ihr Engagement ausgedrückt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates bereitete die Beratungen und Entscheide des Bundesrates in sicherheitspolitischen Fragen vor. Dabei wurde er von der Lenkungsgruppe Sicherheit beraten und unterstützt. Diese Struktur entspricht der ständigen Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates und hat sich bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um eine schnelle Entscheidfindung auf Bundesebene garantieren zu können, hat der Bundesrat dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates und dem Bundespräsidenten die Kompetenz erteilt, während des G8-Gipfels (29. Mai bis 5. Juni 2003) Entscheidungen bezüglich seiner Befugnisse zu treffen (vor allem den Schutz des Luftraumes und der völkerrechtlich geschützten Personen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./4. Es unterliegt grundsätzlich der kantonalen Polizeihoheit, Sicherheitsdispositiv und Taktik festzulegen sowie die Mittel und den Zeitpunkt ihres Einsatzes zu bestimmen. Entsprechend obliegt es in erster Linie den Kantonen, in Zusammenarbeit mit dem Bund, die Lehren in operativer Hinsicht und bezüglich Einsatzdoktrin für gemeinsame Operationen von Polizei, Grenzwachtkorps und Armee aus dem G8-Gipfel zu ziehen. Die Bundesorgane waren im subsidiären Einsatz zugunsten der Kantone oder direkt involviert (z. B. Luftwaffe, Armee, Grenzwachtkorps, DAP, BSD). Diese Erfahrungen auf Bundesebene sowie aus der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen werden im laufenden Projekt Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) zu berücksichtigen sein. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Diese Feststellungen zu verifizieren und allfällige Konsequenzen daraus zu ziehen, fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Sicherheitsbehörden, bei welchen auch die polizeitaktische Verantwortung lag. Aus Sicht des Bundes benötigt eine den Gewaltphänomenen angepasste Polizeitaktik auch weiterhin einen ausgebauten nachrichtendienstlichen Support auf nationaler und internationaler Ebene. Die allfällige Schliessung von gesetzlichen Lücken im präventiven Bereich könnte hier eine Verbesserung bewirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat bei den politischen Vertretern der Polizeikonkordate eine Umfrage zum G8-Gipfel in die Wege geleitet. Darin werden u. a. die Erfahrungen und die zu ziehenden Lehren hinsichtlich der föderalistischen Strukturen und der sicherheitspolitischen Instrumente erhoben. Optimierungsbedarf wurde insbesondere in der Information und Koordination sowohl unter den Kantonen als auch zwischen den Kantonen und dem Bund festgestellt. Die Erkenntnisse sollen - wo angebracht - in das Projekt Usis einfliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Comité directeur (Codir), unter der Leitung von Pierre Aepli, war für die Zusammenarbeit auf Schweizer Seite zuständig. Im Comité vertreten waren die Kantone Waadt, Genf und Wallis, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das Codir bereinigte die Schnittstellen zwischen den betroffenen Kantonen, den Kantonen und dem Bund sowie der Schweiz und Frankreich. In der Planungs- und Vorbereitungsphase nahm es reine Koordinationsaufgaben wahr, während des Anlasses hatte es keine operativen Funktionen inne.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom Codir und seinen Arbeitsgruppen erarbeiteten Konzepte wurden durch die politischen Organe der Kantone und des Bundes validiert. Alle Entscheide des Gremiums wurden politisch sowohl von einer interkantonalen Delegation (Polizeidirektorinnen und -direktoren der betroffenen Kantone) als auch vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates begleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7./8. Der Bundesrat ist nicht gehalten, sich wertend über die Arbeit der politischen Organe eines Kantons zu äussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die im Ordnungsdienst eingesetzten schweizerischen Polizisten sind nicht schlechter ausgebildet als ihre deutschen Kollegen. Deren konsequentes Durchgreifen beruht auf grösserer Einsatzerfahrung (Castor-Transporte, Rechtsextremismus, Fussballrowdys), oft in einem anderen Umfeld und einer einheitlichen Einsatzdoktrin.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10./12. Die bisherigen Evaluationen der unter Bundeskompetenzen fallenden Aufgaben zeigten, dass diese zum überwiegenden Teil erfolgreich gemeistert wurden. Die Beurteilungen seitens der anderen Partner im Bereich der Sicherheit, namentlich die Auswertungen auf Stufe Kantone, stehen noch aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Über umfassende Zuständigkeit zur Ergreifung sicherheitspolizeilicher Massnahmen verfügt der Bund nach geltendem Verfassungsrecht nicht. Aus Sicht des Bundesrates besteht gegenwärtig auch keine Notwendigkeit der Schaffung neuen Bundesrechtes im Zusammenhang mit der repressiven Bewältigung gewalttätiger Demonstrationen. Im Falle von Demonstrationen ist die Aufrechterhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum eines der wesentlichen Anwendungsgebiete der kantonalen Polizeihoheit. Da die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, wäre eine Erweiterung des polizeilichen Instrumentariums gesetzlich entsprechend in erster Linie in den jeweiligen kantonalen Polizeigesetzen vorzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere sieht der Bundesrat auch keine Notwendigkeit für die Schaffung eines umfassenden Demonstrationsgesetzes auf Bundesebene. Dies aus rechtlichen Gründen (fehlende verfassungsrechtliche Bundeskompetenz) wie aus praktischen Überlegungen (grundsätzlich ausreichendes Instrumentarium für kantonale Polizei, erhebliche Zweifel an der Durchsetzbarkeit eines solchen Gesetzes; vgl. die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Mai 2003 zur Motion Eberhard für ein Demonstrationsgesetz, NR 03.3108).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was den "Einzug von Utensilien" betrifft, so kann auf den Entwurf des Bundesrates vom 20. September 2002 für eine Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) verwiesen werden. Dieser sieht in Artikel 7b ein Verbot des missbräuchlichen Tragens gefährlicher Gegenstände (beispielsweise Baseballschläger, Äxte, Pflastersteine, Teppich- oder Küchenmesser) an öffentlich zugänglichen Orten vor. Solche Gegenstände sollen von der Polizei sichergestellt werden können, "wenn aufgrund der Umstände vermutet werden muss, dass sie als Waffe oder zur Bedrohung oder Verletzung eines Menschen eingesetzt werden könnten" (Erläuterungen zum Vorentwurf). Mit dieser Bestimmung - so sie denn ihre definitive Verankerung im Gesetz erfährt - sollte dem Anliegen des Motionärs auch in diesem Punkt entsprochen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Prävention hat der Bundesrat die aktuelle Schwäche der gesetzlichen Grundlagen erkannt. In Beantwortung der Motion Merz, Nachrichtendienste und Staatsschutz optimieren (SR 01.3569), wies er in seiner Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz vom 26. Juni 2002 nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 darauf hin, dass sich die Lücken bei der präventiven Informationsbeschaffung und Informationsbearbeitung akzentuiert haben. Ferner stellte er fest, dass eine Regelung oder Bündelung konkreter Massnahmen zur präventiven Wahrung der inneren Sicherheit grundsätzlich fehlt (z. B. fremdenpolizeiliche Massnahmen und Verfügungen zum Schutz der inneren Sicherheit usw.). Deshalb hat der Bundesrat am 26. Juni 2002 gleichzeitig von der geplanten umfassenden Überprüfung und Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) durch das EJPD Kenntnis genommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Die Erscheinung des Hooliganismus wurde seit den Achtzigerjahren im Rahmen von Sportveranstaltungen zum ernsthaften Problem. Der Bundesrat will deshalb, wie er in den Erläuterungen zum Vernehmlassungstext über ein neues Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda schreibt, Hooliganismus in einem weiteren Sinn verstanden haben - als Gewaltanwendung an Publikumsveranstaltungen. Kernbegriff ist somit jener der Gewalt. Der Zweck der neuen verwaltungsrechtlichen Massnahmen, namentlich die Schaffung einer Hooligan-Datenbank, ist entsprechend die Bekämpfung von Gewalt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn die erwähnte Vernehmlassungsvorlage nicht speziell auf Demonstrationen zugeschnitten ist, bewirkt sie eine verbesserte Prävention von Gewaltanwendungen auch bei Demonstrationen. Der Bundesrat wird im Lichte des Vernehmlassungsergebnisses prüfen, ob es notwendig und zweckmässig ist, die Vorlage im Sinne des Interpellanten anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2003 beschlossen, dass der Bund zusätzlich zu den Kosten, die ihm für den Einsatz der Armee und den Grenzschutz entstehen, auch die Aufwendungen für den interkantonalen Polizeieinsatz (5,8 Millionen Franken) sowie einen Teil der Betriebskosten der Kantone (14 Millionen Franken) übernimmt. Ausserdem sind infolge der Aufstockung des interkantonalen Polizeieinsatzes und des Beizugs der deutschen Polizisten zusätzliche Kosten von etwa 6 Millionen Franken zu erwarten, an denen sich der Bund ebenfalls beteiligen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Eingang von Rechnungen Dritter im VBS und gemäss internen Berechnungen ergibt eine erste provisorische Darstellung per Ende August Kosten für den subsidiären Armeeeinsatz von insgesamt rund 7,3 Millionen Franken. Frankreich wird sich, gestützt auf den Staatsvertrag zum G8-Gipfel, mit maximal etwa 18 Millionen Franken an den Sicherheitskosten der Schweiz beteiligen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, bezüglich den sicherheitspolitischen Lehren und Konsequenzen des G8-Gipfels in Evian folgende Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat sich das Sicherheitsorganigramm betreffend den G8-Gipfel in Evian auf Stufe Bund bewährt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Erfahrungen konnte man betreffend Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Kantonen und dem Bund im operationellen Sinn und direkt vor Ort machen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Konsequenzen sind aus der geringen Anzahl identifizierter und den Strafbehörden zur Kenntnis gebrachter Chaoten zu ziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Konsequenzen sind aus der widersprüchlichen Einsatzdoktrin der Genfer Kantonsregierung zu ziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Inwiefern versagen die bestehenden sicherheitspolitischen, föderalistischen Strukturen bei interkantonalen Anlässen solchen Ausmasses, und welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie funktionierte die Zusammenarbeit im Comité directeur?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Inwiefern war die Genfer Kantonsregierung mit der Situation überfordert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Warum wurde das Versammlungsverbot erst so spät ausgesprochen, dann aufgehoben, um es wiederum einzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Sind Schweizer Polizisten generell ungenügend ausgebildet, oder fehlt es ihnen an den nötigen Erfahrungen, um randalierende Demonstranten in Schach zu halten, oder warum konnten die hinzugezogenen deutschen Polizisten effektiver für Ruhe und Ordnung sorgen? Welche Konsequenzen sind aus diesem Umstand zu ziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Welche gesetzgeberischen Massnahmen sind auf Bundesstufe aufgrund der Erfahrungen aus dem G8-Gipfel zu treffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. lnwiefern lassen sich gesetzgeberische Mittel, die für die Hooliganismus-Gesetzgebung vorgesehen sind, modifizieren, damit sie auch für Demonstrationen gelten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Welche gesetzgeberischen Mittel sind zu schaffen, um Randalierer und Chaoten, schon bevor sie anfangen Sachschaden anzurichten, entweder ihrer mitgebrachten Utensilien zu entledigen oder diese präventiv in Haft zu nehmen, ohne die verfassungsmässig garantierten Rechte zu verletzten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Welche Kosten erwuchsen dem Bund aus den Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sicherheitspolitische Konsequenzen aus dem G8-Gipfel in Evian</value></text></texts><title>Sicherheitspolitische Konsequenzen aus dem G8-Gipfel in Evian</title></affair>