{"id":20033337,"updated":"2024-04-10T11:16:43Z","additionalIndexing":"2811;politisches Asyl;Sparmassnahme;Haushaltsausgabe;Bundesamt für Flüchtlinge","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":1},{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":1},{"key":"L05K0804040102","name":"Bundesamt für Flüchtlinge","type":1},{"key":"L05K0108010202","name":"politisches Asyl","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-09-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1055973600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"speaker"}],"shortId":"03.3337","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das höchst fragwürdige Computerspiel \"Swiss Check-In\", das vom Bundesamt für Flüchtlinge im Internet aufgeschaltet wurde, zeigt überdeutlich, dass im Amt offenbar zu viele personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel zur Verfügung sind. Steuergelder, die eigentlich für die Betreuung von Asylsuchenden bzw. den damit zusammenhängenden administrativen Aufwand bereitgestellt wurden, sind auf diese Weise verschleudert worden. Darüber hinaus wurde mit dem Spiel geradezu eine Anleitung für den Erwerb des Asylrechtes in der Schweiz gegeben. Offensichtlich bestehen hier noch Kürzungsmöglichkeiten, die angesichts der katastrophalen Lage der Bundesfinanzen genutzt werden müssen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Ausgabenstruktur im Asylbereich<\/p><p>Eine Analyse der Ausgaben des Bundes im Asylbereich muss von deren Struktur ausgehen. Aufgrund des Budgets 2004 verteilen sich die Ausgaben des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) wie folgt:<\/p><p>- Ausgaben in Zusammenhang mit den Einreisen und freiwilligen oder begleiteten Ausreisen von Personen des Asylbereichs (Flüsse oder Migrationsbewegungen): 10 Prozent;<\/p><p>- Sozialhilfeausgaben für Personen des Asylbereichs, die sich in unserem Land aufhalten (abhängig vom Bestand der Asylsuchenden, der vorläufig Aufgenommenen und der anerkannten Flüchtlinge): 80 Prozent;<\/p><p>- Betriebsausgaben (Personal, Logistik, Forschung usw.): 10 Prozent.<\/p><p>Die heutige Ausgabenstruktur entspricht dem gegenwärtigen Stand des Vollzuges der Asylgesetzgebung auf Stufe Bund und der aktuellen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen, die den verschiedenen Kompetenzen, wie sie den Besonderheiten des Schweizer Modells entsprechen, Rechnung trägt (Asylverfahren in Bundeszuständigkeit, Ausrichtung der Sozialhilfe in kantonaler Zuständigkeit).<\/p><p>2. Einführung von Sparmassnahmen (EP03) im Asylbereich<\/p><p>Die Sparmassnahmen des Bundes (EP03) für die Jahre 2004, 2005 und 2006 bringen im Asylbereich eine Verminderung der Ausgaben in der Höhe von 15, 45 und 77 Millionen Franken mit sich. Ende 2006 ergibt dies schliesslich eine Ausgabenreduktion von 7,6 Prozent gegenüber dem Finanzplan vom September 2002.<\/p><p>Mit der Einführung einer neuen Massnahme, die darin besteht, Personen, die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, aus dem Asylbereich und somit auch von der Sozialhilfe auszuschliessen, können die Ausgaben vermindert werden. Diese Massnahme führt nicht nur zu den angestrebten Minderausgaben, sondern erhöht auch die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems, wenn die beschränkten Mittel nur für die Unterstützung von Personen eingesetzt werden, die wirklich Schutz benötigen.<\/p><p>Zudem dürfte der Ausschluss dieser Personen aus den Sozialhilfestrukturen des Asylbereichs eine abschreckende Wirkung haben. Die neu eingeführte Massnahme wird während einer bestimmten Zeit einer Wirkungsanalyse (Monitoring) unterzogen. Damit soll geprüft werden, ob die gewünschten Ergebnisse tatsächlich erzielt werden, um eine Kostenverlagerung auf die Kantone sowie das Auftreten negativer Auswirkungen auf sozialer und sicherheitspolitischer Ebene zu vermeiden.<\/p><p>3. Die Folgen einer Einführung der vorgeschlagenen Massnahme<\/p><p>Eine Annahme der Motion, welche eine Verminderung der Ausgaben des BFF um 10 Prozent vorschlägt, würde bedeuten, dass die jährlichen Ausgaben im Asylbereich um 90 bis 100 Millionen Franken gesenkt werden müssten.<\/p><p>Eine solche Massnahme würde einerseits zu einer Kumulation mit den Sparmassnahmen EP03 führen, welche 2004 voraussichtlich umgesetzt werden. Andererseits würde sie das für 2005 vorgesehene Inkrafttreten der Revision des Asylgesetzes gefährden, welche zusätzliche Anreize für die Kantone im Vollzugsbereich und eine Ausgabenreduktion von ungefähr 10 Millionen Franken beinhaltet.<\/p><p>Die beiden bereits in die Wege geleiteten Massnahmen zur Ausgabenreduktion (EP03 und finanzielle Anreize mit Einführung der Revision des Asylgesetzes, über die derzeit die Staatspolitische Kommission berät) könnten kaum gleichzeitig durchgeführt werden, wenn auch noch die in dieser Motion verlangte Sparmassnahme dazukäme. Dies würde unweigerlich zu Unvereinbarkeiten führen und die gewünschten finanziellen Wirkungen vermindern, weil die hierfür erforderlichen Instrumente eingeschränkt würden.<\/p><p>Würde die heutige Ausgabenstruktur belassen, liefe die von den Motionären geforderte \"Sparmassnahme\" darauf hinaus, dass die mit den Ein- und Ausreisen verbundenen Ausgaben um rund 10 Millionen Franken, die Fürsorgeausgaben um 80 Millionen Franken und die Betriebsausgaben um 10 Millionen Franken, reduziert werden müssten.<\/p><p>Die Folgen solcher Reduktionen beträfen sämtliche Tätigkeitsbereiche des BFF:<\/p><p>- Einsparungen bei den Ausgaben in Zusammenhang mit den Ein- und Ausreisen (10 Millionen Franken) hätten einerseits negative Auswirkungen, indem sie den effizienten Ablauf der Phase, welche dem Asylentscheid vorausgeht (Feststellung und Überprüfung der Identität) beeinträchtigen und somit die Behandlungsdauer verlängern würden. Zudem würde eine Verminderung der Mittel in diesem Bereich die Möglichkeit, Nichteintretensentscheide zu fällen, stark einschränken und damit die mit den Sparmassnahmen EP03 angestrebten Ergebnisse weitgehend verunmöglichen.<\/p><p>Andererseits würden diese Einsparungen die finanziellen Mittel zur Schaffung finanzieller Anreize für die freiwillige Ausreise sowie die Mittel für die Rückkehrhilfe und begleitete Rückführungen reduzieren. Diese hätte eine Abnahme der Ausreisen und folglich eine Erhöhung der Sozialhilfekosten zur Folge.<\/p><p>- Am stärksten betroffen von einer Ausgabenreduktion (80 Millionen Franken) wäre der Bereich, in dem die Ausgaben direkt vom Bestand der in der Schweiz lebenden Personen des Asylbereichs abhängen. Der Bund zahlt den Kantonen Beiträge für die Sozialhilfe, welche sich nach der Zahl der Personen des Asylbereichs richten, die nicht selber für sich sorgen können. Eine Herabsetzung der Sozialhilfepauschalen zöge eine Kostenverlagerung auf die Kantone nach sich, welche dem föderalistischen Ansatz und der im Asylgesetz festgelegten Verteilung der finanziellen Verantwortung zuwider liefe.<\/p><p>- Eine Reduktion (10 Millionen Franken) der für die Betriebsausgaben zur Verfügung stehenden Mittel hätte einerseits negative Auswirkungen auf die Beschaffung und Verarbeitung von Informationen, die für einen optimalen Verfahrensablauf und eine möglichst kurze Behandlungsdauer entscheidend sind. Andererseits würde dadurch die internationale Zusammenarbeit beeinträchtigt. Auf diese aber sind wir gerade im Zusammenhang mit dem Erkennen von Zweitgesuchen sowie im gesamten Wegweisungs- und Vollzugsbereich (namentlich die Bereitschaft zur Rückübernahme von Personen aus dem Asylbereich) dringend angewiesen. Ebenfalls betroffen wäre die Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug.<\/p><p>Budgetkürzungen in diesem Bereich würden sämtliche Anstrengungen zunichte machen, mit denen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bereits unter Beweis gestellt worden ist. Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden sorgt mehr als jede andere Massnahme für eine wirksame Umsetzung des Asylgesetzes, mit dem u. a. Missbräuche verhindert werden sollen.<\/p><p>4. Der Zusammenhang zwischen Budgetkürzung und dem interaktiven Programm \"Swiss Check-in\"<\/p><p>Ziel der Öffentlichkeitsarbeit des BFF ist es, die schweizerische Bevölkerung zu sensibilisieren und über die Migrations- und Flüchtlingspolitik zu informieren. Mit den herkömmlichen Kommunikationsmitteln wie Broschüren, Pressemitteilungen usw. können jedoch nie alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Aus diesem Grund wurde neben der Website für Jugendliche auch das virtuelle Asylspiel entwickelt. Es geht darum, vermehrt auf die Kommunikationsart der \"New Generation\", die Internet und Multimedia gewohnt ist, einzugehen und auf eine spielerische, emotionale Weise Menschen zu animieren, sich mit der Thematik \"Asyl\" auseinanderzusetzen. Das Spiel wurde sehr kostengünstig realisiert.<\/p><p>Die Information der Öffentlichkeit ist kein Luxus, sondern eine Aufgabe der Bundesverwaltung. Die Gesamtheit der Ausgaben (Löhne inbegriffen) für die Informationstätigkeit beläuft sich im BFF auf 0,16 Prozent des Gesamtbudgets und gehört damit im Vergleich mit der übrigen Bundesverwaltung zu den niedrigsten.<\/p><p>Die aufgewendete Summe für das virtuelle Spiel, welches ein Kommunikationsmittel unter anderen ist, ist zudem sehr bescheiden und entspricht einem Zehntel des Informationsbudgets. Aus diesen Gründen ist die von der SVP hergestellte Verbindung zwischen diesem Spiel und den Ausgaben des BFF unzulänglich.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Budget 2004 des Bundesamtes für Flüchtlinge über die linearen Kürzungen im Rahmen allgemeiner Sparpakete hinaus um weitere 10 Prozent zu kürzen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geldverschwendung im Bundesamt für Flüchtlinge"}],"title":"Geldverschwendung im Bundesamt für Flüchtlinge"}