﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033356</id><updated>2025-11-14T08:46:38Z</updated><additionalIndexing>28;Mobilität;Versicherungsleistung;Freizeit;Behinderte/r;Invalidenversicherung;Finanzhilfe;Personenverkehr;Verkehrsunternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2003-09-03T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2388</code><gender>m</gender><id>324</id><name>Gross Jost</name><officialDenomination>Gross Jost</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz Lucrezia</name><officialDenomination>Meier-Schatz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2354</code><gender>f</gender><id>273</id><name>Gadient Brigitta M.</name><officialDenomination>Gadient</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc 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IVG-Revision hat der Bundesrat beschlossen, die Beiträge der IV an die Behindertenfahrdienste mit einer Übergangsfrist von einem Jahr per 1. Januar 2005 zu streichen. Dies mit der Begründung, mit der neuen Hilflosenentschädigung sei es Benutzern und Benutzerinnen zumutbar, die Fahrkosten im Freizeitbereich selber finanzieren zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Berechnungen des Vereins handicab-suisse (Schweizerischer Dachverband der Behindertentransportdienste) haben ergeben, dass ohne Beiträge der IV eine einzelne Fahrt etwa 40 bis 50 Franken kosten würde. Ein Kinobesuch mit einem Behindertentaxi käme somit allein für den Transport hin und zurück auf 40 bis 50 Franken zu stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bereits erwähnte Erhebung zeigt weiterhin, dass je nach Region bis zu 20 Prozent der Behinderten einen monatlichen Betrag von über 480 Franken für den Freizeittransport bezahlen müssten. Bei einem Betrag von über 320 Franken sind es bis zu 32 Prozent Betroffene, oder gesamthaft 883 Personen in vier Regionen (Bern, Zürich, Lausanne, Genf). Diese Zahlen zeigen deutlich, dass es sich hier nicht um "Einzelfälle" und so genannte "statistische Ausreisser" handelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem stehen Einsparungen der IV in der Höhe von jährlich 10 Millionen Franken gegenüber. Die Behindertenorganisationen sind durchaus auch der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, wenn Behinderte in Zukunft einen angemessenen Anteil der neuen Hilflosenentschädigung an die eigenen Transportkosten erbringen. Wie die Zahlen aber zeigen, kann das Problem nicht mit einer vollständigen Streichung der IV-Beiträge gelöst werden. Es muss nach einer Lösung gesucht werden, welche die Mobilitätsbedürfnisse behinderter Menschen nicht einschränkt und gleichzeitig die teilweise berechtigten Einsparungen bei den Behindertentransportdiensten berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist davon auszugehen, dass die meisten Kunden der Transportdienste eine leichte oder mittlere Hilflosenentschädigung erhalten. Es sind dies die Leute, die gerade noch mobil sein können und wollen: Diese trifft es am stärksten. Bei einer Verdoppelung der zweiten Stufe der HE von heute etwa 420 Franken auf etwa 840 Franken erscheint ein Betrag von über 300 Franken im Monat für den Transport als unzumutbar, wenn man bedenkt, dass die Mobilität nur einen kleinen Aspekt des HE-Zweckes beinhaltet. Hier ergibt sich mit der neuen "Assistenzentschädigung" also keine Verbesserung, sondern eine klare Verschlechterung der Situation. Das kann nicht die Idee gewesen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am meisten betreffen würde es die grosse Zahl der Behinderten, die in Heimen wohnen und somit von der neuen HE nicht profitieren können. So erhalten sie zusätzlich gar keine Mittel für Freizeitfahrten, müssten aber dennoch die gleichen Preise bezahlen wie die Behinderten ausserhalb einer Institution. Damit entsteht eine grobfahrlässige Benachteiligung behinderter Heimbewohner und -bewohnerinnen auf die zusätzliche Gefahr hin, deren gesellschaftliche Integration zu schmälern oder gar zu verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2009 erscheint im Hinblick auf verschiedene anstehende politische Geschäfte vernünftig:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das BehiG verlangt, dass auch der regionale öffentliche Verkehr behindertengerecht umgestaltet werden muss. Auch wenn die vollständige Umsetzung dieses Ausbaus dauern wird, so kann doch heute davon ausgegangen werden, dass dies vor allem in urbanen Gegenden bis 2009 zum grösseren Teil realisiert werden sein sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die vom Bundesrat durchzuführenden "Pilotprojekte zur Stärkung der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung von Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung" gemäss Artikel 68quater Bst. b der Übergangsbestimmungen werden wohl auch über das Mobilitätsverhalten behinderter Menschen Auskunft geben. Gemäss Fahrplan des BSV ist die Auswertung dieser Pilotprojekte für Ende 2008 vorgesehen. Somit können gemachte Erfahrungen genutzt und nahtlos in eine neue Verordnung eingebracht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die 5. IVG-Revision ist bereits angekündigt. Diese wird Gelegenheit dazu geben, die Frage der Beiträge der IV an die Behindertenfahrdienste neu klären und eine behindertengerechte und sozialverträgliche Lösung zu finden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Per 1. Januar 2004 wird der Ansatz der Hilflosenentschädigung (Art. 42 IVG) für Personen, die zu Hause wohnen, verdoppelt. Da diese auch für den Assistenzbedarf bei der Mobilität ausgerichtet wird, können die anspruchsberechtigten Behinderten die von ihnen benötigten Freizeittransportdienste in Zukunft weitgehend selber finanzieren (s. Botschaft vom 21. Februar 2001 über die 4. IVG-Revision, S. 3245). Die Reisekosten für Eingliederungsmassnahmen übernimmt die IV weiterhin vollumfänglich. Hingegen entfallen durch die Verdoppelung der Hilflosenentschädigung die Beiträge an die Freizeittransporte gemäss Artikel 74 IVG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Auswertung der Daten der Transportdienste zeigt, dass bei 70 Prozent der Benutzer und Benutzerinnen der Freizeittransporte (rund 3100 Personen) die aufgrund der Streichung der kollektiven Beiträge anfallenden zusätzlichen Transportkosten weniger als 130 Franken im Monat betragen. Dieser Betrag entspricht 12 Prozent der Hilflosenentschädigung der mittleren Stufe von 1056 Franken im Monat. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Benutzer und Benutzerinnen der Freizeittransporte eine Hilflosenentschädigung der mittleren Stufe haben und zu Hause wohnen. Bei weiteren 10 Prozent der Personen fallen zusätzliche Kosten von maximal 256 Franken an, was höchstens einem Viertel der mittleren Hilflosenentschädigung entspricht. Bei den restlichen 20 Prozent der Benutzer und Benutzerinnen (rund 880 Personen) beträgt der Zusatzkostenanteil 256 Franken und mehr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anzahl der Personen, die in Behinderteninstitutionen leben und die Freizeittransporte regelmässig benutzen, wurde von den Transportdiensten nicht erhoben. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um eine begrenzte Anzahl Personen handelt, da die meisten Institutionen eigene Freizeitangebote organisieren und für diese aufkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Organisationen ist seit Anfang 2001 bekannt, dass sich die IV nach Inkrafttreten der 4. IVG-Revision aus der Finanzierung der Freizeittransporte zurückzieht. Der Bundesrat war bereit, die Beiträge noch ein Jahr länger, d. h. bis und mit dem Jahr 2004, auszurichten. Aufgrund der heutigen Finanzlage und der finanziellen Perspektiven des Bundes- und IV-Haushaltes ist ein grösseres Entgegenkommen nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass er das Mögliche zum Finden einer sozialverträglichen Lösung beigetragen hat und bedauert, dass sich die Organisationen nicht bereits früher aktiv um alternative Finanzierungsmöglichkeiten gekümmert haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Streichung der Beiträge an die Freizeittransporte kann durch die Verdoppelung der Hilflosenentschädigung in den meisten Fällen aufgefangen werden. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass es Einzelfälle gibt, wo dies nicht der Fall ist. Der Bundesrat hofft, dass Organisationen und Kantone eine gewisse Verantwortung übernehmen und für diese Personen beispielsweise einen Sozialtarif einführen. Eine solche Lösung wäre aus seiner Sicht auch für die Personen aus Behinderteninstitutionen anzustreben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Jede Übergangsfrist bedeutet die doppelte Finanzierung derselben Leistung durch die IV, einmal in Form der Hilflosenentschädigung und einmal als kollektiven Beitrag. Eine Verlängerung der Übergangsfrist um mehr als ein Jahr oder bis 2009, wie von der Motionärin gewünscht, ist im Hinblick auf die finanziellen Perspektiven der IV und die Vorgaben der Schuldenbremse für den Bundeshaushalt nicht opportun. Zu beachten ist ausserdem, dass es sich beim Beitragssystem der IV um eine nachschüssige Finanzierung handelt. Effektiv entfallen die Beiträge erst im Jahr 2006, weil 2005 noch die Beiträge des Vorjahres ausbezahlt werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass dies eine grosszügige Übergangsfrist ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Forderung, dass zuerst die Auswertungen der "Pilotprojekte zur Stärkung der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung von Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung" gemäss Buchstabe b der Übergangsbestimmungen zur Änderung des IVG vom 21. März 2003 abgewartet werden sollen, ist nur beschränkt nachvollziehbar. Bei diesen Pilotprojekten steht nicht die Mobilität im Vordergrund, sondern Erkenntnisse über das selbständige Leben von betreuungsbedürftigen Menschen mit Behinderungen ausserhalb eines institutionellen Rahmens, das mittels höheren individuellen Beiträgen der IV ermöglicht werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es ist nicht vorgesehen, in der 5. IVG-Revision, die bereits nächstes Jahr in Vernehmlassung gehen wird, auf die Entscheide der 4. IVG-Revision betreffend Streichung der IV-Beiträge an die privaten Behindertentransportdienste zurückzukommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ob der Bund selbst Massnahmen zugunsten von Behindertentransporten gemäss Artikel 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 finanziell unterstützen wird, bleibt hingegen offen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, den am 21. Mai 2003 beschlossenen Artikel 109 Absatz 1 IVV zu ändern und die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 zu verlängern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Streichung der kollektiven Beiträge der IV an die privaten Behindertentransportdienste</value></text></texts><title>Streichung der kollektiven Beiträge der IV an die privaten Behindertentransportdienste</title></affair>