﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033368</id><updated>2024-04-10T12:09:13Z</updated><additionalIndexing>12;Evaluation;Standort des Betriebes;Entscheidungsprozess;Bundesverwaltungsgericht;Bundesstrafgericht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2288</code><gender>m</gender><id>76</id><name>Fasel Hugo</name><officialDenomination>Fasel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K050501030103</key><name>Bundesverwaltungsgericht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050501030102</key><name>Bundesstrafgericht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040302</key><name>Standort des Betriebes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020307</key><name>Entscheidungsprozess</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-13T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2003-09-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-06-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2401</code><gender>m</gender><id>338</id><name>Lauper Hubert</name><officialDenomination>Lauper</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2478</code><gender>f</gender><id>454</id><name>Chappuis Liliane</name><officialDenomination>Chappuis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2493</code><gender>m</gender><id>469</id><name>Glasson Jean-Paul</name><officialDenomination>Glasson Jean-Paul</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2397</code><gender>m</gender><id>334</id><name>Jutzet Erwin</name><officialDenomination>Jutzet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2470</code><gender>f</gender><id>435</id><name>Meyer-Kaelin Thérèse</name><officialDenomination>Meyer Thérèse</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2288</code><gender>m</gender><id>76</id><name>Fasel Hugo</name><officialDenomination>Fasel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3368</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes 2002 mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat sich gezeigt, dass die Standorte St. Gallen und Bellinzona, die vom Departement gesetzten Anforderungen (Gebäude, Finanzierung, Kosten) kaum erfüllen können. Das Parlament traf seine Entscheidung jedoch auf der Basis und mit der Zusicherung des Departementes, dass die alternativen Standorte die gleichen Bedingungen erfüllen würden, wie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Orte Freiburg und Aarau.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfahrungen zeigen nun, dass dies offensichtlich nicht zutrifft. Es ist deshalb dringend notwendig, das Geschäft neu aufzulegen, damit das Parlament auf seinen Entscheid zurückkommen kann. Dabei sind nur Standorte vorzuschlagen, die die vom EJPD gesetzten Bedingungen und Ansprüche gleichwertig erfüllen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 21. Juni 2002 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes verabschiedet und darin Bellinzona und St. Gallen als Standorte für die neuen Bundesgerichte festgelegt. Gleichzeitig hat es den Bundesrat ermächtigt, mit den Standortkantonen Tessin und St. Gallen einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes abzuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Standortentscheid des Parlamentes war massgebend vom politischen Willen bestimmt, die wichtigsten Bundesinstitutionen auf alle Landesteile zu verteilen. Der anders lautende Vorschlag des Bundesrates, der sich in erster Linie an praktischen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Organisation der neuen Gerichte orientierte, hat dagegen im Parlament keine Mehrheit gefunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entgegen den Ausführungen des Motionärs hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nie eine Zusicherung abgegeben, wonach die Standorte Bellinzona und St. Gallen hinsichtlich der Kostenbeteiligung die gleichen Bedingungen erfüllen würden wie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Orte Freiburg und Aarau. Vielmehr hat die Vorsteherin des EJPD im Rahmen der Standortdebatte wiederholt darauf hingewiesen, dass es mit Bezug auf die Versprechen vonseiten der verschiedenen interessierten Kantone im Vorfeld der politischen Auseinandersetzung um die Standorte zu differenzieren gelte: Während die Regierung des vom Bundesrat favorisierten Kantons Aargau eine finanzielle Beteiligung schriftlich zugesichert hatte (Schreiben vom 27. Februar 2002) und die Tessiner Regierung erklärt hatte, sie sei zu Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung bereit, werde aber kein grösseres Engagement eingehen als es andere Kantone zugestanden hätten (Schreiben vom 7. Mai 2002), haben sich die Vertreter der Kantone Freiburg und St. Gallen nie ausdrücklich zur Frage der Kostenbeteiligung verlauten lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf die eingangs erwähnte gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Kostenbeteiligung hat der Bundesrat der für den Aufbau der neuen Bundesgerichte eingesetzten professionellen Projektorganisation und dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bereits am 3. Juli 2002 den Auftrag erteilt, mit den Kantonen Tessin und St. Gallen entsprechende Finanzierungsverhandlungen aufzunehmen. In seinem Verhandlungsmandat bestätigte er die bereits in der Zusatzbotschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes zum Ausdruck gebrachte Erwartung, wonach die Standortkantone das Grundstück zur Verfügung zu stellen und sich an den Baukosten in angemessener Weise zu beteiligen hätten (BBl 2001 6065).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Folge haben die Projektorganisation Neue Bundesgerichte und das BBL mit den Kantonen Tessin und St. Gallen Gespräche sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene aufgenommen. Am 11. November letzten Jahres fand zwischen den Vorstehern des Eidgenössischen Finanzdepartementes und des EJPD sowie den Regierungsräten Schönenberger und Keller-Sutter (SG) und Pedrazzini (TI) eine erste Verhandlungsrunde statt. Beide Kantone erklärten sich bei dieser Gelegenheit grundsätzlich bereit, einen angemessenen finanziellen Beitrag an die Aufbaukosten der Gerichte zu leisten, betonten allerdings, dass diese Bereitschaft nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhe. Sie beriefen sich dabei namentlich auf den Wortlaut des Gerichtssitzgesetzes, das in Artikel 3 den Bundesrat zwar ermächtigt, mit den Standortkantonen einen Vertrag über ihre finanzielle Beteiligung abzuschliessen, den Umfang der Beteiligung jedoch nicht näher umschreibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An dieser ersten Verhandlungsrunde sind die Parteien überein gekommen, über die Höhe der Kantonsbeteiligungen erst dann zu verhandeln, wenn die Liegenschaften bestimmt sind und konkrete Machbarkeitsstudien mit Kostenschätzungen vorliegen. Ende Juni 2003 wurden die Liegenschaften bestimmt und seit Ende Juli 2003 liegen die Machbarkeitsstudien vor. Der Bund und die betroffenen Kantone haben deshalb vorgesehen, bis Ende August 2003 die Kosten der Bauvorhaben schätzen zu lassen, sodass die Regierungen noch im Herbst dieses Jahres die Verhandlungen über die Höhe der kantonalen Beteiligung wieder aufnehmen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Terminierung der nächsten Verhandlungsrunde hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass der endgültige Entscheid darüber, ob der Bund die neuen Gerichte selbst bauen oder die Bauherrschaft den Kantonen überlassen wird, beim Parlament liegt: Die eidgenössischen Räte werden in der Herbstsession die Botschaft des Bundesrates über die Entlastungsmassnahmen für den Bundeshaushalt 2003 beraten. Dabei werden sie sich auch mit dem für die Finanzierungsverhandlungen zentralen Beschluss des Bundesrates auseinanderzusetzen haben, wonach im Voranschlag für die zivilen Bauten nur noch Mittel für die Funktions- und Werterhaltung eingestellt werden. Schliesst sich das Parlament diesem Entscheid des Bundesrates an, so wird eine andere Lösung in der Kostenbeteiligungsfrage gesucht werden müssen als im Fall, in dem der Bund als Bauherr auftritt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit den Kantonen St. Gallen und Tessin werden daher gegenwärtig auch Modelle geprüft, welche die Erstellung der Gerichtsgebäude durch den Kanton und deren Miete durch den Bund vorsehen. In einem solchen Fall ist die Art der Kostenbeteiligung des Kantons noch festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Losgelöst von diesen Entwicklungen mit Bezug auf die Beteiligung an den definitiven Gerichtsgebäuden haben Bund und Kanton Tessin bereits im Juni dieses Jahres eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, welche die Beitragsbereitschaft des Kantons Tessin verankert und verschiedene Vorleistungen des Kantons im Zusammenhang mit der provisorischen Unterbringung und dem Betrieb des Bundesstrafgerichtes regelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die Bereitschaft der Kantone Tessin und St. Gallen zum Abschluss einer Vereinbarung über die Kostenbeteiligung in Zweifel zu ziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich gilt es zu bedenken, dass der organisatorische Teil des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht, der auch die Vorschrift über den Sitz des Gerichtes enthält, am 1. August 2003 in Kraft getreten ist (Inkrafttretensbeschluss des Bundesrates vom 25. Juni 2003). Das Bundesstrafgericht selbst wird seinen Betrieb am 1. April 2004 aufnehmen; die Mietverträge für die provisorische Unterbringung sind bereits unterzeichnet. Eine Neuregelung der Gerichtsstandorte hätte daher zur Folge, dass die Mitglieder des Bundesstrafgerichtes, welche im Herbst dieses Jahres für eine Tätigkeit in Bellinzona gewählt werden, nur wenige Monate nach ihrem Amtsantritt an einen anderen Standort umziehen müssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus all diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus den in der Motion aufgeführten Gründen neue, alternative Standorte für die erstinstanzlichen Bundesgerichte zu prüfen und dem Parlament vorzuschlagen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, die Standorte für das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht neu zu prüfen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Standorte von Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht</value></text></texts><title>Standorte von Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht</title></affair>