{"id":20033394,"updated":"2024-04-10T14:03:31Z","additionalIndexing":"04;Stellenabbau;Leistungsabbau;Lohnkosten;Sparmassnahme;Personalabbau beim Bund","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L07K08060103010401","name":"Personalabbau beim Bund","type":1},{"key":"L05K0702030106","name":"Stellenabbau","type":1},{"key":"L06K070302020111","name":"Lohnkosten","type":1},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":1},{"key":"L05K0806010104","name":"Leistungsabbau","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-11-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1056060000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"speaker"}],"shortId":"03.3394","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Bundespersonal wurde allein im letzten Jahr um 1000 Stellen aufgestockt. Jährlich ist ein Zuwachs von 3 Prozent bei den Personalkosten festzustellen; dies obwohl offiziell stets von Personalstopp und Budgetreduktion gesprochen wird und obwohl sich die Bundeskasse immer stärker verschuldet. Eine Kürzung um 10 Prozent würde lediglich einer Rückkehr zum Niveau des Jahres 2000 bedeuten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der vorliegende Antrag der SVP-Fraktion zielt in die gleiche Richtung wie die von ihr lancierte Motion 01.3539, \"Reduktion der Personalausgaben\", vom Oktober 2001. In letzterem Vorstoss wurde der Bundesrat aufgefordert, die Personalausgaben in der ganzen Bundesverwaltung generell um 5 Prozent bzw. beim BLW und Buwal um 10 Prozent und im VBS um 15 Prozent zu senken. Der Bundesrat lehnte diese Motion ab. Er begründete dies einerseits mit dem zu knappen Zeithorizont, welcher keine vernünftige Aufgabenverzichtplanung zuliess, und andererseits damit, dass im Falle des VBS in einen bereits laufenden Reformprozess eingegriffen würde, was zu einer Übersteuerung führen könnte.<\/p><p>Dass der Bundesrat jedoch bereit ist, die Personalausgaben ebenfalls zu senken, beweist er mit dem Entlastungsprogramm 2003 (EP 03). So will er mit den stellenseitigen Einsparungen im Personalbereich von jährlich 1 Prozent ab 2004 kumuliert bis 2006 den Aufgabenverzichtmechanismus bei den zivilen Departementen in Gang bringen. Diese Massnahme ist machbar, weil der ihr zugrunde liegende Zeithorizont im Verhältnis zum Umfang des Abbaus günstig ist und weil das VBS ausgeschlossen wurde. Letzteres wird mit \"Armee XXI\" bis 2011 netto rund 2500 Stellen abbauen.<\/p><p>Mit dem vom Bundesrat im Rahmen des EP 03 beschlossenen Massnahmen-Mix (lohn- und stellenseitige Einsparungen) werden mit Wirkung 2006 insgesamt 362 Millionen Franken im Personalbereich eingespart. Durch die Beschlüsse der eidgenössischen Räte zum EP 03 in der Herbstsession 2003 erhöht sich dieser Betrag auf 382 Millionen Franken.<\/p><p>Die Begründungen der Motionären veranlassen den Bundesrat zu folgenden Bemerkungen:<\/p><p>Was den von der Motionären aufgeführten Personalstopp betrifft, ist zu erwähnen, dass das Parlament mit dem Voranschlag 2000 dazu übergegangen ist, das Personal nicht mehr über Stellen, sondern über Kredite zu steuern. Das Parlament verpflichtet dabei den Bundesrat vorab auf die Einhaltung der Kredite für Personal zulasten von Personalkrediten (vormals der Stellenplafonierung unterliegendes Personal). Personalausgaben, welche im Rahmen anderweitig bewilligter Kredite (Global- und Sachkredite) finanziert werden, sind von dieser Plafonierung ausgenommen. Die Verwendung dieser Kredite liegt in der Kompetenz der kreditverantwortenden Dienststellen. Dies erklärt auch, dass der Bund keinen generellen Personalstopp mehr kennt. An dessen Stelle trat 1997 die Personalkostensteuerung. Der Bundesrat sorgt seither mit einer restriktiven Ressourcenpolitik (Verzichtplanung) dafür, dass neue, sehr oft auch von den eidgenössischen Räten beschlossene Aufgaben nach Möglichkeit ohne zusätzliche Mittel übernommen werden können. Zudem gewährt er Mittel aus seiner bescheidenen Reserve, welche in den letzten Jahren einzig mit Einsparungen aus der Regierungs- und Verwaltungsreform haushaltsneutral alimentiert wurde, nur mehr sehr zurückhaltend.<\/p><p>Das Parlament bewilligt jährlich die vom Bundesrat in der Botschaft zum Voranschlag begründeten Veränderungen bei den Personalkrediten. Diese Veränderungen werden den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen darüber hinaus in der Zusatzdokumentation des Eidgenössischen Personalamtes nach Gründen, Bereichen und Wirkungen bis ins Detail transparent dargestellt. So ist denn der in der Motion aufgeführte Zuwachs von 1000 Stellen im Jahr 2002 vorab die Folge der auch von der SVP mitgetragenen Grossprojekte EffVor und \"Armee XXI\" (Zuwachs beim Lehrpersonal im Zusammenhang mit der zügigen Umsetzung; Einsatz von Zeitmilitär anstelle von besoldeten Milizdienstleistern). Ferner entfällt ein weiterer Teil des Zuwachses auf die Finanzmarktaufsicht (Geldwäscherei; Eidgenössische Bankenkommission, EBK; Bundesamt für Privatversicherung, BPV; usw.). Die bei den Aufsichtsämtern (EBK und BPV) als Personalaufwand anfallenden Mehrkosten werden zudem durch Einnahmen zumindest teilweise kompensiert.<\/p><p>Neben dem Zuwachs, welcher durch mehr Stellen begründet ist, sind in der Vergangenheit verschiedene Sonderfaktoren hinzu gekommen, welche nicht zu mehr Personal geführt haben. Namentlich sind dies u. a. Verwaltungskosten für die Führung der Versichertendossiers, welche im Zusammenhang mit der Migration von der EVK zu Publica stehen, oder die in der zweiten Säule geschaffene Kostentransparenz. So werden Kosten für Berufsunfälle, Berufsinvalidität und Ansprüche von Angehörigen der weiblichen Eintrittsgeneration (\"Garantiefrauen\") den Personalausgaben zugeschlagen. Letztere fielen zwar schon früher an, wurden aber stets dem Fehlbetrag des Bundes zugerechnet. Solche Faktoren erwecken vordergründig den Eindruck, beim Bund wachse der Personalbereich unverhältnismässig, was nicht zutrifft.<\/p><p>Eine 10-prozentige Kürzung der Personalkosten auf der Basis Stand 31. Dezember 2002 (= 4307 Millionen Franken gemäss Staatsrechnung 2002) würde bedeuten, dass der geforderte Plafond bis 2005, d. h. innerhalb eines Jahres, auf 3876 Millionen Franken gesenkt werden müsste. Indessen haben die eidgenössischen Räte mit dem Personalvoranschlag 2003 Personalausgaben von insgesamt 4465 Millionen Franken beschlossen. Dadurch hat sich die Ausgangslage für die Kürzung in der Zwischenzeit verändert. Dies hat zur Folge, dass rund 600 Millionen Franken eingespart werden müssten, um das Ausgabenziel der Motionären zu erreichen.<\/p><p>Soll die Einsparung - wie auch von der SVP immer wieder gefordert - nicht in erster Linie über Lohnkürzungen, sondern über Korrekturen am Mengengerüst, d. h. über Stellenabbau erfolgen, so hätte dies zur Folge, dass beim Bund kurzfristig zwischen 5000 und 6000 besetzte Stellen abgebaut werden müssten. Damit wäre die Erfüllung von verschiedensten gesetzlichen Aufgaben nicht mehr gewährleistet und Massenentlassungen wären die Folge. Eine derartige Massnahme wäre wiederum kaum mit dem neuen Bundespersonalrecht (seit 1. Januar 2002 in Kraft) in Einklang zu bringen. Nicht abschätzbar sind die Auswirkungen am Arbeitsmarkt und die Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass er mit dem eingeschlagenen Weg einschneidende, aber vertretbare Sparmassnahmen vollzieht bzw. noch vollziehen wird, welche letztlich auch den Forderungen der Motionären Rechnung tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein nachhaltiger Stellenabbau nur die Folge eines Aufgabenverzichtes sein kann und nur verbunden mit einer mehrjährigen Staffelung auf der Zeitachse wirtschaftlich umzusetzen ist.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bis ins Jahr 2005 je Departement die Stellen um 10 Prozent sowie die Personalkosten um mindestens 10 Prozent (beides gegenüber dem Stand per 31. Dezember 2002) zu kürzen. Dies hat unter Verzicht auf eine Auslagerung von Aufgaben an Dritte zu erfolgen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sparpotenzial bei den Personalkosten"}],"title":"Sparpotenzial bei den Personalkosten"}