{"id":20033397,"updated":"2024-04-10T10:35:04Z","additionalIndexing":"28;IV-Rente;Vollzug von Beschlüssen;Betrug;Invalidenversicherung;Kantonsvergleich","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L06K050102010201","name":"Betrug","type":2},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":2},{"key":"L03K020219","name":"Kantonsvergleich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-09-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1056060000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1065132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3397","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat teilt die Sorge über die Zunahme der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner sowie das damit verbundene Ausgabenwachstum. Er ist jedoch nicht der Ansicht, dass sich diese Zunahme einem wachsenden Missbrauch im Bereich der Invaliditätsabklärung zuschreiben lässt. Vielmehr geht er davon aus, dass der sich wandelnde Krankheitsbegriff im Bereich der psychischen Krankheiten, die Abnahme der Tabuisierung und der zunehmende Differenzierungsgrad der psychiatrischen Diagnosen im Vordergrund stehen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass eine hohe Versorgungsdichte mit Fachärzten mit ein Grund für die Zunahme der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner ist, ein Phänomen, das auch in der Krankenversicherung anzutreffen ist, wo bekanntlich ein hohes Angebot die Leistungsbeanspruchung fördert.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet die im geltenden Recht vorhandenen Strafbestimmungen gegen Missbräuche in der IV (Art. 87 bis 89 und 91 AHVG in Verbindung mit Art. 70 IVG und Art. 79 ATSG) als genügend. Ausserdem zielen auch strafrechtliche Bestimmungen gegen Missbräuche (s. insbesondere die Art. 251f. und 312ff. StGB). Der Bundesrat ist dennoch bereit, im Rahmen der laufenden Arbeiten zur 5. IV-Revision zu prüfen, inwieweit im vorgesehenen Abklärungsverfahren allfälligen Missbräuchen noch stärker entgegen getreten werden kann.<\/p><p>2. Der Bundesrat teilt durchaus die Ansicht, dass gewisse Probleme in der IV auf den Vollzug und die Organisation zurückzuführen sind. Er hat deshalb am 21. Mai 2003 das EDI beauftragt, eine 5. IV-Revision vorzubereiten, dies auf der Basis der folgenden Vorschläge des EDI: Im organisatorischen Bereich sollen die individuellen Leistungen der IV neu als Bundeslösung organisiert und die heutigen kantonalen Kompetenzen bei Organisation und Personal aufgehoben werden. Damit soll die Einheitlichkeit der Verantwortung ermöglicht werden. Des Weiteren sollen - analog zur Regelung bei der Arbeitslosenversicherung und der Suva - die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner verstärkt in die Aufsicht über den Vollzug der Versicherung einbezogen werden. Hinsichtlich Durchführung soll zudem ein Rentensystem eingeführt werden, in welchem Renten insbesondere in den ersten Jahren nur befristet zugesprochen werden. Die IV-Stellen sollen während der Befristung eine aktive Eingliederungspolitik verfolgen, wobei gleichzeitig der Mitwirkungspflicht der Versicherten ein hoher Stellenwert zukommen soll.<\/p><p>3. Um die genaueren Gründe für die unterschiedlichen Quoten an Rentengutheissungen in den Kantonen zu erfahren, wurde das Büro Bass beauftragt, die kantonalen Unterschiede zu analysieren. Die Analyse sollte Ende 2003 vorliegen. Die bisherigen Erkenntnisse lassen vermuten, dass die kantonalen Unterschiede zum Teil auf unterschiedlichen Altersaufbau, Ärztedichte, Strukturen der IV-Stellen (Führungsphilosophie, Abläufe usw.) zurückzuführen sind. Nicht zuletzt deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Bundeslösung im Bereich der individuellen Leistungen die grössere Gewähr dafür bietet, dass die IV gesamtschweizerisch nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden kann.<\/p><p>4. Mit den im Rahmen der 4. IV-Revision eingeführten organisatorischen Neuerungen (z. B. Einführung der regionalen ärztlichen Dienste) kann bereits eine Verbesserung im Vollzug erreicht werden. Die IV wird aber voraussichtlich eine grundlegende Änderung in der Organisation - so wie sie in der Antwort auf Frage 2 umschrieben wird - erfahren müssen, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Keinesfalls erscheint es daher angebracht, die in den letzten Jahren durch hohe Investitionen in die Aus- und Weiterbildung erreichte Professionalisierung der IV-Stellen auf das Spiel zu setzen, indem wieder auf das frühere Modell der IV-Kommissionen zugrückgegriffen wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass der Missstand in der IV auf das Fehlen materieller \"Missbrauchsbestimmungen\" im IVG zurückzuführen ist?<\/p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Probleme viel mehr beim Vollzug, etwa bei der Eingliederungsabklärung und\/oder beim Mahn- und Bedenkzeitverfahren und bei der Organisation der Verwaltung liegen?<\/p><p>3. Wie erklärt er sich die kantonal deutlich unterschiedlichen Quoten an Rentengutheissungen?<\/p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass ein verwaltungsinternes, fachlich besonders kompetentes Entscheidgremium analog der früheren so genannten IV-Kommission, den Vollzug verbessern würde?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Missstände in der IV"}],"title":"Missstände in der IV"}