﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033403</id><updated>2024-04-10T10:32:45Z</updated><additionalIndexing>52;gefährlicher Stoff;Gesundheitsrisiko;Sicherheit;Kontrolle;chemische Verunreinigung;chemische Industrie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07050103</key><name>chemische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2388</code><gender>m</gender><id>324</id><name>Gross Jost</name><officialDenomination>Gross Jost</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump 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Der Umgang mit Chemikalien ist in der Schweiz zurzeit in erster Linie durch das Giftgesetz und die Giftverordnung sowie das Umweltschutzgesetz (USG) und die Stoffverordnung geregelt. Im Bereich der Produktionsmittel für die Landwirtschaft gelten auch die Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen. Während die Umweltschutzgesetzgebung und die Landwirtschaftsgesetzgebung mit dem EG-Chemikalienrecht weitgehend kompatibel sind, weicht die Giftgesetzgebung in wesentlichen Punkten davon ab. So entsprechen insbesondere die Regelungen zu den toxikologischen Prüfanforderungen, zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie jene über die Vermarktung nicht dem EG-Standard. Am 15. Dezember 2000 hat die Bundesversammlung deshalb das Chemikaliengesetz (ChemG) beschlossen, welches das Giftgesetz ersetzen soll. Es tritt in Kraft, sobald die dazu gehörigen Verordnungen geschaffen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An diesen Verordnungen wird im Rahmen des so genannten Projektes Parchem (Projekt Ausführungsrecht zum Chemikaliengesetz) gearbeitet. Es handelt sich dabei um ein interdepartementales Projekt mit Beteiligung mehrerer Bundesämter (BAG, Seco, BLW, Buwal). Entsprechend den EG-Regelungsbereichen sollen die gesundheits- und umweltschutzrelevanten Bestimmungen abgestützt auf das ChemG und das USG zusammengeführt werden. Die entsprechende Vernehmlassung ist für den Winter 2003/04 vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das laufende Projekt Parchem wird zu einer Anpassung der schweizerischen Bestimmungen an das geltende Chemikalienrecht der EU führen. Die Weiterentwicklung des Rechtes, welche die Europäische Kommission am 7. Mai 2003 in Umsetzung des EG-Weissbuches als Vorentwurf für ein neues Chemikalienrecht veröffentlicht und im Hinblick auf die Finalisierung eines EG-Kommissionsvorschlages in Konsultation gegeben hat, enthält wesentliche Neuerungen, welche in den aktuellen Verordnungsentwürfen der Schweiz noch nicht berücksichtigt sind. Um die schweizerische Rechtsordnung an diese Normen anzupassen, wäre demzufolge eine Verordnungsrevision nötig. Ein Revisionsbedarf besteht auch auf Gesetzesstufe. Die geplanten Verschärfungen des EG-Chemikalienrechtes liegen bislang lediglich als von der Europäischen Kommission allein zu verantwortendes Arbeitsdokument vor und sind damit noch nicht verbindlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Vorentwürfe für das neue EG-Chemikalienrecht wesentliche neue Elemente enthalten, welche zu einer Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt führen. Dazu gehört die geplante generelle Prüfpflicht, die für alle Chemikalien gilt, die in grossen Mengen hergestellt oder importiert werden - unabhängig davon, ob sie neu auf den Markt kommen oder schon auf dem Markt sind. Er ist daher gewillt, diese neuen Elemente auch im schweizerischen Chemikalienrecht zu verankern, sofern sie in der EU beschlossen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie schon am 30. Juni 1993 nach der Ablehnung der EWR-Verträge durch das Volk im Rahmen des Aktionsprogrammes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung beschlossen, strebt der Bundesrat ohnehin grundsätzlich an, das schweizerische Recht demjenigen in der EU anzupassen. Diese Verbesserungen werden sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung zusätzlich belasten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Hersteller hat schon heute den Nachweis zu erbringen, dass sein Produkt bei sachgerechtem Umgang den Menschen und die Umwelt nicht gefährden kann. Dieser Grundsatz ist sowohl im Umweltschutzgesetz als auch im Chemikaliengesetz verankert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die vorgesehene Zulassungspflicht für Stoffe, die in der Umwelt persistent sind, sich in der Nahrungskette akkumulieren können oder besonders folgenschwere toxische Eigenschaften haben (Krebs erregend, Erbgut verändernd oder die Fortpflanzung gefährdend), betrachtet der Bundesrat als eine der bedeutendsten Verbesserungen, welche die EU mit der Neuregelung des Chemikalienrechtes anstrebt. Sie lenkt zielgerichtet die Priorität auf diejenigen Stoffe, die ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen. Sofern die EU dieses neue Instrument tatsächlich beschliesst, wird die Schweiz prüfen, inwiefern Schweiz-intern im Interesse der Harmonisierung und im Bestreben nach einem höchstmöglichen Schutzniveau ähnliche Massnahmen eingeführt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen strebt der Bundesrat schon seit langem eine Zusammenarbeit mit der EU beim Vollzug des Chemikalienrechtes an. Während der Verhandlungen im Rahmen der Bilateralen I war vorgesehen, Aspekte der Chemikalienkontrolle in das Abkommen zwischen der EG und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) aufzunehmen. Im Laufe der Verhandlungen musste aber festgestellt werden, dass die notwendige Voraussetzung zum Einbezug dieses Produktekapitels in das Abkommen - die Gleichwertigkeit der jeweiligen Gesetzgebungen - zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die nun im Rahmen des Projektes Parchem erarbeiteten Verordnungsentwürfe streben die Gleichwertigkeit mit geltendem EG-Recht an. Auf dieser Grundlage soll anschliessend geprüft werden, inwieweit eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des MRA auf Aspekte der Chemikalienkontrolle im Rahmen der laufenden Aktualisierungsbemühungen zum Abkommen möglich ist, damit diesem alten Anliegen Folge geleistet werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf den möglichen Anschluss der Schweiz an eine europäische Chemikalienagentur wird der Bundesrat diese Frage zur gegebenen Zeit im Lichte der für die Anerkennung der Gleichwertigkeit notwendigen Voraussetzung auf ihre Opportunität hin prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Um den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern, plant die EU ein einheitliches Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungssystem für alle produzierten und importierten Chemikalien, das auch Stoffe erfasst, die bereits auf dem Markt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie verhält sich die aktuelle gesetzliche Regelung der Chemikalien zu den geplanten Verschärfungen in der EU?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was hat er unternommen - oder was gedenkt er zu unternehmen -, um in der Schweiz denselben Schutz von Mensch und Umwelt zu erreichen wie in der EU, und zwar sowohl was die produzierten als auch die importierten Chemikalien anbelangt, insbesondere aber auch jene, die bereits auf dem Markt sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, eine Beweislastumkehr vorzunehmen, mit welcher nicht die Behörden nachweisen müssen, dass die Verwendung eines Stoffes gefährlich ist, bevor sie Beschränkungen auferlegen können, sondern mit welcher die Industrie die Ungefährlichkeit belegen und gegebenenfalls neue Testdaten vorlegen muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, für besonders gefährliche Stoffe, darunter die "CMR-Stoffe" (Krebs erregende, Erbgut verändernde und die Fortpflanzung gefährdende Chemikalien) so schnell wie möglich eine Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflicht zu verlangen, und zwar auch für jene Stoffe, die bereits auf dem Markt sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Kann er sich vorstellen, sich der geplanten europäischen Chemikalienagentur anzuschliessen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Chemikalienpolitik</value></text></texts><title>Chemikalienpolitik</title></affair>