﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033407</id><updated>2024-04-10T10:30:42Z</updated><additionalIndexing>52;66;Kohlendioxid;Klimaveränderung;CO2-Abgabe;Energieabgabe;zweckgebundene Abgabe;Treibstoff;Lenkungsabgabe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2430</code><gender>m</gender><id>366</id><name>Weigelt Peter</name><officialDenomination>Weigelt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06020209</key><name>Klimaveränderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010502</key><name>CO2-Abgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1704010101</key><name>Treibstoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010105</key><name>Energieabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010403</key><name>Lenkungsabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070501020901</key><name>Kohlendioxid</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070211</key><name>zweckgebundene Abgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-09-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2430</code><gender>m</gender><id>366</id><name>Weigelt Peter</name><officialDenomination>Weigelt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3407</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat räumt freiwilligen Massnahmen in der schweizerischen Energie- und Klimapolitik einen hohen Stellenwert ein. Sie haben gegenüber staatlichen Eingriffen Vorrang. Das wesentliche Instrument zur Umsetzung vor allem der freiwilligen Massnahmen ist das Programm Energie Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine CO2-Abgabe wird nur dann eingeführt, wenn sich die im CO2-Gesetz verankerten Reduktionsziele für Brenn- und Treibstoffe mit freiwilligen und weiteren emissionsmindernden Massnahmen nicht erreichen lassen. Gemäss einer ersten Bestandesaufnahme über die CO2-Perspektiven zeichnet sich aber ab, dass die freiwilligen Massnahmen von Wirtschaft und Privaten noch erheblich verstärkt werden müssen, damit die Ziele auf diesem Weg erreicht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die so genannten flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls erlauben den Industriestaaten, sich zusätzlich zu inländischen Massnahmen im Ausland erbrachte Reduktionsleistungen anzurechnen, wobei die Hauptanstrengungen im Inland zu erfolgen haben. In der Schweiz steht die Nutzung dieser Instrumente allen Interessenten offen. Dabei dürfte die Nachfrage nach Emissionsrechten indes vor allem von Unternehmen ausgehen, welche sich gegenüber dem Bund gemäss Artikel 9 des CO2-Gesetzes verpflichtet haben, ihre CO2-Emissionen zu senken und welche die flexiblen Mechanismen zusätzlich zu betriebseigenen Massnahmen nutzen könnten. Diese Nachfrage nach Emissionsgutschriften ist aber an die Einführung der CO2-Abgabe geknüpft, denn erst mit dieser werden die Reduktionsverpflichtungen rechtlich verbindlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die nötigen institutionellen Voraussetzungen wurden mit der Einrichtung eines Sekretariates für die flexiblen Mechanismen beim Buwal (Swiss Flex) geschaffen. Ein nationales Register für die Erfassung von erworbenen Emissionsrechten befindet sich im Aufbau. Einzelheiten über den Handel und die Anrechenbarkeit von Emissionsgutschriften werden in den nächsten Monaten festgelegt. Wegleitend bei der Ausarbeitung der Detailregelung wird die Kompatibilität mit dem Emissionshandelssystem der EU sein, welches derzeit erarbeitet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Über die Regeln und Modalitäten für die Umsetzung der flexiblen Mechanismen konnte die Staatengemeinschaft Ende 2001 eine Einigung erzielen. Das Instrumentarium ist noch zu jung, als dass bereits breite Erfahrungen hätten gesammelt werden können. Am aktivsten waren bisher die Niederlande, welche ein staatliches Budget von 300 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte im Ausland bereit stellen. Im Unterschied zu den Niederlanden sollen in der Schweiz die flexiblen Mechanismen in erster Linie von Privaten genutzt werden. Erste Erfahrungen konnte die Schweiz durch das Pilotprogramm SWAPP (Swiss Activities Implemented Jointly Pilot Program) des Seco sammeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die durchgeführten Projekte werden aus dem Rahmenkredit für wirtschaftliche Aufbauhilfe in den ehemaligen Ostblockstaaten finanziert. Dabei hat sich gezeigt, dass Klimaschutzprojekte mit erheblichem Aufwand (hohe Transaktionskosten) verbunden sind. Der Bundesrat setzt der Nutzung der flexiblen Mechanismen aber keine Hindernisse entgegen und will, dass dieses Instrumentarium der Wirtschaft zur Verfügung steht. Er hat daher beschlossen, dass die für die Realisierung von Klimaschutzprojekten notwendigen bilateralen staatsvertraglichen Grundlagen mit denjenigen Transitions- und Entwicklungsländern, zu denen die Schweiz enge Beziehungen unterhält, geschaffen werden sollen. Es versteht sich somit von selbst, dass diese Instrumente in Übereinstimmung mit der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Zweifellos liessen sich die Ziele des Kyoto-Protokolls und des CO2-Gesetzes mit Massnahmen im Ausland kostengünstiger erreichen. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich jedoch klar dafür ausgesprochen, dass Massnahmen im Ausland nur zusätzlich zu inländischen Reduktionsleistungen angerechnet werden dürfen. Dieser so genannten Supplementaritätsbedingung ist auch die Schweiz verpflichtet. Daher hat der Bundesrat in der Botschaft zur Ratifikation des Kyoto-Protokolls verdeutlicht, dass die Hauptanstrengungen im Inland zu erfolgen haben. Beide Räte haben der Ratifikation mit grosser Mehrheit zugestimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Natürlich sind Effizienzüberlegungen bei der Gegenüberstellung verschiedener Massnahmen mit zu berücksichtigen, um die Klimapolitik nachhaltig auszugestalten. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass kurzfristige Effizienzvorteile nicht zu langfristigen Effizienzverlusten führen. Eine glaubwürdige Klimapolitik erfordert eine langfristige Optik und sollte primär im Inland effizienzsteigernde Innovationen auslösen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Ertrag aus der CO2-Abgabe ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Vollzugskosten. Vollzugsaufwand entsteht für die Erhebung, die Rückverteilung und die Rückerstattung der Abgabe an befreite Unternehmen sowie für die Aushandlung der Zielvereinbarungen. Der mit den Zielvereinbarungen verbundene Aufwand entsteht unabhängig von der Einführung einer CO2-Abgabe. Gesamthaft dürften sich die Vollzugskosten je nach Höhe der Abgabe und damit der Einnahmen auf rund 1 Prozent der Einnahmen belaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders stark ins Gewicht fallen die von der Abgabe unabhängigen Vollzugskosten für eine glaubwürdige Umsetzung der freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft: Behörden und Wirtschaft müssen die Zielvereinbarungen ausarbeiten sowie das Monitoringsystem zur Überprüfung der Zielerreichung aufbauen und betreiben. Allein das Budget der im Rahmen von Energie Schweiz geschaffenen Energie-Agentur der Wirtschaft, welche heute die Hauptlast der Arbeiten trägt, beläuft sich zur Deckung ihrer operativen Tätigkeit für das Jahr 2003 voraussichtlich auf über 6 Millionen Franken, wovon 2 Millionen Franken durch den Bund im Rahmen von Energie Schweiz finanziert werden. Hinzu kommen noch Eigenleistungen der Wirtschaft in der Grössenordnung von 4 bis 5 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Ausführungsbestimmungen zum Kyoto-Protokoll verlangen von den Industriestaaten substanzielle Eigenleistungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen. In der Botschaft zur Ratifikation des Kyoto-Protokolls hat der Bundesrat vorläufig darauf verzichtet, die Supplementaritätsbedingung für die Schweiz zu quantifizieren. Die Fixierung eines maximal zulässigen Anteils wird derzeit in der EU in Zusammenhang mit der Errichtung eines Emissionshandels diskutiert. Eine Limite soll sicherstellen, dass durch die Verknüpfung des Systems mit den flexiblen Mechanismen die Supplementaritätsbedingung eingehalten wird. Die gleiche Frage ist auch bei der Detailregelung für den Schweizer Emissionshandel zu diskutieren, welche gegenwärtig in Vorbereitung ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat behält sich vor, nach Konsultationen mit interessierten Kreisen den zulässigen Anteil der flexiblen Mechanismen im Interesse der Kompatibilität der beiden Emissionshandelssysteme und im Interesse eines klaren und verlässlichen Rahmens für die Wirtschaft festzulegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss einem Kommuniqué des Buwal vom 19. Juni 2003 sollen in den kommenden Monaten vier Varianten zur Schliessung der Ziellücke der CO2-Emissionen bei den Treibstoffen zur Diskussion gestellt werden: eine reine CO2-Abgabe, ein "Klimarappen", wie ihn die Erdöl-Vereinigung vorschlägt, sowie zwei Kombinationen CO2-Abgabe/"Klimarappen". Das UVEK will, so das Kommuniqué, im Verlaufe der nächsten Monate mit interessierten Kreisen über die vorgestellten Varianten diskutieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seitens der Wirtschaft wie der betroffenen Konsumenten wird die Bereitschaft, in der CO2-Diskussion auch neue, flexible und auf die internationale Entwicklung abgestimmte Instrumente aufzunehmen, begrüsst. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, diese Diskussion nicht nur technisch zu führen, sondern ihr einen klaren politischen Rahmen zu geben. Denn freiwillige Massnahmen werden nur dann auf Akzeptanz in der Wirtschaft und bei den betroffenen Konsumenten stossen, wenn diese berechenbar und transparent sind, klare Zielvorgaben definiert werden und bei deren Erfüllung letztlich auf staatliche Zwangsmassnahmen verzichtet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und den Bundesbehörden bei der "VOC-Lenkungsabgabe" haben grosses Misstrauen bewirkt, wurde doch auf Anfang 2003 der Abgabesatz durch den Bundesrat um 50 Prozent erhöht, obwohl die vereinbarten Lenkungsziele durch die Wirtschaft bereits erreicht sind. Um solche Verunsicherungen aus dem Weg zu räumen und freiwilligen, effizienten Massnahmen im Klimaschutz zum Durchbruch zu verhelfen, ist es angezeigt, dass die geplanten "Diskussionen" zur CO2-Reduktion beim Treibstoff von einem klaren politischen Statement des Bundesrates getragen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welchen Stellenwert misst er freiwilligen Massnahmen im Umfeld der Klimadiskussion bei?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie bewertet er die flexiblen Instrumente gemäss Kyoto-Protokoll mit Bezug auf die schweizerische Klimapolitik und wie sollen diese für die Schweiz nutzbar gemacht werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt es in anderen Ländern bereits Erfahrungen mit diesen Instrumenten? Erwachsen der Schweizer Volkswirtschaft allenfalls Nachteile, wenn wir diese Instrumente nicht oder erst sehr spät nutzen? Könnten diese Instrumente auch Teil unserer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gemäss publiziertem Bericht zum "Klimarappen" ist diese freiwillige Massnahme effizienter als eine allfällige CO2-Abgabe. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat dem Effizienzargument in der Klimapolitik bei?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Jede Lenkungsabgabe erfordert bei deren Umsetzung einen nicht zu unterschätzenden administrativen Aufwand (Erhebung, Verwaltung, Rückerstattung). Wie hoch werden diese Aufwendungen bei einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe veranschlagt; würden diese durch die allgemeine Bundeskasse finanziert, da im Kommuniqué des Buwal wörtlich steht: "Der Ertrag der Abgabe ist vollumfänglich an die Bevölkerung und Betriebe zu verteilen"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Klimapolitik steht immer im Spannungsfeld zwischen nationaler Umsetzung und globaler Problemlösung. Wie gewichtet der Bundesrat territoriale Optimierungen im Vergleich zu internationalen Massnahmen an den Standorten grosser, klar identifizierbarer Emissionsquellen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>CO2-Reduktion beim Treibstoff</value></text></texts><title>CO2-Reduktion beim Treibstoff</title></affair>