{"id":20033410,"updated":"2024-04-10T09:24:34Z","additionalIndexing":"28;IV-Rente;Leistungsabbau;Versicherungsleistung;Kaufkraft;Ausland","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":1},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":1},{"key":"L05K0704050209","name":"Kaufkraft","type":1},{"key":"L05K0806010104","name":"Leistungsabbau","type":2},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-09-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1056060000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"speaker"}],"shortId":"03.3410","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die zunehmende Invalidisierung der Gesellschaft bedroht unsere Sozialwerke. Die IV ertrinkt in den Defiziten. Die Anzahl IV-Rentner ist seit 1990 von 160 000 auf 260 000 gestiegen. Von den rund 260 000 IV-Rentnern beziehen rund 40 000 Rentner ihre Rente im Ausland.<\/p><p>Eine IV-Rente soll der Deckung des Grundbedarfs dienen. Werden die entsprechenden Renten in gleicher Höhe jedoch ins Ausland bezahlt, so decken sie dort oftmals nicht nur den Grundbedarf, sondern auch Luxusbedürfnisse. Daher ist eine Anpassung an die Kaufkraft nötig.<\/p><p>Um allfälligen Missbrauch möglichst unattraktiv zu machen, verlangen die Motionäre entsprechend, dass die Rentenhöhe dem Kaufkraftverhältnis zwischen der Schweiz und dem Staat, in dem der Rentenbezüger seinen Wohnsitz hat, festgelegt wird, höchstens jedoch entsprechend der ausbezahlten Rentenhöhe in der Schweiz.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 den Bericht \"Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV\/IV\" verabschiedet. Darin werden die Auswirkungen einer Anpassung der ins Ausland ausgerichteten AHV\/IV-Renten an die Kaufkraft des Wohnlandes im Detail analysiert.<\/p><p>Die von den Motionären verlangte Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) würde sich in jedem Fall nur auf die Renten von Angehörigen eines Staates auswirken, mit dem die Schweiz ein Abkommen über soziale Sicherheit oder ein anderes internationales Übereinkommen abgeschlossen hat, das auch die Sozialversicherungen einschliesst, wie das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) oder das Abkommen zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der europäischen Freihandelsassoziation (Efta), sowie auf die Renten von Auslandschweizern und -schweizerinnen. Nach geltendem Recht werden nämlich die IV-Renten von Angehörigen eines Staates, mit dem die Schweiz kein Abkommen abgeschlossen hat, nicht ins Ausland ausgerichtet und die an die IV einbezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet.<\/p><p>Alle diese Abkommen stützen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Angehörigen der Vertragsstaaten mit den eigenen Staatsangehörigen. Abgesehen von seltenen Ausnahmefällen bei Viertelsrenten sehen deshalb diese Abkommen auch vor, dass die IV-Renten ungeschmälert ins Ausland ausgerichtet werden, zumindest in den Heimatstaat der ausländischen Staatsangehörigen. Die geforderte Änderung des IVG würde voraussetzen, dass alle Abkommen einschliesslich der Abschnitte über die soziale Sicherheit im Freizügigkeitsabkommen mit der EU und im Abkommen zur Änderung des Efta-Übereinkommens aufgehoben und neu ausgehandelt würden.<\/p><p>Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU würde aber das gesamte \"bilaterale\" Vertragswerk gefährden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dies aufgrund der äusserst gravierenden Auswirkungen für die Schweiz auf keinen Fall infrage kommen kann.<\/p><p>Abgesehen davon wären die Einsparungen für die IV nur bescheiden: Im Januar 2003 hatten 15,5 Prozent der IV-Rentenbezüger und -bezügerinnen ihren Wohnsitz im Ausland, 85 Prozent davon in einem EU-Staat. Die monatliche Durchschnittsrente lag bei 662 Franken und somit um 360 Franken tiefer als die in der Schweiz ausgerichtete Durchschnittsrente. Diese Personengruppe hat also nur gerade 10,7 Prozent der ausgerichteten Rentensumme bezogen (87,5 Prozent davon in einem EU-Land).<\/p><p>Von den 47 Millionen Franken der im Januar 2003 ins Ausland ausbezahlten IV-Renten flossen 5,9 Millionen Franken (12,5 Prozent) in Nicht-EU-Staaten; von diesen wiederum gingen 2,3 Millionen Franken an Auslandschweizerinnen und -schweizer. Eine Anpassung der Auslandzahlungen an die Kaufkraft im Wohnland würde somit vor allem diese Personengruppe treffen.<\/p><p>Die Kündigung und Neuverhandlung der Abkommen über soziale Sicherheit hätte ausserdem höchstwahrscheinlich Retorsionsmassnahmen gegenüber schweizerischen Staatsangehörigen zur Folge, welche Leistungen der sozialen Sicherheit der betroffenen Staaten beziehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung so anzupassen, dass die ins Ausland ausbezahlten Invalidenrenten der Kaufkraft des Bezügerlandes angepasst werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anpassung der IV-Rente an die Kaufkraft des Bezügerlandes"}],"title":"Anpassung der IV-Rente an die Kaufkraft des Bezügerlandes"}