﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033412</id><updated>2024-04-10T15:02:08Z</updated><additionalIndexing>28;IV-Rente;Invalidität;Vollzug von Beschlüssen;Betrug;Invalidenversicherung;Kantonsvergleich</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4619</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010302</key><name>Invalidität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040103</key><name>Invalidenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020219</key><name>Kantonsvergleich</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010303</key><name>IV-Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010201</key><name>Betrug</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>1</id><name>Bekämpft</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-10-03T00:00:00Z</date><text>Bekämpft. Diskussion verschoben</text><type>27</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-09-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-06-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2388</code><gender>m</gender><id>324</id><name>Gross Jost</name><officialDenomination>Gross Jost</officialDenomination></councillor><type>controvert</type></role><role><councillor><code>2524</code><gender>f</gender><id>501</id><name>Polla Barbara</name><officialDenomination>Polla</officialDenomination></councillor><type>controvert</type></role><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2017</code><gender>m</gender><id>21</id><name>Blocher Christoph</name><officialDenomination>Blocher</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>03.3412</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Missbrauch der IV ist offensichtlich: In denjenigen Kantonen, in welchen die meisten Ärzte praktizieren, gibt es am meisten Kranke und Invalide. Dagegen sind die Leute in den Kantonen, in denen die wenigsten Ärzte praktizieren, am gesündesten. Beispielsweise sind im Kanton Basel-Stadt 9 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung invalidisiert, im Kanton Nidwalden jedoch nur knapp über 3 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gesamtschweizerisch gesehen bezieht mittlerweile jede 20. Person im erwerbsfähigen Alter eine IV-Rente. Vor zehn Jahren war es noch jede 30. Person: Der Anteil der IV-Rentner in der Schweiz ist von 1990 bis 2002 von 3,1 Prozent auf 4,9 Prozent angestiegen. Drastisch - und zugleich besorgniserregend - ist die quasi Verdoppelung der Zahl der Rentner, die aus psychischen Gründen invalid geschrieben werden: Jede dritte Rente wird heute aufgrund psychischer Ursachen ausbezahlt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts dieser Zahlen muss davon ausgegangen werden, dass der Missbrauch im Bereich der Invaliditätserklärungen hoch ist und zudem kontinuierlich weiter zunimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diesem Sozialmissbrauch muss endlich ein Riegel geschoben werden, weshalb die Motionäre ein Konzept für entsprechende Massnahmen verlangen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Sorge über die Zunahme der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner sowie das damit verbundene Ausgabenwachstum. Er ist jedoch nicht der Ansicht, dass sich diese Zunahme einem wachsenden Missbrauch im Bereich der Invaliditätsabklärung zuschreiben lässt. Vielmehr geht er davon aus, dass der sich wandelnde Krankheitsbegriff im Bereich der psychischen Krankheiten, die Abnahme der Tabuisierung und der zunehmende Differenzierungsgrad der psychiatrischen Diagnosen im Vordergrund stehen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass eine hohe Versorgungsdichte mit Fachärzten mit ein Grund für die Zunahme der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner ist, ein Phänomen, das auch in der Krankenversicherung anzutreffen ist, wo bekanntlich ein hohes Angebot die Leistungsbeanspruchung fördert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zunahme der Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner war bereits während der parlamentarischen Beratung der 4. IV-Revision ein Thema. Es ist absehbar, dass die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen nicht ausreichen werden, um den Zuwachs sowie das damit verbundene Ausgabenwachstum zu stabilisieren. Der Bundesrat hat deshalb bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion der SGK-N 03.3011 erklärt, dass er bereit sei, eine weitere Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen und weitere Massnahmen vorzuschlagen. Es ist vorgesehen, dass diese bereits Anfang 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hält es jedoch nicht für nötig, im Rahmen dieser bevorstehenden Revision ein Konzept für Vollzugsmassnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen vorzulegen. Im geltenden Recht finden sich bereits heute Strafbestimmungen gegen Missbräuche in der Invalidenversicherung (Art. 87 bis 89 und 91 AHVG in Verbindung mit Art. 70 IVG und Art. 79 ATSG). Ausserdem zielen auch strafrechtliche Bestimmungen gegen Missbräuche (s. insbesondere die Art. 251f. und 312ff. StGB). Der Bundesrat erachtet die entsprechenden strafrechtlichen Folgen für Versicherte und an der Abklärung beteiligte Personen als genügend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat das EDI am 21. Mai 2003 beauftragt, eine 5. IV-Revision vorzubereiten, mit der insbesondere die Zunahme der Zahl der Neurenten gedämpft werden soll. Nach den Vorschlägen des EDI steht dabei die Einführung eines Rentensystems im Vordergrund, in welchem die Renten in den ersten Jahren nur befristet zugesprochen werden sollen. Diese Befristung soll u. a. ermöglichen, dass die medizinischen Abklärungen - nicht zuletzt auch Dank der Einführung der regionalen ärztlichen Dienste im Rahmen der 4. IV-Revision - qualitativ besser, unabhängiger und so weit nötig auch häufiger durchgeführt werden können. Zudem sollen die IV-Stellen während der Befristung eine aktive Eingliederungspolitik verfolgen, wobei gleichzeitig der Mitwirkungspflicht der Versicherten ein hoher Stellenwert zukommen soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zusammenarbeit zwischen IV und Krankentaggeldversicherungen soll - in Analogie zur Zusammenarbeit zwischen IV und Arbeitslosenversicherung bzw. IV und Suva - gefördert werden, damit die IV frühzeitig mit krank geschriebenen Versicherten Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls entsprechende Massnahmen in die Wege leiten kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren sollen die individuellen Leistungen der IV neu als Bundeslösung organisiert und die heutigen kantonalen Kompetenzen bei Organisation und Personal aufgehoben werden. Schliesslich sollen - analog zur Regelung bei der Arbeitslosenversicherung und der Suva - die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner verstärkt in die Aufsicht über den Vollzug der Versicherung einbezogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der laufenden Arbeiten zur 5. IV-Revision zu prüfen, inwieweit im vorgesehenen Abklärungsverfahren allfälligen Missbräuchen noch stärker entgegen getreten werden kann.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept für Vollzugsmassnahmen zur Bekämpfung der Scheininvalidität vorzulegen, wobei die Verursacher (Scheininvalide, Arbeitgeber, Ärzte, Rekurskommission, Sozialfilz) zur Rechenschaft zu ziehen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen dieses Konzeptes sind auch strafrechtliche Massnahmen bei aufgedecktem Invaliditätsmissbrauch zu prüfen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bekämpfung der Scheininvalidität</value></text></texts><title>Bekämpfung der Scheininvalidität</title></affair>