{"id":20033418,"updated":"2024-04-10T12:13:57Z","additionalIndexing":"24;Steuererhebung;Mehrwertsteuer;Steueraufsicht;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4619"},"descriptors":[{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":1},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1},{"key":"L04K11070306","name":"Steueraufsicht","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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Damit werden jährlich 8000 mehrwertsteuerpflichtige Betriebe kontrolliert. Jeder dieser Inspektoren bringt dem Bundeshaushalt 2 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen. In der Schweiz gibt es etwa 300 000 mehrwertsteuerpflichtige Firmen. Zur fristgerechten Kontrolle dieser Betriebe bräuchte es nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung 1200 Inspektoren. Da die Verjährungsfrist nur fünf Jahre beträgt und die vorhandenen Inspektoren nicht ausreichen, um fristgerecht zu kontrollieren, führt das zu einer versteckten Steuerungerechtigkeit und zu grösseren Einnahmeausfällen für den Bund. Geprellt fühlen müssen sich alle ehrlichen Unternehmen und alle Konsumenten, die ja die Mehrwertsteuer über die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen bereits bezahlt haben.<\/p><p>Statt den KMU mit den geplanten Kürzungen ein grosses Auftragsvolumen des Bundes \"wegzusparen\", ist es wesentlich innovativer, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer gesichert werden. Das sorgt nicht nur für mehr Einnahmen, sondern auch für Steuergerechtigkeit und verzögert erst noch potenzielle mehrwertsteuerpflichtige Erhöhungen. Denn durch eine Verdoppelung der Inspektoren liessen sich jedes Jahr netto etwa 300 Millionen Franken mehr einnehmen, was einem Zehntel eines Mehrwertsteuerprozentes entspricht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt vom 2. Juli 2003 (03.047) dargelegt, dass mit verschiedenen Massnahmen auf die derzeit schwache Konjunktur Rücksicht genommen wird, so namentlich durch die gegenwärtig sehr expansive Finanzpolitik, die zeitlich gestaffelte Umsetzung der Sparmassnahmen und den über vier Jahre erstreckten Abbau der strukturellen Defizite. Auf diese Weise wird das Wirtschaftswachstum durch das Entlastungsprogramm nur wenig gedämpft. Der Bremseffekt des Entlastungsprogrammes 2003 kann als konjunkturverträglich bezeichnet werden, da er erst eintritt, wenn sich die Wirtschaft wieder im Aufschwung befinden sollte. Dies wird durch eine wissenschaftliche Studie bestätigt, welche die Eidgenössische Finanzverwaltung in Auftrag gegeben hat.<\/p><p>2. Mit Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 2003 erhielt das Eidgenössische Finanzdepartement den Auftrag, Verbesserungen im Vollzug der Steuererhebung zu prüfen. Betroffen sind Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen. Ziel dieses Prüfauftrages ist es, das Kontrollsystem zu verbessern, um Steuerverkürzungen und Missbräuche (insbesondere Steuerhinterziehung) vermehrt aufzudecken und zu ahnden und damit die Präventivwirkung zu erhöhen. Der Einsatz der bestehenden Ressourcen soll weiter verbessert werden; es soll aber auch aufgezeigt werden, in welchen Belangen Teile des Ziels mit zusätzlichen Ressourcen, in personeller oder technischer Hinsicht, wirkungsvoller erreicht werden können. Als Ergebnis dieser Überprüfung dürfen keine Mehreinnahmen in Milliardenhöhe erwartet werden.<\/p><p>Wenn es aber gelingt, konkrete Massnahmen zu erarbeiten und diese erfolgreich umzusetzen und dauerhaft anzuwenden, so darf mittelbar doch mit gewissen Mehreinnahmen gerechnet werden.<\/p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zur Erfüllung dieses Prüfauftrages eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat ihre Arbeit im Februar 2003 aufgenommen und der Geschäftsleitung der ESTV bereits Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Es geht nun darum, die Kantone in das Projekt einzubinden, damit ebenso die Probleme im kantonalen Bereich sowie zwischen den Kantonen und der ESTV eruiert und entsprechende Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden können.<\/p><p>3. Neben diesem Projekt bestehen bei der ESTV bereits verschiedene Konzepte zur Effizienzsteigerung. So hat die Abteilung Inspektorat der Hauptabteilung Mehrwertsteuer im vergangenen Jahr das Kontrollkonzept 2002 entwickelt mit dem Ziel, mit neuen Kontrollarten die Anzahl der Steuerkontrollen zu erhöhen und damit das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser abzudecken. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist das Zuteilungswesen, d. h. die risikoorientierte Auswahl der zu kontrollierenden Steuerpflichtigen. Dieses Kontrollkonzept wird in regelmässigen Abständen immer wieder neu überdacht, und es werden entsprechende Anpassungen vorgenommen werden müssen.<\/p><p>4. Weiter hat die Abteilung Revisorat der Hauptabteilung Mehrwertsteuer die Kontrolltätigkeiten für Kreditorenabrechnungen (d. h. für Steuerpflichtige, welche in ihren Steuerabrechnungen einen Vorsteuerüberschuss ausweisen) analysiert mit dem Ziel, den Steuerbetrug zu bekämpfen, die Revisionsqualität der Kreditorenabrechnungen zu verbessern und die Durchlaufzeiten zu reduzieren. Dieses Konzept ist zurzeit in der Realisierungsphase.<\/p><p>4.1 Mit der vorliegenden Motion wird namentlich verlangt, die Zahl der Inspektoren substanziell zu erhöhen. Im Gegensatz zur Arbeitsmarktsituation vor noch wenigen Jahren könnten zurzeit sehr gut qualifizierte Steuerexperten eingestellt werden. Der Bundesrat möchte jedoch der in Ziffer 2 genannten Projektgruppe nicht vorgreifen, sondern deren Ergebnisse abwarten und danach allenfalls neues Personal rekrutieren.<\/p><p>4.2 Die Motionärin fordert weiter, die elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten. Dazu ist zu sagen, dass die aktuelle elektronische Infrastruktur bei der ESTV, die Hardware, optimal und auf dem höchsten Standard eingerichtet ist. Das Problem bildet jedoch die aktuelle Kernapplikation. Die ESTV ist zusammen mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation aber daran, eine Kernapplikation, die genau auf die Bedürfnisse der gesamten Steuerverwaltung ausgerichtet ist, neu zu entwickeln.<\/p><p>4.3 Weiter wird angeregt, die Verjährungsfrist bei der Mehrwertsteuer von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen. Die ESTV setzt alles daran, dass Steuerjustizfälle rasch erledigt werden. Die weitaus meisten Verfahren werden denn auch innert weniger Jahre abgeschlossen. Der Bundesrat würde sich aber nicht dagegen stellen, sollte der Gesetzgeber die ordentliche Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängern wollen. <\/p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den laufenden und den bereits abgeschlossenen Projekten zu Verbesserungen im Vollzug der Steuererhebung bereits erste wirkungsvolle Schritte eingeleitet worden sind, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Er anerkennt jedoch durchaus die Anliegen der Motionärin; es ist für ihn auch selbstverständlich, dass die verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung immer wieder neu überdacht und entsprechende Anpassungen bzw. neue Konzepte vorgenommen werden müssen. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das vom Bundesrat aufgelegte Sparprogramm von 3,5 Milliarden Franken ist wenig sinnvoll, weil es die sehr schwache Konjunktur beeinträchtigt und das Auftragsvolumen insbesondere für die KMU massiv kürzt und damit Tausende von Arbeitplätzen kosten wird. Wesentlich sinnvoller ist es, dafür zu sorgen, dass der Vollzug der Steuergerechtigkeit gesichert und damit die Einnahmeseite des Staates verbessert wird.<\/p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer effizienter ausgestaltet werden. Dazu gehört namentlich:<\/p><p>1. die Zahl der Inspektoren substanziell zu erhöhen;<\/p><p>2. die elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten;<\/p><p>3. die Verjährungsfrist der Mehrwertsteuer von 5 auf 10 Jahre zu erhöhen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung der Steuergerechtigkeit statt Sparprogramme, die der Konjunktur und den KMU schaden"}],"title":"Erhöhung der Steuergerechtigkeit statt Sparprogramme, die der Konjunktur und den KMU schaden"}